Bebauungsplan

Änderung des Bebauungsplanes 1723 gemäß § 13 für ein Gebiet in zwischen Osterholzer Heerstraße, Ehlersdamm, Beim Sachsendorf, Wölbacker (zum Teil beiderseits) und. Zu Wendts Hof (Bearbeitungsstand: 29. Mai 2008)

Als Grundlage der städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird der Bebauungsplan 1366 (Bearbeitungsstand: 29. Mai 2008) vorgelegt.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat hierzu am 21. August 2008 den als Anlage beigefügten Bericht erstattet.

Der Bericht der Deputation für Bau und Verkehr wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt.

Der Senat schließt sich dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 1366 (Bearbeitungsstand: 29. Mai 2008) zu beschließen.

Bericht der Deputation für Bau und Verkehr Bebauungsplan 1366

Änderung des Bebauungsplanes 1723 gemäß § 13 für ein Gebiet in zwischen Osterholzer Heerstraße, Ehlersdamm, Beim Sachsendorf, Wölbacker (zum Teil beiderseits) und. Zu Wendts Hof (Bearbeitungsstand: 29. Mai 2008)

Die Deputation für Bau und Verkehr legt den Bebauungsplan 1366 (Bearbeitungsstand: 29. Mai 2008) und die Begründung zum Bebauungsplan 1366 (Bearbeitungsstand: 29. Mai 2008) vor.

A) Verfahren nach dem Baugesetzbuch 1. Planaufstellungsbeschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 4. Oktober 2007 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Zum Bebauungsplanentwurf 1366 ist am 10. Juni 2007 vom Ortsamt Osterholz eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in einer öffentlichen Einwohnerversammlung durchgeführt worden.

3. Erste öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 ist durchgeführt worden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sind für den Bebauungsplanentwurf 1366 gleichzeitig durchgeführt worden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 unterrichtet worden.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 4. Oktober 2007 beschlossen, dass der Entwurf des Bebauungsplanes 1366 mit Begründung öffentlich auszulegen ist.

Der Planentwurf mit Begründung hat vom 5. November 2007 bis zum 5. Dezember 2007 gemäß § 3 Abs. 2 beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa öffentlich ausgelegen. In der gleichen Zeit hat Gelegenheit bestanden, vom Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Osterholz Kenntnis zu nehmen.

4. Ergebnis der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung

Das Ortsamt Osterholz teilt mit Schreiben vom 19. Dezember 2007 Folgendes mit: Nachdem die Mitglieder des zuständigen Fachausschusses des Ortsamtsbeirates Osterholz dem Bebauungsplan 1366 zugestimmt haben, kann ich Ihnen mitteilen, dass gemäß einstimmigem Beschluss in der öffentlichen Beiratssitzung des Ortsamtsbeirates Osterholz am 5. Dezember 2007 der Änderung des Bebauungsplanes 1723, nun Bebauungsplan 1366, einstimmig zugestimmt wurde.

Die Deputation für Bau und Verkehr bittet um Kenntnisnahme.

Nach Klärung bestimmter Fragen haben die übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gegen die Planung keine Einwendungen.

5. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Anlässlich der ersten öffentlichen Auslegung sind von Privaten keine Stellungnahmen eingegangen.

6. Planänderungen nach der ersten öffentlichen Auslegung und Änderungen der Begründung

Der Planentwurf ist nach der ersten Auslegung aufgrund von Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und in Abstimmung mit diesen Behörden und Trägern wie folgt geändert und ergänzt worden:

1. Am östlichen Rand des Plangebietes wird eine öffentliche Grünfläche (Kinderspielplatz) ausgewiesen. Der Geltungsbereich des Planes wird hierfür geringfügig nach Osten erweitert.

2. Die bisherige Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wird geändert in eine Fläche für ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Nutzungsberechtigten, der angrenzenden Grundstücke sowie Geh- und Radfahrrechte zugunsten der Stadtgemeinde Bremen.

3. Unter Hinweise ist ein Text zu archäologischen Bodenfundstellen aufgenommen worden.

4. Die textlichen Festsetzungen sind teilweise geändert und ergänzt worden.

Die Begründung ist geändert und ergänzt worden für den Plan der zweiten Auslegung (Bearbeitungsstand: 12. Februar 2008).

Die Änderungen und Ergänzungen machen eine zweite öffentliche Auslegung erforderlich.

7. Zweite öffentliche Auslegung

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 3. April 2008 beschlossen, dass der Entwurf des Bebauungsplanes 1366 (Bearbeitungsstand: 12. Februar 22008) mit Begründung erneut öffentlich auszulegen ist (zweite Auslegung).

Zudem hat die Deputation für Bau und Verkehr Folgendes beschlossen:

a) der Planaufstellungsbeschluss vom 4. Oktober 2007 wird auf den Geltungsbereich des Planes der zweiten Auslegung erweitert,

b) die Dauer der Auslegungszeit wird gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 auf zwei Wochen verkürzt,

c) Stellungnahmen können bei der zweiten Auslegung nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.

Der Planentwurf mit Begründung hat vom 2. Mai 2008 bis zum 16. Mai 2008 gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Satz 3 beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa öffentlich ausgelegen.

In der gleichen Zeit hat Gelegenheit bestanden, vom Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Osterholz Kenntnis zu nehmen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die zweite öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit

§ 4 Abs. 3 Satz 3 unterrichtet worden. Nach Klärung bestimmter Fragen haben die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gegen die Planung der zweiten Auslegung keine Einwendungen. Das Ortsamt Osterholz hat anlässlich der zweiten Auslegung keine Einwendungen mitgeteilt.

Stellungnahmen von Privaten sind nicht eingegangen.

Nach der zweiten Auslegung ist die textliche Festsetzung Nr. 6 in ihrer Formulierung präzisiert worden. Dies bedeutet keine Planänderung oder Planergänzung. Eine erneute öffentliche Auslegung, eine Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange oder eine Beteiligung der Öffentlichkeit (sie ist nicht betroffen) gemäß § 4 a Abs. 3 ist somit nicht erforderlich. Eine Änderung oder Ergänzung der Begründung ist nicht erforderlich.

Der Planentwurf und die Begründung haben den Bearbeitungsstand 29. Mai 2008 erhalten.

8. Zusammenfassende Erklärung

Im vereinfachten Verfahren nach § 13 wird gemäß § 13 Abs. 3 von einer zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4 abgesehen.

B) Stellungnahme des Beirates

Dem Ortsamt Osterholz wurde die Deputationsvorlage gemäß der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Beiräte und Ortsämter mit dem Senator für Bau und Umwelt in Bauangelegenheiten vom 1. Mai 2003 (Neufassung) übersandt.

C) Beschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr bittet den Senat und die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 1366 ­ Änderung des Bebauungsplanes 1723 gemäß § 13 für ein Gebiet in Bremen-Osterholz zwischen Osterholzer Heerstraße, Ehlersdamm, Beim Sachsendorf, Wölbacker (zum Teil beiderseits) und. Zu Wendts Hof (Bearbeitungsstand: 29. Mai 2008) ­ zu beschließen.

Dr. Reinhard Loske Dieter Focke (Vorsitzender) (Sprecher) Begründung zum Bebauungsplan 1366

Änderung des Bebauungsplanes 1723 gemäß § 13 für ein Gebiet in zwischen Osterholzer Heerstraße, Ehlersdamm, Beim Sachsendorf, Wölbacker (zum Teil beiderseits) und. Zu Wendts Hof (Bearbeitungsstand: 29. Mai 2008) A) Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Osterholz, Ortsteil Osterholz.