Hafenwirtschaft

Die Drs. 18/2548 ist am 11. Juli 2005 im Vorwege durch den Präsidenten der Bürgerschaft dem Innenausschuss federführend sowie dem Wirtschaftsausschuss mitberatend überwiesen worden. Der Wirtschaftsausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 23. August 2005 mit dem Senatsantrag.

II. Beratungsinhalt:

Dieses Gesetz sei vor dem Hintergrund der Ereignisse des 11. September 2001 entstanden, führten die Senatsvertreter aus. Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) habe in diesem Zusammenhang beschlossen, allgemein gültige Sicherheitsstandards in den Häfen verpflichtend einzuführen. Damit diese umgesetzt werden könnten, bedürften die zuständigen Behörden entsprechender Rechtsgrundlagen mit klaren Normen und Adressatenpflichten, um adäquat handeln zu können. Diese seien mit diesem Gesetz, das der Hafensicherheit und ihrer internationalen Akzeptanz diene, geschaffen worden.

Die SPD-Abgeordneten interessierte zunächst der Umsetzungsstand des ISPS-Codes in den Hafenbetrieben ­ vor einem Jahr hätte sich noch ein Betrieb geweigert, den ISPS-Code anzuwenden ­ und weiterhin, warum mit diesem Gesetzentwurf im Gegensatz zur Aussage im Innenausschuss vor einem Jahr, dass mit der Einführung des ISPS-Codes und des Hafensicherheitsgesetzes im Referentenentwurf zumindest keine Gebühren vorgesehen seien, nun mit einer Ermächtigung im jetzigen Entwurf doch die Möglichkeit der Einführung von Gebühren gegeben werde. Hieran schlössen sich folgende Fragen an: Warum weiche der Senat von seiner vormaligen Entscheidung ab? Für welche Tatbestände sollten Gebühren eingeführt werden oder werde dies offen gelassen?

Die Senatsvertreter teilten mit, dass es in Hamburg z. Z. 73 sicherheitszertifizierte Anlagen gebe, die alle vorläufig genehmigt worden seien, wozu auch der eben angesprochene Betrieb gehöre. Zum 2. Fragenkomplex müsse festgehalten werden, dass dieser Gesetzentwurf lediglich die rechtliche Ermächtigung, eine Gebührenordnung zu erlassen, vorsehe, damit sei noch keine Gebührenordnung erlassen und noch nicht entschieden, ob eine erlassen werde, jedoch sei für den Fall, dass der Erlass einer Gebührenordnung notwendig werden sollte, die Rechtsgrundlage gegeben. Dies hänge einerseits davon ab, wie die Konkurrenzhäfen vorgingen und andererseits ob und in welchem Umfang die Umsetzung derart möglich sei, dass keine zusätzlichen Kosten und damit Gebührennotwendigkeiten aufträten.

Die sich daran anschließende Frage der SPD-Abgeordneten, ob hierzu Stellungnahmen der Hafenwirtschaft vorlägen, verneinten die Senatsvertreter, auch wenn Gespräche darüber stattfänden.

Der GAL-Abgeordnete erkundigte sich, ob es Rückmeldungen von Reedern und anderen Betreibern hinsichtlich deren Erfahrungen mit dem ISPS-Code, der verbindlich vorgeschrieben sei, gebe vor dem Hintergrund betrachtet, dass hiermit eine Erschwerung der Arbeit einhergehe.

Alle 73 zertifizierten Anlagen hätten die Einführung des ISPS-Codes im Sinne von Eigensicherungsmaßnahmen akzeptiert, berichteten die Senatsvertreter, es lägen keine negativen Rückmeldungen vor oder Widerstände gegen eine Umsetzung. Die Hamburg Port Authority (HPA) habe bislang jeden Kaibetrieb individuell hinsichtlich der Eigensicherungsmaßnahmen entsprechend seiner Ladung und Umschlagslage beraten und über die Notwendigkeit der Umsetzung gesprochen.

