Hamburg schützt seine Kinder

1. Anlass und Zielsetzung:

Der tragische Tod der kleinen Jessica hat die Stadt erschüttert. Unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgung der Täter erwarten die Bürger vom Senat und den Behörden, alles zu tun, um die Wiederholung eines solchen Falles zu verhindern. Wo Eltern versagen oder gar mit krimineller Energie ihren Kindern schaden, soll der Staat zur Stelle sein und die Kinder schützen.

Dieser Erwartung sind in einem freiheitlichen Rechtsstaat allerdings insoweit Grenzen gesetzt als er nicht das Erziehungsverhalten aller Eltern vorsorglich überwachen kann.

Die zuständigen Behörden sind deshalb auf Informationen und Daten aus anderen Verwaltungsbereichen, Nachbarschaft und gesellschaftlichen Institutionen angewiesen, die Hinweise auf kritische Situationen geben und so eine Aufklärung der Gefährdungslage auslösen. Von den Behörden selbst ist eine größtmögliche Aufmerksamkeit und Sorgfalt sowie konsequentes Einschreiten zu erwarten.

Der Staat kann keinen absoluten Schutz gegen Verletzungen des Kindeswohls garantieren. Der Senat verfolgt jedoch das Ziel, alles Mögliche zu tun, um Gefährdungen und Verletzungen des Kindeswohls zu erkennen und die notwendigen Hilfen so früh und effizient wie möglich zur Verfügung zu stellen.

Die dafür notwendigen Maßnahmen hat der Senat getroffen.

2. Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der zuständigen Behörden

Die zuständigen Behörden haben unverzüglich geprüft, wo Schwachstellen in der Wahrnehmung von Aufgaben bestehen und wo Handlungsmöglichkeiten gestärkt werden können. Die dafür notwendigen Entscheidungen sind bereits getroffen oder werden vorbereitet; eine Reihe von Maßnahmen wird noch geprüft. Daneben hat der Senat eine Projektgruppe „Informierte Jugendhilfe" eingesetzt, die Verbesserungen für die Informationsflüsse zu den Jugendämtern entwickelt hat.

Schwerpunkte der getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen sind

­ eine bessere Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Institutionen und Einrichtungen,

­ die Sicherung und Verbesserung der Informationsgrundlagen der Jugendhilfe,

­ eine gute Erreichbarkeit und Präsenz der Jugendhilfe für Hilfe suchende Familien,

­ eine Optimierung von Organisation, Strukturen und Personalausstattung der Jugendämter,

­ eine spezifische Qualifizierung des Personals Hamburger Behörden.

Die beschlossenen und geplanten Maßnahmen, die noch laufenden Prüfungen der Behörden sowie die Ergebnisse der Projektgruppe sind im Folgenden dargestellt.

3. Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern in Hamburg

Der Senat verfolgt das Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen zu einer Querschnittsaufgabe zu machen, die bei allen betreffenden Stellen der hamburgischen Verwaltung im Dienstbetrieb zu berücksichtigen ist. Dazu müssen Kenntnisse verbessert und das Bewusstsein der Beschäftigten gestärkt sowie Arbeitsabläufe und Informationsflüsse entsprechend gestaltet werden.

Durchsetzung der Schulpflicht und der vorschulischen Vorstellungspflicht

Einführung des Schulzwanges

Im Fall Jessica hat die zuständige Behörde nach mehreren vergeblichen Hausbesuchen angenommen, das Kind sei zwar in Hamburg gemeldet, wohne aber tatsächlich nicht hier. Das hat sich als ein tragischer Irrtum erwiesen.

Um die Wiederholung eines solchen Irrtums künftig zu vermeiden muss die Behörde bei nicht erfolgter Schulanmeldung rasch Klarheit über die Existenz und den Verbleib des betreffenden Kindes erlangen. Zu diesem Zweck hat der Senat am 15. März 2005 beschlossen (Drucksache 18/1962), das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG) um das Instrument des Schulzwangs (§ 41 a HmbSG) zu ergänzen. Die Bürgerschaft hat das Gesetz am 27. April 2005 beschlossen. Am 18. Mai 2005 ist es in Kraft getreten.

Das Gesetz erlaubt es, bereits bei einer nicht erfolgten Anmeldung zur Schule, aber auch einem Fernbleiben von der Schule in Wohnungen einzudringen und nach schulpflichtigen Kindern zu suchen, auch wenn keine weiteren Hinweise auf eine Gefährdung des Kindes vorliegen.

