Zukunftssicherung der Klinischen Abteilung des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin; Übertragung an das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

1. Ausgangslage:

Aufgabenstellung und Struktur des Bernhard-Nocht-Instituts

Das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNI) widmet sich seit nunmehr über 100 Jahren der Erforschung der Tropenkrankheiten, der ambulanten und stationären Krankenversorgung sowie der Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten auf dem Gebiet der Tropenmedizin. Als größte und bedeutendste Institution für Tropenmedizin in Deutschland genießt das Institut seit langem Weltruf. Das BNI ist Mitglied der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Nationales Referenzzentrum für tropische Infektionserreger und bietet in diesem Rahmen u. a. Untersuchungen und konsiliarische Leistungen an.

Das BNI ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit. Der Betriebsführung des BNI liegt ein Wirtschaftsplan gemäß § 15 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugrunde.

Während der Forschungsbereich von Bund und Ländern gemeinsam institutionell gefördert wird, muss sich die Klinische Abteilung wie jedes Krankenhaus aus Erlösen der Krankenversorgung selbst finanzieren.

Klinische Abteilung:

Die Klinische Abteilung (KA) des BNI ist eine der führenden Einrichtungen zur stationären und ambulanten Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Tropenkrankheiten in Deutschland. Durch eine enge Verbindung mit den theoretischen Abteilungen des BNI (Institutsteil) kann eine hochspezialisierte, schnelle und kompetente Diagnostik und darauf basierende qualifizierte Therapie angeboten werden.

Neben der Behandlung und Erforschung tropischer Infektionskrankheiten gehört die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit hoch ansteckenden Krankheiten wie z. B. den viralen hämorrhagischen Fiebern zu den Aufgaben der KA. Die KA ist Mitglied in der Ständigen Arbeitsgemeinschaft der Kompetenz- und Behandlungszentren für hoch kontagiöse Erkrankungen (STAKOB). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KA sind in tropenmedizinisch/reisemedizinischen Fachgesellschaften im Vorstand bzw. in wissenschaftlichen Beiräten vertreten.

Die KA betreibt ein überregional agierendes Reisemedizinisches Zentrum mit einem umfangreichen Online-Angebot zu Fragen der Gesundheitsrisiken in Reiseländern, Gesundheitstipps und entsprechenden Hintergrunddaten.

Außerdem werden individuelle, ärztlich betreute Beratungen vermittelt. Daneben betreibt die KA auch einen Impfdienst, der insbesondere die für Reisen in Risikogebiete erforderlichen Impfungen vornimmt.

Die enge Verbindung von Forschung und Patientenversorgung ist ein Alleinstellungsmerkmal des BNI in der deutschen Infektionsmedizin. Die ständige Interaktion zwischen klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzten und theoretisch spezialisierten Wissenschaftlern schafft das Spezialwissen auf dem Gebiet seltener Krankheiten und neu sich entwickelnder Infektionen, das Grundlage der Funktion als Referenzzentrum ist.

Veränderte Bedingungen im Gesundheitswesen und die finanziellen Auswirkungen

Die Krankenhauslandschaft befindet sich u. a. durch die Einführung des neuen Fallpauschalensystems, mit dem im Ergebnis einheitliche Finanzierungsstrukturen für alle Krankenhäuser realisiert werden sollen, in einem grundlegenden Strukturwandel. Besonders kleine und hoch spezialisierte Einrichtungen wie die KA kommen durch diese Veränderungen unter Druck und in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die sie in der Regel aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können. Für die KA kommt in dieser Situation erschwerend hinzu, dass durch die verbesserte medikamentöse Behandlung von HIV-Patienten und die zunehmenden ambulanten Behandlungsmöglichkeiten bei Tropenerkrankungen die Belegungszahlen schon in letzter Zeit zurückgegangen sind. Auch der Rückgang der Zuwanderungszahlen in Hamburg sowie eine Abschwächung des Ferntourismus im Gefolge des 11. Septembers 2001 haben zur abnehmenden Auslastung der KA beigetragen.

