Risiken der Umstellung auf Festbetragsfinanzierung für Beschäftigungsträger bei ungesicherter Kofinanzierung aus Bundesmitteln

Gemäß dem Koalitionsvertrag werden die Beschäftigungsträger im Programm „Arbeit und Qualifizierung" auf eine Festbetragsfinanzierung umgestellt, nach der die sogenannte Fallkostenpauschale, die pro befristet Beschäftigten von der BAGS gezahlt wird, die bisherige institutionelle Förderung der Träger ablöst. Da die Träger des Programms „Arbeit und Qualifizierung" wesentlich Langzeiterwerbslose und andere befristet beschäftigen, deren Beschäftigungsverhältnis in erheblichem Umfang aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit kofinanziert wird (insbesondere ABM, SAM), ist das Gelingen der Umstellung der Förderungsmodalität durch die BAGS erheblich davon abhängig, inwieweit eine verläßliche und gesicherte Kofinanzierung aus Bundesmitteln in 1999 erfolgen wird.

Die derzeitige Diskussion über die Finanzierungsgrundlage bei ABM in 1998/99 erweckt den Eindruck, dass eine verläßliche Finanzierungsplanung für die Durchführung des ABM-Programms in Höhe der ehemals erstellten Jahresplanung nicht gegeben ist. Entgegen der ursprünglich zum Jahresbeginn entwickelten Programmplanung gibt das Arbeitsamt Hamburg in der zweiten Jahreshälfte bekannt, dass keine ausreichende Finanzierungsgrundlage für die ehemals beabsichtigte Durchführung des ABM-Programms vorhanden sei. Auf der Grundlage des Datenmaterials des Arbeitsamtes wurde unter anderem zwischen der BAGS und dem Arbeitsamt beschlossen, alle in diesem Jahr noch anstehenden Verlängerungsmaßnahmen bei ABM nur für sechs Monate zu bewilligen und nach Ablauf dieser Zeit jeweils über eine mögliche bzw. gewünschte Verlängerungsoption zu entscheiden. Das Arbeitsamt wandte sich zunächst gegen diese Verlängerungsoption und empfahl statt dessen, dass die Träger beizeiten auf erhebliche Einschnitte im Programm vorbereitet werden sollten.

Angesichts des derzeitigen Tiefstandes von ABM von ca. 1800 Stellen und ausreichender Mittellage für 1998 lösen die Planungsdaten des Arbeitsamtes bei vielen Unverständnis aus.

Bezweifelt wird, ob die Mittellage es erfordert, die gängige Maßnahmebewilligung für ein Jahr auf Halbjahresmaßnahmen umzustellen, oder ob es vielmehr aufgrund anderer Interessen ein Bestreben gibt, ein Interventionspotential für die Umstrukturierung oder nochmalige Verkleinerung des Programms nach sechs Monaten zu eröffnen. Gesicherte Rahmenbedingungen für die Einführung einer Fallkostenpauschale erscheinen auf dieser Basis mehr als fraglich, da die Träger erst ab März/April 1999 und in den Folgemonaten erfahren werden, ob sie Verlängerungen für ABM erhalten werden, die laut derzeitiger Beschlußlage jeweils neu beantragt werden müssen.

Die Umsetzung der zwischen Arbeitsamt und Fachbehörde gemeinsam vereinbarten Jahresplanung 1998 ist im Zusammenhang mit der Beibringung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen verzögert worden. Die verspäteten Beginntermine haben dazu geführt, dass verstärkt Verpflichtungsermächtigungen in Anspruch genommen werden mußten. Um möglichst viele Kassenmittel und wenig Verpflichtungsermächtigungen zu binden, haben das Arbeitsamt und die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) gemeinsam vereinbart, bis zum Jahresende nur noch Sechsmonatsmaßnahmen zu bewilligen. Es ist davon auszugehen, dass der weit überwiegende Teil dieser Maßnahmen nach Ablauf der sechs Monate verlängert wird.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Kann der Senat die Richtigkeit der Finanzierungsberechnung des Arbeitsamtes für die Durchführung des ABM-Programms bestätigen, nach der trotz ausreichender Kassenmittel in Höhe von 62,5 Millionen DM bzw. 68 Millionen DM für das laufende Jahr und einem ABM-Besetzungsstand von ca. 1880 Stellen im September dieses Jahres eine Verlängerung der Maßnahmen nicht möglich sei, da keine ausreichenden Verpflichtungsermächtigungen vorhanden seien?

