Maßnahmen der Bodenordnung sind entweder nach den Vorschriften des BauGB oder durch privatrechtliche Vereinbarungen

Die vorgesehenen Maßnahmen betreffen überwiegend den öffentlichen Raum. Die sozialen Verhältnisse der Bewohner werden nicht unmittelbar berührt; ein Sozialplan ist nicht erforderlich. Bei der Vorbereitung und Durchführung von Einzelmaßnahmen werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in den Planungs- und Abstimmungsprozess einbezogen ­ sollte hier eine unmittelbare Betroffenheit entstehen, so werden Maßnahmen für eine sozial verträgliche Umsetzung des Vorhabens nach dem Sanierungsrecht ergriffen (§§ 180 und 181

Der vor Durchführungsbeginn der Sanierung gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Gewerbetreibenden und sonstigen lokalen Akteuren durchzuführende Prozess zur Erstellung eines Bürgergutachtens gewährleistet eine frühzeitige Einschätzung der Auswirkungen auf die Betroffenen und eine darauf abzustellende Planung.

Maßnahmen der Bodenordnung sind entweder nach den Vorschriften des oder durch privatrechtliche Vereinbarungen durchzuführen.

9. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender Prüfung

Die Kosten- und Finanzierungsübersicht (§ 149 wurde auf der Grundlage des Quartiersentwicklungskonzeptes der Untersuchungen für einen Durchführungszeitraum von 15 Jahren aufgestellt. Die Kosten sind mit Preisstand des Jahres 2006 auf Basis von Kostenannahmen und der geplanten Maßnahmen vom Gutachter geschätzt worden. Die Gesamtkosten aller sanierungsbedingten öffentlichen Maßnahmen werden auf rund 28,8 Mio. geschätzt (siehe hierzu auch Anlage 1, Kosten- und Finanzierungsübersicht / Maßnahmenplan)

Bis zum Jahr 2012 sollen Maßnahmen in einem Umfang von 10,5 Mio. durchgeführt werden. Zur Finanzierung sind Mittel aus den Bund-Länder-Programmen Stadtumbau-West und Soziale Stadt sowie EU-Mittel aus dem Programm EFRE 2007-2013 einzusetzen, von denen rund 5,6 Mio. bis Ende 2009 haushaltsmäßig zur Verfügung stehen. Für die bislang vom Bund bewilligten Bundesfinanzhilfen stehen die erforderlichen Komplementärmittel im Haushalt bis 2008 zur Verfügung.

Mit dem Beschluss der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet ist keine Beschlussfassung der Einzelmaßnahmen gemäß der beigefügten Kosten- und Finanzierungsübersicht verbunden. Die bislang vorliegende Grobplanung und deren Kostenschätzung sind im Rahmen der Einzelmaßnahmenumsetzung zu konkretisieren und unterliegen einem dynamischen Prozess. Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen ist abhängig von der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel sowie der politischen Beschlussfassung. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sowie die Ermittlung möglicher Kostensteigerungen erfolgen im Rahmen der Konkretisierung der Einzelmaßnahmen.

Zur Darstellung der Kosten / Finanzierung bis zum Jahre 2012 für die vorrangig umzusetzenden Maßnahmen siehe Anlage 2.

Die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet hat per se keine unmittelbaren Auswirkungen auf beide Geschlechter. Das Handlungskonzept berücksichtigt die Grundsätze des Gender Mainstreaming, in dem es u.a. Maßnahmen für ein geschlechterspezifisches Beratungs-/ Seite 12 von 13

Bildungs- oder Freizeitangebot umfasst sowie die Grundsätze bei der Gestaltung öffentlicher Räume oder bei der Planung von Gemeinbedarfseinrichtungen skizziert, die in den weiteren Planungsphasen dann konkretisiert werden.

Die beschriebene Lösung hat keine personellen Auswirkungen.

10. Beteiligung / Abstimmung

Der Senator für Justiz und Verfassung hat das Ortsgesetz (Anlage 3) rechtsförmlich geprüft und keine Bedenken erhoben.

Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 139 im Rahmen der oben genannten Untersuchung beteiligt.

Der Beirat Neustadt hat in seiner Sitzung am 21. August 2008 dem Ortsgesetz über das Sanierungsgebiet Huckelriede / Sielhof zugestimmt.

Der Beirat Obervieland hat in seiner Sitzung am 9. September 2008 dem Ortsgesetz über das Sanierungsgebiet Huckelriede / Sielhof zugestimmt.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat in der Sitzung am 30.10.

a) gemäß § 141 Abs. 2 das Absehen von vorbereitenden Untersuchungen beschlossen,

b) dem Entwurf Ortsgesetz über ein Sanierungsgebiet Huckelriede / Sielhof zugestimmt,

c) die Entlassung eines Teilbereiches aus dem bereits bestehenden Fördergebiet Soziale Stadt Kattenturm beschlossen,

d) die Ziele und Zwecke der Sanierung beschlossen,

e) die Frist zur Durchführung der Sanierung durch Beschluss auf 15 Jahre festgelegt.

11. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Das Ortsgesetz über das Sanierungsgebiet Huckelriede / Sielhof (Anlage 3) ist nach § 143 Abs. 1 ortsüblich bekannt zu machen.

Nach Beschluss steht einer Veröffentlichung über das elektronische Informationsregister nichts entgegen.

Anlagen

1. Kosten- und Finanzierungsübersicht / Maßnahmenplan nach § 149 2. Kosten- und Finanzierungsübersicht / Zeit -und Maßnahmenplan für die Jahre 2008 bis 2012

3. Entwurf Ortsgesetz über das Sanierungsgebiet Huckelriede / Sielhof mit Anlage (Übersichtsplan) Seite 13 von 13