Problemorientiertes Lernen

Im Haushaltsrest sind Tarif-, Besoldungs- und Ausgleiche für Preisteigerungen für 2004 enthalten (1.846.000 EUR), die durch Sollübertragung bereitgestellt worden sind, aber aus Termingründen (Kassenschluss) nicht mehr im Haushaltsjahr 2004 überwiesen werden konnten. Weitere 76.000 EUR sind für den Modellversuch "Problemorientiertes Lernen" festgelegt. Darüber hinaus sind noch nicht quantifizierte Mittel für eine geprüfte Abrechnung des Versorgungsaufwandes 2004 vorzuhalten.

Der Haushaltsrest wird zur Fortsetzung bzw. Abrechnung der Maßnahme in voller Höhe benötigt.

Der Haushaltsrest wird in Höhe des beantragten Teilbetrages zur Fortsetzung bzw. Abrechnung der Maßnahme benötigt.

Der Haushaltsrest wird zur Fortsetzung bzw. Abrechnung der Maßnahme in voller Höhe benötigt.

Der Haushaltsrest wird zur Fortsetzung bzw. Abrechnung der mehrjährig konzipierten Maßnahmen auf allen Finanzstellen in voller Höhe benötigt.

Die Mittel nach § 8 Regionalisierungsgesetz werden den Ländern vom Bund in vorher festgelegten Monatsraten zugewiesen, ohne dass deren Verwendung zu diesem Zeitpunkt bekannt ist. Nach Bedarf können daraus Betriebskostenzuschüsse und Investitionen über diverse vorhandene oder außerplanmäßig einzurichtende Titel gezahlt werden. Die Resteübertragung beantragt die BSU regelmäßig bei dem Titel, der den höchsten Anteil an den Ausgaben hat.

Die Haushaltsreste auf allen Finanzstellen werden zur Fortsetzung bzw. Abrechnung der Maßnahme in voller Höhe benötigt.

Die Restebildung bei diesem Titel ist systembedingt. Die Ausgleichsbeträge für nicht hergestellte Stellplätze werden bei mehreren Titeln der Bezirke und der BSU vereinnahmt und wachsen dem Titel 6300.863.01 zu.

Über den Einsatz der Mittel wird in unregelmäßigen Abständen entschieden. Soweit Mittel in Höhe von über 800 Tsd. EUR für eine Einzelmaßnahme in Anspruch genommen werden, wird der Bürgerschaft mit einer Einzelvorlage berichtet. Die Mittel sind grundsätzlich in vollem Umfang zu übertragen.

Es handelt sich um Mittel aus den Ausgleichsbeträgen für nicht hergestellte Stellplätze, die vom Titel 6300.863.01 übertragen worden sind. Der Haushaltsrest wird zur Fortsetzung bzw. Abrechnung der Maßnahmen in voller Höhe benötigt. Evtl. entstehende Abrechnungsreste werden auf den Titel 6300.863. zurück übertragen.

Der Haushaltsrest wird zur Fortsetzung bzw. Abrechnung der Maßnahme in voller Höhe benötigt.

Der Haushaltsrest wird zur Fortsetzung der Maßnahme in voller Höhe benötigt.

Die Haushaltsreste auf allen Finanzstellen werden zur Fortsetzung bzw. Abrechnung der Maßnahmen in voller Höhe benötigt.

Die Haushaltsreste werden auf allen Finanzstellen zur Fortsetzung bzw. Abrechnung der Maßnahmen in voller Höhe benötigt.

Es handelt sich um Mittel aus den Ausgleichsbeträgen für nicht hergestellte Stellplätze, die vom Titel 6300.863.01 übertragen worden sind. Der Haushaltsrest wird zur Fortsetzung bzw. Abrechnung der Maßnahmen in voller Höhe benötigt. Evtl. entstehende Abrechnungsreste werden auf den Titel 6300.863.

Es handelt sich um Mittel aus den Ausgleichsbeträgen für nicht hergestellte Stellplätze, die vom Titel 6300.863.01 übertragen worden sind. Der Haushaltsrest wird zur Fortsetzung bzw. Abrechnung der Maßnahmen in voller Höhe benötigt. Evtl. entstehende Abrechnungsreste werden auf den Titel 6300.863.

Es handelt sich um Mittel aus den Ausgleichsbeträgen für nicht hergestellte Stellplätze, die vom Titel 6300.863.01 übertragen worden sind. Der Haushaltsrest wird zur Fortsetzung bzw. Abrechnung der Maßnahmen in voller Höhe benötigt. Evtl. entstehende Abrechnungsreste werden auf den Titel 6300.863.

Der Haushaltsrest wird zur Fortsetzung bzw. Abrechnung der Maßnahme in voller Höhe benötigt.

Der Rest wird zur Fortsetzung bzw. Abrechnung der Maßnahme in voller Höhe benötigt.

Der Rest wird zur Fortsetzung bzw. Abrechnung der Maßnahmein voller Höhe benötigt

Es handelt sich um zweckgebundene EU-Mittel. Der Haushaltsrest wird zur Fortsetzung bzw. Abrechnung der Maßnahme in voller Höhe benötigt.