Tonnen Kopierpapier jährlich und gehört damit zu den größten Papierverbrauchern

Recyclingpapier bei Behörden und öffentlichen Unternehmen Papier ist ein Massenprodukt, der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch stetig steigt und beläuft sich derzeit auf 225 kg. Der dazu benötigte massive Holzschlag zerstört nicht nur wertvolle Urwälder und damit komplette Ökosysteme, sondern führt auch zu einem hohen Ressourcenverbrauch. Für Frischfaserpapier muss dreimal soviel Energie und sechsmal soviel Wasser aufgewendet werden, wie für Recyclingpapier.

Die deutsche öffentliche Verwaltung verbraucht ca. 80 000 Tonnen Kopierpapier jährlich und gehört damit zu den größten Papierverbrauchern. Sie trägt daher bei der Beschaffung eine besondere Verantwortung und hat Einflussmöglichkeiten, die Umwelt durch den Einsatz von Recyclingpapier maßgeblich zu entlasten. Dabei müssen in der Regel keine ökonomischen oder qualitativen Einbußen in Kauf genommen werden. Unabhängige Testinstitute bestätigen, dass heutiges Recyclingpapier der Haltbarkeit und den Kopiereigenschaften von Frischfaserpapier entspricht. Der Einsatz von Recyclingpapier birgt auch ein erhebliches finanzielles Einsparpotenzial. So hat beispielsweise die Senatsverwaltung der Stadt Berlin Einsparungen von 324 000 Euro für den Fall errechnet, dass der Recyclinganteil von 55 auf 100 % angehoben wird. Die Nürnberger Stadtverwaltung sparte allein durch die Beschaffung umweltfreundlichen Papiers bisher 90 000 Euro ein.

§ 2 HmbAbfG verpflichtet die Behörden der FHH sowie ihrer Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Beschaffungswesen durch ihr Verhalten zur Erfüllung der Kreislaufwirtschaft beizutragen insbesondere auch Erzeugnisse aus Abfällen, wie beispielsweise Recyclingpapier, einzusetzen. Dennoch ist in den Behörden, Universitäten und Schulen ein deutlicher Rückgang des Recyclingpapiereinsatzes zu verzeichnen. Auch die Kriterien für den Eintritt in die Hamburger Umweltpartnerschaft des Hamburger Senats, die für den internen Verbrauch eine Einsatzquote von 50 %, für externe Korrespondenz nur 25 % fordern, bleiben weit hinter den tatsächlich, bestehenden Möglichkeiten zurück. Die Zwischenbilanz der Hamburger Umweltpartnerschaft vom August 2005 ist ernüchternd: Sie zeigt auf, dass sich die Initiativen zur Förderung der umweltfreundlichen Beschaffung von Papier darauf beschränken, den Akteuren der öffentlichen Verwaltung lediglich „Orientierungshilfen" zu bieten.

Die Städte Bonn, Kiel, Neumünster und Nürnberg zeigen hingegen, dass nachhaltige Beschaffungssysteme konsequent umgesetzt werden können und Recyclingquoten von 90­95 % realisierbar sind.

Ich frage den Senat:

I. Papierbestellung zur Selbstnutzung

1. Wie viel Papier wurde im letzten Jahr (oder ­ falls die Daten noch nicht zur Verfügung stehen ­ im vorletzten Jahr) in folgenden Institutionen insgesamt verbraucht und wie groß war jeweils der Anteil von Recyclingpapier am Gesamtpapierverbrauch

a) in den Hamburger Behörden?

b) an den Hochschulen?

c) an den Schulen?

d) sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts?

e) bei den öffentlichen Unternehmen?

2. Wie viel Geld wurde in diesem Zeitraum für die Beschaffung von Papier von den genannten Institutionen ausgegeben?

Nach Auskunft des Rahmenvertragspartners wurden im Jahr 2005 von diesem folgende Mengen geliefert: Der Verbrauch der Hochschulen ist auf der Basis der zur Verfügung stehenden Daten nicht gesondert feststellbar. Die Angaben enthalten insofern auch das Hochschulamt und das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz einschließlich des Hygiene-Instituts.

Auf den Gesamtverbrauch der öffentlichen Unternehmen und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts bezogene Angaben liegen nicht vor. Sie können auch in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

3. Wie ist die Papierbeschaffung der Stadt Hamburg und der ihr unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie bei den öffentlichen Unternehmen organisiert?

Die Papierbeschaffung der Dienststellen der FHH einschließlich der angeschlossenen Landesbetriebe erfolgt durch die Finanzbehörde als Zentrale Beschaffungsstelle. Auf Grund der geschlossenen Rahmenverträge können die Bedarfsstellen ihre Bedarfe abrufen.

