Mobilisierung von Immobilien im Rahmen des Projektes „PRIMO"

In seinen Antworten auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen in den Drsn. 18/1951 und 18/1999 erklärte der Senat auf die Frage, in welcher Form er die Bürgerschaft über das Projekt PRIMO bzw. den Verkauf von Immobilien im Eigentum der Stadt bzw. ihrer Immobiliengesellschaften informiert habe: „Die Prüfphase ist noch nicht abgeschlossen. Der Senat hat sich hiermit noch nicht befasst." (Drs. 18/1951 vom 22.03.2005) „Die zuständige Behörde hat am 18.05.2004 in einer Pressemittelung allgemein über das Vorhaben informiert. Der Senat hat bisher keine Mitteilung an die Bürgerschaft beschlossen." (Drs. 18/1999 vom 05.04.2005)

Inzwischen wurde per Zeitungsanzeigen ein Interessenbekundungsverfahren zum Verkauf von etwa 110 Bürogebäuden und Gewerbeimmobilien eröffnet.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen unter Einbeziehung von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH wie folgt:

1. In welcher Form wurde die Bürgerschaft vom Senat über das Projekt PRIMO unterrichtet?

Über den Senatsbeschluss vom 5. Juli 2005 hat die zuständige Behörde mit einer Pressemitteilung vom gleichen Tag informiert.

Im Übrigen hat der Senat bisher keine Mitteilung an die Bürgerschaft beschlossen.

2. Zu welchem Zeitpunkt des Veräußerungsverfahrens wird die Zustimmung der Bürgerschaft zum Verkauf der Immobilien im Eigentum der Stadt und zum Verkauf der Immobilien im Eigentum der städtischen Immobiliengesellschaften eingeholt?

Die erforderlichen Zustimmungen der Bürgerschaft werden nach Abschluss von Kaufverträgen über die Portfolios eingeholt. Die Kaufverträge werden ­ wie üblich ­ die aufschiebende Bedingung der Zustimmung der Bürgerschaft enthalten.

3. Enthalten die den Interessenten zu übermittelnden Unterlagen den Hinweis auf den Zustimmungsvorbehalt der Bürgerschaft?