Wohnhaus

Westlich des Plangebiets befindet sich das Naturschutzgebiet Hainesch-Iland, östlich des Plangebiets das Naturdenkmal Timmermoor.

Flora-Fauna-Habitat-Prüfung

Das westlich der Bergstedter Chaussee gelegene Naturschutzgebiet Hainesch-Iland wurde als EU-Vogelschutzgebiet für das Europäische Netz „Natura 2000" gemeldet.

Entsprechend Artikel 6 Absatz 3 der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27. Oktober 1997) ist die Verträglichkeit eines Vorhabens, in diesem Falle die Aufstellung des Bebauungsplans, das im räumlichen oder funktionellen Zusammenhang mit dem Schutzgebiet steht, mit den Erhaltungszielen für das Schutzgebiet zu prüfen. Eine Verträglichkeit des Vorhabens im Sinne der Bestimmungen nach Artikel 6 Absatz 3 der FFHRichtlinie ist dann gegeben, wenn keine erheblichen Beeinträchtigungen der festgelegten Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebiets vorliegen. Eine weitere Rechtsfolgenbetrachtung zur Inanspruchnahme von Ausnahmetatbeständen gemäß Artikel 6 Absatz 4 der FFH-Richtlinie (Alternativenprüfung, Nachweis des überwiegend öffentlichen Interesses und Durchführung kohärenzsichernder Maßnahmen) ist für diesen Fall nicht erforderlich.

Im ersten Schritt, dem so genannten Screening, wurde anhand der Betrachtung möglicher Wirkpfade der Planung auf die Erhaltungsziele des EU-Vogelschutzgebiets festgestellt, dass negative Auswirkungen des Vorhabens nicht ausgeschlossen werden können. Diese könnten sich vor allem durch mögliche Veränderungen des Wasserhaushalts, Störungen durch die vermehrte Nutzung durch Menschen, Hunde und Katzen ergeben sowie durch Minderung der Querdurchlässigkeit der Feldmark durch Reduzierung/Inanspruchnahme von offenen Flächen. Das Screening ergab die Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsstudie, die nachfolgend von der Freien und Hansestadt Hamburg in Auftrag gegeben wurde (siehe Ausführungen in den Kapiteln 4.3.2 und 5.13.5).

Denkmalschutz

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans besteht der Verdacht auf Bodendenkmäler, die nach dem Denkmalschutzgesetz vom 3. Dezember 1973 (HmbGVBl. S. 466), zuletzt geändert am 21. März 2005 (HmbGVBl. S. 75, 79) denkmalschutzwürdig sind.

Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Für den Bebauungsplan besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß §§ 3 b bis 3 f in Verbindung mit der Nummer 18.7.2

(Städtebauprojekte) der Anlage 1 zu § 3 b Absatz 1 und § 3 c Absatz 1 der Anlage 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I. S. 1758, 2797), geändert am 24. Juni 2005 (BGBl. I. S. 1794, 1796).

Andere planerisch beachtliche Tatbestände

Programmplan Bergstedt (1981)

Der Bereich des Plangebiets ist überwiegend als reines Wohngebiet dargestellt. Zwischen der Bergstedter Chaussee und dem Birkenweg sind die bestehenden Wohngebiete mit einer Geschossflächenzahl von 0,1 dargestellt.

Die Geschossflächenzahl im Bereich der Koppeln Kurzer Kamp und nördlich Immenhorstweg beträgt 0,45, im Bereich Ahlwisch/Bocksberg 0,35. Der Bereich der Saselbek ist als Wald, Parkanlage und private Grünfläche dargestellt. Anschluss über den Bredeneschredder in Richtung Norden bzw. nach Osten zum Naturschutzgebiet HaineschIland vorgesehen. Der Bredeneschredder ist als Parkanlage dargestellt. Darüber hinaus sind zwei Spielplätze und ein Bolzplatz dargestellt.

Gutachten zum Landschaftsrahmenplan Bergstedt (1989)

Die bestehenden Wohngebiete an der Bergstedter Chaussee bzw. am Immenhorstweg sind als reines Wohngebiet mit 80 bzw. 90 % privat nutzbarem Grün dargestellt. Die drei Koppeln Kurzer Kamp, Ahlwisch und Bocksberg sind ebenfalls als reines Wohngebiet mit 80 % privat nutzbarem Grün dargestellt. Westlich Kurzer Kamp bzw. westlich der Straße Bredeneschredder ist Wald dargestellt. Östlich Bredeneschredder sind Dauergrünland und landwirtschaftliche Fläche dargestellt, im Tal der Saselbek Wald und naturnahe Flächen (feuchte Standorte). Entlang der Saselbek ist ein Rad- und Wanderweg dargestellt, westlich Kurzer Kamp und Bredeneschredder innerörtliche Wegeverbindungen mit Anbindung an das Naturschutzgebiet Hainesch-Iland.

