Pflegeversicherung

Pflegezentren der Anstalt öffentlichen Rechts pflegen & wohnen (p&w)

Die Aufsichtskommission kritisiert in ihrem Bericht die Reduzierung der geschlossenen Heimplätze im Pflegezentrum Farmsen. Die zuständige Behörde hat inzwischen die „Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2010 veröffentlicht. Diese Rahmenplanung definiert für Menschen mit psychischen Erkrankungen, bei denen die Pflegebedürftigkeit im Vordergrund der Versorgung steht und eine stationäre Pflege notwendig ist, die Zielsetzung, in Hamburg ein leistungfähiges, wirtschaftliches und zahlenmäßig ausreichendes Angebot an Pflegeplätzen vorzuhalten. Inwieweit für solche Plätze ein zusätzlicher Bedarf besteht, ist noch zu klären. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Nachfrage an geschlossenen Pflegeplätzen reduziert, wenn ein Teil dieses Bedarfs gerade auch unter qualitativen Gesichtspunkten mit dem fachlichen strukturell weiter entwickelten Angebot an Plätzen der allgemeinen Pflege erreicht werden kann.

Pflegeheim Luisenhof

Der Senat begrüßt es, dass die Aufsichtskommission

­ analog zu den hamburgischen Einrichtungen ­ auch das Pflegeheim Luisenhof in Bimöhlen regelmäßig besucht, da im Pflegeheim Luisenhof eine nennenswerte Anzahl Hamburger Bewohnerinnen und Bewohner untergebracht sind.

Das Pflegeheim Luisenhof hat in der Vergangenheit neben der Pflege auch ein Leistungsangebot für schwer psychisch erkrankte Menschen zum Teil mit der Notwendigkeit einer vorübergehenden geschlossenen Unterbringung vorgehalten.

Die Aufsichtskommission problematisiert in ihrem Bericht, ob die Einrichtung der Aufgabe der Betreuung und Behandlung von Menschen mit sehr schweren Krankheitsverläufen und teilweise hohem Aggressionspotential mit der vorhandenen Personalstruktur gerecht werden kann und weist auf eine hohe Fluktuation der Mitarbeiterschaft hin.

Nach Auskunft des Pflegeheims sei das Personal in der Ergo-, Beschäftigungs-, und Arbeitstherapie aufgestockt worden, so dass eine Therapie an sieben Wochentagen gewährleistet sei. Die Fluktuation habe sich normalisiert und es habe sich ein fester Stamm von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Fachrichtungen gebildet, der eine optimale Betreuung gewährleiste. Der Sozialhilfeträger Hamburg verzichtet gleichwohl seit ca. 1,5 Jahren auf die Inanspruchnahme des Leistungsangebots des Luisenhofs für psychisch kranke Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Neufälle. Darüber hinaus wurde aktiv die Verlegung hamburgischer Bewohnerinnen und Bewohner ­ auch in Einrichtungen innerhalb Hamburgs ­ betrieben. Aktuell befinden sich noch zwei Personen im Rahmen der Eingliederungshilfe durch den Sozialhilfeträger Hamburg im Luisenhof. Für die beiden Personen besteht eine konkrete Verlegungsperspektive in hamburgische Einrichtungen.

Im März 2005 ist gegen das Pflegeheim ein Insolvenzverfahren eingeleitet und eröffnet worden. Das Leitungsteam hat gewechselt. Die neue Leitung hat den Auftrag, den Betrieb gemäß den Auflagen der Heimaufsicht (des Kreises Segeberg/Schleswig-Holstein) und der Pflegekassen zu konsolidieren. Es sei vorgesehen, dass die Einrichtung künftig nur noch stationäre Pflege nach dem SGB Xl mit einer Kapazität von 88 Plätzen anbiete. Menschen mit Anspruch auf Eingliederungshilfe dürften nicht mehr aufgenommen werden.

Im Übrigen habe eine Prüfung durch den MDK im Juni 2005 mit gutem Ergebnis abgeschlossen. Kenntnisse über Rechtsverstöße im Zusammenhang mit Unterbringungen und Betreuungen im Pflegeheim Luisenhof liegen nicht vor.

4. Beschwerden

Die Aufsichtskommission hatte sich im Berichtszeitraum mit zwei Beschwerden zu befassen. In der Reihenfolge der Beschwerden, wie sie im Bericht der Aufsichtskommission genannt werden, äußert sich der Senat, wie folgt.

Die von der Aufsichtskommission beschriebenen Schwierigkeiten des Klinikums Nord, eine schwerstbehinderte verhaltensauffällige Patientin zur klinischen Weiterbehandlung in das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf oder zur weiteren Versorgung in die Evangelische Stiftung Alsterdorf zu verlegen, wird von dem Krankenhaus Alsterdorf bedauert und mit der begrenzten Zahl von Behandlungsplätzen bei einer hohen Nachfrage nach stationärer psychiatrischer Behandlung geistig behinderter Menschen erklärt.