2. Kann der Senat die Aussage des Arbeitsamtes bestätigen bzw. nachvollziehen, nach der über 40 Millionen DM Verpflichtungsermächtigungen notwendig seien, um das ABM-Programm bei einem derzeitigen jahresdurchschnittlichen Besetzungsstand von ca. 1750

Stellen wie geplant durchzuführen?

Die genannten Arbeitsamtsaussagen bzw. Finanzierungsberechnungen sind der zuständigen Behörde in dieser Form nicht bekannt. Auf Basis von Sechsmonatsmaßnahmen sind Verlängerungen der derzeit laufenden Maßnahmen des Programms möglich, ohne eine Überbindung der Verpflichtungsermächtigungen zu bewirken. Fachbehörde und Arbeitsamt gehen davon aus, dass der Besetzungsstand bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) am Ende dieses Jahres und im Durchschnitt des kommenden Jahres über 2000 liegen wird. Im übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Hat der Senat die Aussage von Trägern, die sich mit Schreiben vom 21. Oktober 1998 an die Selbstverwaltung des Arbeitsamtes wandten (Schreiben liegt dem Arbeitsamt und der BAGS vor), überprüft, nach der das Arbeitsamt Doppelberechnungen von Mittelbindungen vornimmt, wodurch die Summe der benötigten Verpflichtungsermächtigungen zu hoch angesetzt wird, da in 1998 auslaufende ABM aus dem für das Folgejahr errechneten Mittelbedarf nicht in Abzug gebracht werden, und, wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt der Senat?

4. Hat der Senat zur Überprüfung der Richtigkeit der Berechnungen des Arbeitsamtes bezüglich des Mittelbedarfs 1998/99 eine Berechnungstabelle des Jahresverlaufes von ABM anhand der jeweiligen Teilnehmermonate getrennt nach Kassenmitteln für 1998 und Verpflichtungsermächtigungen 1999 angefragt, um die Globalveranschlagung des Arbeitsamtes anhand des konkreten Maßnahmeverlaufs überprüfen zu können und damit Fehlerquellen auszuschließen?

Nein. Das Arbeitsamt hat hierzu im übrigen mitgeteilt, dass es bei der Mittelbindung keine Doppelberechnungen gibt. Entsprechend dem Bewilligungsbescheid muss das Arbeitsamt jedoch ausreichende Bindungsbeträge für Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen vorhalten. Aufgrund geringerer Ist-Besetzung freiwerdende Mittel stehen für Neubewilligungen zur Verfügung.

5. Kann der Senat die Richtigkeit von Arbeitsamtsdaten bestätigen, angesichts der Tatsache, dass die Monatsstatistik des Arbeitsamtes über den Hamburger Arbeitsmarkt für die Monate August und September 1998 einen ABM-Bestand von ca. 1900/1880 verzeichnet (für SAM 1150/1200 Stellen), die der BAGS vorliegende Gesamtübersicht des Arbeitsamtes vom 24. September 1998 über ABM/SAM und Eingliederungszuschüsse insgesamt 4083 Arbeitsplätze ausweist, wovon auf ABM 2390 fallen sollen, auf SAM 1468 und auf EGZA 225?

6. Hält der Senat es für möglich, dass nach obiger Datenerhebung derzeit ca. 500 Stellen bei ABM nicht besetzt sind und ebenso ca. 250 bei SAM nicht, und, wenn nein, was unternimmt der Senat, um Klarheit über die Mittelbindung bei ABM zu erhalten?

Nach Mitteilung des Arbeitsamtes waren nach der Statistik im Monat September 1883 Arbeitnehmer und im Monat Oktober 1972 Arbeitnehmer in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigt. Aufgrund einer fehlerhaften Datenbankabfrage hat das Arbeitsamt durch teilweise Doppelerfassungen in der genannten Gesamtübersicht eine zu hohe Zahl bewilligter ABM-Stellen zugrunde gelegt. Eine am 10. November 1998 durchgeführte korrekte Datenbankabfrage hat eine Zahl von 2125 Stellen ergeben. Die sich hieraus ergebende Differenz zwischen eingerichteten und besetzten Stellen weist keine ungewöhnliche Größenordnung auf.

7. Welche Begründung hat das Arbeitsamt dem Senat für die angebliche Mittelknappheit bei ABM für 1998/99 angegeben auf dem Hintergrund der Tatsache, dass die ABM-Planung bei gegebener Mittellage zu Jahresbeginn auf keinerlei Probleme verwies, sondern das Arbeitsamt erst in der zweiten Jahreshälfte bei nicht geringerer Mittellage auf vermeintliche Finanzierungsprobleme stieß?

Siehe Vorbemerkung.