Sonstige Gutachten/Untersuchungen

Für den gesamten Bereich des neu zu überplanenden Geländes wurde ein Feldvergleich mit Gelände- und Baumaufmaß gefertigt.

Im Februar 2003 wurde gemäß Bodenschutzgesetz eine historische Recherche durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass in der Vergangenheit auf Teilflächen Gemüseanbau und Landwirtschaft betrieben wurden, für die der Einsatz von Pestiziden nicht ausgeschlossen werden konnte. Diese Verdachtsmomente wurden durch gezielte Bodenprobennahmen und chemische Analytik überprüft.

Bei den Proben wurden keine Pestizide nachgewiesen, so dass der Verdacht auf einen Eintrag von Pestiziden in den Oberboden als ausgeräumt gelten kann.

Im Mai 1992 wurde zum Bebauungsplan Bergstedt 12 eine lärmtechnische Untersuchung durchgeführt.

Zur Beurteilung der hydrogeologischen Verhältnisse wurden folgende Unterlagen und Gutachten herangezogen:

­ Schichtenverzeichnis von rund 70 Baugrundaufschlussbohrungen der Jahre 1948 bis 1995 aus dem geplanten Bebauungsgebiet und seiner Umgebung nebst Bohrpunktkarten

­ Hydrogeologisches Gutachten zum Bebauungsplangebiet Bergstedt 12 Immenhorstweg vom Oktober 1981

­ Geologische Verhältnisse im Bereich Bergstedt vom Februar 1982

­ Versickerungsversuche Immenhorstweg Baumschule (Kurzer Kamp) vom November 1982

­ Hydrogeologische Situation im Bebauungsplangebiet Bergstedt 12 vom November 1991

­ Expertise zur hydrogeologischen Situation vom September 1993

­ Zusammenfassende Expertise zur Hydrogeologie vom Oktober 1993

­ Bodenbedenkliche Bestandsaufnahme und Auswertung für das Planungsgebiet „Immenhorstweg" vom Juli 1992

­ Stellungnahme zur hydrogeologischen Expertise zum Bebauungsplanverfahren Bergstedt 12 vom Oktober 1993

­ Zur ökogeographischen Lage von Bergstedt 12 vom April 1996

­ Umfelduntersuchungen zur Erkundung der Untergrundverunreinigung Bergstedter Chaussee 56 im Bereich des Naturschutzgebietes Hainesch-Iland aus dem Jahre 1991

­ Schichtenverzeichnisse und 85 Bodenproben aus 14

Kleinbohrungen vom September 2002

­ Hydrogeologisches Fachgutachten vom Oktober 2002

­ Hydrogeologisches Fachgutachten vom Januar 2003

­ Ergänzendes Hydrogeologisches Fachgutachten vom April 2003.

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf Boden, Natur und Landschaft wurden folgende Unterlagen und Gutachten erstellt, deren bebauungsplanrelevanten Ergebnisse in den Bebauungsplan eingeflossen sind:

­ Biologischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Bergstedt 23 als Datengrundlage zur FFH-Verträglichkeitsstudie und zur Eingriffsregelung vom Juli/Dezember 2003 mit Biotop- und Artenkartierungen

­ FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung des Bebauungsplans Bergstedt 23 im Zusammenhang mit dem EU-Vogelschutzgebiet und Naturschutzgebiet „Hainesch-Iland" vom Juli/Dezember 2003

­ Landschaftsplanerisches Gutachten zum Bebauungsplan Bergstedt 23 mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung nach Staatsrätemodell vom Juli/Dezember 2003

Im Rahmen einer verkehrstechnischen Studie aus den Jahren 2001/2003 wurde das durch die geplante Bebauung entstehende Verkehrsaufkommen und die Auswirkungen auf den Kreuzungsbereich Immenhorstweg/Bergstedter Chaussee untersucht.

