Aktiengesellschaft
Die Situation obdachloser, wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter junger Menschen in Hamburg I
Laut aktuellem Statistikbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. vom September 2005 ist in den vergangenen Jahren der Anteil junger Wohnungsloser zwischen 15 und 25 Jahren kontinuierlich gestiegen.
Junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren, die obdachlos, wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, benötigen aber besondere Formen der Unterstützung, die nicht mit den Bedarfen älterer Wohnungsloser vergleichbar sind. Sie sind insofern auf ein differenziertes und zielgruppenspezifisches Betreuungs- und Unterstützungsangebot angewiesen. Am 01.07. haben die Fachstellen für Wohnungsnotfälle ihre Arbeit aufgenommen. Zu den Aufgaben der Fachstellen gehören Prävention, Wohnungsintegration (vor allem durch Kooperationsverträge mit den Wohnungsunternehmen), öffentliche Unterbringung und aktivierendes Sozialmanagement.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Wie viele junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren wurden von den bezirklichen Fachstellen bisher in den Kategorien obdachlos, wohnungslos, oder von Wohnungsverlust bedroht erfasst?
Bitte aufteilen in Neuzugänge und bereits bekannte Fälle und differenzieren nach Kategorie, Geschlecht und Bezirk.
Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. Eine Einzelfallauswertung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
Falls die Daten nicht in diesen Kategorien erfasst werden: Warum werden diese Daten nicht in diesen Kategorien erfasst und ist es geplant diese Daten in diesen Kategorien zu erheben?
Die zuständige Behörde beabsichtigt nicht, Daten in den Kategorien „obdachlos, wohnungslos oder von Wohnungsverlust bedroht" zu erfassen. Sie hält Datenerhebungen zur Nachfrage nach Wohnungssicherung, Wohnungsversorgung und öffentlichrechtlicher Unterbringung für junge Menschen ab 18 Jahre für sinnvoll. Minderjährige Obdachlose bedürfen grundsätzlich der Hilfe nach dem SGB VIII.
2. In welchen öffentlichen Unterkünften werden junge Menschen untergebracht?
Eine Unterbringung minderjähriger Wohnungsloser ohne ihre Sorgeberechtigten in Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung findet nicht statt.
Für die Unterbringung der Personengruppe Wohnungsloser im Alter von 18 bis 25 Jahren sind keine speziellen Unterkünfte vorgesehen. Die Personen werden bezirksbezogen in den Wohnunterkünften von pflegen & wohnen untergebracht. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.
3. Welche Notunterkünfte können von jungen Menschen in Anspruch genommen werden?
Volljährige können die Übernachtungsstätten für wohnungslose Männer (Unterkunft Neustädter Straße, Pik As) und für wohnungslose Frauen (Unterkunft Frauenzimmer Finkenau), sowie die Angebote im Rahmen des Winternotprogramms in Anspruch nehmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.
4. Werden dort auch Beratungsangebote gemacht? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Beratungen werden wo angeboten?
pflegen & wohnen hält in allen Einrichtungen das unterkunftsbezogene Sozialmanagement vor, dessen wesentliche Aufgabe die Information und Beratung sowie die Motivation und Aktivierung aller Bewohner zur Inanspruchnahme der Leistungen der Fachstelle und anderer spezieller Beratungsstellen wie z. B. die Schuldnerberatung oder die Drogenberatung ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.
5. Gibt es Unterkünfte oder Einrichtungen, die ihre Angebote (Notunterkünfte, Wohnungsvermittlung, Beratung) speziell auf junge obdachlose wohnungslose Menschen von 15 bis 18 Jahren und/oder 18 bis 25 Jahren eingrenzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Minderjährige Obdachlose können als vorläufige Maßnahme zu ihrem Schutz in Obhut genommen werden. Dazu stehen neben dem Kinder- und Jugendnotdienst die Einrichtungen der stationären erzieherischen Hilfe sowie die Bereitschaftspflege zur Verfügung.
