Integration

Sektoren aufgeteilt. Bei beiden konnte jeweils ein Teil fakultativ geschlossen werden. Die Verweildauer war von 39 im Jahr 2001 im Berichtszeitraum auf 23 Tage gesunken, jedoch wurde nach endgültigem Abschluss der Baumaßnahmen wieder mit einem Anstieg gerechnet.

Die Aufsichtskommission erhielt einen positiven Eindruck von zwei Interimsbauten, in denen die Tagesklinik und eine Station mit suchttherapeutischem Schwerpunkt untergebracht waren. Die einstöckigen Gebäude, die kostengünstig und schnell errichtet werden konnten, waren in der Innengestaltung ansprechend und genügten durchaus heutigen Ansprüchen an eine adäquate Unterbringung.

7. Ev. Stiftung Alsterdorf und Ev. Krankenhaus Alsterdorf

Wie im vorherigen Berichtszeitraum waren auch die Jahre 2002 und 2003 durch umfassende Umstrukturierungsprozesse und Umbaumaßnahmen geprägt. Die Auflösung des Karl-Witte-Hauses mit seinen nicht mehr akzeptablen baulichen Gegebenheiten wurde von der Aufsichtskommission ausdrücklich begrüßt. Die Dezentralisierung wurde weiter vorangetrieben, neue Objekte in Lurup, Winterhude und in Billstedt ­ teilweise auch mit geschlossener Unterbringung ­ wurden bezogen. Hierdurch konnten weitere Schritte zur Integration der Stiftung in die Stadtteile getan werden.

Die Zahl der mit richterlichem Beschluss untergebrachten bzw. sonstigen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen Bewohnerinnen und Bewohnern war mit 63 im Jahr 2002 und 68 im Jahr 2003 unwesentlich verändert.

Das in den letzten Jahren häufig erwähnte Sicherheitssystem für desorientierte Bewohnerinnen und Bewohner, mit dem diese durch elektronische Überwachung mittels eines Transponders einen größeren Bewegungsradius erhalten sollten, konnte wegen technischer Schwierigkeiten immer noch nicht umgesetzt werden.

Die Psychiatrie 1 („Eichenhof") verfügte über 24 Betten, davon konnte ein Teilbereich mit 4 Betten fakultativ geschlossen geführt werden. Es befanden sich bei beiden Besuchen im Berichtszeitraum jeweils ein Patient bzw. eine Patientin in dem geschlossenen Teilbereich. Bei einer Patientin mit geistiger Behinderung und auffallendem Verhalten wurde für die Aufsichtskommission deutlich, wie problematisch die Unterbringung dort ist. Der relativ kleine Flur, von dem drei Zimmer abgehen, war von drei Seiten einsehbar. Die dort untergebrachten Patientinnen und Patienten, die häufig ungewöhnliche Verhaltensweisen aufzeigten, waren den Blicken von anderen Patienten, Angehörigen etc. ausgesetzt. Nach Einschätzung der Aufsichtskommission und gleichermaßen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutete diese unwürdige Situation für die betroffenen Menschen häufig eine Stigmatisierung, die zu einer weiteren Ausgrenzung führte.

Die Aufsichtskommission hält es für angebracht, dass die Klinikleitung diese Aspekte der geschlossenen Unterbringung überdenken und ggf. Abhilfe schaffen sollte.

Da in absehbarer Zeit laut den von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgetragenen Planungen auf dem Stiftungsgelände keine Personen mehr geschlossen untergebracht würden, beschloss die Aufsichtskommission, in Zukunft neben der psychiatrischen Abteilung des Evangelischen Krankenhauses dezentrale Einrichtungen der Evangelischen Stiftung Alsterdorf mit geschlossener Unterbringung in Hamburg zu besuchen.

8. Katholisches Kinderkrankenhaus Wilhelmstift

Die kinder- und jugendpsychiatrische Abteilung verfügte weiterhin über 42 Betten auf 5 Stationen. Außer einer Station wurden alle vier fakultativ geschlossen geführt.

Durch die Tatsache, dass jeweils zwei Stationen gemeinsam einen geschlossenen Flügel hatten, waren im Falle der Notwendigkeit der Schließung einer Station immer gleich zwei Stationen betroffen. Hieraus resultierte, dass diese Stationen etwa 70 bis 80 % der Tage im Jahr geschlossen waren. Die Anzahl der geschlossenen Aufnahmen zeigte im Berichtszeitraum eine steigende Tendenz, im Jahr 2002 waren jeweils 14 Personen nach HmbPsychKG und BGB, in 2003 20 nach HmbPsychKG und 18 nach BGB untergebracht.

