Drogentoilette

1. Wie oft wurde seit Beginn des Einsatzes von Brechmitteln die Exkorporation „via naturalis" (Drogentoilette) in Hamburg angeordnet?

2. In wie vielen Fällen wurde vorher ein Brechmitteleinsatz angeordnet, der nicht zu dem gewünschten Erfolg führte? In welchen Fällen wurde ein Abführmittel verabreicht?

In keinem Fall.

4. In welchen Fällen wurden jeweils wie viele BtM-Behältnisse gefunden?

5. Welcher Art waren die gefundenen BtM-Behältnisse?

6. Welches Gewicht hatten die jeweils gefundenen BtM-Behältnisse?

Siehe Antwort zu V. 1. und V. 2.

7. Wie lange wurden die Verdächtigen festgehalten, um die natürliche Ausscheidung abzuwarten?

Eine gesonderte statistische Erfassung erfolgt nicht. Neben dem Erlass eines Haftbefehls wird durch den jeweils zuständigen Haftrichter in der Regel im Beschlusswege angeordnet, dass der Aufenthalt des Beschuldigten in dem Raum der Drogentoilette auf längstens 72 Stunden zu begrenzen ist.

8. Wie ist die Zelle in der UHA ausgestaltet in der Verdächtige untergebracht sind?

Der Haftraum ist mit der Toilette und mit einem Bett ausgestattet.

VI. Analyse der gefundenen BtM-Behältnisse

1. Welcher Art (Crack/Heroin) waren die erbrochenen BtM-Behältnisse, seit dem 12.08.2001?

Eine entsprechende Statistik wird erst seit Anfang 2003 geführt. Eine Einzelfallauswertung der vorhergehenden Fälle ist innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.08.2001? (Aufschlüsselung jeweils je Fall.)

Die zur Beantwortung dieser Frage benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

3. Wo erfolgt die Analyse der gefundenen BtM-Behältnisse und nach welchen Kriterien werden gefundene BtM-Behältnisse untersucht und dokumentiert (Zusammensetzung, Gewicht...)?

Die Analyse der sichergestellten Betäubungsmittel-Behältnisse erfolgt nach Maßgabe der Staatsanwaltschaft entweder durch den kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter der zuständigen Polizeidienststelle oder durch eine kriminaltechnische Untersuchung im Landeskriminalamt (LKA).

Der kriminalpolizeiliche Sachbearbeiter nimmt eine Gewichts- und Wirkstoffbestimmung ­ letztere durch einen Rauschgiftschnelltest ­ vor und hält die Ergebnisse in einem Test- und Wiegebericht fest. Die kriminaltechnische Untersuchung im LKA erfolgt nach anerkannten analytischen Methoden der forensischen Chemie und Toxikologie sowie gegebenenfalls nach anerkannten forensischen Methoden anderer Disziplinen der Kriminaltechnik. Hierbei wird unter anderem neben einer Gewichtsbestimmung auch eine Inhaltsanalyse vorgenommen. Das Ergebnis wird in einem wissenschaftlichen Gutachten dokumentiert.

4. Für den Fall, das es keine Analysedaten hinsichtlich der Art und des Gewichts der gefundenen BtM-Behältnisse gibt:

a) Warum gibt es diese nicht?

b) Auf welcher Grundlage erfolgte dann eine Anklage bzw. eine Verurteilung?

In der Regel erfolgt eine Analyse der aufgefundenen Betäubungsmittel nach Art, Gewicht und Wirkstoffgehalt. In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, wenn andere Beweismittel (z. B. ein Geständnis des Beschuldigten) ausreichend erscheinen.