Hinweise aus dem Fachinformationssystem Boden

Im Plangebiet befinden sich drei Flächen und zwei Tankstellen, die im Fachinformationssystem Boden geführt werden. Diese Hinweise auf Bodenverunreinigungen sind in der Planung zu berücksichtigen (siehe Kapitel 4.3.3 und 5.15).

Angaben zum Bestand

Städtebaulicher Bestand im Plangebiet und im unmittelbaren Umfeld

Das Plangebiet liegt im Bezirk Wandsbek, Stadtteil Bergstedt östlich der Bergstedter Chaussee (B 434) und nördlich der Saselbek. Die Entfernung zur Hamburger Innenstadt beträgt etwa 15 km.

Das Plangebiet wird im Westen durch die Bergstedter Chaussee und im Norden durch den als landwirtschaftlichen Erschließungsweg genutzten Fischkamp begrenzt.

Die östliche Grenze nördlich des Immenhorstwegs stellt die Rahkoppel, südlich des Immenhorstwegs die Straße Birkenweg dar. Im Süden wird das Plangebiet durch die südliche Uferkante der Saselbek begrenzt.

Der überwiegende Teil des Gebiets wird durch landwirtschaftlich genutzte Weide-, Grünland- und Ackerflächen sowie durch die zur Abgrenzung der Flurstücke angelegten Knicks geprägt.

Der Bereich nördlich und südlich des Immenhorstwegs zwischen der Saselbek im Süden und der Furtbek im Norden war bis zu den 1930er Jahren ausschließlich landwirtschaftliches Gebiet. Danach wurden im Bereich der heutigen Siedlungen (z. B. Aalwisch, Birkenweg, Kastanienweg) Wochenendhaus- und Schrebergartenparzellen angelegt, auf denen in den 1950er Jahren Wohnhäuser errichtet wurden. Diese wurden beständig den individuellen Bedürfnissen entsprechend durch An-, Um- und Neubauten bis heute erweitert und ergänzt. So wurden beispielsweise auch nachträglich Unterkellerungen ausgeführt.

Die Wasserversorgung der vorhandenen Bebauung erfolgte anfänglich durch eigene Flachbrunnen (Schachtbrunnen) und die Abwasserentsorgung durch Sammelgruben. In den 1960er Jahren wurden aus hygienischen Gründen öffentliche Trinkwasserleitungen und in den 1990er Jahren öffentliche Sielleitungen verlegt, an die die Siedlungshäuser angeschlossen wurden.

Die bisherige Bauentwicklung südlich des Immenhorstwegs orientiert sich an der Struktur der ehemaligen Flurstücke/Koppeln und besteht überwiegend aus freistehenden, eingeschossigen Einfamilienhäusern, deren Gärten durchgrünt sind. Vereinzelt sind auch Doppelhäuser vorhanden. Die Erschließung der einzelnen Baufelder erfolgt vom Immenhorstweg aus über Stichstraßen (z. B. Aalwisch, Birkenweg), die in ihrer Verlängerung auch einen direkten Zugang zum Wanderweg an der Saselbek ermöglichen.

Entlang der Bergstedter Chaussee und westlich des Birkenwegs sowie östlich und westlich der Straße Aalwisch sind straßenparallel überwiegend eingeschossige Gebäude vorhanden.

Während am Aalwisch und am Birkenweg eine reine Wohnnutzung vorliegt, wird das Wohnen entlang der Bergstedter Chaussee auf einigen Grundstücken durch gewerbliche Nutzungen ergänzt. Im Einmündungsbereich des Immenhorstwegs befindet sich an der Bergstedter Chaussee eine Tankstelle.

Im Bereich nördlich des Immenhorstwegs an der Bergstedter Chaussee hat sich auf den ursprünglich lang gestreckten Grundstücken eine Hinterliegerbebauung mit einer Wohnnutzung in Einfamilienhäusern entwickelt.

Die Haupterschließung des Plangebiets erfolgt über den Immenhorstweg, der zur Zeit lediglich über eine Fahrbahnbreite von etwa 4,30 m bis 4,50 m verfügt. Dieser mündet in die übergeordnete Hauptverkehrsstraße Bergstedter Chaussee.

Richtung Norden stellt der Bredeneschredder eine verkehrlich genutzte Abkürzung nach Bergstedt dar. Ein Rad- oder Fußweg ist hier nicht vorhanden.