Schulzwang kann auch angeordnet werden, wenn die Sorgeberechtigten die Vorstellung eines viereinhalbjährigen Kindes in der Schule (§ 42 Absatz 1 HmbSG) versäumt haben. Damit wird eine Überprüfung des geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes des jeweiligen Jahrganges sichergestellt. Bei Bedarf weist die Schule die Sorgeberechtigten auf Hilfsangebote hin, ggf. wird das Jugendamt informiert.

Bis zum 21. September 2005 hatte die zuständige Behörde in 16 Fällen Schulzwang angeordnet, in zehn Fällen hat das Verwaltungsgericht bereits das Eindringen in die Wohnung zur Nachschau nach dem Kinde gestattet. In vier dieser Fälle konnten Anmeldung oder Vorstellung erreicht werden, drei Kinder waren nachweislich verzogen und wurden amtlich abgemeldet, drei Fälle sind noch in Bearbeitung, etwa weil nach einem ersten Vorführungsversuch weitere Wohnungen aufgesucht werden müssen.

Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen

Die Deputation der Behörde für Bildung und Sport wird noch in diesem Jahr über eine neue Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen entscheiden. Sie wird zu einer rascheren und vollständigen Aufklärung und Verfolgung von Schulpflichtverletzungen führen. Auf diese Weise wird der Anspruch auf schulische Bildung für alle Kinder gesichert. Bei anhaltenden Schulpflichtverletzungen werden die pädagogischen Bemühungen um den Schüler bzw. die Schülerin nicht eingestellt, jedoch wird stets auch das Jugendamt informiert und darüber hinaus geprüft, ob die Mittel des Verwaltungszwanges, des Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrechtes einzusetzen sind.

Anhaltende Schulpflichtverletzungen sollen im Zentralen Schülerregister verzeichnet werden.

Einführung eines Zentralen Schülerregisters

In einem zentralen Schülerregister werden ab dem Schuljahresbeginn 2006/2007 alle schulpflichtigen Kinder und alle, die eine Schule in Hamburg besuchen, erfasst. Mit Hilfe dieses Registers können unter anderem Fälle, in denen Kinder nicht rechtzeitig vorgestellt oder angemeldet worden sind, rasch aufgeklärt werden. Andere Behörden können Auskünfte erhalten oder online Einsicht in das Register nehmen. So wird das Register die Arbeit der bezirklichen Gesundheitsämter in der Durchführung der Schuleingangsuntersuchung erleichtern. Eine weitere Zielrichtung der Einrichtung und fortlaufenden Aktualisierung des Schülerregisters ist die Durchsetzung der Schulpflicht.

Der Senat wird der Bürgerschaft im Frühjahr 2006 den Entwurf einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung zur Verabschiedung und den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Kenntnisnahme vorlegen, aus dem die Einzelheiten über die Daten sowie Anlass und Umfang ihrer Verarbeitung hervorgehen. Die technischen Vorbereitungen zur Umsetzung sind bereits aufgenommen worden.

Datenaustausch mit den Familienkassen

Die Familienkassen verfügen über Informationen, die zur Klärung der Frage beitragen können, ob und wo sich ein Kind tatsächlich in Hamburg aufhält und damit hier schulpflichtig ist. Die betroffenen Behörden klären bis zum Jahresende die rechtlichen Voraussetzungen für einen Informationsaustausch zwischen den für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlichen Stellen und den Familienkassen.

Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten der Jugendämter

Die erweiterten Ermächtigungsnormen des SGB VIII sind zu nutzen

Am 1. Oktober 2005 tritt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in Kraft. Mit diesem Gesetz erhalten die Jugendämter sowohl zusätzliche Ermächtigungen, um Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Kindeswohlgefährdungen durchsetzen zu können, als auch die Verpflichtung, solche Maßnahmen zu ergreifen.

Hamburg hat sich im Gesetzgebungsverfahren für eine entsprechende Konkretisierung der Regelungen zum Kinderschutz eingesetzt, unter anderem mit einer Initiative im Bundesrat (Bundesratsdrucksache 133/05) im April 2005, und damit Erfolg gehabt.

