Grundstück

Die vorgesehene zweigeschossige Tiefgarage wird als Garagenanlage unter Erdgleiche festgesetzt und ist innerhalb der umgrenzten Flächen für Nebenanlagen zulässig. Da durch die Überplanung Stellplätze der Handelskammer entfallen, werden in den Untergeschossen des Hotelneubaues Tiefgaragenplätze für die Handelskammer bereitgestellt. Die erforderlichen Zustimmungen des Grundstückseigentümers (Flurstück 34/20) werden im Rahmen des Planvollzuges eingeholt.

Mit der Festsetzung von Arkaden im rückwärtigen Bereich zur Martinistraße 25/27 und Böttcherstraße 5 wird die Erreichbarkeit der hinteren Grundstücke Martinistraße Hausnummern 19, 21, 23, 25 sowie Böttcherstraße Hausnummern 3 und 5 dauerhaft sichergestellt.

Die einschränkende Regelung von Werbeanlagen trägt der herausgehobenen Lage im historischen Stadtzentrum Rechnung.

D) Umweltbelange

Bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 28 handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung für die Wiedernutzbarmachung von Flächen gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 Der Bebauungsplan setzt weniger als 20 000 m² zulässige Grundfläche fest.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 28 wird die Errichtung eines Hotels mit ca. 260 Betten vorbereitet. Weil ein derartiges Vorhaben unter die Ziffer 18.1.2 in der Anlage 1 zum UVPG fällt und dort mit einem A in der Spalte 2 gekennzeichnet ist, muss durch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3 c Satz 1 UVPG ermittelt werden, ob eine Umweltprüfung erforderlich ist.

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles:

a) Natur und Landschaft/Versiegelung

Das Plangebiet war bis zum Abriss der dort vorhandenen Gebäude nahezu vollständig versiegelt. Derzeit ist das Plangebiet eine archäologische Ausgrabungsstätte. Diese ist entsprechend des Kartierschlüssels für Biotoptypen in Bremen als Baustelle (OX) einzustufen. Darüber hinaus sind relevante Biotopstrukturen nicht vorhanden.

Anhaltspunkte, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Schutzgebiete (Natura 2000) beeinträchtigt werden, bestehen nicht.

b) Verkehr

Das Plangebiet befindet sich in der verkehrlich gut erschlossenen Innenstadt. Es liegt an einer Hauptverkehrsstraße und ist mit dem Nahverkehr gut erreichbar.

c) Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Da sich das Plangebiet im historischen Innenstadtgebiet befindet, ist mit archäologischen Funden zu rechnen. Im Vorfeld der Baumaßnahmen wird der Planbereich in Abstimmung mit dem Landesarchäologen archäologisch untersucht. Die Untersuchungen werden bereits durchgeführt.

d) Auswirkungen auf den Menschen durch Luftschadstoffe

Zur Beurteilung der Auswirkungen auf den Menschen durch Luftschadstoffe werden die Immissionsgrenzwerte nach der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft ­ 22. vom September 2002 herangezogen.

Es gibt keine konkreten Messwerte bezüglich der Luftqualität im Bereich des Planungsgebietes.

Ein im Rahmen der Luftreinhalteplanung durchgeführtes Screening der Luftschadstoffbelastung in den Hauptverkehrsstraßen Bremens ergab im Umfeld des Plangebietes keine Hinweise auf Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte.

e) Auswirkungen durch Kampfmittel

Im Planbereich ist mit Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme der planmäßigen Nutzung ist in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen eine Beseitigung der Kampfmittel sicherzustellen. Dies wird in dem Durchführungsvertrag sichergestellt.

f) Weitere Umweltbereiche sind nicht wesentlich betroffen.

Ergebnis der Vorprüfung

Weil das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben wird, ist eine förmliche Umweltprüfung nicht erforderlich.

Die Voraussetzungen nach § 13 a Abs. 1 für ein beschleunigtes Verfahren liegen vor. Im beschleunigten Verfahren für die Innenentwicklung gelten gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

Ein Ausgleich wird hier nicht erforderlich.

E) Finanzielle Auswirkungen/Gender

1. Finanzielle Auswirkungen Kosten.

Die Vorhabenträgerin übernimmt aufgrund des Durchführungsvertrages die Verpflichtung, auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes das Vorhaben auf eigene Kosten zu verwirklichen.

2. Gender

Bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 28 sind mögliche unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer untersucht worden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass durch das Vorhaben grundsätzlich keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu erwarten sind. Das

Weitergehende genderspezifische Belange werden in der Umsetzungsplanung berücksichtigt.