Sanierung Wilhelmsburger Kanäle

Im Memorandum zur Internationalen Bauausstellung heißt es zu den Wilhelmsburger Kanälen: „Die Kanäle werden zu neuen Lebensadern der Insel [...] Am Veringkanal, am Aßmannkanal und rund um den Jaffe-DavidsKanal werden neue urbane Quartiere entstehen können. Experimentelles Wohnen und Arbeiten erobert [...] die Ufer der Wasserläufe." Daneben werden die Wilhelmsburger Kanäle auch immer wieder als geeignete Standorte für das Wohnen auf dem Wasser genannt. Aus den Antworten auf die Schriftliche Kleine Anfrage 18/2828 wurde ersichtlich, dass der Veringkanal in hohem Maße mit teilweise extrem gesundheitsgefährlichen Schadstoffen belastet ist.

Ähnliches ist für die anderen Wilhelmsburger Kanäle zu vermuten. Hohe Schadstoffbelastungen würden einer Entwicklung der Kanäle zu Lebensadern der Elbinsel entgegenstehen und damit ein zentrales Element des IBA Konzepts in Frage stellen.

Dies vorangeschickt frage ich den Senat und die zuständigen Stellen:

1. Wurden für den Aßmannkanal, den Jaffe-Davids-Kanal und den ErnstAugust-Kanal ebenfalls Sedimentuntersuchungen durchgeführt?

a) Wenn ja, stellen sie bitte (tabellarisch) die Art der festgestellten und der vermuteten Belastungen dar (Schadstoffart und Belastung, Entnahmestellen, Jahr der Untersuchung und Grenzwerte).

b) Wenn eines der Gewässer nicht beprobt wurde, warum ist dies nicht erfolgt, ist mit einer Schadstoffbelastung zu rechnen und wann soll eine Untersuchung erfolgen?

Es liegen Sedimentdaten aus dem Aßmannkanal (1992 und 1998) sowie aus dem Ernst-August-Kanal (1986 und 1987) vor. Aus dem Jaffe-Davids-Kanal sind der zuständigen Behörde keine Sedimentuntersuchungsergebnisse bekannt, Untersuchungen sollen noch in diesem Jahr beauftragt werden. Im Übrigen siehe Anlage 1 und 2.

c) Gibt es in Wilhelmsburg weitere Gewässer die zu den ca. 240 altlastverdächtigen Flächen im Planungsraum des Sprungs über die Elbe zählen? Wenn ja, bitte wie unter a) und b) darstellen.

Von den ca. 240 altlastverdächtigen Flächen, Altlasten, Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen im Planungsraum liegen ca. 150 an Gewässern. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

2. Nennen sie bitte die 14 wahrscheinlich und die 12 festgestellt belasteten Oberflächengewässer, die in den Bericht über den Koordinationsraum Unterelbe im Rahmen der Erhebungen zur EWWRL aufgenommen wurden.

Laut zusammenfassendem Landesbericht über die Hamburger Bearbeitungsgebiete zur EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Fortschreibung, Stand 1. Juli 2005, gibt es in Hamburg 12 festgestellte Altlasten mit Auswirkungen auf ein Oberflächengewässer und 14 Flächen mit vermuteten Auswirkungen auf ein Oberflächengewässer. Die Zahl der Altlasten entspricht nicht der Zahl der Gewässer(abschnitte), da mehrere Altlasten ein und dasselbe Gewässer betreffen können. Mühlenkampkanal (Alster)

2. Äußerer Schmidtkanal (Elbe)

3. Müggenburger Hauptdeich Graben (Elbe)

4. Neuhöfer Kanal (Elbe)

a) Durch welche Stoffe werden diese Gefährdungen verursacht?

b) Durch welche Maßnahmen kann eine Gefährdung durch die o. a.

Nutzungen verhindert werden?

Siehe Antwort zu 1. c).

4. Welche Sanierungserfordernisse werden bei den belasteten Gewässern für eine Entwicklung von experimentellen Wohn und Arbeitstätten an den Ufern gesehen?

Die Entwicklung von "experimentellen Wohn- und Arbeitsstätten" bezieht sich auf eine besondere Form der Nutzungsmischung und nicht auf die Lage am Wasser. Im Übrigen siehe Antwort zu 8.

5. Bei welchen der ca. 240 altlastenverdächtigen Flächen im Planungsraum Sprung über die Elbe handelt es sich um Ufergrundstücke, die an unter

3. genannte Gewässer grenzen bzw. die für die Entwicklung von experimentellen Wohn und Arbeitstätten vorgesehen sind?

Siehe Antwort zu 1. c).

6. Teilt der Senat die Auffassung, dass die Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen durch Schadstoffe in den Kanälen vor einer Entwicklung derselben zu Lebensadern der Elbinsel erforderlich ist?

Das Erfordernis der Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen bedarf der Klärung hinsichtlich der konkreten zukünftigen Nutzungsentwicklung und des vorhandenen Gefährdungspotenzials.

7. In der Antwort der Schriftlichen Kleinen Anfrage 18/2828 wird bezüglich der Sanierung des Inneren Veringkanals folgendes aufgeführt: „Konkrete Überlegungen zur Sanierung des Inneren Veringkanals erfolgen nach Festlegung der weiteren Nutzung und der Sanierung bzw. Sicherung ggf. vorhandener landseitiger Schadstoffquellen".

a) Wann und durch wen soll diese Festlegung erfolgen?

Eine Festlegung der zukünftigen Nutzung durch die zuständige Behörde ist bisher nicht erfolgt. Der Zeitpunkt ist offen.

b) Wann und in welcher Form soll die Sicherung bzw. Sanierung erfolgen? Wenn es keine Planung gibt: Wann soll diese erstellt werden?

Die Gefährdungsabschätzung wurde bereits begonnen; nach deren Abschluss ist zu entscheiden, ob eine Sanierung erforderlich ist.

8. Bitte stellen Sie tabellarisch die Grenzwerte bezogen auf die in Anlage 2 der Drs. 18/2828 angeführten Messwerte dar.

Die Entscheidung, ob Sedimente aus dem Gewässer entnommen werden müssen, wird nicht anhand von Grenzwerten getroffen, sondern ist eine Einzelfallentscheidung, die u. a. die örtlichen Bedingungen berücksichtigt. Daher sind keine Grenzwerte für Sanierungen festgelegt. Die „

Die dort ansässige Kita ist bislang nicht an die zuständigen Stellen wegen erforderlicher Sicherungsmaßnahmen herangetreten. Sollte dies geschehen, werden Maßnahmen in Abstimmung mit der Kita getroffen.