Wie haben sich die Zahlen der in Hamburg lebenden Künstlerinnen und Künstler in den letzten zehn Jahren

C. Künstler und Kunsthandel in Hamburg

1. Wie viele bildende Künstlerinnen und Künstler und Medienkünstlerinnen und -künstler leben und arbeiten in Hamburg?

2. Wie haben sich die Zahlen der in Hamburg lebenden Künstlerinnen und Künstler in den letzten zehn Jahren entwickelt?

Zur zahlenmäßigen Erfassung von Künstlern ist anzumerken, dass die Berufsbezeichnung „Künstler" nicht geschützt ist und die nachfolgenden Angaben auf Schätzungen auf der Basis von Zahlen der organisierten Künstler beruhen.

Nach Angaben der Künstlersozialkasse, des Berufsverbandes bildender Künstler und des Kunsthauses leben derzeit schätzungsweise 2500 Künstlerinnen und Künstler in Hamburg. Diese Anzahl ist für den genannten Zeitraum danach relativ konstant geblieben.500 Euro

­ 2002 in Höhe von 16.620 Euro

­ 2001 in Höhe von 16.617 Euro

­ 2000 in Höhe von 16.617 Euro

­ 1999, 1998, 1997, 1996 in Höhe von 32.500 DM

­ 1994 in Höhe von 25.000 DM zugrunde.

3. Liegen dem Senat Erkenntnisse vor über die Entwicklung der Einkommenssituation der in Hamburg lebenden Künstlerinnen und Künstler?

Die Künstlersozialkasse gibt als aktuelles Durchschnittseinkommen der bundesweit 55 000 bildenden Künstler 10 509 Euro jährlich an (davon Männer: 12 000 Euro, Frauen: 8000 Euro; hier sind allerdings auch die besser verdienenden Grafik- und Webdesigner mit einbezogen).

4. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes machte der Umsatz des Kunstmarktes in Hamburg im Jahr 2000 rund 18 % des Anteils am Gesamtumsatz der Hamburger Kulturwirtschaft aus und fiel damit im Bundesländervergleich leicht unterdurchschnittlich aus. Wie hat sich der Anteil des Kunstmarktes in Hamburg mittlerweile entwickelt? Welche Gründe sind für die Entwicklung auszumachen?

Für Kunstmarkt und Kulturwirtschaft wird keine Fachstatistik mit amtlich-statistischen Abgrenzungskriterien geführt. Nach der auf der Grundlage der Umsatzsteuerstatistik aktuellen Berechnung des Statistikamtes Nord für das Jahr 2003 betrug der Anteil des Hamburgischen Kunstmarktes an dem innerdeutschen besteuerbaren Umsatz der Hamburgischen Kulturwirtschaft 18 %.

5. Wie viele Kunstgalerien gibt es in Hamburg?

Eine exakte Zahl lässt sich aufgrund hoher Fluktuation nicht präzise ermitteln. Sie liegt etwa zwischen 60 und 70 und bezieht sich auf aktiv im kommerziellen Bereich arbeitende Galerien.

6. Welche Bedeutung hat Hamburg als Standort wichtiger Kunstgalerien im europäischen Vergleich?

7. Welche Bedeutung hat die Stadt Hamburgs als Kunsthandelsplatz im Vergleich mit anderen europäischer Metropolen? Wie lässt sich das Verhältnis zwischen Hamburger Künstlerinnen und Künstlern und den Hamburger Galerien beschreiben?

Nach einer exemplarischen Befragung von wichtigen Hamburger Galerien, die aktuelle zeitgenössische Kunst im Programm haben, wird das Verhältnis als sehr positiv und gut dargestellt. Das Interesse der Galeristen an Hamburger Künstlern wird als stark eingestuft. Nach Einschätzung der Galeristen sind Hamburger Künstler mit bis zu 50 % in den Galerieprogrammen vertreten.

D. Kunst im öffentlichen Raum

In der Senatsantwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 18/148 wurden die Zuwendungssummen und -zwecke für Projekte im Bereich der Kunst im öffentlichen Raum nur ausschnitthaft dargestellt. Angesicht der für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit werden detaillierte Auskünfte erbeten zu den folgenden Fragen:

1. Für welche Maßnahmen sind aus dem Haushaltstitel 3720.799.50 „Kunst im öffentlichen Raum" in den Jahren 2000 bis 2004 in welcher Höhe Zuwendungen gewährt worden? Bitte für jedes Haushaltsjahr einzeln darstellen.