Der Senat weist hier ­ in Übereinstimmung mit der Auffassung der Aufsichtskommission ­ ausdrücklich darauf hin, dass das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf zur Erfüllung seines originären Auftrags einer Versorgung geistig behinderter Menschen mit psychischer Erkrankung verpflichtet ist und geht davon aus, dass diesem Versorgungsauftrag nachgekommen wird.

Hinsichtlich der Beschwerde über nicht vorliegende Unterbringungsbeschlüsse im Pflegezentrum Holstenhof wird auf die Ausführungen in Abschnitt 1 verwiesen.

III. Petitum:

Der Senat bittet die Bürgerschaft von dem anliegendem Bericht der Aufsichtskommission sowie den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen.

I. Die Aufsichtskommission gemäß § 23 HmbPsychKG besuchte in den Jahren 2002 und 2003 psychiatrische Abteilungen und Krankenhäuser sowie andere Einrichtungen, in denen Personen nach dem HmbPsychKG oder nach § 1906 BGB untergebracht sind.

Wie in den Berichtszeiträumen zuvor waren darunter auch außerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg gelegene psychiatrische Krankenhäuser und Einrichtungen, in denen in nennenswerter Zahl psychisch Kranke aus Hamburg behandelt und betreut wurden. Dies betraf im Berichtszeitraum das Psychiatrische Zentrum Rickling, das Heinrich-SengelmannKrankenhaus in Bargfeld-Stegen und das Pflegeheim Luisenhof in Bimöhlen.

Darüber hinaus ging die Aufsichtskommission gemäß § 23 Absatz 1 Satz 3 HmbPsychKG Beschwerden nach, die ihr von untergebrachten Personen, deren gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern oder Leiterinnen und Leitern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Krankenhäusern und Einrichtungen entgegengebracht wurden.

Der Aufsichtskommission gehörten gemäß § 23 Absatz 5 HmbPsychKG ein Vertreter der für das Gesundheitswesen zuständigen Behörde, ein Arzt mit einer abgeschlossenen Weiterbildung auf psychiatrischem Gebiet, ein Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt und „drei weitere Mitglieder" an.

Im Berichtszeitraum 2000/2001 waren dies:

­ als Vertreterin der für das Gesundheitswesen zuständigen Behörde Frau Dr. Marion Huldisch seit 10. Januar 2000,

­ als Arzt mit einer abgeschlossenen Weiterbildung auf psychiatrischem Gebiet Herr Dr. Martin Dirksen-Fischer seit 15. Mai 2000,

­ als Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt Herr Alfons Goritzka ab 15. Mai 2000,

­ als „weitere Mitglieder"

· Frau Stefanie Breme seit 17. Dezember 1998,

· Frau Regine Scharffetter-Fröschner ab 7. Februar 2000,

· Herr Alexander-Martin Sardina ab 31. Mai 2002 bis zum 14. April 2003,

· Herr Dietrich Hoth ab dem 14. April 2003.

Für die Besuche im Universitäts-Krankenhaus Eppendorf sowie im Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift war als Vertreterin der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung Frau Dr. Charlotte Köttgen gemäß § 23 Absatz 5 Satz 4 HmbPsychKG bis zum 6. März 2003 zusätzlich als Mitglied berufen. Für den Zeitraum nach dem 7. März 2003 verzichtete die Behörde für Soziales und Familie (BSF) auf die Berufung eines zusätzlichen Mitglieds. Dies bedauert die Aufsichtskommission insbesondere in Hinblick auf die bevorstehende Ausweitung der stationären Behandlungsangebote in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Die Aufsichtskommission hat die folgenden Einrichtungen mindestens einmal pro Jahr besucht:

­ Abteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie des Klinikum Nord ­ Betriebsteil Ochsenzoll,

­ Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitäts-Klinikums Hamburg-Eppendorf,

­ Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Allgemeinen Krankenhauses Eilbek,

­ Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Bethesda ­ Allgemeines Krankenhaus gGmbH Bergedorf,

­ Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Allgemeinen Krankenhauses Harburg,

­ Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Asklepios Westklinikum Rissen,

­ Kinder- und jugendpsychiatrische Abteilung des Katholischen Kinderkrankenhauses Wilhelmstift,

­ Ev. Stiftung Alsterdorf und die psychiatrische Abteilung des Ev. Krankenhauses Alsterdorf,

­ Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Albertinen-Krankenhauses ab November 2003,

­ Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus,

­ Psychiatrisches Zentrum Rickling,

­ Pflegezentren des Landesbetriebs pflegen & wohnen, die über geschlossene Stationen verfügen (Pflegezentren Farmsen, Groß Borstel, Holstenhof und Bahrenfeld),

­ Pflegeheim Luisenhof in Bimöhlen.

