Arbeitgeber
Wenn nicht, wie viele Wahlhelfer müssten zusätzlich eingesetzt werden, damit eine Verkündung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses in der Wahlnacht gewährleistet ist?
Unabhängig von der Antwort zu 5. a): Nach Berechnungen der zuständigen Behörde würden hierfür nach Schließung der Wahllokale zusätzlich ca. 31 000 Wahlhelfer benötigt. (20 Personen pro Wahllokal, um das vorläufige amtliche Endergebnis noch in der Wahlnacht verkünden zu können; dabei wird davon ausgegangen, dass die 10 tagsüber tätigen Wahlhelfer nicht mehr zur Auszählung eingesetzt werden können, weil sie durch die intensive Betreuung der Wahlberechtigten bei der ersten Wahl nach dem neuen Wahlrecht nicht mehr für eine konzentrierte Auszählung am Wahlsonntag zur Verfügung stehen.)
c) Ist es realistisch, dass eine entsprechende Anzahl von Wahlhelfern eingesetzt werden kann?
Nein. Es würden nach der dargestellten Berechnung insgesamt ca. 46 500 Wahlhelfer (gegenüber bisher ca. 11 000) benötigt.
d) Wie hoch wären die zusätzlichen Kosten?
Eine Auszählung ab dem auf den Wahlsonntag folgenden Montag mit Hilfe ehrenamtlicher Wahlhelfer ist nur möglich, wenn sicher gestellt wird, dass bei Einsatz berufstätiger Wahlhelfer diese von ihren Arbeitgebern, gegen Übernahme der Lohnkosten bzw. Erstattung des Verdienstausfalls durch die FHH, von ihren sonstigen Tätigkeiten freigestellt werden.
Kalkulatorisch wurden als Erstattung der Lohnkosten an die Arbeitgeber für einen Wahlhelfer die Kosten pro Tag für eine 1/2 Stelle Vergütungsgruppe BAT IV a und eine
1/2 Stelle Vergütungsgruppe BAT VII nach der Bruttopersonalkostentabelle (Stand 12/2004) in Höhe von 230 Euro (Jahresmittelwert 49 200 Euro geteilt durch 211 Normalarbeitstage) angesetzt. Zudem wird davon ausgegangen, dass unter den Wahlhelfern zu 25 % Bedienstete der FHH sind, für die keine Lohnausfallerstattung anfällt.
Damit ergeben sich für die 2 zusätzlichen Auszählungstage Lohnausfallkosten von ca. 5,3 Mio. Euro und Aufwandsentschädigungen von ca. 1 Mio. Euro: Da die für den Wahlsonntag eingerichteten 1550 Wahllokale (rd. 1300 Urnenwahllokale und 250 Briefwahllokale) an den Folgetagen nicht mehr alle zur Verfügung stehen werden, sind außerdem besondere organisatorische (passende Räumlichkeiten), logistische (Transport der Stimmzettelhefte) und sicherheitstechnische (Sicherung der Stimmzettelhefte) Anforderungen zu erfüllen. Die hierfür entstehenden Kosten werden von der zuständigen Behörde auf rund 0,5 Mio. Euro geschätzt.
Somit ist rechnerisch nach Schätzungen der zuständigen Behörde von Gesamtkosten i. H. v. rund 6,8 Mio. Euro auszugehen.
6. Kann eine Handauszählung auch auf andere Art als mit ehrenamtlichen Wahlhelfern durchgeführt werden? Wenn ja,
a) wie würde dies aussehen?
Die zuständige Behörde hat hierzu folgende Vorstellungen entwickelt: Die Auszählung wird ab Montag nach der Wahl durch einen „Auszähl-Vorstand" durchgeführt. Dieser könnte aus Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg gebildet werden. Für diese wäre kein Lohnausfall zu zahlen; die Bediensteten würden die Auszählung während ihrer Dienstzeit durchführen. Dann wäre aber der normale Dienstbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg nicht mehr aufrecht zu erhalten. Außerdem würde das bisher durchgehaltene Prinzip der Selbstorganisation der Wählerschaft zur Durchführung der Wahl und insbesondere der Ergebnisermittlung durchbrochen. Das Vertrauen der Wähler in eine neutrale Ergebnisermittlung könnte erschüttert werden.
b) wie hoch wären dann die Kosten?