Die Zahl der sog. Notaufnahmen, d. h. die Aufnahme ohne Abklärung in der prästationären Ambulanz hatte mit 40 % aller Aufnahmen gegenüber 15 % vor Übernahme der Versorgungsverpflichtung stark zugenommen. Dies bedeutete wesentlich längere Wartezeiten für die auf der Warteliste stehenden Kinder und Jugendlichen, nämlich durchschnittlich 6­7 Monate. Diese Tatsache sowie die hohe Auslastung von 97 % machten deutlich, wie dringend nach wie vor ein dritter Standort für die Kinder- und Jugendpsychiatrie benötigt wurde.

Die Zahl der Fixierungen war erfreulicherweise gering. In beiden Jahren gab es jeweils lediglich vier Fixierungen.

Meist erfolgten diese nur in den ersten Stunden nach der Aufnahme und wurden in dem hierfür vorgesehenen Überwachungsraum mit einer 1:1 Betreuung durchgeführt.

Die Personalsituation war mit 100 %iger Erfüllung der PsychPV sehr erfreulich. Die Mitarbeiter äußerten sich zufrieden über die Tatsache, dass genügend Zeit vorhanden war, vor dem biographischen Hintergrund der einzelnen Patientinnen und Patienten durch ausreichende Zuwendung perspektivische Lösungsmöglichkeiten anzubieten. Die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe wurde als gut bezeichnet.

Auch im zweiten Berichtszeitraum erhielt die Aufsichtskommission einen sehr positiven Eindruck von den räumlichen und personellen Bedingungen und der insgesamt freundlichen und zugewandten Atmosphäre. Leider befand sich die Krankenhausschule immer noch in den wenig ansprechenden Containern.

9. Albertinen-Krankenhaus

Nachdem das Albertinen-Diakoniewerk am 1. Oktober 2003 die Versorgung der Stadtteile Niendorf, Schnelsen und Teile Lokstedts übernommen hatte, besuchte die Aufsichtskommission die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie erstmals im November. Zum Zeitpunkt des Besuches verfügte die Abteilung über 35 Betten (davon 12 fakultativ geschlossen) im Albertinen-Krankenhaus sowie eine Tagesklinik mit 20 Plätzen und eine Institutsambulanz im Albertinen-Haus.

Ab Januar 2004 sollte die Vollversorgung des ganzen Bezirks Eimsbüttel-Nord übernommen werden, wofür eine weitere Station im Albertinen-Haus mit 37 Betten, davon 14 geschlossenen eingerichtet werden sollte.

Zum Zeitpunkt des Besuches lief das Einstellungsverfahren mit dem Ziel, die PsychPV zu 100 % zu erfüllen.

Die derzeitigen baulichen Gegebenheiten waren teilweise ungünstig: verschiedene Standorte, lange Wege von der Aufnahme auf die Station sowie fehlende Aufenthalts- und Speiseräume. Für das Jahr 2005 wurde allerdings mit der Fertigstellung eines Neubaus auf dem Gelände des Albertinen-Krankenhauses die Zusammenlegung beider Standorte gerechnet. So war es aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter akzeptabel, sich bis zu diesem Zeitpunkt mit einer provisorischen Übergangslösung zu behelfen.

Zusammenfassend konnte kurz nach Aufnahme der Tätigkeit kaum eine Aussage über die Qualität des Umgangs mit geschlossener Unterbringung gemacht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sahen den zukünftigen Aufgaben mit großem Elan entgegen.

10. Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus

Die Zahl der im Jahr 2003 in den Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg aufgenommenen Betten wurde von 120 auf 100 reduziert. Nachdem eine Station (Husum 2) wegen baulicher Mängel geschlossen worden war, gab es noch drei Stationen, die fakultativ geschlossen geführt wurden: die Aufnahme (Husum 1), Station für niedrigschwelligen Drogenentzug (Bella Vista) und die Gerontopsychiatrie (Hamburg 1). Insgesamt war die Zahl der geschlossen untergebrachten Hamburger Patientinnen und Patienten rückläufig.

Bei der Aufnahme aus Hamburg hatte besonders die Zahl der Patientinnen und Patienten mit Suchterkrankungen und Borderline-Störungen zugenommen. Aus Sicht der Aufsichtskommission war dieses auch durch das qualitativ hochwertige Angebot für Menschen mit Doppeldiagnosen begründet. Häufig kamen diese auf eigenen Wunsch als Direkteinweisungen von niedergelassenen Hamburger Psychiatern oder aber nach gescheiterten Therapieversuchen in Hamburger Krankenhäusern.

