Bundes-Bodenschutzgesetz

Gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz sind die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind der Boden und Altlasten zu sanieren. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktion so weit wie möglich vermieden werden. Die Anforderungen richten sich nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung Gemäß Bremischen Naturschutzgesetz ist der Boden zu erhalten; ein Verlust oder eine Verminderung seiner natürlichen Fruchtbarkeit und Ertragsfähigkeit ist zu vermeiden.

Altlasten/schädliche Bodenveränderungen

Es liegen Ergebnisse folgender Untersuchungen vor:

· Durchführung von technischen Untersuchungen auf zwei Grundstücken in Bremen-Horn-Lehe im Bereich des Bebauungsplangebietes 2300, Harress Pickel Consult AG, 26. Februar 2008 (Entwurf),

· im Bereich des Bebauungsplangebietes 2300 Horn-Lehe, Harress Pickel Consult AG, 14. November 2007,

· Technische Untersuchungen an Tankstationen der Shell Deutschland Oil (Markenname: DEA), Leher Heerstraße 98, 28359

Bremen, Harress Pickel Consult AG, 24. Februar 2004,

· Eingrenzende Untersuchungen für das Grundstück Leher Heerstraße 102 in Bremen-Horn, Consens Umweltplanung Europaallee 1 bis 3, 28309 Bremen, April 2003,

· Vier weitere Berichte bzw. Gutachten im Rahmen von früheren Umbau- und Sanierungsmaßnahmen der Tankstelle auf dem Grundstück Leher Heerstraße 98.

Im Rahmen der historischen Nutzungsrecherchen sind folgende altlastverdächtige Nutzungen festgestellt worden:

· Leher Heerstraße 98 bis 100, Mühlenbetrieb und Landhandel (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), seit ca. 1960 Tankstelle,

· Leher Heerstraße 102, Kürschnerei, Schrotthandel, Ausbildungszentrum der Telekom (u. a. Werkstätten, Lagerflächen, Trafoanlagen und Heizöltanks).

Zur Abklärung des Altlastenverdachts wurden im Plangebiet 67 Rammkernsondierungen in Tiefen bis maximal 5 m unter Geländeoberkante abgeteuft sowie Oberbodenuntersuchungen und Bodenluftmessungen durchgeführt. Fünf bereits vorhandene Grundwassermessstellen wurden untersucht.

In fünf Bereichen wurden schädliche Bodenverunreinigungen festgestellt:

· Fläche A: Eine ca. 20 m2 große Fläche an dem Lagergebäude nördlich der Mühle ist bis in Tiefen von 1,3 m erheblich mit Kohlenstaub verunreinigt. Die PAK-Gehalte (Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe) erreichen einen Wert von bis zu 1431 mg/kg. Mit 49 mg/kg Benzo(a)pyren (PAK-Einzelstoff) werden die Prüfwerte der für alle Nutzungsarten deutlich überschritten. Die Bodenverunreinigungen werden durch die Einlagerung von Kohlenstaub verursacht.

· Flächen B, C: Im Bereich der Tankstelle sind aus früheren Untersuchungen zwei jeweils ca. 40 m2 große Flächen mit Verunreinigungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) bekannt. Die MKW erreichen eine maximale Konzentration von 7292 mg/kg. Der Maßnahmenwert der LA WA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser 1994) von 1000 bis 5000 mg/kg wird damit partiell überschritten.

Eine Grundwassermessstelle zeigte aktuell einen Wert von 400 µg/l MKW und erreicht damit den unteren Maßnahmenschwellenwert der LA WA von 400 bis 1000 µg/l. Diese Grundwasserverunreinigung wird außerhalb des Planverfahrens weiter verfolgt.

· Fläche D: In einem kleinräumigen Bereich an der nordöstlichen Plangrenze zur Autobahn wurden in einer Tiefenlage von 0,1 bis 0,4 m Bodenbeimengungen von Bauschutt und Kohle festgestellt. Die PAK-Gehalte erreichen einen Wert von 282 mg/kg. Mit 24 mg/kg Benzo(a)pyren (PAK-Einzelstoff) werden die Prüfwerte der für alle Nutzungsarten deutlich überschritten.

· Fläche E: Im Bereich von drei Heizöltanks südlich der ehemaligen Heizzentrale des Ausbildungszentrums der Telekom wurde ein MKW-Schaden festgestellt. Es wurde eine MKW-Konzentration von 3100 mg/kg gemessen.

Ursache sind vermutlich Undichtigkeiten bzw. die unsachgemäße Befüllung der Tanks.

Die betroffenen Bereiche des Plangebiets sind gekennzeichnet. Nach den Festsetzungen ist die Nutzung der Flächen erst zulässig, wenn Versiegelung) dauerhaft sichergestellt wird, dass ein Kontakt mit umweltgefährdenden Stoffen verhindert wird.

Boden und Altlasten sind so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile, erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.

Geowissenschaftliche Informationen

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Geologischer Dienst Bremen, hat Folgendes mitgeteilt: Für die Bearbeitung wurden 36 Bohrungen aus dem Archiv des Geologischen Dienstes für Bremen ausgewertet, die überwiegend gut über das Gelände verteilt liegen. Zudem wurden die Baugrundkarte Bremen (1980/81) sowie die Geochemische Kartierung Bremen mit zur Auswertung herangezogen.

