Bebauungsplanentwurfs

Für das Teilgebiet Oneu 8 ist der Bebauungsplan 2369 im Verfahren; für die Flächen der Roha-Arzneimittel ist Gewerbegebiet, im Übrigen Mischgebiet vorgesehen. Die Frage der verträglichen Nachbarschaft wird in dieser Planung geklärt werden.

Im Hinblick auf diese laufende Planung soll das Teilgebiet Oneu 8 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 2373 (Aufhebung alten Rechts) ausgenommen werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplans 165 (Gewerbeklasse III, Baustaffel 1 a) gelten somit bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans 2369 fort. Der Anregung der Handelskammer soll insoweit entsprochen werden.

Der in Teilgebiet Oneu 9 gelegene Firmenparkplatz liegt im Dieser setzt detailliert Straßen, privaten Hofraum und Vorgartenfläche für eine Wohnbebauung fest; zusätzlich gelten die im Bebauungsplan 165, rechtskräftig am 11. November 1958, festgesetzten Gewerbeklassen (im Bereich des Firmenparkplatzes Gewerbeklasse III).

Der vorhandene Firmenparkplatz steht im Widerspruch zu dieser planungsrechtlichen Situation. Auch die Möglichkeit, wie im Schreiben der Handelskammer beschrieben, die eine oder andere Art der gewerblichen Nutzung unterzubringen, ist baurechtlich beschränkt.

Mit der Aufhebung des alten Rechts und einer Beurteilung nach § 34 ist dagegen die Möglichkeit einer gewerblichen Nutzung ­ bei Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Standards ­ in dieser Gemengelage gegeben. Es ist darum zweckmäßig, das geltende Recht im Teilgebiet Oneu 9 aufzuheben. Über die Einbeziehung von Firmengrundstücken in die Neuplanung (Bebauungsplan 2369) ist im Zusammenhang mit dieser Planung zu entscheiden.

Die Deputation für Bau und Verkehr empfiehlt, den Plan aus den vorgenannten Gründen insoweit zu ändern.

Weitere Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Hinweise vorgebracht, die zu Änderungen des Planentwurfes sowie Änderungen und Ergänzungen der Begründung geführt haben. Auf den Gliederungspunkt 6. dieses Berichtes wird verwiesen.

Nach Klärung bestimmter Fragen haben die übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gegen die Planung keine Einwendungen.

Öffentlichkeitsbeteiligung Anlässlich der öffentlichen Auslegung ist eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Diese Stellungnahme sowie die dazu abgegebene Stellungnahme der Deputation für Bau und Verkehr ist in der Anlage zum Bericht der Deputation für Bau und Verkehr aufgeführt.

6. Änderungen des Planentwurfes sowie Änderungen und Ergänzungen der Begründung nach der öffentlichen Auslegung

Planänderungen:

Das Teilgebiet Oneu 6 (Mühlenfeld, östlich Rockwinkeler Landstraße/südlich Eisenbahn Bremen ­ Hamburg/westlich Mühlenweg) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 2371, das Teilgebiet Oneu 8

­ Hamburg) im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 2369. Die Teilfläche Oneu 7 (westlich Mühlenfeldstraße/nördlich Eisenbahn Bremen ­ Hamburg/südlich Rockwinkeler Heerstraße) liegt teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 2370.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 2373 (Bearbeitungsstand: 10. September 2007) ist aus Gründen der Normenklarheit um die entsprechenden Flächen reduziert worden.

Die Planänderungen sind in den Entwurf des Bebauungsplans 2373 mit dem Bearbeitungsstand: 5. August 2008) eingeflossen.

Ergänzungen/Änderungen der Begründung

Nach der öffentlichen Auslegung ist die Begründung insbesondere wie folgt ergänzt und redaktionell geändert worden:

- im Zusammenhang mit den vorgenannten Planänderungen ist auch die Begründung zum Bebauungsplanentwurf 2373 entsprechend geändert worden;

- die Begründung ist unter Gliederungspunkt E) Ziffer 2 e) um Belange der Bodenschutz- und Altlastenbehörde ergänzt worden;

- die Begründung ist unter Gliederungspunkt F) um Genderaspekte ergänzt worden.

5. August 2008) enthält die vorgenannten Änderungen und Ergänzungen.

7. Absehen von einer erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Durch die nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes 2373 erfolgten Planänderungen sind die Grundzüge der Planung nicht berührt worden. Unter dieser Voraussetzung kann gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 von einer erneuten öffentlichen Auslegung abgesehen werden.

Die Planänderungen wurden mit den davon berührten Behörden abgestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im weiteren Verfahren zu den Bebauungsplänen 2369, 2370 und 2371.

8. Zusammenfassende Erklärung

Diesem Bericht ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 beigefügt.

B) Stellungnahme des Beirates:

Das Ortsamt Oberneuland hat mit Schreiben (e-mail) vom 9. Juni 2008 mitgeteilt, dass der Beirat den Bebauungsplanentwurf 2373 zustimmend zur Kenntnis genommen hat.

