Umwelt

Meiendorfer Straße (B 75) zwischen Berner Straße und Spitzbergenweg

Die Meiendorfer Straße (B 75) befindet sich im Abschnitt zwischen Berner Straße/Oldenfelder Stieg und Spitzbergenweg in einem schlechten baulichen Zustand. Bereits seit Jahren bemühen sich Bezirksversammlung und Ortsausschuss in zahlreichen Initiativen um einen bedarfsgerechten Ausbau dieses Teilstücks und in diesem Zuge um eine Sanierung der Fahrbahn und eine Befestigung der Geh- und Radwege.

Angesichts zunehmender Probleme mit dem Straßenzustand und zahlreicher diesbezüglicher Beschwerden hat es im Juni eine Ortsbesichtigung mit Vertretern der Tiefbauabteilung des Bezirksamtes, der örtlichen Straßenverkehrsbehörde und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) gegeben.

Das Resultat dieser Ortsbesichtigung wurde von der Tiefbauabteilung Wandsbek an die BSU weitergeleitet und auch dem Ortsausschuss Rahlstedt zur Kenntnis gegeben. In dem betreffenden Schreiben vom 20.07.05 wird u. a. davon gesprochen, dass „dringender Handlungsbedarf" bestehe. Weiter heißt es, dass erhebliche Entwässerungsdefizite vorliegen, die substanzmindernd auf die Straße wirken und „dadurch, dass sie große Bereiche unter Wasser setzen, Passanten erheblich beeinträchtigen und auch gefährden".

Das Bezirksamt Wandsbek beabsichtigte deshalb, eine straßenbaubehördliche Anordnung zur streckenweisen Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit zu erlassen. Dies ist jedoch bis heute nicht geschehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Warum wurde die vom Bezirksamt Wandsbek vorbereitete straßenbaubehördliche Anordnung zur Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit nicht erlassen? Wer hat die Entscheidung getroffen, die straßenbaubehördliche Anordnung nicht zu erlassen?

Die Straßenverkehrsbehörde hat der vom Bezirksamt Wandsbek vorbereiteten straßenbau-behördlichen Anordnung zur Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit auf Grund des Fahrbahnzustandes nicht zugestimmt, weil Mängel des Straßenzustandes, die eine derartige Anordnung gerechtfertigt hätten, nicht festgestellt werden konnten.

2. In einem Bericht der Hamburger Morgenpost vom 28.10.05 äußert sich eine Polizeisprecherin derart, dass die Polizei an dieser Stelle sofort eingreife, sobald die Verkehrssicherheit gefährdet sei.

a) Weshalb bedeutet die von gleich drei beteiligten Behörden vor Ort festgestellte Beeinträchtigung und Gefährdung von Passanten nach der Aussage der Polizeisprecherin für die Behörde für Inneres offenbar keine Gefährdung der Verkehrssicherheit, die eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung rechtfertigen würde?

b) Wie erklärt der Senat den offensichtlichen Widerspruch in den Auffassungen der Experten von Tiefbauabteilung des Bezirksamtes Wandsbek, der örtlichen Straßenverkehrsbehörde und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt einerseits und der Behörde für Inneres andererseits?

In dem besagten Abschnitt der Meiendorfer Straße sind der Erhaltungszustand und die Aufteilung der Nebenflächen sowie die Unterbringung des ruhenden Verkehrs aufgrund der räumlichen und baulichen Gegebenheiten in Abschnitten wenig befriedigend. Es kann hierdurch zu Behinderungen einzelner Verkehrsteilnehmer auf den Nebenflächen kommen. Eine konkrete Gefährdung der Passanten auf den Nebenflächen durch den Verkehr auf der Fahrbahn ist jedoch nicht erkennbar. Insofern wäre auch eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit nicht zu rechtfertigen. Diesbezüglich besteht kein Widerspruch.

3. Die Tiefbauabteilung des Bezirksamtes Wandsbek bittet die BSU in ihrem Schreiben, den betreffenden Straßenabschnitt der Meiendorfer Straße „umgehend in das entsprechende Bauprogramm aufzunehmen und ihn schnellstmöglich einer Sanierung zuzuführen."

a) Welche Maßnahmen hat die BSU nach Eingang des Schreibens diesbezüglich getroffen?

b) Wann kann damit gerechnet werden, dass die Meiendorfer Straße saniert und bedarfsgerecht ausgebaut wird?

Eine Verbesserung der Situation ist nur durch einen vollständigen Neubau mit Überplanung des gesamten Verkehrsquerschnitts möglich.

Die zuständige Behörde beabsichtigt Vorplanungen aufzunehmen, die als Basis für eine abschnittsweise Erneuerung geeignet sind. Aussagen zur zeitlichen Perspektive sind derzeit nicht möglich. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.