Die natürliche Geländehöhe des Planungsgebietes liegt bei 2 bis 2,5 m NN. Im Planungsgebiet liegen geringfügige anthropogene Auffüllungen vor, die in der Regel aus Sanden bestehen, in denen geringfügige Einlagerungen von Bauschutt, Schlacke o. ä. aufttreten können.

Diese oberste Schicht ist überwiegend als Mutterboden zu bezeichnen und zwischen 0,2 m und 0,5 m mächtig (schwach humoser Sand).

Als jüngste geologische Schicht stehen unter den Auffüllungen in von 0,5 m bis 1 m an. Stellenweise fehlen diese Weichschichten, sie sind ersetzt durch schwach schluffige Feinsande. Von Norden nach Süden nimmt die Mächtigkeit der Weichschichten zu. Aus unseren Bohrungen geht hervor, dass die größten Weichschichten-Mächtigkeiten im Süden des Planungsgebietes vorkommen. Hier können die Mächtigkeiten von Schluffen, Tonen und Torfen 1,5 m (im Extremfall bis 2,5 m) erreichen. In Einzelfällen können auch in größeren Tiefen Tone und Schluffe anstehen (siehe beispielhaftes Bohrprofil, Lage: etwa 30 m nordwestlich der Horner Mühle).

In der Baugrundkarte Bremen ist für das Planungsgebiet im Bereich dieser Weichschichtenlage die Tragfähigkeit mit sehr gering bis gering angegeben. Es können Tiefgründungen erforderlich werden.

Es empfehlen sich vor der Bebauung Baugrunduntersuchungen.

Unter den holozänen Weichschichten folgen die Mittel- und Grobsande der Weichsel- und Saale-Kaltzeit. Diese Wesersande bilden den oberen Grundwasserleiter. Ihre Basis wird in Tiefen ab - 20 m NN (= tiefer als 22 m unter Geländeoberfläche) durch die Lauenburger Schichten gebildet.

Entsprechend der jahreszeitlichen Verhältnisse treten unterschiedliche Grundwasserstandshöhen auf. Stichtagsmessungen (7. April 1976) ergaben Grundwasserstände um 0,25 m NN, Höchststände sind bei 1,50 m NN zu erwarten (Angaben aus der Baugrundkarte Bremen 1980/81, Teile E1 und E2). Das Grundwasser fließt Richtung Westen.

Aufgrund der hydrogeologischen Situation ist eine Versickerung von Niederschlagswasser aus Oberflächen- und Dachentwässerungen in gewissen Bereichen möglich. Liegen Teilbereiche der Geländeoberfläche tiefer als + 2 m NN und ist im oberen Bereich mit schluffigtonigen Komponenten zu rechnen, so ist eine Versickerung von Regenwasser nur sehr eingeschränkt möglich.

Das Grundwasser ist nach DIN 4030 als schwach betonangreifend einzustufen 6 - 7; Gesamteisen: 1 - 10 mg/l; Chloride: 100 - 250 mg/l; Sulfate: 80 - 120 mg/l; Magnesium: 5 - 11 mg/l; Calcium: 50 - 75 mg/l).

Wir weisen darauf hin, dass die hydrogeologischen Möglichkeiten für geothermische Anlagen für die Gebäudebeheizung gegeben sind. Kampfmittel

Der Planbereich ist im Hinblick auf Kampfmittel luftbildmäßig kontrolliert worden. Die Auswertung hat gezeigt, dass ein Vorhandensein von Kampfmittel nicht auszuschließen ist. Vor Realisierung der Planung sind diese Kampfmittel zu beseitigen. Zur Sicherstellung, dass dies beachtet wird, erfolgt die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan.

g) Auswirkungen auf die Archäologie Grundsätze und Ziele

Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 5 sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange der Baukultur, des Denkmalsschutzes und der Denkmalpflege zu berücksichtigen.

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Im Plangebiet sind möglicherweise archäologische Bodenfundstellen vorhanden. Damit sie nicht im Zuge von Erdarbeiten unbemerkt zerstört werden, soll dem Landesarchäologen Gelegenheit eingeräumt werden, sämtliche Erdarbeiten in dem Gebiet zu beobachten und tatsächlich auftauchende Befunde zu untersuchen und zu dokumentieren.

h) Auswirkungen durch sonstige Umweltbelange

Die sonstigen, u. a. in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und in § 1 a Abs. 3 und 4 genannten Umweltbelange werden von der Planung nicht betroffen.

i) Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltbelangen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltbelangen sind über die Darstellungen unter Punkt a) bis g) hinaus nicht bekannt.

3. Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Wegen der Lärmbelastung von benachbarten Straßen und wegen der begrenzten Leistungsfähigkeit des Heerstraßenzuges sind die Nutzungsmöglichkeiten begrenzt. Grundsätzliche anderweitige Planungsmöglichkeiten bestehen darum nicht.

4. Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung Grundlage der Umweltprüfung ist die Arbeitshilfe Umweltprüfung in der Bauleitplanung der Freien Hansestadt Bremen nach dem 2007. Es werden keine erheblichen Umweltauswirkungen durch die Planung erwartet. Besondere methodische Schwierigkeiten traten nicht auf.

5. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

Gemäß § 4 c haben die Gemeinden erhebliche Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten können, zu überwachen (Monitoring).