Wohnungen

Planungen für ein neues Schwimmbad der Bäderland GmbH an der Holstenstraße

Nach Presseberichten plant die Bäderland GmbH, an der Holstenstraße ein neues Schwimmbad zu bauen. Das Bismarckbad in Ottensen soll noch in diesem Jahr geschlossen werden. Diese Planungen stehen in Zusammenhang mit dem in Altona am 1. Dezember 2005 stattfindenden Bürgerentscheid.

Nach der Abstimmungsvorlage der Bezirksversammlung Altona, die den Bürgern als Alternative vorliegt, soll es „ein neues, hoch attraktives Schwimmund Freizeitbad geben, das zusätzlich den Bau einer neuen Schule, einer neuen Dreifeld-Sporthalle sowie von 120 zusätzlichen, familienfreundlichen Wohnungen ermöglicht".

Die dann erforderlichen baulichen Eingriffe in den Grünzug sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass 1993 ein Landschaftsarchitekturbüro von der Umweltbehörde beauftragt wurde, ein Gutachten zu erstellen, das das Ziel hatte, ein Pflege- und Entwicklungskonzept mit der Bewertung der Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten des Grünzuges insbesondere unter gartendenkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu schaffen (vgl. Drs. 16/2015). Die Realisierung einzelner Projekte erfolgte dann, nachdem ab 1997 eine beauftragte Anwaltsplanerin Bürger, angrenzende Schulen, Kindertagesheime und die Elternschule beteiligt und mit ihnen ein Nutzungskonzept erarbeitet hatte.

Unklar ist jetzt, welche dieser aus Steuergeldern finanzierten Projekte dem neuen Schwimmbad weichen müssen und ob es dafür Ersatz gibt.

Der unter breiter Beteiligung diskutierte und verabschiedete Schulentwicklungsplan ging von der Prämisse aus, dass der Standort der Grundschule Chemnitzstraße aufgegeben wird und „nach entsprechenden Umbauten" in den Räumen der Bruno-Tesch-Gesamtschule ihren Unterrichtsbetrieb fortsetzen soll. Von einem Abriss und Neubau war in diesem Zusammenhang bislang nicht die Rede.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage einer Stellungnahme der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) wie folgt:

1. Welche Maßnahmen und Projekte sind im Grünzug Neu-Altona zwischen Holstenstraße und Louise-Schröder-Straße nach Beauftragung des genannten Landschaftsarchitekturbüros und Abschluss der Anwaltsplanung wann und mit welchem Finanzaufwand realisiert worden (bitte einzeln auflisten)? 1999/2000: Zwischen Grovertsweg und westlich der Fußgängerbrücke über die Holstenstraße: Schutzmauer mit Gabionen zur Holstenstraße, „Arena", Kletterberg mit einem 40 m langen Parcours, Inline-Skate-Anlage, Kleine und Große Spielwiese mit Pfostenhülsen für Volley-Ball-Netz, Sanierung des Planschbeckens, Neugestaltung der Randbereiche mit Pflasterungen und Sitzmöglichkeiten, Baumplatz vor dem ehemaligen Betriebsgebäude (Nutzung heute als „Park-Cafe"), östlich der Fußgängerbrücke über die Holstenstraße: erster eingezäunter Hundetummelplatz, Neuordnung der Wegeführung. Gesamtkosten: 614 000 Euro.

2002: Neu- und Umgestaltung des Spielplatzes südlich des Zugangs von der Unzerstraße.

Gesamtkosten: 259 000 Euro.

2. Wie hoch waren die Kosten für das Gutachten des genannten Landschaftsarchitekturbüros und die Anwaltsplanung?

Für das Gutachten Grünzug Neu-Altona: 36 000 Euro, für die Anwaltsplanung Grünzug Neu-Altona: 26 000 Euro.

3. Welche im Rahmen der Aufwertung des Grünzuges geschaffenen Bestandteile (Kunstrasenplatz, Kletterwand, Skatebahn, Cafe, Hundetummelplatz usw.) müssen dem Schulumbau oder -neubau und dem Schwimmbadneubau weichen?

a) Welche dieser Angebote werden an anderer Stelle wieder aufgebaut und welche werden ersatzlose entfallen?

b) Was kosten der Abbau und die Verlagerung?

c) Aus welchen Haushaltstiteln werden diese bestritten?

Die abschließende Planung liegt noch nicht vor.

4. Ist geplant, das vorhandene Schulgebäude und Nebengebäude der Bruno-Tesch-Gesamtschule abzubrechen und komplett neu zu errichten?

Ja.

Wenn ja:

a) Welche Kosten werden entstehen, an welcher Stelle des Haushalts hat die zuständige Fachbehörde für welches Jahr in welcher Höhe die erforderlichen Mittel eingeworben?

Die voraussichtlichen Kosten für den Neubau der Schule (einschließlich Abbruch der bestehenden Gebäude an der Billrothstraße) betragen max. 15,7 Mio. Euro. Davon wird die zuständige Behörde 4,8 Mio. Euro aus dem Titel 3010.701.60 zeitgerecht bereitstellen.

b) Wann werden die notwendigen Planungen dazu erstellt?

Die notwendigen Planungen haben begonnen.

c) Wann soll das Schulgebäude fertig gestellt sein?

