Die Lage der Kitas und das Einführungsgesetz zum Kinderbetreuungsgesetz (EGKibeG)

Der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss beschloss in seiner Sitzung am 29. April 2004 einvernehmlich die Selbstbefassung zu der Drs. 18/78 „Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 31. März 2004 ­ Bericht der Lenkungsgruppe zur Überprüfung des Kita-Gutscheinsystems" gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft (GO). Des Weiteren beschloss er, in der Sitzung am 7. September 2004, zu dem Themenbereich hier: „Die Lage in den Kitas und das Einführungsgesetz KibeG" eine Anhörung gem. § 58 (2) GO durchführen zu wollen.

Der Ausschuss befasste sich in seinen Sitzungen sowohl am 22. Juni 2004, am 26. August 2004, am 22. Oktober 2004 als auch ­ abschließend ­ am 5. November 2004 mit dieser Thematik.

II. Beratungsinhalt Beratung am 22. Juni 2004

Eingangs baten die SPD-Abgeordneten um Erläuterungen, zu dem in der letzten Ausschusssitzung verabredeten Vergleich zweier unterschiedlich strukturierter Bezirke auf der Basis des Datenmaterials des Lenkungsgruppenberichts.

Diesbezüglich kündigten die Senatsvertreterinnen und -vertreter innerhalb der nächsten drei Wochen eine Protokollerklärung an.

Auf die Frage der SPD-Abgeordneten nach dem Stellenwert der im Lenkungsgruppenbericht enthaltenen Perspektiven, stellten die Senatsvertreterinnen und -vertreter heraus, dass ab 01.08.2004 die Krippenversorgung für Hamburg gesichert sei. Die Behörde befände sich momentan in intensiven Gesprächen. Ferner stelle der Lenkungsgruppenbericht die Grundlage dar, auf der zukünftige Entscheidungen getroffen werden sollen. Ein wesentlicher Auftrag an die Lenkungsgruppe sei die Erstellung einer Schwachstellenanalyse gewesen. Daraus resultierten Empfehlungen mit signifikanten Orientierungspunkten. So solle z. B. das Kita- Gutscheinsystem und die kindbezogene Förderung beibehalten werden. Die Eckpunkte für die Weiterentwicklung des Gutscheinsystems befänden sich gegenwärtig in der Phase der Bewertung.

Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 17.10 Uhr bis 17.20 Uhr aufgrund des Publikumsandranges und der damit verbundenen Unruhe.

Die Vorsitzende des Ausschusses bat die Senatsvertreterinnen und -vertreter nochmals den Sachstand zu den Punkten 5.1 bis 5.11 des Endberichtes der Lenkungsgruppe zu erläutern.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten dazu weiter aus, dass sich die Beibehaltung des Kita-Gutscheinsystems unter anderem aus dem Kinderbetreuungsgesetz ergebe. Deswegen solle daran auch festgehalten werden.

Zu den Eckpunkten für die Weiterentwicklung des Kita-Gutscheinsystems und hinsichtlich der Prioritäten teilten sie mit, dass zwischen der Erstellung des Lenkungsgruppenberichts und der heutigen Sitzung, die Entscheidung der Hamburgischen Bürgerschaft liege zum 1. Januar 2005 das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz einzuführen. Das mache die Frage nach den Prioritäten ­ wie sie im Lenkungsgruppenbericht noch Gegenstand der Untersuchung gewesen seien ­ gegenstandslos. Sie führten weiter aus, durch die Gesetzesnovelle zur Kindertagesbetreuung ab dem 1. August 2006 sei ein Rechtsanspruch auf Versorgung postuliert worden. Da dies erheblich über den Arbeitsauftrag der Lenkungsgruppe hinausgehe seien die unter Punkt genannten Vorgaben hinfällig geworden.

Die SPD-Abgeordneten wollten wissen, wie unter diesen veränderten Rahmenbedingungen mit der Thematik Krippe und Tagespflege umgegangen werde.

Zu diesem Punkt erwiderten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, dass das Gesetz ab 1. Januar 2005 klare Vorgaben enthalte. Der Umsetzungsfahrplan, der gegenwärtig erarbeitet werde, könne nicht vor dem 1. Januar 2005 zur Anwendung gelangen.

Die Krippenanlaufbetreuung sei gemeinsam mit den Verbänden und Trägern auf den Weg gebracht worden.

In diesem Kontext fragte die GAL-Abgeordnete, ob es tatsächlich zutreffe, dass hinsichtlich der Krippenanlaufbetreuung nur die Einrichtungen von Trägern die Vertragspartner seien, Betreuungsgutscheine einlösen dürften und ob bereits Einschätzungen vorlägen, wie viele der kleineren ­ nicht vertragsgebundenen ­ Einrichtungen ihr Angebot drastisch reduzieren bzw. völlig aufgeben müssten. Des Weiteren erkundigte sie sich nach der zu erwartenden Gruppengröße.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bestätigten, dass nur die vertraglich eingebundenen Träger Leistungen erbringen könnten. Derzeit lägen keine Informationen über kleinere Träger und deren Angebotsverhalten vor. Das Gleiche gelte auch hinsichtlich einer sich verändernden Gruppengröße. Dennoch sei eine minimale Erhöhung, auf der Grundlage der geschlossenen Verträge, möglich. Behördlicherseits sei eine Anhebung der Gruppengröße um zwei Kinder denkbar, die Entscheidung läge jedoch in der Organisationskompetenz der Träger.

In diesem Zusammenhang stellte die GAL-Abgeordnete fest, dass damit die Verantwortung auf die Träger abgewälzt werde.

