50 Fragen zur Gleichordnung HWW und HSE: Was hat der Senat zu verbergen?

Mit einer Pressekonferenz am 23.08.05 stellte der Senat seine Pläne vor, ab dem 01.01.2006 die Hamburger Wasserwerke (HWW) und die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) zu einem „Gleichordnungskonzern" unter dem Namen „Hamburg Wasser" zu legen. In der Umweltausschusssitzung am gleichen Tag war von der Senatsvertreterin zu erfahren, dass der Senat nicht beabsichtigt, Parlament und Öffentlichkeit darüber mit einer Drucksache zu informieren.

Daher frage ich den Senat und die zuständige Behörde:

Der Gleichordnungskonzern HAMBURG WASSER wird keine eigene Rechtsperson sein und kein eigenes Vermögen haben, sondern bildet die Dachmarke für die rechtlich in ihrer bisherigen Form fortbestehenden Unternehmen Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) und Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE). Die Gleichordnung erfolgt auf der Grundlage der einheitlichen Leitung nach § 18 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) und wird über die Bestellung personengleicher Geschäftsführungen in beiden Unternehmen zum 1. Januar 2006 erreicht. Darüber hinaus werden ein weitgehend personengleiches Management und eine angeglichene Organisationsstruktur angestrebt.

Die jeweils vorhandenen tariflichen Vereinbarungen, die bestehenden Arbeitsverträge und die nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz bestehenden Rechte der Personalvertretungen sowie Regelungen über die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat haben Geltung. Eine Konzernrechnungslegung ist nicht erforderlich.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

A. Ziele der Gleichordnung von HWW und HSE

1. Welche Ziele verfolgt das neue Unternehmen?

HAMBURG WASSER hat folgende Ziele:

· Angebot seiner Dienstleistungen zu sozial verträglichen Entgelten und Gebühren,

· Erhalt und Ausbau der hochwertigen Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auf höchstem technischen Standard,

· Einheitliche und abgestimmte Dienstleistungen für Wasser und Abwasser,

· Sicherung von Arbeitsplätzen für hoch qualifizierte Mitarbeiter im Dienstleistungssektor,

· Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden in der Metropolregion,

· Verlässlicher Auftraggeber für die überwiegend mittelständisch geprägte Bauwirtschaft der Metropolregion.

2. Welche Geschäftsfelder werden gegenüber den gegebenen Aufgaben der Einzelunternehmen neu hinzukommen?

3. Welche Kapitalanteile bringen die beiden Unternehmen jeweils in die neue Gesellschaft ein?

4. Wird das neue Unternehmen publizitätspflichtig sein?

a) Wenn ja, wann wird die Eröffnungsbilanz veröffentlicht?

b) Wenn nein, wie wird der Senat Parlament und Öffentlichkeit über das neue Unternehmen bzw. ihre Teile informieren?

5. Ist geplant, das neu entstandene Unternehmen an die Börse zu bringen?

a) Wenn ja, wann und warum?

b) Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?

Siehe Vorbemerkung.

6. Welche Synergieeffekte ergeben sich durch die Gleichordnung?

a) In welchen Zeiträumen werden sie realisiert?

b) In welchen Bereichen ergeben sich die Synergieeffekte?

c) Wem kommen die finanziellen Entlastungen durch die Synergien zugute?

In welchen Bereichen sich Synergieeffekte in welchem Zeitrahmen realisieren lassen, wird in Arbeitsgruppen aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Unternehmen untersucht. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Erreichbare Synergien sollen zur Sicherstellung von stabilen Entgelten und Gebühren genutzt werden.

Für die Kunden ergibt sich darüber hinaus der Vorteil einheitlicher und abgestimmter Dienstleistungen für Wasser und Abwasser.

7. Worin drückt sich die gesteigerte Leistungskraft des neuen Unternehmens gegenüber den beiden früheren Unternehmen aus?

Die gesteigerte Leistungsfähigkeit drückt sich durch die Größe des zukünftigen Konzerns und die einheitliche Führung der beiden Sparten „Wasser" und „Abwasser" aus.

Es entsteht eine verbesserte Akquisitionsbasis für den Markt in Norddeutschland und für ausgewählte Märkte im Ausland.

B. Auswirkungen der Gleichordnung von HWW und HSE auf die Arbeitsplätze

8. Wie viele Arbeitsplätze haben die beiden Unternehmen heute?

Am Stichtag 31. Juli 2005 waren bei HSE 1302 Mitarbeiter und bei HWW 1158 Mitarbeiter beschäftigt.

9. Wie viele Arbeitsplätze wird die Gleichordnung jeweils in den beiden Unternehmen kosten?

10. Welche Arbeitsplätze sind potentiell gefährdet?

11. In welchem Zeitraum wird die Zusammenschließung der Unternehmen erfolgen und in welchem Zeitraum und zu welchem Termin wird es zu Kündigungen kommen?

12. Sind schon Sozialpläne erarbeitet? Wenn nein, wann ist gegebenenfalls damit zu rechnen?

13. Gibt es Überlegungen, den Arbeitsplatzabbau sozialverträglich zu gestalten? Wenn ja, welche Überlegungen gibt es?

Siehe Vorbemerkung.

C. Auswirkungen der Gleichordnung von HWW und HSE auf die Geschäftsführung und Unternehmensstrukturen

14. Seit wann hatte HWW zwei Geschäftsführer?

Bei den HWW gab es bis zum 31. März 2000 zwei oder mehr Geschäftsführer.

15. Wer war jeweils wie lange Geschäftsführer?

Dr. Ulrich Heidemann: Kaufmännischer Geschäftsführer bei HWW vom 1. Oktober 1995 bis 31.März 2000

Dr.-Ing. Hanno Al Hames: Technischer Geschäftsführer bei HWW vom 1. Januar 1991 bis 31. Dezember 2004

Dr. Michael Beckereit: Geschäftsführer bei HWW seit dem 1. Januar 2005.

16. Aus welchem Grunde ist die Stelle eines technischen Geschäftsführers bei der HSE entbehrlich?

17. Welche Aufgaben waren mit der Stelle verbunden, wie werden diese Aufgaben künftig wahrgenommen?

Die Funktion des Technischen Geschäftsführers und damit die Führung des technischen Geschäftsbereiches bei HSE wird künftig von Dr. Michael Beckereit wahrgenommen.

18. Wird der kaufmännische Geschäftsführer der HSE auch die kaufmännischen Belange der HWW künftig leiten und verantworten?

a) Wenn ja, welche Synergien ergeben sich aus der Zusammenlegung der Unternehmen im kaufmännischen Bereich?

b) Welche Summe ergibt sich aus der Zusammenlegung der Geschäftsführungen an Einsparpotential pro Jahr?

c) Wie viele Stellen werden durch die Einsparung von Geschäftsführern noch eingespart?

Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 6., 26., 27., 32., 33. und 36. Die Summe der Einsparpotenziale würde Rückschlüsse auf die Höhe einzelner Geschäftsführergehälter zulassen, über die der Senat aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft gibt.

19. Wird es einen oder zwei Betriebsräte geben?

20. Wann erfolgt die Zusammenlegung bzw. Neuwahl der Betriebsräte/des Betriebsrates?

21. Wie ist die Mitbestimmung auf Aufsichtsratsebene und Vorstandsebene geregelt?

Siehe Vorbemerkung.