Finanzamt

1. Ausgangslage:

Es ist gemeinsamer Wille der Landesregierung Schleswig Holstein und des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, die Zusammenarbeit zwischen den Ländern in verschiedenen Verwaltungsbereichen auszubauen. Im Bereich der IT-Dienstleistungen haben die Länder durch Gründung der Anstalt öffentlichen Rechts „Dataport" zum 1. Januar 2004 einen gemeinsamen zentralen ITDienstleister geschaffen.

Im Rahmen des weiteren Ausbaus dieser Kooperation auch mit den anderen norddeutschen Ländern und zur Sicherung der IT-Unterstützung der Steuerverwaltungen der Länder soll zukünftig die Zusammenarbeit mit Mecklenburg-Vorpommern und der Freien Hansestadt Bremen auf dem IT-Sektor verstärkt werden.

Nachdem das Land Schleswig-Holstein, die Freie und Hansestadt Hamburg und die Freie Hansestadt Bremen ihren Beitritt zum EOSS-Verbund (Evolutionär Orientierte Steuer Software) als Zwischenschritt zu einem bundesweiten, einheitlichen Besteuerungsverfahren erklärt haben, soll ab 2006 bei Dataport ein Data Center Steuern aufgebaut werden, in dem die Länder gemeinsam ihre Steuerdaten verarbeiten lassen. Damit verbunden ist auch der Einsatz einer neuen Rechnerarchitektur (BS2000) bei Dataport.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Freie Hansestadt Bremen werden dafür dem Staatsvertrag zur Gründung von Dataport zum 1. Januar 2006 beitreten.

2. EOSS-Verbund

Folgen für die Steuerverwaltung in Hamburg

Nachdem das Land Bayern sich im Jahre 2001 gegen eine weitere Mitwirkung im Projekt FISCUS entschieden hatte, initiierte es, quasi als Gegenpart, das Projekt EOSS.

Im Jahre 2002 unterzeichneten die Länder Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einen Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Automationsunterstützung im Besteuerungsverfahren für das Projekt EOSS. Ziel dieses Verwaltungsabkommens ist es, die in den beteiligten Ländern eingesetzten Verfahren arbeitsteilig zu pflegen, den sich verändernden Bedingungen anzupassen, zu verbessern und langfristig insbesondere unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu entwickeln. Der Einsatz bundeseinheitlicher IT-Programme bleibt dabei weiterhin angestrebt. Im Gegensatz zu FISCUS, das die vollständige Neuentwicklung aller Steuerfachprogramme vorsah, setzt EOSS somit auf einheitliche Verfahren, die sukzessive weiterentwickelt und modernisiert werden. Im Ergebnis wollen beide Projekte das gleiche Ziel erreichen, nämlich die Modernisierung und die Vereinheitlichung der bundesdeutschen IT-Unterstützung in den Steuerverwaltungen. Lediglich die Wege dorthin sind unterschiedlich.

Vor diesem Hintergrund und angesichts des sehr zähen Projektverlaufs bei FISCUS haben bereits im Dezember 2003 die norddeutschen Finanzstaatssekretäre/-räte den Prüfauftrag erteilt, ob eine Vereinheitlichung der Verfahren in den norddeutschen Ländern über eine Einführung der entsprechenden Verfahren des EOSSBÜRGERSCHAFT Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über den Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Freien Hansestadt Bremen zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport"

Verbundes erreicht werden könne. Im Jahre 2004 beschloss die Finanzministerkonferenz eine vollständig neue Vorgehensweise, die (unter dem Begriff KONSENS = Koordination neuer Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) letztlich beide Projekte, nämlich FISCUS und EOSS ablösen wird. Danach sollen Bayern und Niedersachsen gemeinsam ein neues, in allen Ländern einsetzbares Erhebungsverfahren entwickeln. Weiterhin ist Bayern beauftragt, gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg die Altverfahren für die Steuerfestsetzung im Bereich der Veranlagungssteuern zu vereinheitlichen. Zudem soll die Steuerungsfunktion für die Strategie und Architektur der Informationstechnik der Steuerverwaltungen durch die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein Westfalen unter Mitwirkung des Bundes einvernehmlich bestimmt und verantwortet werden.