Die öffentlichen Unternehmen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts haben überwiegend eigene Beschaffungsorganisationen bzw. beziehen ihre Bedarfe z. T. aus den Rahmenverträgen der FHH (z. B. pflegen & wohnen oder Hamburg Port Authority).

4. Wie viele Beschaffungsstellen gibt es bei Behörden und deren Dienststellen insgesamt? Wie viele bei juristischen Personen öffentlichen Rechts?

Wie viele bei öffentlichen Unternehmen?

Die konkrete Anzahl der Beschaffungsstellen liegt nicht vor. Die Ermittlung ist auch in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

5. In welchen Richtlinien oder sonstigen Verwaltungsvorschriften ist die Beschaffung von Papier für Hamburger Behörden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen Unternehmen geregelt und welche Aussagen treffen sie hinsichtlich des Einsatzes von Recyclingpapier?

Grundlage für alle Beschaffungsvorgänge sind die Vorschriften des Vergaberechts, hier besonders die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A), Ausgabe 2002.

Des Weiteren sieht § 1 Nr. 1 der Beschaffungsordnung der FHH (BO) vom 1. Januar 2002 vor, dass Beschaffungen nicht nur den Grundsätzen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung (§§ 7 und 34 Landeshaushaltsordnung/LHO) genügen müssen, sondern auch Gesichtspunkte des Umweltschutzes nach dem Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetz (HmbAbfG) zu berücksichtigen sind.

Der Leitfaden zur umweltverträglichen Beschaffung von Lieferungen und Leistungen nach der VOL vom 2. Mai 1995 in der Fassung vom 15. April 2002 konkretisiert die Rechtspflichten aus dem HmbAbfG. Ziffer 3.4.2 des Leitfadens bestimmt, dass Papierartikel weitest gehend in Recyclingqualität entsprechend den Kriterien des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung (hier: RAL-ZU 14) zu beschaffen sind. Dies gilt auch für den Papiereinsatz bei Druckaufträgen.

Die Beschaffungsordnung und der Leitfaden gelten für sämtliche Dienststellen der FHH einschließlich der Landesbetriebe nach § 26 LHO.

6. Gibt es Umweltbeauftragte in den zuständigen Dienststellen oder Unternehmen, die die Mitarbeiter regelmäßig informieren und zum Einsatz von Recyclingpapier motivieren? „Umweltbeauftragte" gibt es in der Behördenorganisation bzw. bei den Unternehmen etc. nicht.

7. Gibt es für die zuständigen Akteure der Beschaffungsstellen bei der Bestellung von Frischfaserpapier in irgendeiner Form Barrieren oder Beschränkungen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

8. Findet eine regelmäßige Überprüfung der Bestellgewohnheiten der Beschaffungsstellen statt? Wenn ja, mit welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 5.

II. Druckaufträge

9. In welchem Umfang wurden im vergangenen Jahr (oder ­ falls die Daten noch nicht zur Verfügung stehen ­ im vorletzten Jahr) Druckaufträge an externe für Veröffentlichungen (Geschäftsberichte, Broschüren, Informationsblätter etc.) der in Frage 1 genannten Institutionen vergeben? (Bitte Format, Seitenzahl und Auflage des Druckerzeugnisses nennen.)

Wie hoch war dabei jeweils der Anteil an Recyclingpapier?

Die Vergabe von Druckaufträgen an verwaltungsexterne Druckereien wird weder für die Hamburger Verwaltung noch für die sonstigen unter 1 b)­e) genannten Bereiche zentral erfasst. Die Ermittlung der erfragten Daten ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

11. Gibt es Richtlinien oder sonstige Vorgaben hinsichtlich des Papiers bei der Vergabe von Druckaufträgen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

III. Fördermaßnahmen

Mit welchen Maßnahmen fördert der Senat die Verwendung von Recyclingpapier aktuell?

13. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um die Verwendung von Recyclingmaterialien zu fördern und speziell dem Rückgang des Anteils von Recyclingpapier entgegenzuwirken?

Die Zentrale Beschaffungsstelle hat in den Rahmenvertrag Recyclingpapier unterschiedlichen Weißegrades aufgenommen, um damit den Kauf von Recyclingpapieren auch dort zu ermöglichen, wo ein höherer Weißegrad erforderlich ist.

Im Zusammenhang mit dem Abschluss des neuen Rahmenvertrages wird die zuständige Behörde die Dienststellen der FHH auf das dann bestehende Angebot hinweisen.