Jugendamt

Darüber hinaus hat die Behörde für Soziales und Familie in gemeinsamen Arbeitsgruppen mit ASD-Fachkräften aller Bezirke diverse Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen zu zentralen Aufgaben des ASD entwickelt:

­ Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der Garantenstellung des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung und Leitfaden für Hausbesuche in akuten Krisen; vorgelegt im Februar 2004

­ Schnittstellenanalyse und fachliche Anforderungen an die Kooperation ASD/Kinder- und Jugendpsychiatrie, vorgelegt im November 2004

­Materialien zur Qualifizierung der Außendarstellung des ASD: Infoblatt zum Fallmanagement sowie Erläuterungen zur Aufgabenwahrnehmung für Kooperationspartner des ASD, vorgelegt im November 2004

­Schnittstellenanalyse und fachliche Anforderungen an die Kooperation ASD/Drogenund Suchthilfe, vorgelegt im Januar 2005.

Auf Initiative der Behörde für Soziales und Familie wurden im August 2004 sowie im Juni 2005 zwei noch laufende Arbeitsgruppen mit der Behörde für Bildung und Sport und den ASD aller Bezirksämter eingerichtet. Deren Auftrag ist es, Empfehlungen zu den wichtigsten Anlässen einzelfallbezogener Zusammenarbeit zwischen dem ASD, Schulen und Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen der Behörde für Bildung und Sport (REBUS) zu entwickeln sowie Vorschläge zur Qualifizierung der Hilfen für Kinder und Jugendliche mit gravierenden schulischen und familiären Problemen zu erarbeiten, die sowohl vom ASD als auch von den REBUS betreut werden.

Seit dem Jahr 2005 werden die nach §§ 78a bis g SGB VIII zwischen der Behörde für Soziales und Familie und freien Trägern abgeschlossenen Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen im behördlichen Intranet zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt, so dass sich der ASD im Zusammenhang mit der Bewilligung von Hilfen zur Erziehung jederzeit und umfassend über die einzelnen Leistungsangebote informieren kann.

Die Behörde für Soziales und Familie hat das laufende Projekt „Analyse und Optimierung der Verwaltungsprozesse der Bezirksjugendämter" (sog. Geschäftsprozessanalysen) angeregt. Gegenstand dieses Projekts der Bezirksämter ist die hamburgweite Einführung eines Systems der elektronischen Bearbeitung aller jugendamtlichen Aufgaben. Die Behörde für Soziales und Familie arbeitet in der Leitung und Umsetzung dieses Projektes mit und finanziert die externe Beratung im Umfang von voraussichtlich rund 218 Tsd. Euro.

Mit dem Ziel, ein einheitliches Erfassungssystem für die bei allen Hamburger ASD eingehenden Neufälle zu schaffen, hat die Behörde für Soziales und Familie mit den Bezirksämtern Altona und Wandsbek ein Erhebungsinstrument erarbeitet, das ab August 2003 zunächst erprobt und im Bezirksamt Wandsbek nunmehr regelhaft eingesetzt wird. Die Meinungsbildung unter den Bezirksämtern zur Frage eines eventuellen hamburgweiten Einsatzes dieses Erhebungsinstruments ist noch nicht abgeschlossen.

15. Ist es zutreffend, dass Bürger/-innen die sich über Zustände in den ASD bei der BSF beschweren wollen, von der Behörde an die bezirklichen ASD bzw. die Finanzbehörde verwiesen wurden? Warum wird ein solches Vorgehen als sinnvoll erachtet?

Ob eine Beschwerde an das für den Einzelfall zuständige Bezirksamt bzw. in Ausnahmefällen an die Finanzbehörde weitergeleitet oder ob eine Prüfung durch die Fachbehörde eingeleitet wird, richtet sich nach Art und Inhalt der jeweiligen Beschwerde. Siehe hierzu auch Antworten zu den Fragen 5 bis 7 und 8.

16. Stimmt der Senat meiner Auffassung zu, dass es für die fachliche Steuerung des ASD durchaus sinnvoll ist, das Beschwerdeaufkommen zentral auszuwerten?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

17. Aufgrund welcher Daten nimmt die fachlich zuständige Behörde ihre Steuerung vor?

Die fachliche Steuerung der Behörde für Soziales und Familie erfolgt für ihren Aufgabenbereich durch die einschlägigen Globalrichtlinien für die verschiedenen Aufgabenbereiche der Jugendhilfe (veröffentlicht unter www.jugendhilfe.hamburg.de). Diese sind aufgabenbezogen gegliedert und richten sich jeweils nicht allein an den ASD, sondern an verschiedene Stellen in den Jugendämtern der Bezirksämter. Das mit den einzelnen Globalrichtlinien verbundene Berichtswesen dokumentiert jeweils die spezifische Aufgabenerfüllung insgesamt, enthält jedoch keine quantitativen und qualitativen Daten über die Aufgabenerfüllung durch den ASD.

Stichtag 30.6.

Stichtag 31.08.