Über diese routinemäßigen Besuche wird unter II. berichtet.

Beschwerden und Einzelfälle, mit denen sich die Aufsichtskommission eingehender beschäftigte, werden in diesem Bericht unter III. behandelt werden. Bei Eintreffen einer Beschwerde entscheidet die Aufsichtskommission je nach Dringlichkeit, ob unmittelbar ein Besuch in dem entsprechenden Krankenhaus oder der Einrichtung notwendig ist oder ob zunächst weitere Recherchen sinnvoll erscheinen. Über das Ergebnis der Beschwerde wird, je nach Sachlage, der Beschwerdeführerin / dem Beschwerdeführer, dem Krankenhaus und/ oder dem Träger des Krankenhauses oder der Einrichtung berichtet.

Die Aufsichtskommission möchte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen, die im Berichtszeitraum besucht wurden, für die freundliche Aufnahme und die gute Kooperation danken. Dieses Verständnis für die Tätigkeit der Aufsichtskommission und die entgegengebrachte Offenheit sind notwendige Voraussetzungen, um gemeinsam die Bedingungen für untergebrachte Patientinnen und Patienten zu verbessern oder doch zumindest eine Verschlechterung zu verhindern.

Zusammenfassender Bericht der Aufsichtskommission gemäß §23 Absatz 4 des Hamburgischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) über ihre Tätigkeit in den Jahren 2002 und 2003

Die Aufsichtskommission hatte den Eindruck, dass insgesamt im Berichtszeitraum gegenüber dem vorangegangenen, eine gewisse Beruhigung der Gesamtsituation für Patientinnen und Patienten und Behandler eingetreten war. Die wohnortnahe Sektorversorgung konnte im Jahr 2003 für die westlichen Teile von Altona durch die Aufstockung der Bettenzahl im Asklepios Westklinikum Rissen und für die Stadtteile Niendorf, Schnelsen sowie Teile Lokstedts durch die Einrichtung einer Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie im Albertinen-Krankenhaus ausgedehnt werden. Die umfassenden Umstrukturierungsmaßnahmen im Klinikum Nord, die in den Jahren 2000 und 2001 für Unruhe und Irritationen bei Patientinnen und Patienten, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesorgt hatten, waren weitgehend abgeschlossen.

Durch die Einrichtung einer Aufnahmeeinheit gab es eine Entlastung für die allgemeinpsychiatrischen Stationen.

Die Verkürzung der durchschnittlichen Verweildauer laut Krankenhausplan 2005 (s. Zusammenfassender Bericht 2000/ 2001) wurde von den einzelnen Krankenhäusern unterschiedlich bewertet. Während einige sich offensichtlich damit arrangiert hatten, berichteten andere, dass aus ihrer Sicht die Behandlung nicht abgeschlossen werden konnte, so dass es zu einer deutlichen Zunahme der Wiederaufnahmen gekommen sei. Allerdings wurde hierüber keine Statistik geführt. Als ausgesprochen belastend wurde geschildert, dass inzwischen einige Krankenkassen bei bestimmten Diagnosen, z. B. Demenz schon nach kurzem Aufenthalt von Patientinnen und Patienten nachfragten, ob die Krankenhausbehandlung noch länger notwendig sei. Wenn die differenzierten und individuellen Begründungen der Ärztinnen und Ärzte von den Krankenkassen nicht akzeptiert würden, hätte man auch schon den Klageweg beschreiten müssen.

Auch nach der Neuregelung der Krisenversorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Jahr 2001 hatte sich aus Sicht des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf der Aufnahmedruck im Berichtszeitraum nicht vermindert.

Dieses wurde auf das Fehlen des geplanten dritten Standorts im Süderelberaum zurückgeführt. Die Aufsichtskommission sprach sich mit Nachdruck dafür aus, die Planungen und Umbauten in der kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung des Allgemeinen Krankenhauses Harburg zügig voranzutreiben, um eine einigermaßen adäquate kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung, einschließlich Krisenunterbringung in Hamburg zu gewährleisten.

Kritisch und fachlich fragwürdig beurteilt die Kommission, dass durch fakultativ geschlossen gehaltene Stationen in den Kinderpsychiatrien des UKE und Wilhelmstift eine hohe Anzahl von Jugendlichen ohne richterlichen Beschluss von den geschlossenen Maßnahmen mitbetroffen ist.

