Alevitisches Kulturzentrum Hamburg e V Hevkar Komela Karkeren Kurdistan Arbeiterverein Kurdistan in Hamburg e V Verband binat

Welche Projekte welcher Nationalitätenvereine werden vom Senat gefördert? (Bitte auflisten für 2001 bis 2005.) Förderung von Nationalitätenvereinen im Rahmen des Programms „Vereinsförderung zur Ausländerintegration" Werden die von den zuständigen Behörden geförderten Projekte dieser Vereine inzwischen evaluiert? Wenn ja, von wem und bis wann? Wenn nein, warum nicht?

Ja. Von den zuständigen Behörden jährlich.

6. In der Drs. 18/2255 antwortet der Senat auf die Frage, ob die Integrationszentren bereits im laufenden Haushaltsjahr 2005 umkonzeptioniert werden sollen, folgendermaßen: „Die zuständige Behörde hat sich über die Neuausrichtung der Integrationsförderung noch nicht entschieden.

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst."

Hat sich der Senat mit dieser Frage mittlerweile befasst?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wann ist mit einer Unterrichtung des Parlaments über die Umkonzeptionierung zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?

Die zuständige Behörde hat über die Neuausrichtung der ergänzenden Integrationsförderung im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit entschieden.

Welche Regelaufgaben bieten die Integrationszentren an? (Bitte auflisten von 2001 bis 2005 nach Trägern und Stadtteil.)

In den Jahren 2001 und 2002 bestanden noch keine Integrationszentren. Seit 2003 wurden von allen Integrationszentren folgende Leistungen angeboten:

· Integrationshilfen (Erst- und Folgeberatung, Verweisberatung mit Lotsenfunktion) für alle bleibeberechtigten Zuwanderer ohne Spätaussiedler,

· Sprach- und Qualifizierungsangebote,

· Veranstaltungen für Zuwanderer und Multiplikatoren und

· Durchführung weiterer Integrationsmaßnahmen aus Mitteln Dritter.

Seit September 2005 bieten alle Integrationszentren die in Ziffer 1 beschriebenen Aufgaben für einen erweiterten Personenkreis (Eingebürgerte, Spätaussiedler, Asylberechtigte) an.

Auf der Sitzung des Integrationsbeirates vom 09.06. wurden 2,3 Mio. Euro für ergänzende Integrationsförderung angekündigt.

Aus welchen Haushaltstiteln wird die angekündigte Summe stammen? (Bitte aufschlüsseln.)

Die im Integrationsbeirat angekündigten 2,3 Mio. Euro für die ergänzende Integrationsförderung setzen sich aus folgenden Haushaltstiteln zusammen:

Welche anderen Titel werden möglicherweise dafür gesenkt bzw. welche Projekte oder Einrichtungen werden im Gegenzug Kürzungen hinnehmen müssen?

Für die Durchführung der ergänzenden Integrationsmaßnahmen in den Integrationszentren sind keine anderen Haushaltstitel abgesenkt worden.

Welche Laufzeit ist für welche ergänzenden Integrationsmaßnahmen geplant?

Die ergänzenden Integrationsförderangebote in den Integrationszentren haben keine Befristung. Zuwendungsfinanzierte Projekte unterliegen allerdings stets der Jährlichkeit des Haushalts.

Welche Drittmittelprojekte bieten die Integrationszentren an? (Bitte auflisten von 2001 bis 2005 nach Trägern und Stadtteil.)

Welche Projekte wurden seit 2001 nach Ablauf der Förderzeiträume nicht mehr weitergeführt? (Bitte auflisten nach Trägern und Stadtteil, Termin des Auslaufens der Förderung und Begründung des Förderstopps.) Drittmittelprojekte der Integrationszentren werden gegenüber der zuständigen Behörde nur dann offen gelegt, wenn eine Kofinanzierung durch die Behörde erfolgen soll. Vom 1.Juli 2002 bis 31.März 2005 wurde ein kofinanziertes Drittmittelprojekt EQUAL 1, für das das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die EU-Mittel vergibt, vom Integrationszentrum verikom ­ Verbund für Interkulturelle Kommunikation und Bildung e. V. durchgeführt.

Haben die Integrationszentren in den einzelnen Stadtteilen koordinierende Funktionen für die Migrantinnen und Migranten im Bezug auf die Zusammenarbeit von bereits vor Ort ansässigen Organisationen (Arge, Altenpflegeheime, Schulen, Kindergärten, Hausaufgabenhilfe, Jugendund Freizeitorganisationen)? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Wer übernimmt sonst diese Funktion in den Stadtteilen?

Die Integrationszentren kooperieren im jeweiligen Stadtteil mit Behörden, Institutionen, Vereinen und anderen Leistungserbringern, sodass eine Vernetzung mit anderen Organisationen in den einzelnen Stadtteilen sichergestellt ist.

Wie soll eine bessere Vernetzung zwischen Arge und den Integrationszentren erfolgen und was sind die konkreten Ziele der Vernetzung?

Die ARGE wird seit ihrer Errichtung zeitnah über die Angebote im Rahmen der kommunalen Leistungen unterrichtet. Dies wird durch Besprechungen mit der zuständigen Behörde sowie über entsprechende Informationen in der infoline, die für alle Mitarbeiter der ARGE über das Internet abrufbar sind, sichergestellt. Durch die enge Kooperation zwischen der ARGE Hamburg und dem kommunalen Leistungsträger sollen die kommunalen Leistungen im Rahmen der Hilfeplanung dazu betragen, Integrationshemmnisse von Leistungsberechtigten zu überwinden.

6.10 Über welche Ressourcen verfügen Integrationszentren, um die Vernetzung mit der Arge zu leisten?

Die Koordinierungsfunktion gehört zu den Regelaufgaben der Integrationszentren.

6.11 Sollen zukünftig die Sprachkurse der Arge mit denen der Integrationszentren abgestimmt werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

Ja. Die Teilnahme von Leistungsempfängern nach dem SGB II an den ergänzenden Sprachkursen der Integrationszentren ist nur nachrangig möglich und bedarf jeweils der Zustimmung der ARGE. Im Rahmen der Migrationsberatung werden die Teilnehmer darauf hingewiesen.