Nutzung der Billwerder Bucht/des Holzhafens
Im Zuge der jahrhundertlangen Bemühungen der Hamburger Senate, die Norderelbe zu begradigen und so den Hauptstrom des Elbwassers nicht mehr durch die Süderelbe und an Harburg vorbei, sondern durch den Hamburger Hafen zu leiten, sind im Osten der Stadt mehrere tote Elbarme entstanden.
Einer davon ist die Alte Dove Elbe mit der Billwerder Bucht und dem Holzhafen, die durch die Halbinsel Kaltehofe von der Norderelbe getrennt ist.
Diese Wasserfläche wird im Süden durch private Bootsliegeplätze, im Osten sporadisch und im Norden etwas stärker gewerblich sowie im Westen gar nicht genutzt. Der Südteil des Elbarms verschlickt zunehmend.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um „Wohnen auf dem Wasser" einerseits und der nötigen Verlagerung von Betrieben aus dem mittleren Freihafen andererseits frage ich den Senat:
1. Welche Planungen verfolgt der Senat hinsichtlich der künftigen Nutzung der Wasserflächen
a) der alten Dove Elbe?
b) des Holzhafens?
c) der Billwerder Bucht?
Die zuständige Behörde bereitet derzeit zum Thema „Schwimmende Häuser" eine Entscheidungsvorlage vor. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.
2. Gibt es Planungen, Nutzungen aus dem Mittleren Freihafen in dieses Gebiet zu verlegen?
Wenn ja,
a) welche Nutzungen?
b) in welchen Teil der Wasserfläche?
Seitens der zuständigen Behörde gibt es keine diesbezüglichen Planungen.
3. Gibt es Planungen, die Sportboot-Nutzung im Bereich der genannten Wasserflächen auszuweiten?
Wenn ja,
a) in welche Richtung soll ausgeweitet werden?
b) Welche Planungen gibt es hinsichtlich der notwendigen Wassertiefe?
Siehe Antwort zu 1.
4. Verfolgt der Senat Planungen für das westliche Ufer der genannten Wasserflächen (Uferzone Kaltehofe)?
Wenn ja,
a) welche?
b) Sind Wohn- und/oder Gewerbenutzungen auf dem Wasser vorgesehen?
c) Sind Wohn- und/oder Gewerbenutzungen auf dem Land vorgesehen?
Der durch den zuständigen Bezirk initiierte Agenda-21-Prozess zur Nutzung der Elbinsel Kaltehofe und der dazu gehörenden Wasserflächen hat einvernehmlich einen weitgehenden Naturerhalt mit behutsamen und allgemein verträglichen Nutzungen ergeben. Konkrete Planungen liegen derzeit nicht vor. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.