Für den Auszähl-Vorstand müsste die übliche Aufwandsentschädigung für die zwei zusätzlichen Auszählungstage gezahlt werden (insgesamt rund 1 Mio. Euro). Hinzu kommt der Organisationsaufwand für die Verlegung der Wahllokale vor Beginn der Auszählung in andere Räumlichkeiten, der von der zuständigen Behörde auf ca. 0,5 Mio. Euro geschätzt wird. Insgesamt ergeben sich Kosten in Höhe von etwa 1,5 Mio. Euro.
7. Kommt der Einsatz von technischen Hilfsmitteln in Betracht, um nach dem geltenden Wahlrecht noch in der Wahlnacht das vorläufige amtliche Endergebnis der Bürgerschaftswahl feststellen und verkünden zu können?
Ja, denn das geltende Wahlrecht lässt den Einsatz von „Stimmenzählgeräten" prinzipiell zu (§ 29 Abs. 2 Bürgerschaftswahlgesetz). Nähere Ausführungsvorschriften zur Zulassung und Verwendung von Stimmenzählgeräten hätte der Senat im Rahmen seiner Verordnungsermächtigung zu treffen (§ 47 Nr. 11 Bürgerschaftswahlgesetz).
8. Soweit es verschiedene technische Ansätze gibt, bitte für jeden Ansatz getrennt:
a) Wie würde das Hilfsmittel aussehen und wie wäre die Handhabung?
Nach den bisherigen Marktsondierungen sind folgende fünf technische Ansätze möglich:
Handauszählung mit PC-Unterstützung
Handauszählung mit Barcode-Lesestiften
Verwendung von Wahlgeräten eines entsprechend zugelassenen Herstellers
Einsatz von Touchscreen-Geräten
Einsatz von Digitalen Wahlstiften.
Im Einzelnen: Handauszählung mit PC-Unterstützung
Die Wahlergebnisse werden nach Schließung der Wahllokale in einen PC eingegeben. Dazu liest eine Person die Ergebnisse aus dem Stimmzettelheft vor und eine zweite Person tippt diese in das Auswertungsprogramm ein. Pro Stimmzettelheft wird dafür durchschnittlich eine halbe Minute benötigt. Es werden von Zweierteams jeweils die Landesliste und die Wahlkreisliste ausgewertet. Danach werden die Stimmzettelhefte und die erfassten Stimmen von zwei weiteren Zweierteams kontrolliert.
Rechnet man die Zeit für die Herstellung der Infrastruktur in den Auswertungsräumen, Pausen und die Abstimmung des Wahlvorstandes über nicht eindeutige Stimmabgaben hinzu, könnte das Wahlergebnis für einen Wahlbezirk nach 8 Stunden feststehen unter der Voraussetzung, dass keine technischen Probleme wie z. B. Netzausfälle o. ä. auftreten. Hierfür würden 8 Personen pro Wahlvorstand ausreichen. Um alle Ergebnisse aus den Wahllokalen innerhalb von 8 Stunden vorliegen zu haben, müssten insgesamt 12 400 Personen zum Einsatz kommen.
Handauszählung mit Barcode-Lesestiften
Die vom Wahlberechtigten per Hand gekennzeichneten Stimmzettelhefte werden durch den Wahlvorstand nach Schluss der Stimmabgabe mit einem Barcode-Lesestift ausgewertet. Für den Wählenden ändert sich nichts.
Jede Partei und jeder Kandidat wird beim Druck des Stimmzettelheftes zusätzlich mit einem eindeutig identifizierbaren Barcode versehen. Zur Ergebnisfeststellung werden eine Software und für jeden der sieben Mitglieder des Wahlvorstandes ein Speichermodul und ein Barcode-Lesestift benötigt.
