Der Bauzustand der Laubengänge wird hier nicht erhoben

Offene Verbindungsgänge (Laubengänge) an Hamburger Schulen Zahlreiche Hamburger Schulen, insbesondere solche aus den 60er und 70er Jahren, sind aufgelockert in Pavillonbauweise errichtet. Ihre verschiedenen Häuser werden durch Wege verbunden, die durch Regendächer geschützt sind, damit Schüler und Lehrer die zahlreichen Raumwechsel an einem Schulmorgen trockenen Fußes zurücklegen können. Wie alle Bauwerke, so müssen Laubengänge in Abständen instand gesetzt werden. Als Grundlage für die Instandsetzungsarbeiten an Hamburger Schulen wird seit dem Jahre 2000 ein sog. Gebäudepass verwendet, der sämtliche Gebäude einer Schule nach einem einheitlichen Verfahren bewertet und auf diese Weise eine Instandsetzungsdringlichkeit festlegt.

Der Bauzustand der Laubengänge wird hier nicht erhoben. Sie werden in diesem Zusammenhang nicht als Gebäudeteile angesehen und demnach nicht nach den üblichen Kriterien in die Gebäudewertungen einbezogen. Sie stehen deshalb offensichtlich auch nicht regelhaft zur Instandsetzung an. Von Sachverständigen wird des öfteren die Auffassung weitergegeben, nach der Laubengänge eher abgerissen als instand gesetzt werden.

Derzeit werden die Hamburger Schulen erneut durch beauftragte Firmen begutachtet und der Gebäudepass fortgeschrieben.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Trifft es zu, dass der Bauzustand der offenen Verbindungsgänge (Laubengänge) an Schulen im Rahmen der Gebäudepassuntersuchungen nicht erhoben wird? Wenn ja: Warum nicht? Wenn nein: Wo wird der Zustand dieser Gebäude zentral festgehalten?

Nein. Der Zustand der Pausengänge wird unter der Position „Offene Verbindungsgänge" erhoben, jedoch nicht in die Gesamtbewertung des Gebäudezustandes einbezogen. Die Ergebnisse der Überprüfungen des baulichen und haustechnischen Zustandes der Gebäude werden in der zuständigen Behörde festgehalten.

2. An welchen Schulen existieren derartige Laubengänge? Bitte sämtlich aufführen.

Die hierfür erforderliche Auswertung der Lagepläne aller Hamburger Schulen ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

3. Wie ist der bauliche Zustand dieser Laubengänge?

Ein Teil der Pausengänge weist Schäden auf.

4. Nach welchen Kriterien wird durch wen bewertet, ob Laubengänge instand gesetzt werden?

5. An welchen dieser Schulen wurden in den letzten Jahren Laubengänge instand gesetzt? Wer hat darüber entschieden und aus welchen Haushaltstiteln wurde die Instandsetzung bezahlt?

6. An welchen Schulen wurden in den letzten Jahren Laubengänge abgerissen/demontiert aus jeweils welchen Gründen? Wer hat darüber entschieden und aus welchen Haushaltstiteln wurde der Abriss bezahlt?

Die Entscheidung, Pausengänge instand zu setzen, wird nach jeweiliger Sachlage und unter Berücksichtigung der Bausicherheit von der zuständigen Behörde getroffen.

Neuinstandsetzungen erfolgen allenfalls im Rahmen größerer Erhaltungsinvestitionen an Schulen wie Grundinstandsetzungen (Titel 3010.701.50) oder Grunderneuerungen (Titel 3010.701.60). Aus diesen Haushaltstiteln und aus den Titeln der Bauunterhaltung (3100 ­ 3150.519.01) wird gegebenenfalls auch der Abriss eines Pausenganges finanziert. Da über die Instandsetzung oder den Abriss von Pausengängen keine speziellen Übersichten geführt werden, ist eine Auflistung der hiervon betroffenen Schulen in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.