Die durchschnittliche Verweildauer ging von 26 Tagen (2002) auf 24 (2003) zurück. Die Wiederaufnahmerate innerhalb eines Jahres war in den letzten Jahren auf nunmehr 35 % gestiegen. Es wurde berichtet, dass der Druck der Krankenkassen, die Verweildauer noch unter den Vorgaben niedrig zu halten, sehr gewachsen sei. Bei bestimmten Diagnosen, z. B. Demenz gab es regelmäßig Nachfragen bereits nach 10 Tagen, ob die Krankenhausbehandlung noch länger notwendig sei. Da die differenzierten und individuellen Begründungen der Ärztinnen und Ärzte von den Krankenkassen teilweise nicht akzeptiert wurden, wurde auch schon der Klageweg beschritten.

Dieses mühsame und langwierige Verfahren würde nach Einschätzung der Mitarbeiter in Zukunft häufiger notwendig sein, um die Kosten erstattet zu bekommen. Die Erfahrung hätte gezeigt, dass die Sozialgerichte meist ärztlicher Argumentation bei guter Dokumentation folgen.

Die Bemühungen um Verbesserung der Versorgung durch Maßnahmen der Qualitätssicherung wurden fortgesetzt.

So strebte das Krankenhaus die KTQ-Zertifizierung (Kooperation für Transparenz und Qualität) an. Im Jahr 2003 wurde ein Ombudsmann eingesetzt.

11. Psychiatrisches Zentrum Rickling

Nachdem sich im Jahr 2002 die Verhandlungen mit den Krankenkassen und Leistungsträgern schwierig gestalteten, konnten nach Aussagen der Mitarbeiter im Jahr 2003 zufriedenstellende Ergebnisse erzielt werden, so dass Spezialangebote aufrecht erhalten werden konnten. Die Zahl der Planbetten, die für Hamburger Patientinnen und Patienten laut Krankenhausplan 2005 vorgehalten wurden, wurde 2003 von 40 auf 20 gesenkt, da die Zahl der im Psychiatrischen Zentrum dauerhaft untergebrachten Hamburgerinnen und Hamburger stetig gesunken war.

Hamburger Patientinnen und Patienten kamen überwiegend auf Grund spezieller Angebote (Drogen / Borderline / Depression) zur Aufnahme. Eine weitere Gruppe waren die im Kreis Segeberg auffällig gewordenen Hamburger Patientinnen und Patienten, z. B. aus der psychosomatischen Klinik Bad Bramstedt oder den Segeberger Kliniken. Die Aufnahmen aus den Alten- und Pflegeheimen des Kreises waren seltener geworden. Insgesamt war die Zahl der Patientinnen und Patienten mit Unterbringungsbeschlüssen stark rückläufig. Es gab jedoch gehäuft Anfragen aus Hamburger Einrichtungen für geschlossene Unterbringungen von Männern auf der Station F1 (Falkenhorst), in der u. a. Hamburger Patienten mit Minderbegabungen und Psychosen oder Verhaltensstörungen untergebracht waren. Diese wurden in der Regel abgelehnt, weil das Krankenhaus seinen Schwerpunkt in der Versorgung des Kreises Segeberg sah.

Im Bereich des Psychiatrischen Zentrums waren ausgiebige Umbaumaßnahmen geplant. Ziel war, die baulichen Standards immer wieder anzupassen und Möglichkeiten zu weiterer Auflockerung zu schaffen. So sollte die Platzzahl nicht erhöht, sondern weitere Einzelzimmer und neue Räume für Therapieangebote geschaffen werden.

Die Besichtigung der geschlossenen Station F1, hinterließ einen bedrückenden Eindruck der Enge. Es fehlten Rückzugsmöglichkeiten sowie Therapie und Aufenthaltsräume.

Allerdings war ein Erweiterungsumbau noch für 2003 geplant, der die Vergrößerung der Station, die Schaffung von Ein- und Zweibettzimmer, sowie ein Überwachungszimmer und diverse Therapieräume beinhaltete.

Nach wie vor gelang es, die PsychPV zu 100 % umzusetzen, so dass man davon ausgehen kann, dass die engagierte Versorgung psychisch kranker Menschen beibehalten werden kann.

