Wenn ja aufgrund welcher Erkenntnisse gelangen der Senat

7. Wird die tatsächliche Reinigungspraxis in Schulen und Kindertagesstätten vom Senat bzw. der zuständigen Fachbehörde in allen Fällen oder jedenfalls in der Regel als ausreichend angesehen, um die Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen, insbesondere Feinstaub, auf ein vertretbares Maß zu begrenzen?

Ja.

8. Wenn ja, aufgrund welcher Erkenntnisse gelangen der Senat bzw. die zuständige Fachbehörde zu dieser Einschätzung?

Die Reinigung in den Schulen entspricht der DIN 77400 (Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude ­ Anforderungen an die Reinigung), die das Nasswischverfahren als staubbindende Maßnahme vorsieht. Für Kindertagesstätten gibt es keine Erkenntnisse, die eine speziellere Regelung erforderlich erscheinen lassen.

9. Wenn nein (Frage 7), wo liegen nach Einschätzung des Senats bzw. der zuständigen Fachbehörde Defizite und wie wirken sie sich auf die Qualität der Innenraumluft aus?

Entfällt.

10. Werden an Hamburger Schulen Schülerinnen und Schüler zu Reinigungsarbeiten in Innenräumen herangezogen?

Ja.

11. Inwieweit werden Lehrkräfte zur Organisation und Kontrolle der Reinigungsarbeiten eingesetzt?

Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer organisieren in der Regel das Fegen in ihren Klassen und kontrollieren die Umsetzung.

12. Wenn ja (Frage 10), zu welchen Arbeiten und in welchem zeitlichen Umfang? (Mit der Bitte um tabellarische Darstellung nach Jahrgangsstufen und ggf. Schulformen.) Schülerinnen und Schüler werden zum Fegen, zum Aufräumen/Freiräumen von Boden-/Oberflächen (Sportbeutel, Bastelmaterial etc.) und zum Freihalten von Tischablageflächen von Müll herangezogen. Außerdem obliegt ihnen das Wegbringen des Papiers/Abfalls an den Tagen, an denen die Unterrichtsräume nicht durch die Reinigungsfirma gereinigt werden, sowie das Reinigen der Tafel. Zeitvorgaben und Unterschiede nach Schulformen bestehen nicht. Der zeitliche Umfang beläuft sich auf max. Minuten täglich pro Klasse.

Die Schülerinnen und Schüler haben zudem täglich die Stühle auf die Tische zu stellen und wieder herunterzunehmen; hiervon sind die 1. und 2. Grundschulklassen sowie Vorschulklassen ausgenommen.

13. Wenn ja (Frage 10), welches sind

­ die pädagogischen Intentionen,

­ die fiskalischen Motive,

­ die rechtlichen Grundlagen dieser Maßnahme?

Das Heranziehen von Schülerinnen und Schülern soll deren Verantwortung für den Zustand ihrer Klassenräume stärken und sie hinsichtlich Schmutzvermeidung sensibilisieren. Die dabei eingesparten Reinigungskosten fließen in Teilen den Schulen zu.

14. Wenn ja (Frage 10), werden Schülerinnen und Schüler auch zu solchen Arbeiten herangezogen, die eine erhöhte Feinstaubexposition mit sich bringen können (z. B. Trockenreinigung von Fußböden)?

Wenn ja (Frage 10), welche Maßnahmen werden zum Schutz der Schülerinnen und Schüler vor Schadstoffexposition bei Reinigungsarbeiten ergriffen?

Eine flächendeckende Trockenreinigung von Fußböden erfolgt nicht, die Schülerinnen und Schüler entfernen lediglich grobe Verschmutzungen mit dem Besen. In welchem Maße hiermit für Schülerinnen und Schüler oder das Lehrpersonal eine erhöhte Feinstaubexposition einhergeht, kann zur Zeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Aussagen hierzu sind erst nach Vorliegen der 2005 durchgeführten und derzeit in der Auswertung befindlichen bayerischen Studie zur Feinstaubbelastung in Schulen möglich (siehe hierzu Antwort zu A. 23. bis A. 25.).

Wenn ja (Frage 10), wie wird beim Heranziehen von Schülerinnen und Schülern für Reinigungsarbeiten eine ausreichende Qualität der Reinigung sichergestellt?

Die Kontrolle der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer und der mit der Fremdreinigung beauftragten Reinigungsunternehmen sichert eine ausreichende Qualität der Reinigung.

17. Wenn ja (Frage 10.), inwieweit wird die Belastung des Lehrpersonals durch Feinstaub erfasst und berücksichtigt?

Siehe Antwort zu 14. und 15.

18. Welche Überlegungen oder Planungen bestehen seitens des Senats bzw. der zuständigen Fachbehörde hinsichtlich des Ersatzes von Schulkreiden, deren Abrieb zur Feinstaubbelastung beiträgt, durch staubfreie Kreiden oder andere Präsentationsmittel?

19. Falls keine solchen Überlegungen oder Planungen bestehen: Warum nicht?

Die zuständige Behörde beschafft seit Jahren ausschließlich staubfreie Tafelkreiden.