Ein wesentlicher Aspekt für den Beitritt Hamburgs in den EOSS-Verbund ist es, über die Vereinheitlichung in den norddeutschen Ländern hinaus, der bundesweiten Vereinheitlichung einen deutlichen Schub zu verleihen. Nach Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein wird jetzt auch Berlin dem EOSS-Verbund beitreten. Damit gehören dem EOSS-Verbund in Kürze 11 Länder an. Die hierdurch

­ nach erfolgtem Verfahrensübergang ­ freiwerdenden Entwicklerkapazitäten werden zum Teil in die Modernisierung der Verfahren investiert werden. Dadurch besteht eine realistische Chance, die Aufträge der FMK auch zeitgerecht umzusetzen. Ein weiterer Grund ergibt sich aus der neuen Führungsrolle der fünf großen Länder, mit der ein partieller „Souveränitätsverzicht" der kleinen Länder einhergeht. Bayern ist nicht nur Mitglied im Kreise der „Großen", sondern auch mitverantwortlich für die Erstellung der Erhebungsverfahren und Federführer bei der Vereinheitlichung der Altverfahren im Bereich der Festsetzung. Daraus folgt, dass alle künftigen Entwicklungen zuverlässig in Bayern einsetzbar sein werden. Das wiederum vermittelt eine gerade für kleine Länder sehr beruhigende Sicherheit, denn nach dem Wechsel auf das EOSS-Verfahren passt auch in Hamburg, was in Bayern zum Einsatz gebracht wurde und zwar ohne jeden aufwändigen erneuten Migrationsprozess. Insoweit stellt dieser Weg dauerhaft die Funktionsfähigkeit der Hamburger Steuerverwaltung sicher.

Der Abschluss der beschriebenen Prozesse wird mittelund langfristig bundesweit zu einer erheblichen Reduzierung der Kapazitäten an Steuerfachprogrammierern führen. Der Anteil Hamburgs daran lässt sich allerdings zum heutigen Zeitpunkt nicht beziffern. Vergleichbares gilt für die Systemtechnik nach erfolgter Festlegung auf bundesweite Standards.

Der Umstieg auf die EOSS-Verfahren bedeutet allerdings eine gewaltige Herausforderung für die beitretenden Länder und wird für die nächsten zwei Jahre sämtliche Kapazitäten der Automationsbereiche binden, aber auch die Organisation, die Fortbildung und die Finanzämter erheblich beanspruchen.

Folgen für Dataport

Bislang werden die Steuerdaten des Landes Schleswig Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg im IBM-Rechenzentrum bei Dataport verarbeitet. Die Freie Hansestadt Bremen hat mit dieser Dienstleistung einen landeseigenen Betrieb beauftragt. Mit dem Beitritt zum EOSS-Verbund und dem damit verbundenen Einsatz und Ablauf von den im Verbund entwickelten Programmen wäre der Aufbau einer neuen Rechnerarchitektur (BS2000) bei Dataport erforderlich. Vergleichbares wäre in der Freien Hansestadt Bremen zu tun.

Das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg haben stattdessen das Angebot Mecklenburg-Vorpommerns angenommen, die bereits in Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen, zur Durchführung des einheitlichen Besteuerungsverfahrens des EOSS-Verbundes erforderlichen komplexen IT-Services gemeinsam zu nutzen.

Dieses Angebot hat auch die Freie Hansestadt Bremen angenommen.

Dazu wird unter dem Dach von Dataport ein gemeinsam zu nutzendes Data Center Steuern (DCS) aufgebaut. Der produktive Betrieb im DCS beginnt nach der Übertragung der Aufgaben und Ressourcen zum 1. Januar 2006 mit der Abwicklung der Besteuerungsverfahren für die Steuerverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die sukzessive und bedarfsgerechte Erweiterung der Test-, Schulungs- und Entwicklungsumgebung zur Unterstützung der EOSS-Migration im Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg und Freien Hansestadt Bremen ist eine notwendige Voraussetzung für den produktiven Einsatz der EOSS-Verfahren zum 1. Januar 2007 im Nordverbund.