12. Pflegezentren der Anstalt Öffentlichen Rechts pflegen & wohnen (p&w)

Die Aufsichtskommission besuchte ­ wie auch in den Jahren zuvor ­ die geschlossenen Stationen der Pflegezentren der Anstalt Öffentlichen Rechts p&w, in denen überwiegend demente Bewohnerinnen und Bewohner untergebracht waren.

Es standen insgesamt 146 / 121 geschlossene Heimplätze zur Verfügung: Pflegezentrum Bahrenfeld 30 Plätze Pflegezentrum Farmsen 51/ 25 Plätze (s.u.) Pflegezentrum Groß Borstel 24 Plätze Pflegezentrum Holstenhof 41 Plätze.

Die geschlossenen Stationen von p&w nahmen außer einer Männerstation im Pflegezentrum Holstenhof nur noch Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Demenzerkrankung auf. Die Auswahl erfolgte seitens der Einrichtungen nach festen Kriterien und einem vorherigen Besuch im Krankenhaus. Nach wie vor gaben aber alle Pflegezentren an, dass es ständig Nachfragen für Menschen gebe, die vor dem Hintergrund einer psychischen Erkrankung gekoppelt mit auffälligen Verhaltensweisen und Pflegebedürftigkeit einen Bedarf an geschlossener Betreuung hätten. Allein die Station im Holstenhof für Männer mit Korsakow-Syndrom und chronischen Psychosen mit 22 Betten entsprach diesem Bedarf. Sie war ständig überbelegt und es bestand zudem eine Warteliste.

In allen Pflegezentren war der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Fachausbildung sehr hoch (über 60 %).

Bei ihrem Besuch im Januar 2003 im Pflegezentrum Farmsen wurde die Aufsichtskommission mit der Mitteilung konfrontiert, dass die geschlossene Abteilung in nächster Zukunft von 51 auf 24 Betten reduziert werden sollte. Als Grund wurde angegeben, dass die beiden Pflegehäuser, in denen sich die zwei Stationen befanden, aufgegeben werden sollten, da der bauliche Zustand nicht mehr akzeptabel sei und eine Sanierung sich nicht mehr lohne.

Die Unterbringung der dortigen Bewohnerinnen und Bewohner sollte durch Aufnahmestopp sowie die Verlegung in offene Bereiche erfolgen. Für sechs Bewohnerinnen ­ überwiegend jüngere mit Korsakow-Syndrom, die zwischen 2 und 10 Jahren auf der Station gelebt hatten und für die mittlerweile ein größerer Förderbedarf gesehen wurde ­ gab es nach Einschätzung der Mitarbeiter/innen in Hamburg keine geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten, weshalb man versuchte, sie in Schleswig-Holstein (Kappeln) unterzubringen. Die Aufsichtskommission kritisierte dieses Vorgehen in scharfer Form und warf ihrerseits die Frage auf, inwieweit p&w, welches für die geschlossene Unterbringung in Hamburg einen Auftrag hat, berechtigt sei, in einer Einrichtung mehr als die Hälfte der geschlossenen Behandlungsplätze aufzugeben. In einem sich anschließenden Diskussionsprozess gab es auch eine schriftliche Kleine Anfrage (Drucksache 17/2228) zu diesem Sachverhalt. p&w gab in einem Antwortschreiben auf eine Nachfrage der Behörde für Umwelt und Gesundheit in erster Linie betriebswirtschaftliche Gründe für die Reduzierung der Platzzahl an. Die Behörde für Soziales und Familie führte hierzu aus, dass „die betrieblichen Überlegungen von p&w weder fachlich noch organisatorisch mit der Behörde für Soziales und Familie abgestimmt worden" seien, „vielmehr wurde der Sachverhalt hier erst mit Ihrem Schreiben bekannt." Die BSF schrieb ferner, dass Gespräche mit p&w „in den nächsten Wochen" stattfinden sollten, um zu klären, „wie sich zukünftig Konzept und Angebot von geschlossenen Bereichen in Hamburg darstellen werden." Laut telefonischer Rücksprache hat ein solches Gespräch nicht stattgefunden.

Allerdings wurde gleichzeitig mitgeteilt, dass die Steuerung der Planung von geschlossenen Behandlungsplätzen nicht in der Zuständigkeit der BSF liege.

