Arbeitsplatzabbau durch Rahmenvereinbarung Sportförderung

In der Rahmenvereinbarung Sportförderung haben die Behörde für Bildung und Sport und der Hamburger Sportbund die Übernahme von Sportplätzen durch die Vereine vereinbart. Der Senat hat sich in diesem Zusammenhang verpflichtet in den nächsten drei Jahren jeweils des Platzwartpersonals (rd. pro Jahr) abzubauen. Auf der Pressekonferenz zur Vorstellung der Rahmenvereinbarung am 10. November 2005 sagte Herr Friedel Gütt, Ehrenpräsident des HSB, dass die Pflege der Plätze in Verantwortung der Vereine praktisch durch Ein-Euro-Kräfte erledigt werden könne.

Wir fragen den Senat:

1. Hält es der Senat im Rahmen der geltenden Bestimmungen für das EinEuro-Programms für rechtlich zulässig, ab 2006 die Arbeit der bisherigen Platzwarte im Ganzen oder teilweise von Ein-Euro-Kräften erledigen zu lassen?

2. Wie will der Senat verhindern, dass Ein-Euro-Jobs von den Sportvereinen für diese Tätigkeiten eingesetzt werden?

Im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach § 16 (3) SGB II dürfen nur Tätigkeiten ausgeübt werden, die zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen. Mit dem Bewilligungsbescheid wird der Träger verpflichtet, die Kriterien zur Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten nach § 16 (3) SGB II einzuhalten.

3. Welche Berufsperspektiven ergeben sich für die bisherigen Platzwarte im internen Arbeitsmarkt der Hansestadt Hamburg?

Berufsperspektiven können sich aufgrund individueller Qualifikationsprofile sowie persönlicher Eignung und Befähigung ergeben.

4. Wie viele Arbeiterstellen wurden in den letzten vier Jahren in den sog. Grünbereichen der Bezirksämter abgebaut? Bitte den alten und neuen Stellenbestand differenziert pro Bezirksamt angeben?

Bezirksamt Bestand per 01.01.2002 Bestand per 31.10. Bitte differenziert pro Bezirk und Einsatzbereich angeben?

Siehe hierzu Drs. 18/2745.

6. Wie waren die bisher bei den Bezirken angestellten Platzwarte tariflich eingruppiert und was haben sie durchschnittlich monatlich verdient?

Der durchschnittlich an die Sportplatzwarte gezahlte Lohn kann in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden. Im Übrigen vergleiche Anlage.

7. Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten einer Ein-EuroKraft? (ALG II incl. Kosten der Unterkunft und Versicherungsbeiträge + Mehraufwand + Fallkostenpauschale für den Träger + Integrationsprämie + Sonstiges)?

Die durchschnittliche Höhe der monatlichen Leistungen je Bedarfsgemeinschaft ist der im Internet veröffentlichten Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Die durchschnittliche monatliche Träger-Fallpauschale für eine Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II beträgt ca. 386 Euro. Die darüber hinausgehenden Kosten zu den Arbeitsgelegenheiten im Sinne der Fragestellung können erst nach Vorliegen der endgültigen Abrechnungsergebnisse der Maßnahmen ermittelt werden.

Gruppen ergeben sich aus Größe und Nutzung der Anlage:

Anspruch auf Zuschläge besteht bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen Pauschallöhne nach dem Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Sportplatzwarte vom 1. Juli 1996 in der Fassung vom 31. Januar 2003

Die Eingruppierung in die Lohngruppen ergibt sich aus dem Tarifvertrag über die Einreihung der Arbeiter der FHH in die Lohngruppen (4. Lohngruppenverzeichnis Hamburg) vom 2. Mai 1991