Der Beitritt Bremens nicht nur zum DCS, sondern als „echter" Träger von Dataport eröffnet überdies die Chance, vom dortigen Know-how beispielsweise im Bereich eGovernment zu profitieren sowie bestehende ITDienstleistungsangebote von Dataport in der Freien Hansestadt Bremen einzuführen.

Die Verlagerung der Steuerdatenverarbeitung vom IBMauf ein Siemens-Rechnersystem hat auch für Dataport im laufenden Betrieb Auswirkungen. Freiwerdende Rechnerkapazitäten im IBM-Bereich sollen durch neue Kunden/Anwendungen (insbesondere aus Bremen) möglichst substituiert werden. Sollten sich bis zum Abschluss des Parallelbetriebs und der endgültigen Überleitung aller Steuerdatenverarbeitungsprozesse auf den Siemens-Rechner Kapazitätsüberhänge erkennen lassen, wird Dataport durch entsprechende Maßnahmen gegensteuern (z. B. Abmietung von Rechnerleistung, Kündigung von Softwarelizenzen).

Wirtschaftlichkeit eines Data Center Steuern

Bei Dataport werden derzeit Großrechner basierte Verfahren ­ wie die Verarbeitung von Steuerdaten des Landes Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg ­ nur noch auf einem IBM-Rechnersystem verarbeitet.

Der nach dem Beitritt des Landes Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg zum EOSS-Verbund erforderliche Aufbau einer Rechnerarchitektur der Firma Siemens (BS2000) wäre bei Dataport nur mit hohem finanziellem Aufwand möglich. Darüber hinaus wird die Gewinnung von geschultem Personal auf Grund der Erfahrungen anderer Länder kritisch beurteilt.

Das Angebot des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unter dem Dach von Dataport die Steuerdaten in einem gemeinsamen DCS mit den EOSS-Verfahren zu verarbeiten, macht diesen finanzintensiven Neuaufbau entbehrlich. Außerdem entspricht diese verstärkte Kooperation dem Willen der bisherigen Trägerländer, Dataport im norddeutschen Verbund als starken IT-Dienstleister zu positionieren.

Die Wirtschaftlichkeit des Aufbaus und Betriebes des DCS bei Dataport wird anhand der folgenden Tabelle dargestellt (jeweils Gesamtsummen): DCS- Lösung Dataport Lösung (4 Länder) (2 Länder) Investitionen... 11,6 Mio. Euro 10,6 Mio. Euro Sach- u.

Personalkosten (p. a.).... 12,1 Mio. Euro 10,7 Mio. Euro Erläuterungen:

Die Investitionen zum Auf- bzw. Ausbau der IT-Infrastruktur und zum laufenden Betrieb (Sach- und Personalkosten) sind ermittelt worden auf der Basis der im Land Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen Erfahrungen mit dem Betrieb eines BS2000-Rechenzentrums für die Verarbeitung von EOSS-Verfahren. Die Investitionsplanung beinhaltet bereits eine 20%ige Entwicklungssteigerung, so dass zumindest bis einschließlich 2008 in diesem Bereich nicht mit weiteren Aufwendungen zu rechnen ist. Weitere Langzeitbetrachtungen wurden nicht angestellt.

Sollte eine Kostenverteilung nach dem Königsteiner Schlüssel (dieser regelt die Aufteilung der Länderanteile bei gemeinsamen Finanzierungen; z. B. für HH = 2,51808 % bei 16 Ländern) erfolgen, ist die DCS-Lösung für die vier Länder von Vorteil. Bei einer Zusammenarbeit der beiden Länder Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein in einem 2-Länder-EOSS-RZ bei Dataport wären Synergieeffekte erkennbar, können aber den Vorteil, den eine Zusammenarbeit der vier Länder, von denen eines bereits heute schon EOSS-Verfahren anwendet und dessen System- und Personalbasis nicht neu aufzubauen, sondern lediglich zu verbreitern ist, nicht aufwiegen.