Betrug die durchschnittliche Verweildauer in der KA 1986 noch 13,3 Tage, so waren es im Jahr 2004 lediglich noch 8,2 Tage. Die Fallzahlen gingen von 2.015 Fällen im Jahr 1986 auf 1.002 Fälle im Jahr 2004 zurück. Dies alles hat zu deutlichen Einnahmerückgängen seit 2003 geführt, die erhebliche finanzielle Verluste zur Folge hatten.

Der Betrieb einer kleinen solitären Klinik birgt unter den veränderten Rahmenbedingungen zusätzlich die Gefahr eines Qualitätsverlustes, weil beispielsweise eine Intensivstation oder auch andere medizinische Spezialkompetenzen, die für die Behandlung von schwerer erkrankten Patientinnen und Patienten von entscheidender Bedeutung sein können, gar nicht mehr oder nicht in dem erforderlichen Umfang vorgehalten werden können. Im Zuge der zunehmenden Qualitätsanforderungen, die heute an Krankenhäuser gestellt werden, waren gerade auch unter diesen Gesichtspunkten die Struktur der KA zu hinterfragen und Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen. Dies ist ­ nach Durchführung eines entsprechenden Ausschreibungsverfahrens ­ mit externem Sachverstand geschehen.

Die zuständige Behörde und das BNI haben gemeinsam die betrieblichen Strukturen der KA überprüft sowie konkrete wirtschaftliche Konsolidierungsansätze gesucht und teilweise bereits umgesetzt. Das Ergebnis dieser Überprüfung war, dass zur Konsolidierung der KA nur die Übertragung an einen in Hamburg ansässigen Krankenhausträger in Frage kommen konnte. Die ebenfalls überprüften Kooperationsmodelle erwiesen sich sämtlich als nicht tragfähig.

Derzeitige finanzielle Situation:

Die KA weist nach Gegenrechnung der Aktiva und Passiva zum 2. September 2005 ein Bilanzdefizit von 1.461 TEuro aus. In der Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 30. September 2005 hat die KA bei einer durchschnittlichen Auslastung des stationären Bereichs von 28 % voraussichtlich einen Verlust in Höhe von 1.350 TEuro erwirtschaftet, was einem durchschnittlichen monatlichen Defizit von 150 TEuro entspricht.

2. Zukunftssicherung der Klinischen Abteilung:

Verkaufsverfahren:

Im Wege eines beschränkten Ausschreibungsverfahrens wurden vier in Vorgesprächen ermittelte potentielle Bieter auf der Grundlage eines Verkaufsprospektes um Abgabe eines Kaufangebotes gebeten. Mit Ablauf der Angebotsfrist lagen zwei Angebote vor. Mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und einem weiteren Bieter wurden Verhandlungen aufgenommen. Zur Unterstützung bei den Verhandlungen ist seitens der Verkäuferin eine Anwaltskanzlei beauftragt worden.

Eine Auswertung der ersten Verhandlungsrunden ergab, dass das Angebot des UKE die im Verkaufsprospekt vorgegebenen Erwartungen in deutlich höherem Maße erfüllen konnte als das Angebot des anderen Bieters. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Verbindlichkeiten, aber auch für erforderliche bauliche Investitionen. Auf der Grundlage dieses Zwischenergebnisses wurden die Verhandlungen mit dem anderen Bieter zum 14. September 2005 ausgesetzt und von diesem Zeitpunkt an mit dem UKE exklusiv verhandelt. Die Schlussverhandlungen haben in der Zeit vom 27. September 2005 bis zum 6. Oktober 2005 stattgefunden.

