Asylbewerber

Betreuungsschlüssel im SGB II, im SGB III und im SGB XII

Bei der Einführung des SGB II wurde von allen wesentlichen politischen Kräften in Deutschland großer Wert darauf gelegt, die Betreuungsschlüssel für die Hilfeempfänger gegenüber den bei der Bundesagentur für Arbeit zuvor bestehenden Relationen deutlich zu verbessern. Nur mit einer intensiven individuellen Betreuung können nämlich die Hilfeempfänger erfolgversprechend auf dem Weg zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, dem wesentlichen Ziel des SGB II, unterstützt werden.

Für das SGB II wurden demgemäss folgende Betreuungsschlüssel als Zielvorgabe von der vorherigen Bundesregierung formuliert: 1:75 für unter 25-Jährige, 1:150 für über 25-Jährige und 1:140 für die Leistungsgewährung.

Ein Jahr nach dem In-Kraft-Treten des SGB II ist es an der Zeit zu prüfen, ob es gelungen ist, diese Betreuungsschlüssel in Hamburg zu erreichen, und wie die Verhältnisse sich in den angrenzenden Rechtsgebieten des SGB III und des SGB XII im Vergleich zum SGB II darstellen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet auch aufgrund von Auskünften der Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II/team.arbeit.hamburg (ARGE) und der Agentur für Arbeit Hamburg die Fragen wie folgt:

1. Wie hoch war die Zahl der Hilfeempfänger nach dem SGB II in Hamburg zum 31.01.2005 und 30.09.2005?

2. Wie war die Personalausstattung der Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (ARGE) mit Stellen an diesen beiden Stichtagen? (Bitte nach Besoldungs-/Vergütungsgruppen aufschlüsseln.) Stand 31.01.2005 Stand 30.09. (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Betreuung für unter 25-Jährige und über 25-Jährige sowie für Leistungsgewährung.)

Für den Stichtag 31. Januar 2005 liegen der zuständigen Behörde keine Daten vor und konnten in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

Nach manuellen Erhebungen der ARGE im September 2005 ergab sich folgender Betreuungsschlüssel:

4. Wie viele Mitarbeiter umfasst die Leitungsspanne Standort-/Teamleitung

­ Sachbearbeitung in der ARGE im Durchschnitt?

Die ARGE unterscheidet nicht zwischen Sachbearbeitung und sonstiger Mitarbeit. Mit Stand vom 25. Januar 2006 sind einer Teamleitung durchschnittlich 19 und einer Standortleitung durchschnittlich 67 Mitarbeiter (einschließlich Teamleitungen) in den Job-Centern unterstellt. Eine weitergehende Aufgliederung war der ARGE in der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. SGB III

5. Wie hoch war die Zahl der Hilfeempfänger nach dem SGB III in Hamburg zum 31.01.2005 und 30.09.2005?

Im Bereich des SGB III gibt es den Begriff des Hilfeempfängers nicht. Im Januar 2005 haben nach Auskunft der Agentur für Arbeit Hamburg 36 359 Personen Arbeitslosengeld I empfangen, im September 2005 waren es 30 241 Personen.

6. Wie war die Personalausstattung der Agentur für Arbeit Hamburg (ohne in der ARGE tätige Mitarbeiter) mit Stellen an diesen beiden Stichtagen?

(Bitte nach Besoldungs-/Vergütungsgruppen aufschlüsseln.)

7. Wie viele Leistungsempfänger wurden an diesen beiden Stichtagen pro Sachbearbeiter betreut? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Betreuung für unter 25-Jährige und über 25-Jährige sowie für Leistungsgewährung.)

8. Wie viele Mitarbeiter umfasst die Leitungsspanne Abteilungsleitung ­ Sachbearbeitung in der Agentur für Arbeit Hamburg im Durchschnitt?

Dazu liegen der zuständigen Behörde keine Angaben vor. Die Agentur für Arbeit erteilte auf die Nachfrage durch die zuständige Behörde keine Auskünfte. SGB XII

9. Wie hoch war die Zahl der Hilfeempfänger nach dem SGB XII in Hamburg

­ aufgeschlüsselt nach 3. und 4. Kapitel ­ zum 31.01. Februar 2005 betrug die Zahl 3.642.

10. Wie war die Personalausstattung der Grundsicherungs- und Sozialämter (GS) mit Stellen an diesen beiden Stichtagen? (Bitte nach Besoldungs-/Vergütungsgruppen aufschlüsseln.)

Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Grundsicherungs- und Sozialdienststellen (GS-Dienststellen) betreuen nicht nur Hilfebedürftige nach Kapitel 3 und 4 SGB XII, sondern auch Leistungsempfänger von Eingliederungshilfen für Behinderte, von Hilfen zur Pflege sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nach dem Blindengeldgesetz. Außerdem umfassen die Aufgaben auch die Forderungssachbearbeitung und Mietschuldenübernahme. Planstellen und Personal für die Sachbearbeitung der hier genannten Aufgabenbereiche der GS-Dienststellen sind der Anlage zu entnehmen.