Der Aufbau eines Notfallrechenzentrums wird ebenfalls in der gemeinsamen Version als kostengünstiger prognostiziert. Für die 2-Länder-Version Hamburg und Schleswig Holstein ist der Aufwand hierfür erheblich umfangreicher.

Die Zusammenlegung erfolgt daher sowohl zur langfristigen Sicherung der IT-Unterstützung der Steuerverwaltungen in den Ländern, als auch unter Wirtschaftlichkeitsaspekten.

3. Rechtlicher Rahmen

Die Übertragung von Steuerverwaltungsaufgaben auf ein Rechenzentrum in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn sichergestellt ist, dass materiellrechtliche Steuerangelegenheiten im Bereich der hoheitlichen Steuerverwaltung verbleiben. Der rechtliche Rahmen wird durch Artikel 104 a ff GG i.V.m. §§ 2 Absatz 2, 17 Absatz 3 und 20 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) abgesteckt und bestimmt schon heute die Verarbeitung von Steuerdaten für das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg bei Dataport.

Vor diesem Hintergrund ist der Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg, über die Errichtung von Dataport als rechtsfähige Anstalt vom 27. August 2003 zu ändern. Der für die Gründung des Data Center Steuern (DCS) erforderliche Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Freien Hansestadt Bremen macht einen weiteren Staatsvertrag erforderlich, der den Zusammenschluss der Länder in seinen Einzelheiten festschreibt.

Der anliegende Entwurf für ein Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag (Anlage 1) weist folgende Eckpunkte aus:

­ Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Freie Hansestadt Bremen werden an der Trägerschaft von Dataport beteiligt

­ In Mecklenburg-Vorpommern und Bremen werden Niederlassungen von Dataport errichtet

­ Das Stammkapital wird nach gegenwärtigem Stand um 6 Mio. Euro erhöht; das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg halten dann je 41,7 % und das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie die Freie Hansestadt Bremen je 8,3 % am Stammkapital

­ Die neuen Trägerländer von Dataport erhalten Sitz und Stimme im Verwaltungsrat

­ Die beteiligten Länder tragen die Anstaltslast und übernehmen die Haftung, das Land Mecklenburg-Vorpommern allerdings nur eingeschränkt

­ Der Personalübergang der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der IT-Stelle des Finanzamtes Rostock erfolgt unter Ausschluss von Schlechterstellung und betriebsbedingten Kündigungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Data Center Steuern bei Dataport. Ein Widerspruchsrecht der Beschäftigten wird durch diesen gesetzlichen Übergang ausgeschlossen.

In die in Bremen noch zu errichtende Niederlassung von Dataport wird Personal der Freien Hansestadt Bremen übergehen. Die Regelungen zum gesetzlichen Personalübergang werden denen Mecklenburg-Vorpommerns und seinerzeit Hamburgs angeglichen. Konkretere Angaben sind wegen der sehr späten Beitrittserklärung der Freien Hansestadt Bremen und der dort noch nicht abgeschlossenen Meinungsbildung im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.

Aus dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg ist kein Personalübergang aus Anlass der Errichtung des Data Center Steuern vorgesehen.

Die übrigen Vorschriften des Staatsvertrages zur Gründung von Dataport bleiben materiell unverändert und werden ­ soweit erforderlich ­ redaktionell angepasst.

Neben dem Staatsvertrag wird die Satzung zur Regelung der inneren Angelegenheiten von Dataport ebenfalls im Rahmen des Erforderlichen angepasst.

Die Trägerländer schließen ferner eine Konsortialvereinbarung, die unterhalb des Staatsvertrages ergänzende und konkretisierende Regelungen u. a. zu folgenden Punkten trifft:

­ Dataport wird in Rostock eine Niederlassung zum Betrieb des Data Center Steuern errichten; auch in Bremen wird eine Niederlassung errichtet

­ Aufgaben der Anstalt und deren Verteilung an den Standorten

­ Transparenz des Vermögensüberganges