Dem Ortsamt Oberneuland wurde die Deputationsvorlage gemäß der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Beiräte und Ortsämter mit dem Senator für Bau und Umwelt in Bauangelegenheiten vom 1. Mai 2003 (Neufassung) übersandt.

C) Beschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr bittet den Senat und die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2373 zur Aufhebung von Bebauungsplänen im Stadtbezirk Bremen-Ost ­ Ortsteil Oberneuland ­ für die im Planentwurf bezeichneten Teilgebiete (Bearbeitungsstand: 5. August 2008) zu beschließen.

Dr. Reinhard Loske Dieter Focke (Vorsitzender) (Sprecher) Begründung zum Bebauungsplan 2373

Aufhebung von Bebauungsplänen im Stadtbezirk Bremen-Ost ­ Ortsteil Oberneuland

­ für folgende Teilgebiete: Teilgebiet Gebietsabgrenzung (schematisch, im Uhrzeigersinn) Oneu 1 Park Höpkensruh, Oberneulander Landstraße/Auf der Alten Weide Oneu 2 Klinik Hohenkamp/Gut Hodenberg, östlich Oberneulander Landstraße/westlich Hodenberger Straße Oneu 3 Südlich Am Heiddamm/westlich Am Hodenberger Deich Oneu 4 Nördlich BAB 27/östlich Rockwinkeler Landstraße/Schwarzer Weg Oneu 5 Westlich Oberneulander Landstraße/westlich Tilingweg/nördlich Eisenbahn Bremen ­ Hamburg/östlich Mühlenfeldstraße/südlich Rockwinkeler Heerstraße Teilgebiet Gebietsabgrenzung (schematisch, im Uhrzeigersinn) Oneu 6 Entfallen Oneu 7 Westlich Mühlenfeldstraße/nördlich Eisenbahn Bremen ­ Hamburg/südlich Rockwinkeler Heerstraße Oneu 8 Entfallen Oneu 9 Westlich Rockwinkeler Heerstraße/nördlich Eisenbahn Bremen ­ Hamburg/Modersohnweg und Hans-am-Ende-Weg, jeweils beidseitig Oneu 10 Östlich Rockwinkeler Heerstraße/nördlich Rütenhöfe Oneu 11 Nördlich Oberneulander Heerstraße/östlich Apfelallee/südlich Kniggeweg/westlich Oberneulander Landstraße (Bearbeitungsstand: 5. August 2008) A) Plangebiet

Das Plangebiet umfasst verschiedene Teilgebiete in dem Ortsteil Oberneuland.

Diese Teilgebiete sind benannt und mit fortlaufender Nummerierung versehen (Oneu 1 bis 11).

Die genaue Lage und Abgrenzung der Teilbereiche ist der Planzeichnung zu entnehmen.

B) Ziele, Zwecke und Erforderlichkeit des Bebauungsplanes

1. Entwicklung und Zustand Teilgebiet Entwicklung und Zustand Oneu 1 Parkanlage Höpkens Ruh, öffentliche Grünanlage von überörtlicher Bedeutung mit Ausflugsgaststätte und Hotel Höpkens Ruh, die über Auf der alten Weide erschlossen sind.

Oneu 2 Gut Hodenberg, eine historische Parkanlage mit großem alten Baumbestand, Herrenhaus und Nebengebäuden, Wassergraben/Teich mit Insel und kleiner Freilichtbühne. Veranstaltungsort der Stiftung Gut Hodenberg für Musik-, Theater- und anderen Kulturveranstaltungen.

Klinik Hohenkamp ­ der ehemalige Landsitz ist heute psychotherapeutisches Pflegeheim des DRK. Das zweigeschossige ehemalige Herrenhaus und die eingeschossigen Nebengebäude sind eingebettet in eine Parkanlage mit großen, alten Bäumen.

Oneu 3 Eingeschossige, freistehende Einfamilienwohnhäuser an den Straßen Am Heiddamm und Am Hodenberger Deich.

Oneu 4 Eingeschossige, freistehende Einfamilienwohnhäuser am Böschungsfuß der Bundesautobahn (BAB) A27.

Oneu 5 An der Mühlenfeldstraße Wohnbebauung als Straßenrandbebauung in offener Bauweise, ein- und zweigeschossig; eingestreut Ladengeschäfte in den Erdgeschossen. Im Bereich des Bahnübergangs eine Altenwohnanlage, zweigeschossig mit Staffelgeschoss.

Der nördliche Bereich ist genutzt durch öffentliche Einrichtungen (Schule, Turnhalle, Feuerwehr, Ortsamt), gegliedert durch einen öffentlichen parkartigen Waldschlag, sowie einen privaten Kindergarten an der Oberneulander Landstraße.

Im südöstlichen Bereich finden sich zwei unbebaute Flächen, landwirtschaftlich genutzt die eine an der Oberneulander Im Übrigen an der Oberneulander Landstraße eingeschossige Wohnbebauung in offener Bauweise, als Straßenrandbebauung wie auch im rückwärtigen Bereich auf relativ großen Grundstücken.