Beamte

Gemäß Artikel 71, Absätze 3 und 4 der Verfassung werden die Mitglieder des Rechnungshofes auf Vorschlag des Senats von der Bürgerschaft mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt und vom Senat ernannt.

Das Amt des Vizepräsidenten des Rechnungshofes ist seit dem Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers zum 30. November 2005 vakant.

Der Senat hat beschlossen, der Bürgerschaft entsprechend dem Vorschlag des Präsidenten des Rechnungshofes den Direktor bei dem Rechnungshof Herrn Michael Otto-Abeken zur Wahl zum Vizepräsidenten des Rechnungshofes vorzuschlagen.

Herr Otto-Abeken erfüllt als Beamter des höheren Verwaltungsdienstes die nach §§ 3 und 4 des Gesetzes über den Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum Vizepräsidenten.

Herr Otto-Abeken ist für sein künftiges Amt beim Rechnungshof fachlich und persönlich geeignet. Sein beruflicher Werdegang ist aus der Anlage ersichtlich.

Der Senat hat weiter beschlossen, der Bürgerschaft entsprechend dem Vorschlag des Präsidenten des Rechnungshofes als Nachfolger für den Direktor bei dem Rechnungshof, Herrn Michael Otto-Abeken, Herrn Leitenden Regierungsdirektor Hans Joachim Manfred Mose zur Wahl zum Mitglied des Rechnungshofes vorzuschlagen.

Herr Mose erfüllt als Beamter des höheren Verwaltungsdienstes die nach §§ 3 und 4 des Gesetzes über den Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum Direktor bei dem Rechnungshof.

Herr Mose ist für sein künftiges Amt beim Rechnungshof fachlich und persönlich geeignet. Sein beruflicher Werdegang ist aus der Anlage ersichtlich.

Frau Direktorin bei dem Rechnungshof Elisabeth SeelerKling wird zum 18. Januar 2006 auf eigenen Wunsch gemäß Nummer 13 der Richtlinien über die Bewilligung von Sonderurlauben für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter (HmbSUrlR) von ihrem Amt beim Rechnungshof beurlaubt.

Der Senat hat beschlossen, der Bürgerschaft entsprechend dem Vorschlag des Präsidenten des Rechnungshofes als ihren Nachfolger Herrn Ersten Baudirektor Olde Friedrichsen zur Wahl zum Mitglied des Rechnungshofes vorzuschlagen.

Herr Friedrichsen erfüllt als Beamter des höheren Verwaltungsdienstes die nach §§ 3 und 4 des Gesetzes über den Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum Direktor bei dem Rechnungshof.

Herr Friedrichsen ist für sein künftiges Amt beim Rechnungshof fachlich und persönlich geeignet. Sein beruflicher Werdegang ist aus der Anlage ersichtlich.

Petitum:

Der Senat schlägt der Bürgerschaft vor, Herrn Michael Otto-Abeken zum Vizepräsidenten des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg sowie die Herren Hans Joachim Manfred Mose und Olde Friedrichsen zu Mitgliedern des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg zu wählen.