Ergebnis der Verkaufsverhandlungen:

Der unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Senat und Bürgerschaft unterzeichnete Kauf- und Kooperationsvertrag enthält unter anderem folgende Kernvereinbarungen:

a) Sicherung eines qualitativ hochwertigen Angebotes

Das UKE übernimmt zum Stichtag 1. November 2005 die KA des BNI. Das UKE beabsichtigt mit der Übernahme die KA mit seiner bisherigen Sektion Infektiologie in der I. Medizinischen Klinik und Poliklinik zu verknüpfen und auszubauen. Das UKE geht davon aus, dass mit der Übernahme der Planbetten und des Budgets der KA eine wirtschaftlich tragfähige Einheit entsteht. Durch die Verbindung der Infektiologie mit der Tropenmedizin entsteht eine leistungsfähige Behandlungseinheit, die auf Grund der gegenseitigen Ergänzung ein qualitativ hochwertiges Behandlungsangebot vorhalten kann.

Das UKE betreibt eine Ambulanz, den Impfdienst und ggf. ein Reisemedizinisches Zentrum am Standort Bernhard-Nocht-Straße. Durch die getroffene Kooperationsvereinbarung zwischen dem UKE und dem BNI (Mindestlaufzeit 15 Jahre) wird das Alleinstellungsmerkmal der engen Vernetzung von Krankenversorgung und Forschung bewahrt.

b) Betriebsübergang auf das UKE:

Für den Betriebsteil KA des BNI erfolgt ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB, in dessen Rahmen das gesamte aktive Personal der KA vom UKE übernommen wird. Die KA mit ihren 60 Planbetten wird auf das Gelände des UKE verlagert, die Ambulanz und das Reisemedizinische Zentrum werden am Standort Bernhard-Nocht-Straße weitergeführt. Die Beschäftigten können dem Übergang des Arbeitsverhältnisses binnen einem Monat nach Unterrichtung widersprechen. Diese Personen ­ z. B. Ärzte, Krankenschwestern und Pflegepersonal ­ wären dann weiter im Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg zu beschäftigen. Da entsprechende Verwendungsmöglichkeiten bei der Freien und Hansestadt Hamburg aber entweder überhaupt nicht oder quantitativ nur sehr eingeschränkt vorhanden sind, wäre dies mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die als Ausgleichszahlung vorgesehenen 35.000,­ Euro (s. u., Teil c) würden die damit verbundenen Kosten nur für einige Monate decken.

Des Weiteren erhält das UKE das Recht, den Namen „Bernhard-Nocht" für die übernommene ambulante und stationäre Patientenversorgung sowie das zur KA gehörige Reisemedizinische Zentrum und den Impfdienst zu nutzen.

Das UKE wird die bisher von der KA des BNI: im Rahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wahrgenommenen Aufgaben uneingeschränkt weiterführen.

Die auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages zwischen der Bundeswehr und dem BNI vereinbarte Zusammenarbeit wird durch den Verkauf der KA nicht beeinträchtigt. Das UKE tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Kooperationsvertrag mit der Bundeswehr ein, soweit die KA daraus berechtigt und verpflichtet ist. Gemeinsame Forschungsprojekte dienen ausschließlich humanitären Zielsetzungen.

c) Übernahme aller Aktiva und Passiva:

Das UKE übernimmt gegen Zahlung eines symbolischen Kaufpreises von 1 Euro alle Aktiva und Passiva und tritt in alle Verträge der KA ein. Der wirtschaftliche Kaufpreis besteht somit in der Übernahme von Defiziten und Verbindlichkeiten sowie von Personal.

Insbesondere übernimmt das UKE die Pflicht, die Kassenverstärkungskredite bei der Kasse Hamburg (per 2. September 2005: 2.493 TEuro) mit Wertstellung zum 1. November 2005 auszugleichen.

Das UKE stimmt einer Ausgleichszahlungsregelung zu, nach der es für nicht übergehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils einen Betrag von einmalig 35.000,­ Euro an die Freie und Hansestadt Hamburg zahlt.