Im letzten Bericht der Aufsichtskommission wurde wiederum ausführlich das Problem erörtert, dass für psychisch kranke Patientinnen und Patienten in Hamburg im Anschluss an die Krankenhausbehandlung nicht genügend geeignete Plätze in außerklinischen stationären Einrichtungen zur Verfügung standen. Dieses Thema ­ seit Jahren bekannt ­ ist in keiner Weise einer Verbesserung, geschweige denn einer Lösung zugeführt worden. Eine Arbeitsgruppe der Steuerungsgruppe „Optimierung der psychiatrischen Versorgung in Hamburg" beschäftigte sich mit dem Thema „Psychisch kranke Bürgerinnen und Bürger, die in Hamburg nicht die angemessenen Hilfen finden". Ein für März 2002 angekündigter Ergebnisbericht wurde der Aufsichtskommission bis heute nicht vorgelegt. Nahezu alle Krankenhäuser beschrieben das Problem als anhaltend, teilweise sogar gravierender, da durch die verkürzten Verweildauern die Suche nach einer geeigneten Unterbringung in Hamburg noch schwieriger geworden sei.

Nach wie vor handelte es sich überwiegend um schwerst psychisch Kranke mit geschlossenem oder/und hohem Betreuungsbedarf und eher niedrigem Anspruch auf Rehabilitation sowie um ältere psychisch kranke Menschen mit erhöhter Pflegebedürftigkeit auf Grund somatischer Komorbidität und Bedarf an Geschlossenheit.

Die Aufsichtskommission machte im Februar 2002 eine Umfrage zu der Häufigkeit und den Gründen für Verlegungen von Patientinnen und Patienten aus Hamburger Krankenhäusern in außerhamburgische Einrichtungen bei den Hamburger Kliniken, die zum damaligen Zeitpunkt über eine Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie mit geschlossenen Betten verfügten. Die angegebenen Zahlen über die Verlegungen in außerhamburgische Krankenhäuser und außerklinische Einrichtungen erwiesen sich als nicht sehr aussagekräftig, da nur zwei Krankenhäuser eine Statistik hierüber führten. Die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Allgemeinen Krankenhauses Harburg legte eine aktuelle Statistik über den Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 30. Juni 2003 vor. Es wurden 30 Patientinnen und Patienten in Krankenhäuser verlegt, davon 9 in Nicht-Hamburger Krankenhäuser. 121 Patientinnen und Patienten kamen in Einrichtungen der außerklinischen Versorgung, 37 davon in NichtHamburger Einrichtungen, was immerhin einen Prozentsatz von fast 33 % bedeutet. Viele Krankenhäuser wiesen besonders darauf hin, dass es sich nicht nur um ein quantitatives sondern auch um ein qualitatives Problem handelte. Es wurde eingeräumt, dass ein räumlicher Abstand für einige Menschen durchaus sogar von Vorteil sein könne, in der überwiegenden Zahl der Fälle bedeutete er doch eine starke Einschränkung familiärer und freundschaftlicher Kontakte. Nach wie vor wurde auch beklagt, dass die Krankenhausaufenthalte sich dadurch unnötigerweise verlängerten und erheblich personelle Ressourcen für die Suche verschwendet würden.

Die geschlossenen Stationen der Pflegezentren von p&w nahmen nur noch Patientinnen und Patienten auf, die an Demenz erkrankt waren, um Fehlbelegungen in ihrem Sinne zu vermeiden. Die einzige Station im Pflegezentrum Holstenhof, die die beschriebene Klientel teilweise versorgte, war ständig überbelegt. Auf diese Weise waren auch die letzten Möglichkeiten, Patientinnen und Patienten in Hamburger Pflegeheimen unterzubringen, verschlossen.

Nachdem auch aus anderen Bereichen wie Betreuerinnen und Betreuer, dem Arbeitskreis Gemeindepsychiatrie, dem Verband der Angehörigen Psychisch Kranker e. V. und einigen Sozialdiensten Klagen laut wurden, entschloss sich die Aufsichtskommission, Gespräche mit Trägern und Behörden aufzunehmen.

Die Aufsichtskommission führte im Februar 2002 ein Gespräch mit der damaligen Geschäftsführung von p&w. Diese sahen die Bedarfsermittlung als Aufgabe der zuständigen Behörden. Eine Ausweitung der oben beschriebenen Station war wegen der schwierigen Finanzierbarkeit nicht geplant, da auf der Basis der Pflegeversicherung eine angemessene Betreuung nicht zu gewährleisten sei.

Eine Nachfrage bei der damaligen Behörde für Umwelt und Gesundheit ergab, dass die Problematik schon lange beklagt würde, die Versuche aber, die Bedarfe zu konkretisieren, nur unklare Ergebnisse gebracht hätten.

Ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Behörde für Umwelt und Gesundheit (BUG) und der Behörde für Soziales und Familie (BSF) im August 2002 ergab folgende Ergebnisse. Der Vertreter der BSF teilte mit, dass der Sozialhilfeträger keine eigenen Angebote machen dürfe.