Bei der Auszählung müssen alle Stimmzettelblätter vom Wahlvorstand durchgesehen und jeweils der Barcode, neben der vom Wähler vorgenommenen Kennzeichnung, gescannt werden. Nach Schätzungen auf Basis von Erfahrungen in bayerischen Kommunen, die den Barcode-Lesestift bei Kommunalwahlen einsetzen, dürfte der zeitliche Aufwand bei mindestens 8 Stunden liegen.
Verwendung von Wahlgeräten eines entsprechend zugelassenen Herstellers
Eine Firma bietet elektronische Wahlgeräte an, die in Deutschland bereits zu Bundestags- und Europawahlen und in modifizierter Form für Kommunalwahlen zugelassen sind. Die Wähler treffen ihre Wahl per Knopfdruck auf einer Maske, die den gesamten Stimmzettel abbildet. Nach Ende der Wahl wird das Wahlergebnis ebenfalls per Knopfdruck festgestellt und als Anlage für die Niederschrift ausgedruckt. Die auf einem Speichermodul gesammelten Daten werden anschließend zu den Wahldienststellen gebracht und mit den anderen Wahlbezirksergebnissen rechnerisch zusammengefasst.
Wahlgeräte, bei denen mengenmäßig die Kandidierenden-Vielzahl der Hamburger Stimmzettelhefte abgebildet werden könnte und die ein Kumulieren von fünf Stimmen ermöglichen, sind derzeit (noch) nicht auf dem Markt verfügbar.
Einsatz von Touchscreen-Geräten
Jede Wahlkabine ist mit einem Touch-Screen-Bildschirm, einem Drucker und einer Steuereinheit ausgestattet. Der Bildschirm zeigt eine Übersicht der an der Wahl teilnehmenden Parteien. Durch Berühren eines „Partei-Logos" kann sich der Wählende die Kandidierenden dieser Liste anzeigen lassen und seine fünf Stimmen ganz oder teilweise entweder auf die Gesamtliste oder die Kandidaten verteilen. Nach Abschluss der Wahlhandlung gibt der Drucker für den Wähler einen Belegstreifen mit den von ihm gewählten Kandidaten/Parteien aus, der zur Beweissicherung in die Wahlurne zu legen ist.
Nach 18.00 Uhr startet der Wahlvorstand per Knopfdruck das Auswertungsprogramm.
Das Ergebnis wird ausgedruckt und zur Niederschrift des Wahlvorstandes genommen.
Die gespeicherten Daten werden anschließend zu den Wahldienststellen gebracht und mit den anderen Wahlbezirksergebnissen rechnerisch zusammengefasst. Eine Auszählung der „Belegstreifen" entfällt.
Das Verfahren ist noch nicht für die Verwendung bei Wahlen zertifiziert bzw. zugelassen.
Einsatz von Digitalen Wahlstiften
Der Wählende erhält vom Wahlvorstand die mit einem speziellen Hintergrundmuster bedruckten Stimmzettelhefte und einen digitalen Stift, um seine Kreuze zu machen.
Nach dem Wahlvorgang gibt der Wähler den Stift beim Wahlvorstand ab und legt das Stimmzettelheft in die Wahlurne. Der Wahlvorstand beendet den Wahlvorgang, indem er die Daten vom Stift auf ein Speichermedium lädt, das diese Daten in später nicht nachvollziehbarer Reihenfolge sichert. Der Stift wird nach jeder Stimmabgabe entladen.
Nach 18.00 Uhr startet der Wahlvorstand per Knopfdruck das Auswertungsprogramm.
Nach der Entscheidung über die Gültigkeit der unklaren Fälle wird das vorläufige Endergebnis festgestellt. Der Wahlvorstand druckt das Ergebnis als Anlage für die Niederschrift aus.
Die gespeicherten Daten werden anschließend zu den Wahldienststellen gebracht und mit den anderen Wahlbezirksergebnissen rechnerisch zusammengefasst. Eine Auszählung der Stimmzettelhefte entfällt.
Das Verfahren ist noch nicht für die Verwendung bei Wahlen zertifiziert bzw. zugelassen.