2. Für welche Maßnahmen sind im Haushaltsjahr 2005 bisher Zuwendungen aus dem Haushaltstitel 3720.799.50 Kunst im öffentlichen Raum gewährt worden?

3. Für welche Maßnahmen sind in welcher Höhe Mittel aus dem Etatposten 3720.799.50 in den Jahren 2005 und 2006 in welcher Höhe eingeplant?

(Zum Beispiel Wettbewerb „Wege in die HafenCity", Künstlerischer Landschaftswettbewerb Lohseplatz, Finanzierung von Dokumentation und Hinweistafeln u. s. w.?) Wie hoch ist der Anteil der Summe am Gesamtansatz des Etatpostens „Kunst im öffentlichen Raum", der tatsächlich zur Finanzierung von Kunstwerken eingesetzt werden soll?

4. Welches Gremium entschied bisher/entschiedet zukünftig über die Vergabe der Mittel aus dem Haushaltstitel „Kunst im öffentlichen Raum"?

Die Kunstkommission der Kulturbehörde. Dieses Gremium wird in jeder neuen Legislaturperiode neu aufgestellt und besteht aus insgesamt 18 ständigen und 18 stellvertretenden Mitgliedern: Ständige Mitglieder sind:

­ ein Vertreter der Kulturbehörde (Vorsitz)

­ ein Vertreter der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

­ drei Vertreter der bildenden Kunst

­ drei Architekten

­ drei kunstverständige Bürger

­ je ein kunstverständiger Vertreter aus jedem Bezirk

5. Wer zeichnet für Pflege und Instandhaltung der Kunstwerke im öffentlichen Raum verantwortlich? Aus welchen Etats werden Pflege und Instandhaltung finanziert?

Nach der Verwaltungsanordnung über „Kunst im öffentlichen Raum" obliegt die Pflege und Instandsetzung von Kunstwerken in öffentlichem Eigentum dem zuständigen Bezirksamt. Die Finanzierung erfolgt über den Titel 6800.521.81 („Betriebsausgaben für Grünanlagen, Spielplätze und Kleingärten sowie Vorsorge- und Sanierungsmaßnahmen an Bäumen"), in dem auch Mittel für die Unterhaltung von Denkmälern vorgesehen sind, als Rahmenzuweisung an die Bezirke.

In besonderen Einzelfällen wird die Pflege und Instandsetzung aus dem Titel 3720.799.50 der für Kunst im öffentlichen Raum zuständigen Behörde finanziert und organisiert. Zur Pflege und Instandsetzung von Kunstwerken, die gemäß Nr. 1 Abs. 3 der Verwaltungsanordnung über „Kunst im öffentlichen Raum" finanziert wurden, sind die jeweiligen privaten Bauträger verpflichtet.

6. Laut Antrag Drs. 18/1847 soll eine Gesamtübersicht der Kunstwerke im öffentlichen Raum erstellt werden und eine Auswahl derselben als Dokumentation erscheinen. In diesem Zusammenhang erscheint eine Bewertung der Kunstwerke im Hinblick auf künstlerische Qualität, Ortsbezogenheit, technischen Zustand und dergleichen angebracht. Findet eine solche Bewertung im Zuge der Bestandsaufnahme statt?

In einer Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Behörden und der Hochschule für bildende Kunst ist das mit Drs. 18/1847 beschlossene Ersuchen, eine aktuelle Gesamtübersicht „Kunst im öffentlichen Raum" zu erstellen, als Aufgabe formuliert worden. Danach wird eine Datenbank der Brunnen, Skulpturen und Denkmäler im öffentlichen Raum aufgebaut, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Freien und Hansestadt Hamburg im Internet präsentiert werden soll. Eine qualitative Bewertung im Sinne einer noch vorzunehmenden Kategorisierung der Kunstwerke nach Sparten wie „Denkmal", „Mahnmal", „Kunstobjekt für den öffentlichen Raum" der aufzunehmenden Objekte wird durch die zuständigen Behörden erfolgen. Diese Bewertung beinhaltet keine Bewertung hinsichtlich der „künstlerischen Qualität" oder der „Ortsbezogenheit".