Ausbildung

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 18. Wenn nein, wie stellt sie sicher, dass der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach fachlich qualifiziert erteilt werden kann?

m) Hält die Behörde es für angemessen, wenn an zahlreichen Schulen in Hamburg nur eine grundständig für den Religionsunterricht ausgebildete Lehrkraft tätig ist? Wenn nein, welche Schritte ergreift sie zur Veränderung dieser Situation?

Die Feststellung des Bedarfs an qualifiziertem Religionsunterricht obliegt der Schulleitung. Zu diesem Zwecke beantragt sie Neueinstellungen bzw. veranlasst Nachqualifizierungen. Die zuständige Behörde prüft nur im Einzelfall.

n) Seit dem Schuljahr 2005/2006 wird das Fach Religion in Hamburg auch in den Klassen 5 und 6 benotet. Wie wird mit Schülerinnen und Schülern verfahren, die wegen schlechter Noten in diesem Fach von den Eltern abgemeldet werden? Ist für sie eine wertorientierende Alternative geplant? Wenn nein, warum nicht?

Die Abmeldezahlen vom Religionsunterricht sind sehr gering. Dabei gebietet es der Respekt vor dem Recht des Einzelnen auf Glaubensfreiheit, die Gründe für die Abmeldung vom Religionsunterricht nicht zu erforschen. Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet werden, werden in Verantwortung der Schulen betreut.

4. Situation und Rahmenbedingungen des Religionsunterrichts in den beruflichen Schulen

a) Wie viele für das Fach Religion grundständig ausgebildete Religionslehrerinnen und -lehrer gibt es in den verschiedenen Formen der beruflichen Schulen in Hamburg? (Getrennt aufschlüsseln.)

An beruflichen Schulen werden insgesamt 21 Lehrkräfte mit einer Ausbildung im Fach Religion eingesetzt. Hierbei handelt es sich um Personen mit einer Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen und für andere Lehrämter. Eine getrennte Aufschlüsselung nach Schulformen an beruflichen Schulen ist nicht möglich. Lehrkräfte an beruflichen Schulen werden üblicherweise schulformübergreifend eingesetzt. Über diese grundständig ausgebildeten Lehrkräfte hinaus werden an beruflichen Schulen 77 über eine Fortbildung am PTI ausgebildete Lehrkräfte eingesetzt.

b) Gibt es an jeder beruflichen Schule mindestens eine grundständig ausgebildete Religionslehrkraft? Wenn nein, hält die Behörde für Bildung und Sport dies für verantwortbar? Welchen Einfluss nimmt die Behörde auf die Schulleitungen hinsichtlich einer angemessenen Anmeldung von Einstellungsbedarfen für das Fach Religion?

Grundständig ausgebildete Lehrkräfte gibt es an 17 beruflichen Schulen. Dies ist angemessen, weil das Unterrichtsfach Religion nur für das Technische Gymnasium und das Wirtschaftsgymnasium vorgesehen ist. Über das PTI ausgebildete Lehrkräfte bieten in weiteren 22 beruflichen Schulen Religionsgespräche an.

Insgesamt gibt es folglich an 39 von 46 beruflichen Schulen ein Angebot im Fach Religion bzw. Religionsgespräche.

c) Wie viele Stunden Religionsunterricht bzw. Religionsgespräch sind in den unterschiedlichen Formen der beruflichen Schulen laut Stundentafel vorgesehen?

In den beiden Halbjahren der Grundstufe und in zwei Halbjahren der Studienstufe des Technischen Gymnasiums und des Wirtschaftsgymnasiums werden jeweils zwei Unterrichtsstunden Religion angeboten. In der Berufsschule, der Berufsvorbereitungsschule, der teil- und vollqualifizierenden Berufsfachschule sowie in der Fachschule für Sozialpädagogik sind im Umfang von mindestens zehn Unterrichtsstunden pro Schuljahr Religionsgespräche anzubieten.

d) Wird in allen beruflichen Schulen den Schülerinnen und Schülern tatsächlich Religionsunterricht bzw. Religionsgespräch angeboten?

Wenn nein, wie können die Schülerinnen und Schüler ihren Anspruch auf Religionsunterricht bzw. Religionsgespräch realisieren?

Religionsunterricht wird im Technischen Gymnasium und im Wirtschaftsgymnasium angeboten.

Religionsgespräche werden nicht in allen Schulformen der beruflichen Schulen angeboten, weil die Nachfrage nicht vorhanden ist oder weil Lehrkräfte nicht im benötigten Umfang zur Verfügung stehen.

e) Wie viele Stunden Religionsunterricht bzw. Religionsgespräch wurden in den letzten fünf Schuljahren in den beruflichen Schulen tatsächlich erteilt? Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen daran teil? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozentwerten zum jeweiligen Schülerjahrgang bezogen auf Vollzeit- und Teilzeitschulformen angeben.) Wie viele Lehrerwochenstunden wurden dafür gebraucht?

