Logistik als Arbeitsmarktfaktor

I. Logistik als Arbeitsmarktfaktor

Die Bedeutung der Logistikbranche für die Hamburger Wirtschaft steht nicht nur angesichts der Tatsache, dass Hamburg als Hafenstandort traditionell in dieser Sparte stark verankert ist fest, sondern sie bietet darüber hinaus die Chance, weitere Arbeitsplatzpotenziale zu verwirklichen. Mit der Luftfahrtinitiative hat der Hamburger Senat seinerzeit gezeigt, wie es gelingen kann, erfolgreich Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, indem man in Zusammenarbeit mit den betroffenen Unternehmen, Schulen und Hochschulen und der Arbeitsagentur Qualifizierung betrieben hat.

Auch für den Bereich Logistik ist eine solche Qualifizierungsoffensive erforderlich, da insbesondere im Bereich der gewerblichen Arbeitnehmer angesichts der Wachstumsraten der Branche mit Engpässen bei den qualifizierten Arbeitskräften zu rechnen ist.

Beispiele aus der Branche wie die Firma Eurogate zeigen, wie es möglich ist, erfolgreich Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Bei der Logistik-Branche haben wir es anders, als in der Luftfahrtindustrie nicht mit einigen wenigen großen Unternehmen zu tun, sondern mit einem Markt, in dem neben einigen „Globalplayern" zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen tätig sind. Deshalb wird es erforderlich sein, hier im Bereich der clusterorientierten Arbeitsmarktpolitik eine höhere Koordinierungsleistung zu erbringen, um auch das bei diesen Unternehmen vorhandene Arbeitsmarktpotential zu aktivieren.

Dazu ist es erforderlich, ein Konzept zu erarbeiten mit dem aufgezeigt wird, wie eine „Clusterorientierte Arbeitsmarktpolitik im Bereich Logistik" funktionieren kann.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Senat wird aufgefordert, ein Konzept für eine clusterorientierte Arbeitsmarktpolitik Logistik zu erstellen, in dem

a) ein Katalog an Maßnahmen aufgezeigt wird,

b) ein zeitlicher Rahmen für diese Maßnahmen benannt wird,

c) mögliche Kooperationspartner benannt werden sowie

d) eine pro Jahr zu erreichende Zahl von zu qualifizierenden Arbeitnehmern genannt wird.

2. Der Senat soll für diese Maßnahmen ein finanzpolitisches Konzept vorlegen, aus dem hervorgeht, welche Mittel aus den Arbeitsmarkttiteln der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) für dieses Konzept verwandt werden und welche Mittel aus korrespondierenden Haushaltstiteln der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen werden können.

3. Der Senat wird aufgefordert, das Konzept des Lager-Trainingszentrums darzulegen und mitzuteilen, welche Anteile in diesem „ppp-Projekt" von Seiten der Privatwirtschaft getragen werden.

4. Der Senat wird aufgefordert, der Bürgerschaft bis zum 30.06.2006 das Konzept für eine clusterorientierte Arbeitsmarktpolitik im Bereich Logistik vorzulegen.

II. Flächenvorsorge für den Logistikbereich Ausweislich der Ausführungen in der Drs. 18/2651 gehen vom Senat beauftragte Gutachter davon aus, dass der Flächenbedarf für die Logistikbranche bei 19 ha jährlich im Hafen und bei 40 ha jährlich insgesamt in Hamburg liegt.

Angesichts der Flächenkonkurrenzen bei der Stadtentwicklung und im Hafenbereich ist es erforderlich, die Bedarfe nicht nur zu beschreiben, sondern sicherzustellen, wie in Zukunft die Bedarfe der Logistikbranche auf dem begrenzten Raum eines Stadtstaates gesichert werden können.

Da sich auch andere Gebiete in Deutschland, sowie auch in Belgien und den Niederlanden, früher als Hamburg hier erfolgreich aufgestellt haben, wird es erforderlich sein, ein Kataster für Logistikflächen anzulegen und eine Flächenvorsorge zu betreiben, die es Hamburg ermöglicht, im Rahmen nationaler und internationaler Konkurrenz schnell Angebote an die potentiellen Investoren zu machen.

Bei allen Flächenangeboten ist daher im Rahmen eines langfristigen stadtentwicklungspolitischen Konzepts im Vorhinein die Verträglichkeit mit zukünftig dort vorstellbaren Nutzungen zu klären. Darüber hinaus ist auf Lösungen hinzuwirken, die es unter Schonung von Flächenressourcen ermöglichen, effiziente Lagerungs- und Umschlagstechniken einzusetzen.

Der Hinweis, es sei der Verhandlungsposition Hamburgs beim Ankauf von Konversionsflächen abträglich, wenn jetzt schon dargelegt werde, welche Planungen es auch im Hinblick auf Logistikflächen, gibt, ist absurd. Eine abgestimmte und zukunftsgerichtete Stadtentwicklungspolitik gebietet es, hier frühzeitig Festlegungen zu prüfen, zumal die Stadt im Hinblick auf zukünftige Nutzungen aufgrund ihrer Planungshoheit ja Herr des Verfahrens ist. Die Stadt bestimmt also, ob Wohnungsbau betrieben wird oder Gewerbeansiedlung erfolgt. Die Grundstückseigentümer Post, Bahn und Bund können ihre Grundstücke also nur in diesem Rahmen verwerten oder gar nicht.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Senat wird aufgefordert,

a) die Flächen zu benennen, die für die Ansiedlung von Logistikunternehmen in Betracht kommen,

b) die Konversionsflächen zu benennen, die für die Ansiedlung von Logistikunternehmen in Betracht kommen,

c) mitzuteilen, in welchem zeitlichem Rahmen diese Flächen zur Verfügung stehen können.

2. Der Senat wird aufgefordert,

a) darzulegen, welche Hafenflächen für den jährlich mit 19 ha bezeichneten Bedarf an Logistikflächen vorgesehen sind,

b) darzulegen, welche Unternehmen bisher diese Flächen nutzen,

c) darzulegen, wohin diese Unternehmen ggf. umgesiedelt werden sollen,

d) darzulegen, wie hoch der Finanzbedarf dafür ist.

3. der Bürgerschaft bis zum 30.06.2006 Bericht zu erstatten.