Grundstück

Röntgenlaser-Erdaushub ins Osdorfer Schwimmbad ­ Die Baumaßnahmen XFEL, das Freibad Am Osdorfer Born und die Bäume an der Straße Katerwohrd

Nach Äußerungen von DESY werden Flächen des Freibades Am Osdorfer Born für die Lagerung des wieder einzubauenden Aushubbodens im Rahmen der Baumaßnahmen des Röntgenlasers XFEL benötigt.

Ich frage den Senat:

Das Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Auf der Grundlage von Stellungnahmen von DESY und der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Ist es zutreffend, dass die Liegeflächen des Freibades Am Osdorfer Born für die Lagerung des für die XFEL-Baumaßnahmen benötigten Aushubbodens benötigt werden? Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum wird der Freibad-Betrieb Am Osdorfer Born beeinflusst?

2. Nach den Planfeststellungsunterlagen zu XFEL werden 2,2 Hektar Fläche für die Lagerung des Aushubbodens benötigt. Sollen die Freibad-Flächen die von DESY beanspruchten Flächen werden?

a) Wenn ja, gibt es darüber hinaus noch Bedarf an weiteren Flächen für die Lagerung des wieder einzubauenden Aushubbodens? Wenn ja, welche Flächen sind dafür vorgesehen?

b) Wenn nein, ist damit ausgeschlossen, dass DESY noch weitere Flächen für die Lagerung des wieder einzubauenden Aushubbodens benötigt?

c) Wurden alternativ zu den Freibadflächen andere Grundstücke für die Lagerung des Aushubbodens geprüft? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

d) Warum finden sich die Pläne, das Freibad Am Osdorfer Born in die XFEL-Baumaßnahmen zu integrieren, nicht in den Planfeststellungsunterlagen?

Die Flächen, die für die Baumaßnahme des XFEL gebraucht werden, sind in den Planfeststellungsunterlagen dargestellt. Danach wird der Großteil der Liegeflächen nicht für die Baumaßnahme herangezogen, sondern lediglich (und temporär) 13 % der gesamten Freibadfläche; dies wird für die Umfahrung der Baugrube und zur Anlage einer Mutterbodenmiete benötigt, die u. a. als Sicht- und Geräuschschutz vor der Baustelle dienen soll. Die Bauzeit in diesem Bereich wird ca. 3­4 Jahre betragen.

Darüber hinaus werden keine weiteren Flächen des Freibades benötigt.

Weitere Flächen für die Zwischenlagerung von Bodenaushub sind geprüft worden und z. B. im Bereich der zukünftigen Betriebsfläche Schenefeld vorgesehen. Darüber hinaus sind keine weiteren Flächen für die Lagerung von Bodenaushub vorgesehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Welche Pläne verfolgt Bäderland mit dem Freibad Am Osdorfer Born?

Die BLH beabsichtigt, das Bad weiter zu betreiben.

a) Nach Informationen von Bäderland hat das Freibad Am Osdorfer Born einen Renovierungsrückstand. Beabsichtigt Bäderland das Schwimmbad für die Renovierung zu schließen?

Nein.

b) Wird das Freibad Am Osdorfer Born zur Badesaison 2006 geöffnet?

Das Freibad wird zur Badesaison 2006 geöffnet, sofern die Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme XFEL dies zulassen.

c) Welche alternativen Bademöglichkeiten haben Osdorfer Kinder und Jugendliche?

Den Badbenutzern stehen, sofern das Freibad nicht geöffnet werden sollte, das Freibad Marienhöhe und die Außenanlage im Freizeitbad Bondenwald zur Verfügung.

d) Wie waren die Nutzerzahlen des Freibades Am Osdorfer Born zwischen 1995 und 2005?

e) Wie sind die Nutzerzahlen im Vergleich zu den umliegenden Bädern?

Die erfragten Daten fallen nach Auffassung der BLH unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis.

f) Gibt es im Zusammenhang mit dem geplanten Schwimmbadneubau an der Holstenstraße Pläne, das Freibad Am Osdorfer Born zu schließen?

Nein.

4. Die Straße am Katerwohrd soll für die XFEL-Baumaßnahmen ausgebaut werden. Ich frage:

a) In welchem Bereich ist der Ausbau vorgesehen?

b) Auf welche Breite (in Metern) wird die Straße Katerwohrd ausgebaut?

c) Sieht die Planung vor, den Bereich zwischen der Kleingartensiedlung und dem Schwimmbad für den LKW-Verkehr auszubauen?

Die Straße Katerwohrd soll zwischen dem Betriebsgelände Osdorfer Born und der Einmündung zur Straße Am Osdorfer Born ausgebaut werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Planfeststellungsunterlagen.

d) Nach den von DESY bei der Borner Runde am 31. Mai 2005 gemachten Ausführungen sollten für die XFEL-Bauarbeiten keine Bäume gefällt werden. Nun sind jedoch an der Straße Katerwohrd, die vom Osdorfer Born zum Schwimmbad führt, rund 40 Bäume markiert worden. Bedeutet dies, dass nun entgegen der Äußerungen von DESY die Bäume gefällt werden müssen?

e) Ein Großteil der markierten Bäume gehört zur Grundstücksumrandung des Freibades Am Osdorfer Born an der Straße Katerwohrd.

Werden diese Bäume gefällt, um von der Straße Katerwohrd eine Ein- bzw. Ausfahrt für den LKW-Verkehr in die Freibadfläche zur Lagerstelle des wieder einzubauenden Aushubbodens herzustellen?

Die beantragten Baumaßnahmen sehen das Fällen dieser Bäume nicht vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

5. In den Planfeststellungsunterlagen wird dargestellt, dass der LKWVerkehr für die XFEL-Bauarbeiten am Feldweg 55 nur über den südlichen Teil der Straße Am Osdorfer Born bis zur Kreuzung Katerwohrd geführt wird. Nachdem nun ggf. das Freibad in die Baumaßnahmen integriert wird und als Lagerfläche für den wieder einzubauenden Aushubboden dienen soll, könnte sich damit die Wegenutzung ändern. Ich frage:

a) Ist gewährleistet, dass der Aushub der Baugrube in Schenefeld ausschließlich über die Schenefelder Straße Holzkoppel transportiert wird?

b) Kann der Senat gewährleisten, dass die Straße Am Osdorfer Born nördlich der Kreuzung Katerwohrd nicht von den Baumaßnahmen betroffen ist und auch während der Bauzeit zur Naherholung genutzt werden kann?

Die Verkehrsplanung geht von einer Haupterschließung der Baustelle Schenefeld über die Holzkoppel und eine Erschließung der Baustelle Osdorfer Born über Katerwohrd und Am Osdorfer Born aus. Zwischentransporte für Baumaterial, Werkzeug etc. sind nicht auszuschließen, da beide Baustellen lediglich wenige 100 m entfernt sind und der zusätzlich beanspruchte Bereich der Straße Am Osdorfer Born nur ca. 130 m beträgt. Der nördlich der Baustelleneinrichtungsfläche Schenefeld befindliche Teil der Straße Am Osdorfer Born wird nicht durch Bauverkehr beeinträchtigt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Planfeststellungsunterlagen.