Aktuelle Zustände in der JVA Billwerder

Dem Vernehmen nach soll in der Justizvollzugsanstalt Billwerder kein Sportplatz für die Gefangenen gebaut werden. Begründet wird diese Maßnahme laut Justizbehörde mit dem möglichen Bau auf dem für den Sportplatz vorgesehenen Areal von zwei weiteren Hafthäusern für 250 Gefangene, wenn sich in den nächsten Jahren der Bedarf ergebe.

Des weiteren soll in der JVA Billwerder der Krankenstand der Belegschaft seit längerem 15 % betragen und die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Allgemeinen Vollzugsdienst in diesem Jahr von 102 auf 88 reduziert worden sein.

Ich frage den Senat:

1. Entspricht es der Wahrheit, dass die Planungen für den Sportplatz auf dem Gelände der JVA Billwerder gestoppt wurden?

Wenn ja, wann wurden die Planungen gestoppt?

Wenn ja, wer hat diesen Planungsstopp veranlasst?

Wenn ja, mit welcher Begründung wurden die Planungen gestoppt?

Die Planungen wurden am 9. März 2005 auf Veranlassung der zuständigen Behörde gestoppt, um die Option für eine Erweiterung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder zu erhalten.

2. Nach Stand der bisherigen Planungen: Welcher finanzielle Rahmen wurde für die Einrichtung eines Sportplatzes vorgesehen? Was würde die Einrichtung kosten?

Es waren insgesamt 178 000 Euro vorgesehen.

3. Welche Einrichtungen und sonstige Möglichkeiten/Angebote für die körperliche bzw. sportliche Betätigung im Freien stehen den Gefangenen in der JVA Billwerder zur Verfügung?

Welche Einrichtungen und sonstige Möglichkeiten/Angebote stehen den Gefangenen für die körperliche bzw. sportliche Betätigung in den Anstaltsgebäuden der JVA Billwerder zur Verfügung (Sporthalle, Kraftraum etc.)?

Vor jedem Hafthaus der Anstalt befinden sich Kleinspielfelder mit Titanbelag, Handballtoren, Basketballkörben und einem Volleyballnetz sowie jeweils zwei fest installierte Allwettertischtennisplatten.

Daneben stehen eine Sporthalle mit Vorrichtungen und Materialien für verschiedene Hallensportarten, ein großer Kraftsportraum sowie ein Tischtennisraum mit drei Tischtennisplatten zur Verfügung.

4. Wie oft (pro Woche) und in welchem zeitlichen Umfang haben die Gefangenen derzeit die Möglichkeit, sich neben dem täglichen Hofgang körperlich im Sinne von welchen sportlichen Aktivitäten zu bewegen?

Es wird wochentags von 15.00 bis 16.15 Uhr und von 16.30 bis 17.45 Uhr die Möglichkeit sportlicher Betätigungen angeboten. Die den Hafthäusern der Anstalt zugeordneten Freistundenzeiträume und die Zeiten des Sportangebots ergänzen sich in ihrer Abfolge. An Wochenenden besteht neben der Freistunde samstags von 13. bis 15.15 Uhr und von 15.30 bis 17.00 Uhr ein vierstündiges Sportangebot. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. und 3.1.

Haben alle Inhaftierten in der JVA Billwerder die gleichen Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung oder gibt es hierbei unterschiedliche Gewährungssysteme? Bitte detailliert darstellen.

Besondere Sportangebote bestehen für Schüler im Rahmen des Unterrichts, für Gefangene, die in der Küche zur Arbeit eingesetzt sind, und für arbeitslose Gefangene.

Eine sportliche Betätigung ist für diese Gefangenengruppen wochentags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr möglich.

5. Wie sieht der Senat in der JVA Billwerder die §§ 56 und 67 StVollzG verwirklicht, wonach für die körperliche und geistige Gesundheit des Gefangenen zu sorgen ist und außerdem der Gefangene in seiner Freizeit Gelegenheit bekommen soll, an Behandlungsmaßnahmen wie Sportveranstaltungen oder Freizeitgruppen teilzunehmen? Wie können diese nach Inbetriebnahme des 2. Bauabschnittes ­ in Anbetracht dessen, dass dann rund 800 Inhaftierte mit den in Frage 3 angefragten Gegebenheiten auskommen müssen ­ befriedigend umgesetzt werden?