Dieser Auffassung schlossen sich die SPD-Abgeordneten an.

Sie stellten ferner Nachfragen zu den Gliederungspunkten 5.2 (Eckpunkte für die Weiterentwicklung des Gutscheinsystems) und 5.3 (Ausbau und Qualifizierung der Tagespflege). Vor dem Hintergrund, dass die Betreuungsquote im Jahr 2003 bei den Trägern um ca. 20 % gesunken sei, baten sie um eine Einschätzung, ob die im Lenkungsgruppenbericht ausgewiesene Betreuungsquote immer noch bei den angestrebten 35 % läge.

Nochmals formulierten die Senatsvertreterinnen und -vertreter die Zielvorgabe des Kinderbetreuungsgesetzes. Es solle gewährleisten, dass berufstätigen Eltern eine ausreichende Kindertagesbetreuung angeboten werde. Zur Zeit lägen keine detaillierten Informationen über die Versorgungsgrade in Prozentzahlen vor. Das dazu erforderliche Informationssystem sei von der BBS übernommen worden, es habe Eingang in die Einschätzung des Lenkungsgruppenberichts gefunden und nach einer Überarbeitung könnten auch die Zahlen für die Jahre 2004/2005 ermittelt werden.

Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 17.50 Uhr bis 18.00 Uhr aufgrund einer Erweiterung des Sitzungsraumes.

Nach Fortgang der Sitzung hatten die SPD-Abgeordneten weitere Nachfragen zu der Krippen- und Kindertagesbetreuung. So sollte nach Vertragsabschluss umgehend ein Suchlauf für die ca. 2500 bis 3000 Eltern ohne Betreuungsplatz initiiert werden. Sie erbaten eine Information zum derzeitigen Sachstand. Ferner thematisierten sie Beitragssätze und Kosten für die Eltern.

Dazu teilten die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit, dass bei der Anlaufbetreuung Krippe und dem bisherigen Wartelistenlauf die gleichen Verfahrensweisen, die auch aus den anderen Leistungsarten bekannt seien, angewandt würden. Die Freigabeentscheidung für die Leistungen sei getroffen und ein Suchlauf gestartet worden. Es werde ermittelt, welche Personen auf der jeweiligen Warteliste stünden. Diese bekämen ein Informationsschreiben von den Dienststellen der Behörden. Die Eltern hätten sodann die Möglichkeit, sich für einen Träger zu entscheiden. Diesen Entscheidungsprozess unterstütze gleichzeitig eine Internetpräsentation. Als Träger kämen nur die Vertragsunterzeichner zur Anlaufbetreuung Krippe in Betracht. Daran anschließend fertige das zuständige Bezirksamt die Gutscheine aus. Anhand der Rückläufe könne tagesspitz festgestellt werden, wie viele Personen einen Antrag gestellt und die entsprechenden Leistungen abgefordert hätten. Bis September 2004 solle ermittelt werden wie viele von den 2500 auf der Warteliste stehenden Personen Betreuungsleistungen per Gutschein eingelöst hätten.

Auf die Frage der SPD-Abgeordneten, teilten die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit, dass der Suchlauf bereits durchgeführt und die jeweiligen Eltern benachrichtigt worden seien. Weiterhin werde unter www.kita-info.de informiert, welche Einrichtungen an der Krippenanlaufbetreuung teilnähmen. Nunmehr läge es an den Eltern selbst die Kontakte wahrzunehmen.

Die GAL-Abgeordnete wollte wissen, wie hoch der Stellenwert der fachlich qualifizierten Erziehungsarbeit im Vergleich zu einer reinen Betreuung sei. Dabei gehe es um die Gewährleistung der Qualitätsstandards Raum- und Gruppengröße sowie Personalqualifikation, insbesondere in den ersten fünf Monaten des neuen Programmanlaufes. Da den Eltern die Wahlmöglichkeit zwischen Tagespflege und Krippe offeriert, die Tagespflege aber aus Kostengründen behördlicherseits präferiert werde, sei auch das zukünftige Qualifizierungsprogramm der Tagespflege von besonderem Interesse.

Dazu führten die Senatsvertreterinnen und -vertreter aus, dass in den Vereinbarungen zur Anlaufbetreuung Krippe die mit den Trägern vereinbarten Qualitäts- und Entwicklungsvereinbarungen gesichert seien. Das bedeute, auch im Rahmen der Anlaufbetreuung werden die gleichen und notwendigen Qualitätsstandards zugrunde gelegt, wie sie in der bisherigen Krippenarbeit vertraglich vereinbart worden seien.

Zum Thema Wunsch- und Wahlrecht der Eltern verwiesen die Senatsvertreterinnen und -vertreter ausschließlich auf die Gesetzeslage. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bleibe ­ sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Recht ­ unangetastet.

Soweit Tagespflegekonzepte nach dem alten Recht benötigt würden, ergäben sich keine Veränderungen. Sollte das neue Recht Veränderungen erfordern, würden diese zum 1. Januar 2005 umgesetzt. Da das Tagesbetreuungsausbaugesetz auf Bundesebene (TAG) und das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) gemeinsam mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft träten, seien auch die Impulse des Bundes einzuarbeiten bzw. zu berücksichtigen.

In diesem Kontext erfragte die GAL-Abgeordnete, ob deshalb zum 1. Januar 2005 auch neue Konzepte zur Tagespflege erstellt würden. Ferner wollte sie wissen, ob geplant sei, die Elternbeiträge für die Krippenbetreuung so weit zu spreizen, dass aus Kostengründen die Wahlmöglichkeit nur noch auf dem Papier existiere.