Stadtteile. Die Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg werden in Stadtteile gegliedert

§ 1

Bezirke

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist in Bezirke eingeteilt, die sich aus § 2 Absatz 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 11. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 205, 206), zuletzt geändert am 1. September 2005 (HmbGVBl. S. 385), ergeben.

§ 2:

Stadtteile

Die Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg werden in Stadtteile gegliedert. Die Zugehörigkeit der Stadtteile zu den Bezirken ergibt sich aus der Anlage zu diesem Gesetz.

§ 3:

Ortsteile

Die Stadtteile der Freien und Hansestadt Hamburg werden in Ortsteile gegliedert. Der Senat wird ermächtigt, die Zuordnung und die Grenzen der Ortsteile durch Rechtsverordnung zu bestimmen.

§ 4:

Übergangs- und Schlussbestimmungen:

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Soweit die Bezirks- und die Stadtteilgrenzen für die Zusammensetzung und die örtliche Zuständigkeit der Bezirksversammlungen sowie für die Zusammensetzung der Hamburgischen Bürgerschaft von Bedeutung sind, ist dieses Gesetz erstmals auf die auf das In-Kraft-Treten folgende Wahl zu den Bezirksversammlungen bzw. auf die auf das In-KraftTreten folgende Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft anzuwenden.

(3) Im Übrigen ist dieses Gesetz erst ab dem ersten Tag des Monats anzuwenden, der auf die auf das In-Kraft-Treten folgenden Wahl zu den Bezirksversammlungen folgt.

BÜRGERSCHAFT Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Entwurf eines Gesetzes über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle das nachstehende Gesetz beschließen.

Gesetz über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg (RäumGlG) Vom...........

Allgemeines:

1. Anlass und Zielsetzung

Die Finanzbehörde hat im Januar 2005 zusammen mit anderen Vorschlägen für die Verwaltungsreform auch verschiedene Modelle für einen Neuzuschnitt der Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg unterbreitet, die in der Folgezeit auch von den gesellschaftlichen Gruppen der Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern intensiv diskutiert wurden. Mit der Drucksache 18/2498 hat der Senat der Bürgerschaft dann einen Vorschlag über den Neuzuschnitt der Bezirke in Aussicht gestellt.

Für eine Änderung der bezirklichen Grenzen ist der Erlass eines Gesetzes erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) vom 11. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 205, 206), zuletzt geändert am 1. September 2005 (HmbGVBl. S. 385), werden die Grenzen der Bezirke durch Gesetz bestimmt. Ein entsprechendes Gesetz liegt bislang nicht vor.

Hintergrund ist, dass bis zu der Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes durch das Gesetz zur Reform der Bezirksverwaltung vom 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 489) die Bestimmung der Bezirksgrenzen stets dem Senat oblag, der sie seit 1950 in verschiedenen Verordnungen und Anordnungen festgelegt hatte. Seitdem ist der Gesetzgeber selbst zuständig. Gleichzeitig ist in der Übergangsvorschrift zu dem genannten Änderungsgesetz bestimmt worden, dass bis zum In-Kraft-Treten eines Gesetzes die Grenzen der Bezirke gemäß der Anordnung über die Einteilung des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg vom 7. September 1965 (Amtlicher Anzeiger S. 999, 1025), zuletzt geändert am 10. Juli 1985 (Amtlicher Anzeiger S. 1409), gelten. Aus den Anlagen 1 und 2 zu dieser Senatsanordnung ergeben sich sowohl die gegenwärtigen Grenzen der Bezirke als auch die gegenwärtigen Grenzen der Stadt- und Ortsteile.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur räumlichen Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg verfolgt der Senat nun zwei Ziele: Zum einen wird die Bürgerschaft gebeten, Änderungen im Zuschnitt der Bezirke zuzustimmen. Zum anderen wird sie gebeten, die Feinabgrenzung der gesetzlichen Gebietsbestimmung wieder dem Senat zu überlassen.

a) Änderungen im Zuschnitt der Bezirke

Der Senat schlägt mit dem Gesetzentwurf vor, den Stadtteil Wilhelmsburg dem Bezirk Hamburg-Mitte zuzuordnen. Im bisherigen Grenzbereich der Bezirke Hamburg Mitte, Altona und Eimsbüttel wird ein neuer Stadtteil Sternschanze geschaffen, der zum Bezirk Altona gehören soll. Die HafenCity wird als eigenständiger Stadtteil des Bezirks Hamburg-Mitte ausgewiesen.