Der Unterricht in Religion wird im Technischen Gymnasium und im Wirtschaftsgymnasium gemäß Stundentafel erteilt. Der Umfang der in den Schulformen Berufsschule, Berufsvorbereitungsschule und Berufsfachschule erteilten Religionsgespräche konnte zeitbedingt nicht erhoben werden.

f) Welche alternativen Unterrichtsangebote werden Schülerinnen und Schülern gemacht, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen?

Wenn Schülerinnen und Schüler nicht am Religionsunterricht des Technischen Gymnasiums und des Wirtschaftsgymnasiums teilnehmen wollen, besuchen sie den Unterricht im Fach Philosophie.

g) Ist der Religionsunterricht bzw. das Religionsgespräch auch im Kontext der Umstrukturierungen der beruflichen Schulen und veränderter didaktischer Konzepte gesichert bzw. welche Veränderungen sind zu erwarten?

Ja.

h) Hält die Behörde für Bildung und Sport die Situation des Religionsunterrichts bzw. des Religionsgesprächs für befriedigend bzw. welche Maßnahmen wird sie zur Verbesserung ergreifen?

Die Situation des Religionsunterrichts im Technischen Gymnasium und im Wirtschaftsgymnasium ist gut. Das Angebot zu Religionsgesprächen in den beruflichen Schulen wird weiterentwickelt. So ist in 2005 die Funktion eines Beauftragten/einer Beauftragten für Religionsgespräche an beruflichen Schulen besetzt worden. Die Qualifizierungsmaßnahme für Lehrkräfte an beruflichen Schulen am PTI wird fortgesetzt.

i) Gibt es ähnlich wie in der gymnasialen Oberstufe auch an der Berufsschule eine Alternative zum Fach Religion oder zum Religionsgespräch? Wenn ja, wie ist es ausgestaltet? Wenn nein, warum nicht?

Religionsgespräche in der Schulform Berufsschule sind ein zusätzliches Angebot an die Schülerinnen und Schüler, für das es keine Alternative gibt.

j) Wie wird mit Schülerinnen und Schülern verfahren, die sich vom Religionsunterricht abmelden?

Siehe Antwort zu 4. f).

5. Fortbildung von Religions- bzw. Ethiklehrerinnen und -lehrern und Qualitätssicherung des Religions- bzw. Ethikunterrichts

a) Verfügt die Behörde für Bildung und Sport über Daten zum Fortbildungsverhalten der Religionslehrinnen und -lehrer/Ethiklehrerinnen und -lehrern in den verschiedenen Schulformen und -stufen?

Ja, soweit die Religionslehrkräfte bzw. Ethiklehrkräfte an Fortbildungsveranstaltungen des LI teilgenommen haben. Zu den Daten, die dem PTI vorliegen, siehe die Antworten zu 3. c) und zu 5. b).

b) Welche Angebote zur Fortbildung der Religionslehrerinnen und Religionslehrer und zur Qualitätssicherung des Religionsunterrichts machen das PTI und das LiF; wie viele Lehrerinnen und Lehrer nehmen daran teil? (Bitte nach Schulformen und -stufen aufschlüsseln.)

Das LI macht für Lehrkräfte im Fach Religion Angebote, die die Qualitätssicherung des Unterrichts sowie die Vermittlung grundlegender Kompetenzen nach Maßgaben des geltenden Rahmenplans gewährleisten.

Die Fortbildungsangebote des LI sind in verschiedener Publikationsform öffentlich zugänglich. Alle Angebote haben das Ziel, eine hohe Unterrichtsqualität zu gewährleisten.

Arbeitsschwerpunkte und Teilnehmendenzahlen am LI/Beratungsfeld Religion: Schuljahr 2003/2004: Schwerpunkte der Veranstaltungsangebote für Sekundarstufen I und II:

­ Einführung in die neuen Rahmenpläne,

­ Unterstützungsangebote für Fachleitungen,

­ Unterstützungsangebote und Qualifizierung für Unterrichtende ohne Fakultas im Fach Religion.

Teilnehmendenzahl absolut: 305;

­ nach Schulstufen (entsprechend Veranstaltungsausrichtung): Sekundarstufe I: 149, Sekundarstufe II: 146;

­ nach Schulformen: Gymnasium: 184, Gesamtschule: 74, Grund-, Haupt- und Realschule: 40, Sonderschule: 5, Berufliche Schule: 2.