Wie sehe es mit der Abstimmung mit anderen Häfen der Küstenländer aus, um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, wollte der GAL-Abgeordnete wissen.

Unter Wahrung der Wettbewerbsgleichheit seien im Interesse aller von Anfang an alle Häfen bezüglich der Abarbeitung des ISPS-Codes gleichbehandelt worden, informierten die Senatsvertreter.

Zurückkommend auf das Gebührenthema fragten die SPD-Abgeordneten nach, warum z. B. bei den Plänen zur Gefahrenabwehr Gebühren erhoben werden dürften und wie dies ausgesucht worden sei.

Die einzelnen Handlungen, die möglicherweise mit Gebühren belegt werden könnten, basierten auf einer Abstimmung zwischen den Küstenländern, entgegneten die Senatsvertreter. Es könnten nur bestimmte behördliche Maßnahmen gebührenrelevant werden, z. B. die Genehmigung des Gefahrenabwehrplans. Schleswig-Holstein sei bislang das einzige Land, das eine solche Landesverordnung erlassen habe, die einen Gebührenrahmen von 1000 bis 3000 Euro bei der Gefahrenabwehr vorsehe.

Die SPD-Abgeordneten erinnerten daran, dass die Betreiber bereits die gesamten Aufwendungen zur Umsetzung des ISPS-Codes hätten übernehmen müssen und sie bei einer möglichen Gebühreneinführung nun noch einmal Geld für amtliche Gebühren aufwenden müssten. Dies könnte nur gerechtfertigt sein, wenn von einem Hafenbetrieb Gefährdungen ausgingen und Unterlassungen ausgesprochen werden müssten, die nach dem Gesetz bestimmte Rechtsfolgen auslösten.

Die CDU-Abgeordneten begrüßten das Gesetz, weil alle sicherheitsrelevanten Tatbestände in diesem Gesetz erfasst und geregelt würden. Positiv sei anzumerken, dass die Einbeziehung des ISPS-Codes in das Hafensicherheitsgesetz dessen Umsetzung beschleunigt und die Hafenwirtschaft diesen ohne Widerstände aufgegriffen habe. Sie regten an, dass die BWA innerhalb der nächsten neun Monate nach einer Evaluation hierüber im Ausschuss berichten solle.

Die SPD-Abgeordneten thematisierten abschließend die Kosten. In der Drucksache sei erwähnt, dass sich die laufenden Kosten, die sich aus diesem Gesetz ergäben, jährlich auf 1,5 Mio. Euro summierten. Wie verteile sich diese Summe jeweils für die Personal- und Sachmittelkosten und wie sehe der Deckungsvorschlag konkret aus, zumal hierfür eine Umschichtung in den Einzelplänen (EP) 7 und 8.1 vorgesehen sei.

Die Senatsvertreter machten darauf aufmerksam, dass bei der Umsetzung des ISPSCodes insbesondere die Wasserschutzpolizei und allgemeine Polizei und Gefahrenabwehr bei der BfI und das Oberhafenamt (BWA, EP 7) betroffen seien. Das Oberhafenamt sei an den Kosten von 1,5 Mio. Euro mit Personalkosten für drei Stellen beteiligt, für die jährlich 170 000 Euro aufgewendet werden müssten. Dies würde durch Aufgabenumschichtungen und Rationalisierungseffekte durch Einsatz von Technik im Bereich der HPA vorgenommen, denn es seien keine neuen Stellen geschaffen worden. Zu den Umschichtungen im Bereich der BfI sagten die Senatsvertreter eine Protokollerklärung zu.

III. Petitum:

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem federführenden Innenausschuss einstimmig bei Enthaltung der SPD- und GAL-Abgeordneten, das „Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit im Hamburger Hafen" aus der Drs. 18/2548 zu beschließen, und bittet ihn, von seinen Beratungen Kenntnis zu nehmen.