Die Beschäftigten der KA sollen ein Rückkehrrecht zur Freien und Hansestadt Hamburg für den Fall erhalten, dass nach einer mehrheitlichen Privatisierung des UKE das Arbeitsverhältnis durch eine rechtswirksame betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers beendet wird. Eine angemessene Beschäftigung des rückkehrenden Personals im Fall der Inanspruchnahme des Rückkehrrechts wäre allerdings ­ schon wegen der fachlichen Spezialisierung ­ mit erheblichen Problemen verbunden.

d) Transferleistungen für die Alterszusatzversorgung des übergehenden Personals:

Von der Personalüberleitung sind 64 Personen (48,5 VK) betroffen. Für diesen Personalkörper wären bei handelsrechtlicher Bilanzierung per 31. Dezember 2005 Pensionsrückstellungen von rund 1 Mio. e (Altund Neuzusagen) zu bilden. Als unselbständige Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg hat das BNI keine entsprechenden Rückstellungen gebildet.

Versorgungszuschläge wurden an den Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste abgeführt.

Das UKE kommt als neuer Arbeitgeber ab Stichtag

1. November 2005 für Lohn- und Gehaltzahlungen sowie für Versorgungsansprüche des zusätzlich übernommenen aktiven Personals auf.

Für hamburgische Ruhegeldansprüche aus der Zeit vor Übernahme des Personals bleibt die Freie und Hansestadt Hamburg als bisheriger Arbeitgeber verpflichtet.

Für Ansprüche aus dieser Zeit steht dem UKE ein Erstattungsanspruch gegen die Freie und Hansestadt Hamburg zu, der jeweils bei Eintritt des Versorgungsfalls geltend zu machen ist. Die Freie und Hansestadt Hamburg trägt wie bisher die Zusatzversorgung für frühere Beschäftigte des BNI, die bereits im Ruhestand sind.

Wirtschaftsplan des BNI

Durch den Verkauf der KA des BNI kann der nachrichtlich im Haushaltsplan abgedruckte Wirtschaftsplan der Klinik entfallen. Der Wirtschaftsplan für den Forschungsbereich besteht unverändert fort.

Die Ausgliederung der KA führt zu Mindereinnahmen des gemeinschaftlich finanzierten Forschungsbereichs (Ausfall Kostenerstattung des Klinikbereichs für Intendanzleistungen). In diesem Bereich sind deshalb Strukturanpassungen erforderlich. Höhere Zuschüsse des Bundes und der Länder sind wegen der Ausgliederung der KA nicht vorgesehen.

Behandlungszentrum für hochkontagiöse Infektionserkrankungen:

Die KA des BNI unterliegt seit 2001 der Förderung nach dem Hamburgischen Krankenhausgesetz (HmbKHG).

Die Maßnahme „Erhalt und Ausbau des Behandlungszentrums für lebensbedrohende, hochkontagiöse Infektionskrankheiten (BZHI)" wurde vom BNI bei der zuständigen Behörde angemeldet und auf Grund der hohen Priorität in das Krankenhausinvestitionsprogramm 2002 und 2003 aufgenommen. Für die Gesamtmaßnahme wurden nach Abschluss der Planungen auf Grund des hier in Rede stehenden Verkaufs der KA noch keine Fördermittel bewilligt. Das UKE hat sich verpflichtet, das BZHI baldmöglichst in dem erst ca. 2 Jahre alten Gebäude Haus 028 zu errichten, in dem später die gesamte KA des BNI untergebracht werden wird. Dazu sind entsprechende Umplanungen erforderlich, deren Ergebnis derzeit noch nicht abgesehen werden kann. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Errichtung des BZHI in dem modernen Gebäude im UKE kostengünstiger möglich sein wird als im historischen Altbau des BNI. Festgehalten werden soll zudem an der Planung, die Nutzung des BZHI auch für Patientinnen und Patienten aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu ermöglichen.

Mit diesen beiden Ländern gibt es bereits Verhandlungen hinsichtlich der Nutzung und Beteiligung an der Finanzierung des Zentrums. Auch die Möglichkeit der Mitnutzung durch die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Bremen wird weiter verfolgt werden. Von diesen Ländern liegen bislang noch keine endgültigen Entscheidungen vor.