Das Sport- und Freizeitangebot der JVA Billwerder steht auch nach Inbetriebnahme des zweiten Bauabschnitts im Einklang mit den Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes.

6. Gibt es Planungen, die eine weitere Aufstockung der Haftplatzkapazitäten in der JVA Billwerder vorsieht? Existieren Pläne für einen 3. Bauabschnitt?

Wenn ja, wie gestalten sich diese konkret? Insbesondere:

Wie viele Haftplätze in wie vielen Hafthäusern sollen durch einen

3. Bauabschnitt geschaffen werden?

Ist bereits geplant, zu wann mit dem Bau begonnen werden soll?

Welcher zeitliche Rahmen ist für die Fertigstellung der Baumaßnahme vorgesehen?

Welcher finanzieller Rahmen ist für diese Maßnahme vorgesehen?

7. Der 2. Bauabschnitt der JVA Billwerder ist einer falschen Prognose der Entwicklung der Gefangenenzahlen geschuldet. Statt der vorhergesagten 3600 Gefangenen gibt es derzeit nur rund 2700. Welche Prognosen gibt es für die Entwicklung der Gefangenenzahlen in Hamburg für die nächsten fünf Jahre? Auf welcher Basis kommen diese Prognosen zustande?

Die Kriminalitätsentwicklung in Hamburg ist für die nächsten fünf Jahre nicht prognostizierbar. Gleichwohl hält die zuständige Behörde im Sinne einer Vorsorge entsprechende Flächen frei. Konkrete Planungen gibt es nicht.

8. Wie hoch ist derzeit der durchschnittliche Krankenstand unter den Bediensteten in der JVA Billwerder? Bitte in absoluten und in prozentualen Zahlen auflisten und angeben für den generellen Personalbestand und getrennt zusätzlich nochmals ausschließlich für den allgemeinen Vollzugsdienst.

Allgemeiner Vollzugsdienst

9. Wie erklärt sich der Senat diese Zahlen und welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Krankenstand künftig in der JVA Billwerder zu senken?

Die Thematik ist Schwerpunkt der Tätigkeit einer Arbeitsgruppe in der JVA Billwerder.

Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

10. Entspricht es der Wahrheit, dass die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Allgemeinen Vollzugsdienst in der JVA Vierlande in diesem Jahr von 102 auf 88 reduziert wurde?

Nein.

Wenn nein, um wie viele Stellen wurde der AVD in diesem Jahr in der JVA Billwerder reduziert?

Der AVD in der JVA Billwerder wurde in diesem Jahr um keine Stelle reduziert.

Wenn ja, aus welchem Grund kann auf die Arbeitskraft von 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichtet werden?

Entfällt.

11. Wie hoch ist der Stellenbestand derzeit in der JVA Billwerder? Wie viele besetzte und unbesetzte Stellen gibt es derzeit in der JVA Billwerder und mit welchen Aufgaben sind die Stellen versehen? Bitte getrennt nach besetzten und unbesetzten Stellen und nach Besoldungsgruppe und Aufgaben darstellen (Leitung, AVD, Werkdienst, Verwaltung, Fachdienst, Einfacher Dienst).Oktober 2005

12. Wie sieht derzeit das Verhältnis der Stellen je 100 Gefangene in der JVA Billwerder aus? Wie gestaltete sich das Verhältnis durchschnittlich für das Jahr 2004?

Das Verhältnis Stellen je 100 Gefangene beträgt derzeit 49,14. Das durchschnittliche Verhältnis von 74,34 im Jahr 2004 resultierte aus dem schrittweisen Anwachsen der Gefangenenzahlen nach Inbetriebnahme der Anstalt.

13. Welche Veränderungen im personellen Bereich sind geplant, wenn der

2. Bauabschnitt der JVA Billwerder belegt wird? Inwiefern verändert sich der Stellenbestand (bitte auflisten wie bei Frage 11) und wie gestaltet sich dann das Verhältnis der Stellen je 100 Gefangene?

Die erfragten Angaben zu Anzahl und Wertigkeit der Besoldungs- und Vergütungsgruppen stehen erst nach der abschließenden Stellenzuweisung und -bewertung im Zuge der Umsetzung des Gesamtkonzepts für den geschlossenen Vollzug in Hamburg nach Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts der JVA Billwerder zur Verfügung.