Geltendes Planungsrecht. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche Sportanlage dargestellt

Die auf dem Plangebiet liegenden Grünflächen und Anlagen des Golfplatzes werden bereits für den Spielbetrieb genutzt.

Von Norden und Süden herkommend laufen öffentliche Rad- und Wanderwege durch das zu überplanende Gelände. Das Plangebiet ist durch eine erhaltenswerte Wallhecke geprägt, die in Nord-Süd-Richtung verläuft.

A 2 Geltendes Planungsrecht:

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche, Sportanlage dargestellt. Die Errichtung eines Clubhauses für den Golfplatz entspricht dieser Darstellung.

Der derzeit gültige Bebauungsplan 1268, rechtsverbindlich seit dem 6. November 2002, setzt im Plangebiet sowohl sonstige Grünflächen als auch bereits private Grünflächen: Golfsport fest. Zulässig sind hier Spielbahnen (Fairways) mit Sandhindernissen (Bunker), Halbrauhes (Semirough), Vorgrüns (Collars), Verbindungswege zwischen den Bahnen, Abschlagflächen (Tees) und Einlochflächen/Grüns (Greens). Ein mit der Allgemeinheit dienendem Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Stadtgemeinde Bremen gekennzeichnete Flächen sichern die fuß- und radläufige Anbindung an den sich auf niedersächsischem Gebiet befindlichem Wanderweg und nördlich an die Wölpscher Straße. Darüber hinaus finden sich Festsetzungen für Erhaltungs- und Anpflanzungsflächen. Das vorhandene Abschlagsgebäude und der Golftreff sind mit Baugrenzen innerhalb der privaten Grünfläche festgesetzt.

Zur Erhaltung, Pflege und Ergänzung der Wallhecke werden Maßnahmen textlich festgesetzt. Weitere Festsetzungen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sehen Flächen zum Erhalt, Pflege und Ergänzung der frei wachsenden Hecken, zur Entwicklung von Magerwiesen mit Gehölzstrukturen, zur Entwicklung von Wiesen mit Gehölzstrukturen sowie zur Entwicklung von Obstwiesen vor. Auch Sukzessionsflächen sind festgelegt.

B Ziele, Zwecke, Erforderlichkeit:

Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans 47 in Lüssum-Bockhorn soll eine Erweiterung des Golftreffs zu einem Golfclubhaus mit entsprechender Stellplatzanlage und Betriebsgebäude sowie die Verlegung der Bahn 18 und Sicherung der Fuß-/Radwegeverbindung erfolgen. Diese bauliche Umgestaltung ordnet die bisherige Golfanlage neu.

Beabsichtigt ist die umfangreiche Erweiterung des bestehenden Golftreffs zu einem eingeschossigen Clubhaus mit Clubgastronomie, Umkleideräumen und Duschen sowie mit entsprechender Stellplatzanlage und eingeschossigem Betriebsgebäude (Caddy-Haus), die mit der Entwicklung der Mitgliederzahl notwendig geworden ist. Das Clubhaus soll nun im Zusammenhang mit dem schon vorhandenen Golftreff auf Bremer Gebiet, statt auf Schwaneweder Gebiet realisiert werden. Stellplatzanlage und Betriebsgebäude sollen eingegrünt werden.

Der städtebauliche Entwurf berücksichtigt die vorhandene Wallhecke, die im Wesentlichen erhalten werden kann. Die vorhandene öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung bleibt erhalten. Darüber hinaus soll ein kleiner Teich angelegt werden.

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Wölpscher Straße.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden folgende Planungsziele verfolgt:

· Erweiterung des bestehenden Gebäudes (Golftreff) zu einem Clubhaus mit Stellplatzanlage und Errichtung eines Betriebsgebäudes (Caddy-Haus),

· Sicherung der öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindung,

· Verlegung der Golfbahn 18 (letztes Loch),

· Vermeidung von Eingriffen und Erhalt der Wallhecken,

· Eingrünung der Stellplatzanlage und des Betriebsgebäudes,

· Verlagerung eines Teiches. zugrunde.

Die vorgenannten Planungsziele können im Rahmen der für den Planungsbereich bisher geltenden Festsetzungen nicht verwirklicht werden. Die Realisierung der Planung soll über einen Vorhaben- und Erschließungsplan erfolgen (vorhabenbezogener Bebauungsplan), um eine zeitnahe Umsetzung zu ermöglichen.

C Planinhalt C 1 Art der baulichen Nutzung

Im Plangebiet wird als Art der Nutzung ein Sondergebiet SO ausgewiesen.

Dies wird differenziert in Sondergebiet Golfclub SO (1), Sondergebiet Golfclub-Betriebshof SO (2) und sonstiges Sondergebiet SO (3). Die Nutzungsfestsetzung dient dem Ziel, die Errichtung des neuen Clubhauses und seiner Peripherie zu ermöglichen, die mit der Entwicklung der Mitgliederzahl notwendig geworden ist.

C 2 Maß der baulichen Nutzung Festgesetzt wird eine maximal zulässige Grundfläche von 266 m2 für das Betriebsgebäude und eine maximal zulässige Grundfläche von 720 m2 für das Clubhaus.

C 3 Bauweise, Baugrenzen:

Entsprechend der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung wird die offene Bauweise festgesetzt. Im Bereich des sonstigen Sondergebiets SO (3) ist eine Festsetzung für Gemeinschaftsstellplätze vorgesehen.

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgelegt. Sie folgen in ihrer Anordnung der städtebaulichen Konzeption und ermöglichen eine konsequente Ausrichtung der Gebäude zur Grünfläche Golfsport.