Nach den neuen Regelungen des SGB VIII ist das Jugendamt ab dem 1. Oktober 2005 sowohl berechtigt als auch verpflichtet, bei mangelnder Mitwirkung von Eltern zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auch gegen den Willen der Eltern tätig zu werden und ggf. durch eine Entscheidung des Familiengerichtes die notwendige Hilfe zu veranlassen. Gleichzeitig ist der Schutzauftrag des Jugendamtes durch Vereinbarungen auf alle Einrichtungen und Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu übertragen. Damit sind die freien Träger zukünftig verpflichtet, entweder selbst Hilfe bei Kindeswohlgefährdungen zu leisten oder das Jugendamt zu informieren.

Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, über alle Beschäftigten in der Jugendhilfe bei deren Einstellung und danach in regelmäßigen Abständen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einzuholen, um auf diese Weise Kinder und Jugendliche vor einschlägig vorbestraften Beschäftigten zu schützen.

Über die im Gesetz vorgesehenen Vereinbarungen zum Kinderschutz verhandelt die zuständige Behörde derzeit mit den Spitzenorganisationen der Freien Wohlfahrtspflege, dem Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg, dem Verband privater Anbieter und dem Sozial-Alternativen Wohlfahrtsverband (SOAL) sowie dem Landesjugendring. Hamburg wird in diesem Zusammenhang daran mitwirken, einen bundesweiten Leitfaden zur Umsetzung der gesetzlichen Kinderschutzregelungen zu erstellen, der von den freien Trägern für die Praxis genutzt werden kann.

Wegen der besonderen Bedeutung des Kinderschutzes beabsichtigt der Senat darüber hinaus, der Bürgerschaft Anfang 2006 einen Entwurf zur entsprechenden Ergänzung des hamburgischen Ausführungsgesetzes zum SGB VIII vorzulegen.

Wichtige Informationen werden im Jugendamt erhalten („Elternakte")

In den Jugendämtern sollen vorhandene Informationen über so genannte Risikoeltern nicht verloren gehen. In dem Informationssystem PROJUGA, das bei den Jugendämtern eingesetzt wird, sind entsprechende Daten zwar vorhanden, allerdings nur solange wie die betreffenden Akten in einem Jugendamt aufbewahrt werden. Um einen Informationsverlust in PROJUGA zu vermeiden, werden die Aufbewahrungsfristen für Akten der Jugendämter, in denen Kindeswohlgefährdungen dokumentiert sind, von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Das sind insbesondere folgende Fälle:

­ Todesfälle von Kindern, wenn das Jugendamt bei der Familie schon einmal einen begründeten Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hatte.

­ Kindeswohlgefährdungen durch sexuelle Übergriffe oder körperliche Misshandlungen.

­ Vernachlässigungen, bei denen das Jugendamt das Familiengericht angerufen hat.

­ Psychische Erkrankungen und Suchtkrankheiten von Müttern und Vätern oder von Jugendlichen, die später selber Eltern werden können.

­ Jugendliche, die wegen einer Kindeswohlgefährdung untergebracht worden sind und als werdende Mutter bzw. werdender Vater aus stationärer Jugendhilfe entlassen werden.

Die Aufbewahrungsfristen beziehen sich auf das letzte in der Akte dokumentierte Ereignis oder Handeln des Jugendamts. Auf diese Weise bleiben in PROJUGA die Informationen über Risikoeltern in kritischen Fällen bis zum Erwachsenwerden der Kinder erhalten. Jeder Mitarbeiter eines Jugendamts erhält nach Eingabe eines ElternNamens einen Überblick aller Akten der Hamburger Jugendämter, in denen dieser Elternteil vorkommt. Damit erstellt sich elektronisch die „Elternakte". Die Bezirksämter werden die entsprechenden Vorschriften über die Aktenaufbewahrung umgehend ändern.

Flankierende Maßnahme: Modellversuch „Baby im Bezirk"

Darüber hinaus wird im kommenden Jahr in einem Jugendamt erprobt, eine regelmäßige Mitteilung des Einwohneramts über Geburten und Zuzüge von Kindern mit den Daten in PROJUGA abzugleichen. Wenn das einen zusätzlichen Nutzen für das frühzeitige Erkennen von Kindeswohlgefährdungen erbringt und damit die Möglichkeit eröffnet, frühzeitig zu intervenieren, wird die Maßnahme flächendeckend umgesetzt (siehe auch 3.3.6).

Die Jugendämter werden besser erreichbar

Beim Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) des Landesbetriebs Erziehung und Berufsbildung wird eine zentrale telefonische „Hotline Kinderschutz" für Hamburg eingerichtet, die täglich 24 Stunden erreichbar ist. Dort werden alle eingehenden Hinweise auf Gefährdungen von Kindern entgegengenommen und umgehend an die zuständigen Jugendämter weitergeleitet. Bei Hinweisen, die in den Abend- und Nachtstunden oder an Wochenenden eingehen, wird der KJND selbst sofort handeln und am nächsten Werktag die Jugendämter informieren.