Die zuständige Behörde strebt an, die Schulgebäude zum Schuljahresbeginn 2007/2008 fertig zu stellen.

d) Haben die nötigen Abstimmungsgespräche mit der Schule Chemnitzstraße (Schulleitung, Elternvertretung) bereits stattgefunden?

e) Wenn nein, warum nicht und wann soll dies geschehen?

Mit der Schulleitung wurden erste Gespräche geführt; die gemeinsamen Gespräche mit Schulleitung und Elternrat sind für Ende November 2005 terminiert.

f) Wie bemisst sich der Zeitwert der abzureißenden Gebäude, insbesondere der Dreifeldsporthalle?

g) Wann wurde sie mit welchen Kosten errichtet, wie ist ihre Restnutzungszeit?

Die Dreifeldhalle wurde im Jahre 1976 errichtet. Der Zeitwert wurde bisher gutachterlich nicht ermittelt. Die Baukosten können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden, da dies umfangreiche Recherchen in Archiven erfordert. Die zuständige Behörde rechnet für ein Gebäude dieser Art mit einer technischen Lebenszeit von 75 Jahren.

5. Ist geplant, das neue Schwimmbad ausschließlich über die Holstenstraße zu erschließen?

Ja.

a) Wenn ja, geht der Senat oder die zuständigen Fachbehörden davon aus, dass die derzeitige Straßenführung eine störungsfreie Abwicklung des PKW-Besucherverkehrs sowie der LKW-Versorgung erlaubt?

Ob und inwieweit eine Veränderung der Straßenführung erforderlich wird, wird im Rahmen der Projektentwicklung geprüft.

6. Welche Flächen werden für Schulzwecke und welche für das neue Schwimmbad benötigt und wie groß sind diese?

a) Entstehen Kosten für weitere notwendige Flächenankäufe?

b) Wie viel Fläche des öffentlich zugänglichen Grünzugs im Bereich zwischen Holstenstraße und Louise-Schröder-Straße verbleibt?

Die endgültige Aufteilung der Gesamtfläche steht noch aus und wird das Ergebnis weiterer Planungen sein.

7. Sind für das gesamte Maßnahmenpaket weitere Gutachten nötig?

Nein.

a) Welche Kosten sind dafür zu erwarten?

b) Aus welchem Titel werden diese bestritten?

Entfällt.

8. Wie ist die derzeitige planerische Ausweisung?

Die derzeitige planerische Ausweisung des Teilbebauungsplans 429 ist:

a) Fläche für besondere Zwecke (Schule),

b) öffentliche Park- und Grünanlage.

a) Werden die geplanten Bauvorhaben neues Planrecht erfordern oder sollen Befreiungen vom geltenden Bebauungsplan erfolgen?

Die Genehmigung des Bauvorhabens soll mit Befreiungen von den Festsetzungen des Teilbebauungsplans 429 erfolgen.

9. Sind für das geplante Schwimmbad Alternativen zum jetzt vorgeschlagenen Standort Govertsweg/Holstenstraße geprüft worden? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Ja. Die vom zuständigen Bezirk geprüften Alternativen lagen im Altonaer Kerngebiet und waren

1. der Standort des ehemaligen Frappant (Große Bergstraße),

2. die Freifläche Schomburgstraße/Hospitalstraße,

3. die Ex-Brammer-Fläche (Max-Brauer-Allee/Schulterblatt).

Die Fläche 1. ist kurzfristig nicht verfügbar. Im Übrigen ist fraglich, ob genügend Freifläche für ein Bad an dieser Stelle bereitgestellt werden könnte.

Die Fläche 2. liegt im Wohngebiet, wäre zu klein und für eine Badnutzung schwierig zu erschließen. Der Verlust des dortigen Spielplatzes wäre im direkten Umfeld nicht zu kompensieren.

Die Fläche 3. liegt zu weit vom bisherigen Standort entfernt.

10. Teilt der Senat meine Auffassung, dass der Gedanke der Bürgerbeteiligung ad absurdum geführt wird, wenn einerseits Bürger und Einrichtungen des Stadtteils durch eine professionell gemanagte Anwaltsplanung über mehrere Jahre an Entscheidungen zur Gestaltung und Nutzung ihres Freiraumumfeldes beteiligt werden und andererseits wenig später über gravierende bauliche Eingriffe wie ein Schwimmbad ohne vorherige Bürgerbeteiligung entschieden wird, wenn nein, warum nicht?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

11. Sind Informationen zutreffend, wonach das Gebäude des Bismarckbades bereits verkauft ist; wenn ja, wie bewertet der Senat dies angesichts des anstehenden Bürgerentscheids?

Der Stand der Verkaufsverhandlungen fällt unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der BLH. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

12. Ist der Senat bereit, im Falle eines negativen Votum hinsichtlich des Standortes Holstenstraße gemeinsam mit dem Bezirk und der örtlichen Bevölkerung gemeinsam nach einem anderen Standort in Altona zu suchen und bis dahin die Bäderland GmbH in die Lage zu versetzen, dass Bismarckbad offen zu halten?

a) Wenn nein, warum nicht?

Der Senat äußert sich zu hypothetischen Fragen grundsätzlich nicht.