Diese Vorschläge orientieren sich an den in der Drucksache 18/2498 formulierten Zielen und am Leitbild „Metropole Hamburg ­ Wachsende Stadt". So wird die Neugliederung insbesondere den „Sprung über die Elbe" unterstützen, weil der Stadtteil Wilhelmsburg mit seinem großen innerstädtischen Entwicklungspotenzial schon jetzt dem Bezirk Hamburg-Mitte zugeordnet wird, der zugleich die HafenCity als weiteren zentralen Stadtteil umfasst.

Dem Leitbild „Metrople Hamburg ­ Wachsende Stadt" dient auch die Zusammenführung des bisher auf drei Bezirke verteilten so genannten Schanzenviertels in dem neuen Stadtteil „Sternschanze".

b) Ermächtigung des Senats zur technischen Umsetzung Gleichzeitig bittet der Senat die Bürgerschaft, ihn zu ermächtigen, die durch Gesetz grundsätzlich zu entscheidende räumliche Gliederung der Stadt im Wege einer Rechtsverordnung technisch umzusetzen (§ 3 des Gesetzentwurfs). Die Änderungen von Bezirks-, Stadtteil- und Ortsteilsgrenzen sind in den vergangenen Jahren unterblieben, obwohl in zahlreichen Fällen geringfügiger Anpassungsbedarf besteht, insbesondere weil Ortsteilsgrenzen überbaut worden sind oder Elemente der textlichen Darstellung nicht mehr existieren oder umbenannt wurden. Es war unklar, ob die Bürgerschaft mit diesen Anpassungen befasst werden musste. Mit der Verordnungsermächtigung soll nunmehr klargestellt werden, dass der Senat verantwortlich ist, regelmäßig und zeitnah auf kleinere Veränderungen zu reagieren. Dies dient der Entlastung des Gesetzgebers. Durch die Bezeichnung der Stadtteile in der Anlage zu § 2 trifft die Bürgerschaft die für die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg wesentlichen Entscheidungen. Bei der konkreten Abgrenzung anhand von topographischen Angaben handelt es sich um einen eher technischen Vorgang, für die die Rechtsverordnung das sachgerechte Instrument ist.

2. Maßnahmen zur Umsetzung

Die Gebietsänderungen erfordern die Neubeschreibung der Grenzen anhand der konkreten topographischen Merkmale. Zahlreiche IT-Systeme und Datenbanken (z. B. Adressen- und Schlüsseldatenbank, Geoinformationssysteme, Geobasisdaten für Anwendungen Dritter, amtliche Kartenwerke in analoger und digitaler Form, Datenbanken für Kindertagesbetreuung) müssen an die neuen Stadtteilbezeichnungen, Bezirkszugehörigkeiten und Gebietsänderungen angepasst werden. Die Änderungen haben Auswirkungen auf Arbeitsbereiche mehrerer Behörden und Landesbetriebe sowie des Statistikamts Nord (z. B. Bevölkerungsfortschreibung, Auswertung des Hamburger Melderegisters, Wohnungsbaufortschreibung, Änderung von Steuernummern auf Grund von Zuständigkeitswechseln bei den Finanzämtern).

Darüber hinaus ändern sich teilweise die Zuständigkeiten der Finanzämter und der Bezirksämter. In besonderem Maße sind hiervon die Bezirksämter Hamburg-Mitte und Harburg wegen der Neuzuordnung des Stadtteils Wilhelmsburg betroffen, in kleinerem Umfang auch die Bezirksämter Hamburg-Mitte, Altona und Eimsbüttel wegen des Neuzuschnitts des Stadtteils Sternschanze. Dies wird Auswirkungen auf die Beschäftigten und sächliche Ressourcen, insbesondere den Raumbedarf der Bezirksämter haben.

3. Kosten

Für die Beschreibung der Grenzen des neuen Stadtteils Sternschanze, die Neunummerierung der Ortsteile des Stadtteils Wilhelmsburg sowie die Neuzuordnung der Ortsteile im Bereich des Stadtteils HafenCity fallen einmalig Begründung