Aufhebung von Bebauungsplänen im Stadtbezirk Bremen-Ost
Als Grundlage der städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird der Bebauungsplan 2347 (Bearbeitungsstand: 31. Juli 2008) vorgelegt.
Die Deputation für Bau und Verkehr hat hierzu am 19. September 2008 den als Anlage beigefügten Bericht erstattet.
Der Bericht der Deputation für Bau und Verkehr wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt.
Der Senat schließt sich dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2347 (Bearbeitungsstand: 31. Juli 2008) zu beschließen.
Bericht der Deputation für Bau und Verkehr Bebauungsplan 2347
Aufhebung von Bebauungsplänen im Stadtbezirk Bremen-Ost Stadtteil Osterholz
für folgende Teilgebiete:
Die Deputation für Bau und Verkehr legt den Bebauungsplan 2347 (Bearbeitungsstand: 31. Juli 2008) und die entsprechende Begründung zum Bebauungsplan 2347 vor.
A) Verfahren nach dem Baugesetzbuch 1. Planaufstellungsbeschluss
Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 7. Februar 2008 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.
Dieser Beschluss ist am 4. März 2008 öffentlich bekannt gemacht worden.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 7. Februar 2008 den Beschluss gefasst, dass von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 Satz 2 abgesehen wird, da sich die Planaufstellung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt.
3. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan 2347 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 durchgeführt. Dabei wurde der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 festgelegt.
4. Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sind für den Bebauungsplanentwurf 2347 gleichzeitig durchgeführt worden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 unterrichtet worden.
Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 7. Februar 2008 beschlossen, dass der Entwurf des Bebauungsplanes 2347 mit Begründung öffentlich auszulegen ist.
Der Planentwurf mit Begründung hat vom 25. März 2008 bis 25. April 2008 gemäß § 3 Abs. 2 beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa öffentlich ausgelegen. In der gleichen Zeit hat Gelegenheit bestanden, vom Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Osterholz Kenntnis zu nehmen.
5. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung
Behördenbeteiligung
Einige Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Hinweise vorgebracht, die zu einer Änderung des Planentwurfes und Änderungen der Begründung geführt haben. Auf den Gliederungspunkt 6. dieses Berichtes wird verwiesen. Nach Klärung bestimmter Fragen haben die übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gegen die Planung keine Einwendungen.
Öffentlichkeitsbeteiligung Anlässlich der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
6. Änderung/Ergänzung des Planentwurfes und der Begründung nach der öffentlichen Auslegung
Planänderung
Der Geltungsbereich ist um die Teilgebiete Ost 2 (drei Grundstücke östlich Ehlersdamm/nördlich Walseder Straße) und Ost 3 (östlich Ehlersdamm/nördlich Walseder Straße) reduziert worden; das bisherige Teilgebiet Ost 1 wird in Teilgebiet Ost umbenannt.
Die Planänderung ist in den Entwurf des Bebauungsplans 2347 (Bearbeitungsstand: 31. Juli 2008) eingeflossen.
Ergänzungen/Änderungen der Begründung
Nach der öffentlichen Auslegung ist die Begründung insbesondere wie folgt ergänzt und redaktionell geändert worden:
- Im Zusammenhang mit der vorgenannten Planänderung ist auch die Begründung zum Bebauungsplanentwurf 2347 entsprechend geändert worden;
- die Begründung wurde unter Gliederungspunkt E) Ziffer 2. e) um Belange der Bodenschutz- und Altlastenbehörde ergänzt;
- die Begründung wurde unter Gliederungspunkt F) um Genderaspekte ergänzt.
Die beigefügte Begründung zum Bebauungsplan 2347 (Bearbeitungsstand: 31. Juli 2008) enthält die vorgenannten Änderungen/Ergänzungen.
7. Absehen von einer erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Durch die nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes 2347 erfolgten Planänderungen sind die Grundzüge der Planung nicht berührt worden. Unter dieser Voraussetzung kann gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 von einer erneuten öffentlichen Auslegung abgesehen werden. Die Planänderungen wurden mit den davon berührten Behörden abgestimmt.