8. Verfolgt der Senat noch das in den Vorjahren proklamierte Interesse, eine möglichst hohe Bindung von Bundesmitteln zur Verringerung von Erwerbslosigkeit zu erreichen, und, wenn ja, wie stellt der Senat diese Bindung von Bundesmitteln bei ABM sicher? Warum hat der Senat im Rahmen seiner Beteiligung an der Selbstverwaltung des Arbeitsamtes der Haushaltsvorlage des Arbeitsamtes für 1999 (Eingliederungstitel) zugestimmt, die bei ausreichender Gesamtmittellage den Haushaltsrahmen für ABM nur unwesentlich höher ansetzt als in 1998, so dass auch für das kommende Jahr nicht mit einem ABMProgramm zu rechnen ist, das das Niveau von 2000 Stellen wesentlich überschreitet, sondern eher damit zu rechnen ist, dass der derzeitige Tiefstand perspektivisch fortgeschrieben wird?

9. Wie plant der Senat die von ihm proklamierte Umsteuerung innerhalb des Beschäftigungsprogramms, bei der ein Teil der für den Senat kostenintensiveren Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) durch ABM ersetzt werden sollen (vgl. Drucksache 16/1401), auf dem Hintergrund der vom Arbeitsamt derzeitig angezeigten Finanzierungsproblematik bei ABM und der sich abzeichnenden Festschreibung des geringen ABM-Bestandes durch die Beschlußlage über die Mittelverteilung innerhalb des Eingliederungshaushalts für 1999?

Der Senat verfolgt das Ziel einer möglichst hohen Bindung von Bundesmitteln zur Verringerung der Erwerbslosigkeit. Hinsichtlich des Titels „Freie Förderung gemäß §10 SGB III" im Eingliederungshaushalt des Arbeitsamtes hat der Verwaltungsausschuß des Arbeitsamtes dazu beschlossen, daß diejenigen Mittel, die bis zum 31. März 1999 nicht gebunden sind, dem ABM- und dem FbW-Titel (Förderung der beruflichen Weiterbildung) zugeschlagen werden. Damit soll gewährleistet werden, daß eine größtmögliche Bindung der Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und damit auch eine Reduzierung der kostenintensiven Stellen im Rahmen von Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) vorgenommen wird.

10. Wie will der Senat auf dem Hintergrund obiger Problematik dafür Sorge tragen, dass die Beschäftigungsträger vor der Umstellung auf eine Fallkostenpauschalfinanzierung eine verläßliche Rahmenplanung über die Arbeitsplatzfinanzierung für befristet Beschäftigte aus Bundesmitteln erhalten, angesichts der Tatsache, dass derzeitig der Senat dem Vorschlag des Arbeitsamtes zugestimmt hat, nach dem ABM nur noch für sechs Monate bewilligt wird und die Träger bei Verlängerung ab März 1999 neue Anträge an das Arbeitsamt stellen müssen, über die dann jeweils neu entschieden wird?

Die zuständige Behörde sieht in dieser Hinsicht keine Probleme, Risiken oder ungeklärte Rahmenbedingungen, da sie ebenso wie das Arbeitsamt davon ausgeht, dass im kommenden Jahr durchschnittlich mindestens 2000 ABM-Stellen im Programm Arbeit und Qualifizierung besetzt sein werden.

11. Hält der Senat es für wahrscheinlich, dass das Arbeitsamt die in 1999 anstehende Verlängerungsoption bereits nach sechs Monaten Laufzeit dafür nutzen wird, ABM im Bereich Garten- und Landschaftsbau und im Bereich Bauhaupt- und Baunebengewerbe nicht erneut zu bewilligen, um die Kontingente in diesen Bereichen zu reduzieren, und, wenn ja, wer wird in einem solchen Fall eine so erzwungene Umstrukturierung des Programms finanzieren?

Das Arbeitsamt hat hierzu erklärt, aus arbeitsmarktpolitischen Gründen umsteuern zu wollen. Es will die damit verbundene Umstrukturierung jedoch nicht erzwingen, sondern möglichst konsensual mit allen Beteiligten (Selbstverwaltung, Kammern, BAGS und Beschäftigungsträgern) erreichen. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Finanzierung ergibt sich hieraus nicht.

12. Wer trägt nach Auffassung des Senats bei erfolgter Umstellung auf eine Festbetragsfinanzierung via Fallkostenpauschale ab 1999 angesichts der bisher von der BAGS ungeklärten Rahmenbedingungen bezüglich der Bundesmittel das Finanzierungsrisiko für die Beschäftigungsträger des Programms „Arbeit und Qualifizierung" und deren Mitarbeiter?

Siehe Antwort zu 10.