Im Berichtszeitraum wurde wieder vermehrt ­ besonders von den Pflegezentren Bahrenfeld und Groß Borstel ­ darüber geklagt, dass die schriftlichen gerichtlichen Unterbringungsbeschlüsse mit erheblicher Zeitverzögerung eingingen. Dies betraf besonders das Amtsgericht Hamburg-Mitte, während Beschlüsse aus anderen Bundesländern (Schleswig-Holstein, Bremen) umgehend zugesandt wurden. Von dem Formblatt für die vorläufige Genehmigung einer Unterbringung machten die Richter in diesen Fällen auch keinen Gebrauch. In diesem Zusammenhang hatten sich auch gelegentlich Konflikte mit den zuweisenden Krankenhäusern ergeben, da die Pflegezentren nur unter Vorlage einer schriftlichen (auch vorläufigen) Ausfertigung aufnahmen, wodurch es zu unnötigen Verlängerungen der Krankenhausaufenthalte gekommen war.

Im Pflegezentrum Holstenhof fiel der Aufsichtskommission anlässlich des Besuches im November 2003 bei der Durchsicht der Bewohnerakten auf, dass für zwei von ihnen über Zeiträume von jeweils vier und sieben Wochen kein gültiger Unterbringungsbeschluss vorlag. Nähere Einzelheiten s. auch Teil III.

Bei allen Besuchen in den Pflegezentren wurden Auswirkungen der nach wie vor unsicheren Zukunft von p&w deutlich. Besonders fiel auf, dass bei ohnehin nicht zeitgemäßen baulichen Voraussetzungen notwendige Reparatur- und Renovierungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden. Dieses wurde von Jahr zu Jahr augenscheinlicher, die Häuser und Stationen wirkten z. T. trotz gegenteiliger Bemühungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vernachlässigt.

Die Motivation und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war trotz dieser Umstände erstaunlich groß geblieben.

13. Pflegeheim Luisenhof

Die Aufsichtskommission besuchte weiterhin einmal jährlich das Pflegeheim Luisenhof in Bimöhlen, obwohl eine rechtliche Grundlage im engeren Sinne hierfür nicht bestand.

Das Pflegeheim verfügte weiterhin über 109 Plätze; für knapp die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner wurde das Pflegeheim geschlossen geführt. Nachdem in den letzten Jahren die Zahl der Hamburgerinnen und Hamburger stetig bis hin zu 45 gestiegen war, war die Zahl im Beobachtungszeitraum zwischen 30 und 35, davon 9 mit Unterbringungsbeschluss eher rückläufig.

Das Pflegeheim Luisenhof beschäftigte ca. 56 Personen in der Pflege und Betreuung, von denen ca. 50 % examiniert waren. Zudem gab es eine Physiotherapeutin und einen Ergotherapeuten. Die Fluktuation bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war hoch und es gestaltete sich schwierig, qualifiziertes Personal zu gewinnen. Die psychiatrisch-fachärztliche Betreuung und Behandlung wurde weiterhin durch einen mittlerweile pensionierten Psychiater vorgenommen, der dem Pflegeheim dreimal wöchentlich für die Behandlung der Bewohner und die Fortbildung des Personals zur Verfügung stand.

Die Nachfrage aus Hamburger Krankenhäusern insbesondere aus dem Klinikum Nord und dem Allgemeinen Krankenhaus Harburg war weiterhin groß, geringer hingegen aus dem umgebenden Kreis Segeberg. Viele Anfragen kamen aus Niedersachsen und den neuen Bundesländern bis hin nach Sachsen. Dieses hat sicherlich damit zu tun, dass die Einrichtung bereit war, auch schwer und oft mehrfach erkrankte Menschen mit auffälligen Verhaltensweisen aufzunehmen, deren Behandlung sich andere nicht zugetraut hatten bzw. mehrfach gescheitert war. Es ließ sich nach Aussagen des zuständigen Psychiaters nicht verhindern, dass einzelne Personen massiv auffällig, teilweise aggressiv reagierten und nicht mehr führbar waren, so dass sie im Sinne einer Krisenintervention in dem für Bimöhlen zuständigen Psychiatrischen Krankenhaus Rickling behandelt werden mussten. Zum Zeitpunkt des Besuchs im Jahr 2003 befanden sich beispielsweise drei HIV positiv Erkrankte mit florider Psychose im Pflegeheim Luisenhof.

Aus Sicht der Aufsichtskommission sollte doch einmal problematisiert werden, ob die Einrichtung der Aufgabe der Betreuung und Behandlung von Menschen mit so schweren Krankheitsverläufen und einem hohen Aggressionspotential bei der vorhandenen Personalstruktur gerecht werden kann. Die Aufsichtskommission bedankt sich für die freundliche Aufnahme seitens der Einrichtung.