Alle Meldungen, die beim KJND eingehen, werden den Bezirken auf der Basis einer einheitlichen Erfassungsgrundlage übermittelt.

Mit der neuen Hotline wird es Bürgern und Institutionen leicht gemacht, Informationen an die Jugendämter weiter zu leiten. Andere Kontaktaufnahmen zu den Jugendämtern sind dadurch nicht ausgeschlossen. Der Kinderschutz erfordert schnelles Handeln und verlässliche, störungsfreie Informationswege. Nach dem Prinzip „Erreichbarkeit zentral ­ Kontakt und Hilfe vor Ort" wird besorgten Bürgern künftig die Suche nach der zuständigen Stelle erspart.

Die Arbeitsanweisungen für die Jugendämter werden verbindlicher

Im Jahr 2004 hat die Behörde für Soziales und Familie die „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der Garantenstellung des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdungen" sowie den „Leitfaden für Hausbesuche in akuten Krisen" herausgegeben. Sie enthalten rechtliche, fachliche und organisatorische Hinweise zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungen und wurden zunächst als Arbeitshilfe eingeführt, deren Anwendung den handelnden Fachkräften überlassen war.

Die Bezirksämter bereiten zurzeit eine Regelung vor, mit der die Verwendung dieser Hinweise bei einschlägigen Fallkonstellationen bis zum Jahresende verbindlich vorgeschrieben wird.

Organisation und Personaleinsatz in den Jugendämtern werden effizienter

In den Jugendämtern wird zurzeit eine umfassende Geschäftsprozessanalyse und Geschäftsprozessoptimierung durchgeführt. Sie wird noch in diesem Jahr abgeschlossen. Auf dieser Grundlage können anschließend Arbeitsabläufe gestrafft und das vorhandene Personal effizienter eingesetzt werden. Darüber hinaus ist damit die Grundlage geschaffen, das System PROJUGA durch eine leistungsfähigere Software zu ersetzen, mit der alle Geschäftsprozesse der Jugendämter wirksam unterstützt und vereinfacht werden.

Der Senat hat die Personalausstattung der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) der Jugendämter wiederholt verstärkt bzw. die Dienste entlastet. Durch den Aufbau des Familieninterventionsteams (FIT) bei der Behörde für Soziales und Familie, das inzwischen mit rund 25 Stellen ausgestattet ist, sind die Jugendämter der Bezirke von einer erheblichen Menge besonders schwieriger Fälle entlastet worden. Durch Umschichtung von Mitteln im Rahmen der Weiterentwicklung der Jugendhilfe sind die Kontenrahmen für Dienstbezüge der Bezirksämter verstärkt und rund 20 Stellen aus dem Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung in die ASD der Bezirksämter verlagert worden. Kurzfristig beabsichtigt der Senat darüber hinaus, zehn Fachkräfte für zwei Jahre zusätzlich in die ASD abzuordnen. Eine entsprechende Ausschreibung wird zurzeit vorbereitet.

Die Informationen im Internet werden optimiert

Sowohl Bürger als auch Fachkräfte unterschiedlicher Dienste sollen sich in Fragen des Kinderschutzes künftig leichter über das Internet informieren können. Die einschlägigen Hilfs- und Beratungsangebote der Behörden und Freier Träger sowie spezifische Informationen und Handreichungen für Fachkräfte werden bis Anfang 2006 einfach, verständlich und klar gegliedert zusammengefasst. Kommunikationswege werden dargestellt, insbesondere auch die zentrale Telefonnummer des KJND.

Der Schutz von Kindern ist überall von Bedeutung

Einen effektiven Schutz von Kindern gegen Gefährdungen können Jugendämter allein nicht leisten. Sorgeberechtigte, Betreuer und Einrichtungen, die aus unterschiedlichen Gründen mit Kindern zu tun haben, müssen zunächst selbst dafür sorgen, dass Kinder, die ihnen anvertraut sind, oder zu denen sie in Kontakt treten, nicht gefährdet werden. Darüber hinaus sollen sie Gefährdungen von Kindern, die sie selbst bemerken oder die ihnen zugetragen werden, den Jugendämtern mitteilen, soweit sie ihnen nicht selber entgegen wirken können.