Häusliche Pflege von Angehörigen. Die flankierende Maßnahme Häusliche Pflege bezieht sich darauf ggfs

Da die Kita-Gutscheine von den Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden, liegen mit Stand

4. Januar 2006 die Daten über die tatsächliche Inanspruchnahme für die Monate August bis Dezember 2005 noch nicht vollständig vor.

· Häusliche Pflege von Angehörigen

Die flankierende Maßnahme „Häusliche Pflege" bezieht sich darauf, ggfs. die bestgehenden Leistungsansprüche von pflegebedürftigen Angehörigen nach dem SGB XI (Pflegeversicherung) bzw. dem SGB XII (Sozialhilfe) zu realisieren. Zu diesem Zweck verweist die ARGE bei Bedarf auf die bezirkliche Seniorenberatung oder das Gesundheitsamt. In welchem Umfang die dorthin verwiesenen SGB IILeistungsempfänger bezüglich der häuslichen Pflege von Angehörigen und der Realisierung entsprechender Leistungsansprüche beraten werden, wird statistisch nicht erfasst.

· Schuldnerberatung Flankierende Leistungen der Schuldnerberatung werden u. a. für SGB II und für SGB XII-Leistungsempfänger von 7 privaten Trägern an 9 Standorten in Hamburg angeboten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

· Migrationsberatung und ergänzende Sprachförderung

Die Migrationsberatung wird seit dem 1. September 2005 von den in jedem Bezirk bestehenden Integrationszentren wahrgenommen. Zielgruppen sind bleibeberechtigte Ausländer ab dem vierten Jahr nach Bleiberecht, Spätaussiedler ab dem vierten Jahr nach Zuzug, und Eingebürgerte und Deutsche aus dem Ausland. Auch Leistungsempfänger nach SGB II können das Beratungsangebot wahrnehmen.

Die Migrationsberatung umfasst folgende Aufgaben: ­Sozialpädagogische Begleitung/Krisenintervention bei Teilnehmern am Integrationskurs gemäß § 44 Aufenthaltsgesetz, ­Fallmanagement, ­Beratung zur Sprachförderung, ­Verweisberatung mit Lotsenfunktion.

Träger der Migrationsberatung und der ergänzenden Sprachförderung sind: Träger Standorte der Integrationszentren Arbeiterwohlfahrt, LV Hamburg e. V. St. V. Altona, Hospitalstraße 109

Wilhelmsburg, Thielenstraße 3 a Kirchdorf-Süd, Dahlgrünring 2

Caritasverband für Hamburg e. V. Bergedorf, Alte Holstenstraße 12

Die tatsächliche Inanspruchnahme der Migrationsberatung als flankierende Maßnahme für SGB II-Leistungsempfänger soll in diesem Jahr (2006) als Kennzahl für eine Erhebung bei den Trägern eingeführt werden. Im Jahr 2005 wurden hierzu keine Statistiken erhoben.

· Ergänzende Sprachförderung

Soweit die Sprachfördermöglichkeiten des Bundes und der ARGE für bleibeberechtigte Zuwanderer nicht in Betracht kommen, kann die ARGE auch auf die ergänzenden Sprachförderungsangebote der Integrationszentren verweisen. Im Rahmen der Migrationsberatung wird dann über eine Teilnahmemöglichkeit entschieden.

Außerdem wurde zwischen dem 1. Mai 2005 und dem 31. Dezember 2005 die Suchtberatung nach § 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II insgesamt von 203 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Anspruch genommen. Daneben haben die Beratungsstellen flächendeckend Schulungen für die Mitarbeiter der ARGE angeboten. In 2006 können mit den von der Bürgerschaft zur Verfügung gestellten Mitteln ca. 1200 erwerbsfähige Hilfebedürftige im Rahmen dieser flankierenden Maßnahme betreut werden.

Welche Anbieter erhalten Zuwendungen im Rahmen der flankierenden Leistungen in welcher Höhe für welche konkreten Leistungen?

Wann wurden welche flankierenden Leistungen ausgeschrieben und vergeben?

Im Hinblick auf die verschiedenen flankierenden Leistungen ist wie folgt zu differenzieren:

· Kinderbetreuung Entfällt (die Betreuungsleistungen für Kinder, deren Eltern an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen, werden nicht im Rahmen von Zuwendungen nach §§ 23, 44 LHO finanziert). Im nachfrageorientierten Kita-Gutschein-System können die Familien die Kindertageseinrichtung selbst auswählen.

· Häusliche Pflege von Angehörigen Entfällt (Häusliche Pflege wird nicht als Geld- oder Sachleistung nach dem SGB II erbracht).

· Schuldnerberatung

Insgesamt wurden 2005 für die Schuldner- und Insolvenzberatung rund 2,9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung der Anbieter erfolgt einzelfallbezogen über die Abrechnung erfolgsbezogener Fallkostenpauschalen.

· Psychosoziale Betreuung

Insgesamt wurden 2005 für Psychosoziale Betreuungsmaßnahmen Zuwendungsmittel in Höhe von rund 1.76 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Träger Leistung Zuwendungshöhe 2005 in Euro Arbeitslosentelefonhilfe Telefonische und persönliche Beratung arbeitsloser Menschen im Hinblick auf:

· Informationen über SGB IILeistungen und staatliche Transferleistungen

· Hilfen bei Problemen in familiären, wirtschaftlichen und sozialen Bereichen

· Motivation und Unterstützung bei Bewerbungen.

1.230.000.­ Aqtivus Persönliche und telefonische Beratung und Vermittlung arbeitsloser Menschen mit Migrationshintergrund, durch Information, Schulung und gezielte Einzelberatung.

401.967.­ Solidarische Psychosoziale Hilfe Persönliche und telefonische Beratung und Begleitung sowie Stabilisierung von Langzeitarbeitslosen mit besonderen psychischen Problemen durch intensiven Einzel- und Gruppenberatung.

82.000.­ Kaffeeklappe, Diakonisches Werk Beratung und Unterstützung von ausstiegwilligen Prostituierten durch gezielte Stabilisierung in Einzelund Gruppenberatung.

25.967.­