Mit Übergang der KA an das UKE entfällt gemäß § 5 Absatz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz die Förderung nach dem HmbKHG, da das UKE dem Hochschulbauförderungsgesetz unterliegt. Auf Grund der bereits vorgesehenen Förderung nach dem HmbKHG und der gesundheitspolitisch hohen Bedeutung der Investitionsmaßnahme werden die Mittel für die Errichtung des BZHI aus dem Globaltitel 3610.893.79 „Fördermittel nach §§ 21, 23, 24 und 27 HmbKHG" finanziert und auf einen noch einzurichtenden Einzeltitel übertragen. Sobald die genauen Kosten für die Errichtung des BZHI am Standort UKE feststehen, wird die Bürgerschaft hierüber mit gesonderter

Drucksache unterrichtet.

Auswirkungen auf den Krankenhausplan:

Mit der Übernahme der KA durch das UKE soll auch der Versorgungsauftrag der KA aus dem aktuellen Krankenhausplan 2005 (Laufzeit bis Ende 2007) mit 60 Planbetten auf das UKE übergehen. Der Versorgungsauftrag der KA mit den Bereichen Infektiologie und Tropenmedizin kann aus krankenhausplanerischer Sicht sehr gut in das Versorgungsspektrum der Inneren Medizin des UKE eingebunden werden. Eine Überprüfung der Kapazitäten der KA wird mit der ohnehin anstehenden umfassenden Fortschreibung des Krankenhausplans 2005 einhergehen, die voraussichtlich Mitte 2007 abgeschlossen werden soll.

3. Ergebnis: Medizinisch und wirtschaftlich erfolgreiche Strukturentscheidung

Mit dem UKE konnte ein Käufer für die KA gefunden werden, der auf Grund seiner eigenen medizinischen Angebotsstruktur und seiner wirtschaftlichen Größe gute Voraussetzungen bietet, den Bestand und die zukünftige Entwicklung der KA sowohl in qualitativer als auch wirtschaftlicher Hinsicht zu gewährleisten. Durch die Integration der KA in die im UKE bestehenden Strukturen und die Verbindung des weltweit anerkannten Namens „Bernhard-Nocht" mit dem UKE kann dieses Renommee zum Nutzen der Stadt bestmöglich weiter ausgebaut werden.

Das Alleinstellungsmerkmal der Verbindung von Forschung und Krankenbehandlung bleibt weitestgehend bewahrt.

Die Unterbringung der KA in zunächst zwei vorhandenen, ab 2008 in einem modernen Gebäude (Haus 028, zentrale Notaufnahme ­ ZAD ­) im UKE führt zu einer kurzen Übergangszeit. Langwierige Planungen und Baumaßnahmen entfallen und es werden Investitionsmittel eingespart. Die Patientenversorgung kann im dort bestehenden Umfeld auf höchstem medizinischen Stand wirtschaftlich sichergestellt werden. Am Standort Bernhard-NochtStraße ist eine vergleichbare Einbindung in medizinische Versorgungsstrukturen nicht organisierbar.

Die mit der KA übergehenden Arbeitsplätze können am UKE gesichert werden. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten bei ihrem neuen Arbeitgeber gute berufliche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten. Durch die zu erwartende bessere Auslastung der KA am neuen Standort wird nachhaltig ein wirtschaftlicher Betrieb erreicht.

Im Hinblick auf die aufgezeigten laufenden Verluste sowie unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung gibt es zu einem Verkauf keine Alternative. Ein Scheitern des Verkaufs würde bedeuten, dass laufende Verluste zu erwarten wären und keine Möglichkeiten bestünden, auf Dauer die erforderlichen Qualitätsstandards in der KA sicherzustellen.

4. Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle von den Ausführungen in dieser Drucksache Kenntnis nehmen und dem Verkauf einschließlich der Übertragung der Klinischen Abteilung (KA) an das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und den weiteren Vereinbarungen des Vertrages zustimmen.

Der Kauf- und Kooperationsvertrag ist in der Bürgerschaftskanzlei zur Einsichtnahme hinterlegt.