20. Welchen Handlungsbedarf sehen der Senat bzw. die zuständige Fachbehörde zur Verbesserung der Reinigungssituation in Schulen und Kindertagesstätten und welche Maßnahmen gedenken sie zu ergreifen?

Siehe Antwort zu 3. bis 6.

21. Durch welche Vorgaben (Erlasse, Dienstanweisungen usw.) der zuständigen Fachbehörde wird die Lüftung der Innenräume von Schulen und Kindertagesstätten geregelt?

22. Welchen Inhalt haben diese behördlichen Vorgaben hinsichtlich

­ Häufigkeit der Lüftung?

­ Lüftungsverfahren (bspw. Stoßlüftung, Querlüftung)?

­ Aufstellen von Lüftungsplänen?

­ Kontrolle der Lüftung?

(Mit der Bitte um tabellarische Darstellung nach Art der Räume [Klassenraum, Sporthalle usw.]) Behördliche Vorgaben im Sinne von Erlassen und Dienstanweisungen existieren für die Lüftung von Schulen und Kindertageseinrichtungen nicht. Für die Raumlüftung in Schulen liegen Empfehlungen vor, die in der allen Schulen vorliegenden Broschüre „Arbeitsschutz ­ Mit Sicherheit die Nase vorn" veröffentlicht sind. Danach sollen Flure und Treppenhäuser durch Öffnen der Eingangstüren bzw. der Fenster einmal täglich vor Unterrichtsbeginn über eine Dauer von ca. 15 Minuten gelüftet werden. Unterrichtsräume sollen vor dem täglichen Unterrichtsbeginn durch vollständiges Öffnen aller baulich zum Lüften vorgesehen Fenster (Stoß- und ggf. Querlüftung) mindestens 15 Minuten gelüftet werden. Nach jeder Unterrichtsstunde soll erneut für fünf Minuten gelüftet werden. Ferner wurden alle Schulen durch das Merkblatt „Frischer Wind in Schulen" über richtiges Lüften informiert. Im Übrigen regeln die Schulen die Form der Lüftung in ihren Hausordnungen selbstständig.

23. Werden die gegenwärtig geltenden behördlichen Vorgaben vom Senat bzw. der zuständigen Fachbehörde als ausreichend angesehen, um die Belastung der Innenraumluft mit CO2 auf ein vertretbares Maß zu begrenzen?

Ja (siehe hierzu auch Antwort zu B. 21. und B. 22.).

Wenn ja, auf welchen Erkenntnissen beruht diese Einschätzung?

Für die Schulen ist bei konsequenter Anwendung der Empfehlungen zur Lüftung eine ausreichende Frischluftzufuhr sichergestellt. Mehrere Untersuchungen belegen, dass sich die Belastung der Innenraumluft mit CO2 durch Stoß- und Querlüftung auf ein vertretbares Maß senken lässt.

Für Kindertageseinrichtungen siehe Antwort zu A. 16..

Wenn nein (Frage 23), in welcher Hinsicht sehen Senat bzw. zuständige Fachbehörde die Vorgaben als nicht ausreichend an, auf welchen Erkenntnissen beruht diese Einschätzung und wie gedenken der Senat bzw. die zuständige Fachbehörde die Vorgaben zu verändern?

Entfällt.

26. Entspricht nach Einschätzung des Senats bzw. der zuständigen Fachbehörde die tatsächliche Lüftungspraxis an Hamburger Schulen und Kindertagesstätten den Vorgaben der Fachbehörde?

27. Wird die tatsächliche Lüftungspraxis an Schulen und Kindertagesstätten vom Senat bzw. der zuständigen Fachbehörde in allen Fällen oder jedenfalls in der Regel als ausreichend angesehen, um die Belastung der Innenraumluft mit CO2 auf ein vertretbares Maß zu begrenzen?

28. Wenn ja, aufgrund welcher Erkenntnisse gelangen der Senat bzw. die zuständigen Fachbehörden zu dieser Einschätzung?

29. Wenn nein (Frage 26), welche Defizite sehen der Senat bzw. die zuständige Fachbehörde und welche Bedeutung haben diese für die Qualität der Innenraumluft?

Nach Einschätzung der zuständigen Behörde reicht die tatsächliche Lüftungspraxis an Schulen und Kindertagestätten aus, um die Belastung der Innenraumluft mit CO2 auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. In Hinblick auf eine vollständige Umsetzung der in der Antwort zu B. 21. und B. 22. genannten Empfehlungen besteht Verbesserungsbedarf. Im Übrigen siehe Antwort zu A. 16.. 30. Aufgrund welcher Erkenntnisse über die Schadstoffbelastung der Raumluft bzw. über die Lüftungssituation an Hamburger Schulen hat sich die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit zur Herausgabe des Faltblatts „Frischer Wind in Schulen" veranlasst gesehen?

Mit dem 2005 in 3. Auflage herausgegebenen Faltblatt sollen die Schulen zu einer nachhaltigen Verbesserung ihres tatsächlichen Lüftungsverhaltens bewegt werden.

Siehe auch Antwort zu B. 26. bis B. 29..