C 4 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte

Das geplante Clubhaus, das Betriebsgebäude und die Stellplatzanlage werden von der Wölpscher Straße aus über eine vorhandene Zuwegung erschlossen, die bereits jetzt mit den befahrbaren Seitenstreifen in einer Breite von mindestens 4,5 m nutzbar ist. Auf Höhe des Clubhauses wird der Weg zusätzlich mit einem Wendekreis mit einem Durchmesser von 20 m versehen. Das Betriebsgebäude kann über den östlichen Stellplatz und südlich vom Clubhaus aus erreicht werden.

Der Weg innerhalb des Plangebietes ist dabei mit dem Anliegerverkehr dienenden Geh- und Fahrrechten und Rechten für unterirdische Leitungen zugunsten der Eigentümer angrenzender Grundstücke sowie mit der Allgemeinheit dienenden Geh- und Radfahrrechten zu belastenden Flächen zugunsten der Stadt Bremen versehen.

Durch die Verlegung der Bahn 18 ergibt sich im Süden des Plangebietes die Situation einer Kreuzung von Spielbahn und öffentlicher Wegenutzung.

Hierbei handelt es sich um eine für Golfplätze nicht unübliche Situation.

Entsprechend sieht der städtebauliche Entwurf geplante Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung des öffentlichen Wanderweges (auf niedersächsischer Seite) vor. Im Wesentlichen setzen sich diese aus drei Teilen zusammen. Einerseits soll eine geringfügige Absenkung des Weges erfolgen sowie andererseits eine Aufböschung aufseiten der Schlagrichtung (Süden) angelegt sowie Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden Golfbällen vorgesehen werden. Mit dieser Maßnahmenkombination wird der Wanderweg ausreichend geschützt. Obwohl diese Maßnahmen nicht im Plangebiet liegen, sind sie zur Umsetzung dieses Vorhaben- und Erschließungsplans unverzichtbar und werden durch den Durchführungsvertrag abgesichert.

C 5 Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen:

Die im sonstigen Sondergebiet (SO 3) festgelegten 62 Stellplätze dienen als Ergänzung für die bereits vorhandenen 48 Stellplätze weiter nördlich in der Nähe der Wölpscher Straße, die erhalten bleiben. Für den Golfplatz Bremer Schweiz ist im Rahmen des Raumordnungsverfahrens (ROV) 1995 bis 1998 der Bezirksregrierung Lüneburg eine Verkehrsuntersuchung erstellt worden. In der Verkehrsuntersuchung wird festgestellt, dass für je sieben Mitglieder ein Stellplatz vorzusehen ist (Bundesanstalt für Sportwissenschaften, 1987). Bei den vorgesehenen 700 bis 750 Mitgliedern erhöht sich die notwendige Anzahl von 48 auf bis zu 110 Stellplätzen, die nur an nutzungsintensiven Wochenenden ausgenutzt werden. Zu den vorhandenen 48 Stellplätzen werden dementsprechend jetzt im vorhabenbezogenen Bebauungsplan zusätzlich 62 Stellplätze vorgesehen, sodass insgesamt 110 Stellplätze verfügbar sind. Die Nähe der neuen Stellplatzanlage zum zukünftigen Clubhaus soll vor allem ungeordnetes Parken entlang der Erschließungswege verhindern und den ruhenden Verkehr konzentrieren. Hierzu sind beidseitig der vorhandenen Wallhecke im nördlichen Plangebiet Flächen für einen Gemeinschaftsstellplatz vorgesehen.

Zur Minimierung des Eingriffes in die vorhandene prägende Wallhecke wird diese nur an einer festgelegten Stelle in einer Breite von 3 m unterbrochen.

C 6 Hinweise und nachrichtliche Übernahmen:

Die Hinweise des Bebauungsplanes dienen der Erläuterung und Beachtung. Sie haben keinen Festsetzungscharakter.

Im Planbereich muss mit Kampfmitteln gerechnet werden. Vor Realisierung der Planung sind diese Kampfmittel zu beseitigen. Zur Sicherstellung, dass dies beachtet wird, erfolgt die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Die Belange der Bodendenkmalpflege sind zu berücksichtigen. Bei Erdarbeiten ist eine Beteiligung des Landesarchäologen erforderlich. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen der Baumschutzverordnung sowie des Artenschutzes Anwendung finden. Die nach anderen Gesetzen und Vereinbarungen getroffenen Vorschriften (hier Wasserschutzgebiet) werden nachrichtlich übernommen, da dies für die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig und zweckmäßig ist.

C 7 Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Vorrang vor Eingriffen in den Naturhaushalt hat nach die Vermeidung solcher Eingriffe; diese Vermeidung wird im Bereich des Vorhabenund Erschließungsplanes 47 durch textliche Festsetzungen, die Maßnahmen zum Erhalt von Natur und Landschaft sowie der Beschränkung der Versiegelung beschreiben, sichergestellt.

C 8 Sonstige Festsetzungen:

Die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte dienen der Erschließung zurückliegender Grundstücke und der Fußwegevernetzung des Gebietes mit den umgebenden Grün- und Freiräumen.

D Umweltbericht D 1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes

Die Planinhalte, der Flächenbedarf und die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 47 sind unter Punkt B und C der Begründung beschrieben. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die Umweltbereiche mit ihren entsprechenden Wirkungsfeldern betrachtet und bewertet, die durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes berührt sind.

D 2 Ziele des Umweltschutzes, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

(a) Auswirkungen auf Natur und Landschaft (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima)

Die Bewertung der Schutzgüter und ihre Auswirkungen auf die Umwelt erfolgt nach der Handlungsanleitung zur Anwendung der Eingriffsregelung in Bremen.