Anbringung einer Gedenktafel an die ehemalige Calmannsche Frauenklinik Johnsallee 68

Die jüdische Gemeinde Hamburg hat den Wunsch geäußert, dass an der ehemaligen Calmannschen Frauenklinik im Gebäude Johnsallee 68 eine Gedenktafel angebracht wird. Diesem Wunsch wurde bislang nicht entsprochen.

Ich frage daher den Senat:

1. Wurde ein Antrag gestellt?

a) Von wem?

b) Wann?

c) An wen?

Die Kulturbehörde hat ein Schreiben der Bürgerschaftskanzlei vom 19. März 1997, mit dem ein Vermerk des Instituts für die Geschichte der deutschen Juden über die Bedeutung der ehemaligen Calmannschen Frauenklinik im Hause Johnsallee 68 übersandt wurde, zum Anlaß genommen, für das von der Universität Hamburg genutzte Haus eine Gedenktafel aus dem Programm der „Denkmäler der jüdischen Gemeinde" vorzusehen.

2. Ist ein Textvorschlag für diese Tafel gemacht worden?

a) Von wem?

b) Wann?

c) An wen?

Nachdem das grundsätzliche Einvernehmen über das Vorhaben erzielt wurde, hat die Kulturbehörde der Behörde für Wissenschaft und Forschung mit Schreiben vom 11. März 1998 einen Textvorschlag für die Gedenktafel unterbreitet.

3. Falls ein Textvorschlag vorliegt:

a) Mit wem

b) Bis wann soll er abgestimmt werden?

Die Behörde für Wissenschaft und Forschung hat diesen Textvorschlag am 4. Juni 1998 grundsätzlich unterstützt, hierzu jedoch angeregt, Anmerkungen und Informationen des zwischenzeitlich befaßten Fachbereiches Geschichtswissenschaften der Universität Hamburg und des Instituts für die Geschichte der deutschen Juden zu berücksichtigen.

Dem Institut für die Geschichte der deutschen Juden sind die noch offenen Fragen zur Stellungnahme zugeleitet worden. Eine Antwort liegt bisher nicht vor.

Ist für die Abstimmung des Textes ein gemeinsames Treffen der Beteiligten vorgesehen?

Wenn ja, wann?

Ein Treffen mit den Beteiligten ist bisher nicht vorgesehen.

4. Wann ist mit der Anbringung der Tafel zu rechnen? Bitte angeben, ob es noch in diesem Jahr stattfinden wird. Wenn nicht, dann bitte angeben, in welchem Quartal des nächsten Jahres.

Im ersten Quartal des nächsten Jahres.