Wohnungslose Minderjährige können ihrem erzieherischen Bedarf entsprechend, wohnungslose junge Volljährige bei entsprechendem Bedarf an Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung, in Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 SGB VIII bzw. in Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII u. a. auch in Vollzeitpflege untergebracht werden. Der Träger der Jugendsozialarbeit "Hude" e. V. (Nord) hat einen eingegrenzten Arbeitsschwerpunkt im Rahmen der Jugendsozialarbeit für die Betreuung/Beratung/Vermittlung von wohnungslosen und obdachlosen jungen Menschen.
Darüber hinaus stehen zur Ergänzung der Bemühungen der Straßensozialarbeit (siehe Antwort zu 6.) für obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte junge Frauen, die der Prostitution nachgehen, acht Schlafplätze in der Einrichtung „Sperrgebiet" zur Verfügung. Für junge Männer, die der Prostitution nachgehen, stehen in der Einrichtung „Kids" fünf Schlafplätze zur Verfügung.
Für Jungerwachsene (18 bis 25) sind die für alle Obdachlosen vorgesehenen Beratungsstellen zuständig.
6. Wie viele Sozialarbeiterstellen stehen in öffentlichen Einrichtungen für Beratung wohnungsloser Menschen im Alter zwischen 15 bis 25 Jahren zur Verfügung?
Die Beratung wohnungsloser Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren ist integraler Bestandteil diverser Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (z. B. Häuser der Jugend, Straßensozialarbeit). Sozialarbeiterstellen sind dafür nicht gesondert ausgewiesen.
In den Einrichtungen von pflegen & wohnen stehen für das unterkunftsbezogene Sozialmanagement für alle allein stehenden Wohnungslosen insgesamt 18 Vollkräfte, davon 13 Sozialarbeiter, zur Verfügung.
7. Gibt es auch Haus- bzw. Hotelunterbringungen für wohnungslose Menschen im Alter zwischen 15 bis 25 Jahren? Wenn ja, wie viele?
Hotelunterbringung findet nicht statt.
Der zuständigen Behörde ist der Begriff „Hausunterbringung" nicht bekannt. Zu einer derartigen Unterbringungsform kann keine Aussage getroffen werden.
8. Wie viele junge obdachlose Menschen zwischen 15 und 25 Jahren wurden zwischen Juli und Dezember 2005 in öffentlichen Unterkünften untergebracht?
Eine Stichtagsauswertung über die Belegung der p&w Unterkünfte ergibt folgendes Bild:
Am 31. Juli 2005 befanden sich in den Wohnunterkünften und Wohnsiedlungen (ohne Übernachtungsstätte) insgesamt 142 Personen der Altersgruppe zwischen 18 bis 25
Jahren, davon 21 Frauen.
Am 31. Dezember 2005 befanden sich in den selben Einrichtungen insgesamt 203
Personen derselben Altersgruppe, davon 34 Frauen.
9. Wie lange könne diese dort verbleiben?
Ein Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung besteht solange bis die Wohnungslosigkeit beseitigt ist.
10. Wie lange beträgt die durchschnittliche Verweilzeit?
11. Wie viele der so untergebrachten obdachlosen jungen Menschen im Alter zwischen 15 bis 25 Jahren wurden zwischen Juli und Dezember 2005 bereits in eigene Wohnungen vermittelt?
Siehe Antwort zu 1.
12. Welche Wohnungsunternehmen haben den Kooperationsvertrag unterschrieben?
Folgende Wohnungsunternehmen haben den Kooperationsvertrag unterzeichnet:
· Baugenossenschaft freier Gewerkschafter eG
· HANSA Baugenossenschaft eG
· Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft eG
· Allgemeine Deutsche Schiffszimmerer-Genossenschaft eG
· Gartenstadt Hamburg eG
· Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG
· Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG
· Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft eG
· Altonaer Spar- und Bauverein eG
· SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg
· GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH
· Bauverein der Elbgemeinden
Welche davon haben zwischen Juli und Dezember 2005 bereits wie viele Wohnungen angeboten?
Im Dokumentationssystem werden die Wohnungsangebote nicht erfasst.
14. Wie viele junge wohnungslose bzw. obdachlose Menschen im Alter zwischen 15 bis 25 Jahren, die eine Wohnung angeboten bekommen haben, haben zwischen Juli und Dezember 2005 tatsächlich einen Mietvertrag bekommen?
Siehe Antwort zu 1.