Finanzamt

Rechnungshof sieht nach wie vor eklatante Probleme in der Steuerverwaltung

Der nach wie vor bestehende Personalmangel in den Finanzämtern führt zu beachtlichen, nicht mehr hinnehmbaren Steuerausfällen.

Trotz der wiederholten Kritik des Rechnungshofes hält die Finanzbehörde an der oberflächlichen zum Millionenausfall von Steuern hinführenden Bearbeitung in den Finanzämtern fest. Ursache dafür ist der permanente und nach Aussagen der Finanzbehörde sich weiter verstärkende Personalmangel in den Finanzämtern.

Der Rechungshof sieht nicht hinnehmbare Bearbeitungsmängel bei der Steuererhebung. Die Qualität stehe gegenüber der Quantität gravierend zurück.

So kritisiert er die Suspendierung von Bearbeitungsgrundsätzen. Bestimmte steuerliche Tatbestände, die nach den bundeseinheitlichen Bearbeitungsgrundsätzen vorgeschrieben sind, wurden vorübergehend nicht geprüft, um Arbeitsrückstände abzubauen. Der Rechnungshof schätzt, allein hierdurch dürften Steuerausfälle in Millionenhöhe entstanden sein.

In der Drs. 18/1208 ist die Bürgerschaft einstimmig den Beschlussvorschlägen des Unterausschusses „Prüfung der Haushaltsrechnung" gefolgt. Insbesondere muss danach in Zukunft eine angemessene Bearbeitung der Steuerfälle im rechtsstaatlichen wie fiskalischen Sinne wieder gewährleistet werden.

Ich frage den Senat:

1. Hat es in den Jahren 2004­2005 jeweils veränderte Zielvorgaben der Bearbeitungsmenge durch die Finanzbehörde bzw. der Leitung der Finanzämter gegeben? Wenn ja welche?

Die Finanzbehörde hat mit den Finanzämtern für die Jahre 2004 und 2005 die nachstehenden Zielvereinbarungen abgeschlossen. Die Vereinbarungen ab 2005 sind von dem strategischen Ziel geprägt, die jeweilige Veranlagungskampagne spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums abzuschließen.

2. Hat es in den Jahren 2004­2005 jeweils veränderte Bearbeitungsgrundsätze bzw. eine zumindest zeitweise Aussetzung von Bearbeitungsgrundsätzen gegeben? Wenn ja, welche und wer hat auf welche Anweisung bzw. Initiative hin sie veranlasst?

Für das zum 01.08.2004 durch Zusammenlegung der Finanzämter Hamburg-Elbufer und Hamburg-Schlump neu gebildete Finanzamt Hamburg-Am Tierpark wurde durch die Vorsteherin des Amtes am 13.09.2004 zum Abbau der durch die Vorbereitung der Maßnahme und die Umzüge entstandenen Arbeitsrückstände eine bis zum 31.12.2004 befristete Aussetzung der Bearbeitungsgrundsätze verfügt. Weitere derartige Anweisungen sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. Die auf einen engen zeitlichen Rahmen befristete Abweichung von den zur Bearbeitung bestimmter Fälle erlassenen Regelungen erscheint bei Vorliegen einer derartigen Ausnahmesituation gerechtfertigt.

3. Zu welchem Zeitpunkt wird die zuständige Behörde den vom Unterausschuss zum 30.04. d. J. erbetenen Stand zum geplanten Risikomanagement zur maschinellen Bearbeitung von Steuerfällen zur Kenntnis erhalten? Was sind die Gründe der schon eingetretenen Verzögerung?

Der vom Unterausschuss Prüfung der Haushaltsführung (Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)) zum 30.04.2005 erbetene Bericht über den Stand des Risikomanagements zur maschinellen Bearbeitung von Steuerfällen wurde dem Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg von der zuständigen Behörde mit Schreiben vom 29.04.2005 übersandt. Der Bericht wurde bereits in den Sitzungen des RPA am 9., 10. und 17.06.2005 beraten. Nach dortigem Beschluss wurde gebeten, erneut zum 30.04.2006 über den Stand der geplanten Risikomanagements zur maschinellen Bearbeitung von Steuerfällen zu berichten.

4. In dem Bericht zur Qualitätssicherung in der Steuerverwaltung vom Mai 2004 stellt die Finanzbehörde fest, dass sich auf Grund unterschiedlicher Faktoren die Personalsituation wieder verschlechtert hat. Welche Faktoren sind dies, bitte jeweils einzeln mit zahlenmäßigen Veränderungen nach Laufbahnen und Dienststellen je Amt aufführen?

Die Personalentwicklung in der Steuerverwaltung hat sich in den für die Arbeitserledigung entscheidenden Bereichen wie folgt entwickelt (jeweils Stand 30.09. in Vollzeitäquivalenten).

Die Zahlen für die Betriebsprüfung und die Festsetzung zeigen, dass die Einsparverpflichtungen vorrangig in den Intendanzbereichen umgesetzt werden und nicht in den Bereichen, die für die Sicherstellung der Steuereinnahmen bedeutsam sind.

