Hausarbeiter/Betriebsarbeiter an den staatlichen Schulen

An den Hamburger Schulen sind sowohl Hausmeister wie auch Hausarbeiter/Betriebsarbeiter beschäftigt. Letztere arbeiten den Hausmeistern zu.

Während fehlende Hausmeister bei der Elternschaft und in der Öffentlichkeit zu besorgten Nachfragen führen und vakante Stellen i. d. R. schnell wieder besetzt werden, sind an vielen Schulen Hausarbeiterstellen z. T. seit langer Zeit nicht besetzt. Deren fehlende Arbeitskraft führt indes an Schulen vielerorts dazu, dass das Außengelände von Schulen weniger gepflegt wird, kleine Reparaturen nicht ausgeführt werden oder zu einem unverhältnismäßig teureren Satz fremd vergeben werden müssen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie lautet die Stellenbeschreibung für Hausarbeiter bzw. Betriebsarbeiter an Schulen?

Betriebliche Aufgaben an den Schulen werden neben den Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern von Hausarbeiterinnen bzw. Hausarbeitern wahrgenommen, bei denen es sich regelmäßig um die Ehepartner der Schulhausmeister handelt.

Die Aufgabenbeschreibung dieser Hausarbeiterinnen und Hausarbeiter lautet derzeit wie folgt:

1. Betreuung der abendlichen Mitbenutzung in der Schule und Turnhalle,

2. Vertretung des Schulhausmeisters bzw. der Schulhausmeisterin bei kurzfristiger Abwesenheit von bis zu 2 Tagen (z. B. bei Arbeitsunfähigkeit oder Fortbildung),

3. Im Umfang von 1,5 Std. pro Woche Unterstützung des Schulhausmeisters bei der Pflege und Instandhaltung der Baulichkeiten und Außenanlagen, Durchführung kleinerer Reparaturen und Ausbesserungen, Herrichten von Räumen, Abholung, Annahme und Verteilung von Post- und Warenlieferungen.

Darüber hinaus werden an zahlreichen Schulen zusätzlich Betriebsarbeiterinnen und Betriebsarbeiter beschäftigt, für die derzeit folgende Aufgabenbeschreibung gilt:

· Pflege und Instandhaltung der Baulichkeiten und Außenanlagen (einschließlich der Zugangs- und Verbindungswege und der angrenzenden öffentlichen Wege),

· Durchführung kleinerer Reparaturen, Ausbesserungen und Wartungsarbeiten,

· Herrichten von Räumen,

· Abholung, Annahme und Verteilung von Post- und Warenlieferungen,

· sparsamer Umgang mit Energien,

· Sicherstellung der Verkehrssicherheit,

· Betreuung der abendlichen Mitbenutzung der Schule,

· Vertretung des Schulhausmeisters bzw. der Schulhausmeisterin.

2. Nach welchem Schlüssel stehen den Schulen wie viele Hausarbeiterstellen zu? (Bitte für jede einzelne Schule benennen.)

Die nach dem Stellenplan für die Gesamtheit der Schulen über die Hausarbeitertätigkeit von Partnern und Partnerinnen der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister hinaus zur Verfügung stehenden Betriebarbeiterstellen werden nach einem Schlüssel verteilt, der sich zu 60 % nach der Außenfläche des Schulgeländes und zu 40 % nach der Fläche der Innenräume richtet. In Einzelfällen ist es erforderlich, Betriebsarbeiterinnen und Betriebsarbeiter abweichend von dem flächenbezogenen Schlüssel anderen Schulen zuzuweisen, die über keine Arbeitskapazität von Hausmeisterinnen und Hausmeistern oder Betriebsarbeiterinnen und Betriebsarbeitern verfügen.

Der aktuelle Besetzungsstand kann in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

3. Hat sich dieser Schlüssel in den zurückliegenden drei Jahren verändert?

Sind in den letzten drei Jahren Hausarbeiterstellen/Betriebsarbeiterstellen gestrichen worden?

Der Schlüssel für die Bemessung gilt seit dem 1. Februar 2004.

Es wurden in den letzen drei Jahren 3,91 Stellen Betriebsarbeiter in Stellen höherer Wertigkeit umgewandelt, um tariflichen Ansprüchen der Beschäftigten gerecht zu werden. Außerdem wurden 2,68 Stellen in Stellen für Schulhausmeister umgewandelt sowie 1,08 Stellen zur Finanzierung von Nachwuchskräften genutzt. Bei einer Stelle wurde ein Kw-Vermerk vollzogen.

4. Sind diese Stellen im Haushaltsplan der BBS ausfinanziert? Wenn nein, warum nicht?

Ja.

5. Wie sind diese Hausarbeiterstellen jeweils besetzt?

Siehe Antwort zu 2.

6. Was gedenkt der Senat bzw. die zuständige Behörde dafür zu tun, dass alle Hausarbeiterstellen auch besetzt werden?

Freiwerdende Haus- und Betriebsarbeiterstellen werden grundsätzlich zügig wieder besetzt.

7. Wie rechtfertigt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Ungleichbehandlung von Schulen bei der Zuweisung von Hausarbeitern?

Es gibt keine Ungleichbehandlung der Schulen bei der Zuweisung von Haus- und Betriebsarbeitern. Abweichungen zwischen dem Soll- und Ist-Bestand werden im Zuge von Personalfluktuation ausgeglichen.

8. Welche Pläne hat der Senat bzw. die zuständige Behörde dafür, die durch fehlende Hausarbeiter nicht erledigten Arbeiten an Gebäuden und Grundstücken auszugleichen?

Siehe Antwort zu 6.

9. Hält der Senat bzw. die zuständige Behörde die Arbeit der Hausarbeiter für verzichtbar?

Nein.