Die Wohngebiete südlich der Saselbek können über den Birkenweg erreicht werden. Parallel zum Immenhorstweg verläuft auf der Südseite der straßenbegleitenden Knicks ein unbefestigter Fußweg.

Im südwestlichen Bereich des Plangebiets (auf dem Flurstück 3117) ist ein Schmutzwasserpumpwerk der Hamburger Stadtentwässerung vorhanden. Die Zufahrt erfolgt von der Bergstedter Chaussee über einen befestigten Liegenschaftsweg.

Auf dem südlichen Flurstück 2179 (südlicher Bereich der Großen Kuhkoppel im Osten des Plangebiets) befindet sich die Netzstation 06346 der Hamburgischen Electricitätswerke AG nebst vom Immenhorstweg zuführenden Kabeln.

Naturräumliche Gegebenheiten

Das Plangebiet ist Teil der landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft, die typisch für die gesamten Walddörfer ist. Die Bergstedter Feldflur ist einer der letzten zusammenhängenden freien Landschaftsräume im Hamburger Stadtgebiet, deren Landschaftsbild durch die landwirtschaftliche Nutzung und die in diesem Zusammenhang angelegten Knicks geprägt wird. Einwohner Bergstedts sowie der angrenzenden Stadtteile nutzen das Gebiet für die tägliche Naherholung. Am Wochenende kommt eine intensive Erholungsnutzung vor allem im Bereich des Naturschutzgebietes Hainesch-Iland hinzu. Vom Naturschutzgebiet (NSG) Hainesch-Iland verläuft entlang der Saselbek ein Wanderweg zu den Waldflächen Langhorst/Raegen in Volksdorf. Der Immenhorstweg ist Teil eines Radwanderwegs vom U-Bahnhof Buckhorn über das Timmermoor zur Bergstedter Chaussee.

Die großen, zusammenhängenden offenen Flächen haben eine positive, das Klima ausgleichende Wirkung durch Kaltluftentstehung, Erhöhung der Luftfeuchtigkeit und Staubbindung. Die zahlreichen Knicks bremsen die Windgeschwindigkeit.

Entlang der Saselbek sowie im nordwestlichen Plangebiet wird das Landschaftsbild zusätzlich durch Wald ergänzt.

Der Landschaftskorridor wird im Norden durch die vorhandene Bebauung und den Friedhof sowie die vorhandene Bebauung südlich des Immenhorstwegs und entlang der Straße Bergstedter Chaussee im Westen begrenzt. Der beschriebene Raum öffnet sich in Richtung Osten über die Hamraakoppel bis zum Timmermoor.

Die für die Wohnhausbebauung überplanten Flächen werden derzeit als Acker-/Gemüseanbauland (Kurzer Kamp) und als Pferdeweiden (Ahlwisch und Bocksberg) genutzt, deren Ränder durch Knickvegetationen unterschiedlicher Zusammensetzung und Dichte begrenzt werden. Die Knickvegetation an den Rändern der vorhandenen Siedlungen Aalwisch und vor allem Birkenweg ist bereits stark aufgelöst.

Der Knick zwischen den Koppeln Ahlwisch und Bocksberg besteht zum großen Teil aus durchgewachsenen, ehemals geknickten Bäumen. Strauch- und Krautschichten sind hier kaum vorhanden. Die Knicks am Immenhorstweg und westlich der Koppel Kurzer Kamp befinden sich weitgehend in gutem Pflegezustand. Die Koppel Kurzer Kamp sowie die beiden westlich angrenzenden Koppeln werden ökologisch bewirtschaftet.

Die Koppeln nördlich des Immenhorstwegs bestehen aus knickumsäumten Acker-, Weiden- und Wiesenflächen, zum Teil in ökologischer Bewirtschaftung. Die zwei hier vorhandenen Tümpel sind vermutlich aus Bombentrichter des zweiten Weltkriegs entstanden.

Das Saselbektal im Süden des Bebauungsgebiets besitzt eine abwechslungsreiche Vegetation aus Eichen-, Buchenund Erlenbruchwäldern, Schilf- und Röhrichtzonen und Pionier- und Hochstaudenfluren. An einer Stelle findet sich auch ein standortferner Fichtenforst. Teilbereiche sind nach § 28 HmbNatschG geschützt. Die Waldbereiche sind durch Eingriffe und Störungen von sehr unterschiedlicher Qualität, besitzen jedoch durchgehend das Potenzial zur Entwicklung sehr hochwertiger Wälder.