Eine weitergehende Aufschlüsselung nach Laufbahnen und Dienststellen je Amt ist in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Siehe im Übrigen Antwort zu 6.

5 Wie viele Betriebsprüfer sind je Amt für den Innendienst in welchen Zeiträumen seit 2003 bis zum 30.09. d. J. eingesetzt worden ­ bitte jeweils zum Stichtag 30.09. einzeln aufführen?

Am 30.09.2003 war im Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst ein Betriebsprüfer für den Innendienst eingesetzt. Im Finanzamt Hamburg-Mitte war am 30.09.2005 ein Betriebsprüfer, dessen Einsatz aufgrund einer schweren Erkrankung im Außendienst derzeit nicht möglich ist, im Innendienst beschäftigt. Weitere Betriebsprüfer waren und sind nicht im Innendienst tätig.

6. In dem Bericht wird weiter ausgeführt, dass die Steuerverwaltung in jüngster Vergangenheit von Einsparverpflichtungen, Stellenstreichungen und Beschränkungen des Personalkostenbudgets nicht verschont geblieben sei. In welchem Unfang hat es im Einzelnen je Jahr in den verschiedenen Dienststellen Veränderungen im Personalkostenbudget gegeben?

Wesentliche strukturelle Veränderung des Personalmittelbudgets in Tsd. Euro 2003 ­ Arbeitszeitverlängerung Beamte ­ 1. Weiter wird ausgeführt, dass per 31.12.2003 100 Arbeitsplätze im gehobenen Dienst nicht besetzt seien. Warum sind vor diesem Hintergrund keine entsprechenden Verstärkungen bei der Einstellung von Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter vorgenommen worden?

Die Steuerung des Personaleinsatzes in der Steuerverwaltung erfolgt ­ wie auch in anderen Hamburger Behörden ­ anhand des Personalkostenbudgets. Zur Einhaltung des Budgets ist es erforderlich, eine gewisse Zahl der zur Verfügung stehenden Planstellen nicht zu besetzen. Eine solche Grundvakanz besteht für die Steuerverwaltung schon seit jeher.

8. Zum 01.10. d. J. hat ein Ausbildungsjahrgang des gehobenen Dienstes seine Ausbildung abgeschlossen. Die Zahl derjenigen, die die Prüfung nicht bestanden haben, soll erstaunlich hoch sein.

a) Wie viele Anwärter sind zu Beginn der dreijährigen Ausbildung eingestellt worden, wie viele dieser Anwärter haben an der Abschlussprüfung teilgenommen und wie viele haben davon die Prüfung nicht bestanden?

Zum 01.10.2002 haben insgesamt 48 Bedienstete die Ausbildung begonnen; darunter 6 Aufstiegsbeamte und 42 Finanzanwärter. 41 Auszubildende haben an der Abschlussprüfung teilgenommen; davon haben 18 die Laufbahnprüfung nicht bestanden.

b) Was sind die Gründe, die ggf. zu einer im Vergleich zu den Vorjahren sehr hohen Durchfallquote oder Abbrecherquote geführt haben und welche Konsequenzen zieht der Senat bzw. die zuständige Behörde hieraus?

Die Analyse der Gründe ist wegen der kurzen Zeit seit Bekanntwerden der Prüfungsergebnisse noch nicht abgeschlossen.

c) Hat der Senat bzw. die zuständige Behörde unverzüglich weitere Einstellungen von Anwärtern zum 01.10. d. J. vorgenommen, um eine weitere Verschlechterung der Stellensituation zu verhindern?

Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

Nein. § 47 der Ausbildungs­ und Prüfungsordnung für Steuerbeamte sieht die Möglichkeit vor, die Laufbahnprüfung einmal zu wiederholen und die Ausbildung entsprechend zu verlängern. Hiervon wurde in allen Fällen Gebrauch gemacht. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass sich nach der Wiederholungsprüfung die Quoten im üblichen Rahmen der vergangenen Jahre bewegen werden. Dessen ungeachtet wäre eine zusätzliche Einstellung von weiteren Anwärtern zum 01.10. schon auf Grund des notwendigen zeitlichen Vorlaufs für ein Auswahl- und Einstellungsverfahren nicht möglich gewesen, nachdem erst am 27.09. die Prüfungsergebnisse feststanden.

9. In der Antwort auf meine Anfrage (Drs. 17/4309) erklärt der Senat, es gäbe keine Anweisungen mehr, von den Bearbeitungsgrundsätzen, beispielsweise bei Intensivprüffällen abzuweichen.

a) Ist dem Senat bekannt, dass es sehr wohl für die Jahre 2004 und 2005 entsprechende Anweisungen in Finanzämtern gegeben hat?

Wenn ja, in welchen Finanzämtern mit welcher Dauer?

b) Was hat der Senat unternommen, diese den Grundsätzen des Rechtsstaates widersprechende Anweisungen zu unterbinden?

Siehe Antwort zu 2.

c) Wenn nein, ist der Senat bereit, dem nachzugehen und die Erledigung von Steuerfällen, die den Grundsätzen des Rechtsstaates widerspricht, endgültig zu unterbinden? Wenn ja, welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen?

Entfällt.