Neue Förderbedingungen für die außerbetriebliche Ausbildung

In einer öffentlichen Ausschreibung der Bundesagentur für Arbeit wurde zum 09.08.2005 die Konzeption und Durchführung einer Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 241 Abs. 2 SGB III für den Bereich der ARGE Hamburg sowie für die ARGE Neumünster ausgeschrieben.

Geplanter Ausbildungsbeginn war der 01.09.2005.

Außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen.

Nach dem ausgeschriebenen „Kooperativen Modell" soll die fachpraktische Unterweisung der geförderten Auszubilden in den betrieblichen Ausbildungsphasen durch einen Kooperationsbetrieb durchgeführt werden, während der Auftragnehmer/Maßnahmeträger für die Gewinnung des Kooperationsbetriebes und für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen verantwortlich ist und den Auszubildenden fachtheoretisch und sozialpädagogisch unterstützt.

Wir fragen den Senat:

Die Ausschreibung des kooperativen Modells als außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahme (Maßnahme) ist durch die Bundesagentur für Arbeit im Auftrag der Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II/team.arbeit.hamburg (ARGE) über das Regionale Einkaufszentrum Berlin-Brandenburg/Nord in Berlin erfolgt. Das Ende der Angebotsfrist war am 30. Juni 2005. Die Auswahl der Träger wurde durch das Regionale Einkaufszentrum in Abstimmung mit der ARGE vorgenommen. Die Maßnahme wurde am 1. September 2005 begonnen. Im Übrigen war der Senat damit nicht befasst.

Soweit es der ARGE in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich war, Auskünfte zu erteilen, beantwortet der Senat die Fragen auf dieser Grundlage wie folgt:

1. Gemäß der Ausschreibung soll zwischen Teilnehmer und Auftragnehmer der BaE ein Ausbildungsvertrag geschlossen werden, die Ausbildung selber soll jedoch im Kooperationsbetrieb stattfinden.

a) Wie ist der rechtliche Status der Auszubildenden gegenüber dem Kooperationsbetrieb, bei dem die Ausbildung überwiegend stattfindet?

b) Wie ist die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses mit dem Auftragnehmer/Maßnahmeträger in die Ausbildungsrolle durch die zuständigen Kammern gesichert? Liegen entsprechende Zusagen der Kammern vor?

Zwischen dem Teilnehmer, dem Auftragnehmer und dem Kooperationsbetrieb wurde im Rahmen der Maßnahme ein Kooperationsvertrag über die gesamte Dauer der Ausbildung abgeschlossen. In diesem Vertrag sind Aufgabenverteilung und Inhalte (u. a. Ausbildungszeit, Vergütung, Probezeit) festgelegt. Zusagen der Kammern liegen vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

c) Wie ist sichergestellt, dass die Auftragnehmer/Maßnahmeträger über Ausstattung und Personal verfügen, das zur Ausbildung berechtigt ist und wenn nein, sind die Auftragnehmer dann berechtigt einen Ausbildungsvertrag zu schließen?

Der Auftragnehmer versichert, dass die Vorgaben der Leistungsbeschreibung, u. a. zu Ausstattung und Personal, für den gesamten Ausschreibungszeitraum eingehalten werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

2. Die Förderung der Teilnehmer soll nur ein Jahr erfolgen. Wie und durch wen ist die Betreuung der Auszubildenden in der restlichen Ausbildungszeit gesichert?

3. Was geschieht, wenn ein Auszubildender nicht wie geplant nach einem Jahr durch den Kooperationsbetrieb übernommen wird?

a) Kann der Auszubildende für ein weiteres Jahr in denselben Kooperationsbetrieb vermittelt werden oder muss er in einen anderen Kooperationsbetrieb wechseln?

b) Was geschieht wenn, sich kein Kooperationsbetrieb findet?

c) Werden dafür in der Förderung durch die ARGE ausreichend Mittel für die gesamte 3 bis 3 1/2 -jährige Ausbildungszeit vorgehalten?

Siehe Vorbemerkung.

4. Auftragnehmer sollen die Teilnehmer/-innen zusätzlich bei Kooperationsbetrieben unterbringen ohne dass dies zu einer Reduzierung der üblichen betrieblichen Ausbildungskapazität führt. Wie kann diese Bedingung praktisch überprüft werden?

Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Kooperationsvertrag zur Gewinnung von Kooperationspartnern, bei denen die üblichen Ausbildungskapazitäten hierdurch nicht reduziert werden.

5. Wie viele Plätze aus diesem Programm sind zum 01.10.2005 besetzt worden?

146.

6. Wie viele der Auszubildenden der besetzten Plätze konnten inzwischen zur fachpraktischen Ausbildung an einen Kooperationsbetrieb vermittelt werden?

Bei den gemeldeten Plätzen handelt es sich um Auszubildende, bei denen bereits ab Beginn der Ausbildung Kooperationsverträge abgeschlossen werden konnten.

7. Welche Träger haben für wie viel Lose den Zuschlag erhalten?

8. Wie ist der durchschnittliche Monatskostensatz pro Teilnehmer für die Maßnahme in Hamburg?

Die ARGE erstattet dem Träger durchschnittlich einen Monatskostensatz pro Teilnehmer von 316 Euro.