Fördermittel

Vorbemerkung

Die Drs. 18/2475 war dem Gesundheitsausschuss am 25. August 2005 auf Antrag der SPD-Fraktion zur Beratung überwiesen worden. Am 8. September 2005 hatte der Ausschuss einstimmig beschlossen, sich im Rahmen einer Selbstbefassung mit dem Diakonie-Klinikum und dem AK Barmbek zu befassen. Im Ausschuss bestand am 18. Oktober 2005 Einvernehmen, die Drucksache und die Selbstbefassungsangelegenheit gemeinsam und abschließend zu beraten.

II. Beratungsinhalt zur Drs. 18/2475

Auf Nachfrage der SPD-Abgeordneten bestätigten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, dass der zweite Bauabschnitt zur Neustrukturierung des Israelitischen Krankenhaus (zu I e) begonnen worden sei.

Die SPD-Abgeordneten äußerten ihre Verwunderung darüber, dass die Mittel für die Einrichtung einer Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie im AK Harburg ­ laut den Ausführungen in der Drucksache (zu I f) ­ noch nicht bewilligt seien und fragten nach den Gründen.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter verwiesen darauf, dass zum einen die Drucksache den Stand vom 21. Juni 2005 wiedergebe. Zum anderen sei der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit (BWG) im Frühjahr 2005 eine Bau- und Kostenunterlage vorgelegt worden, die voraussichtliche Baukosten in Höhe von über sieben Millionen Euro auswies. Dies sei nicht akzeptabel gewesen und nach einer entsprechenden Überarbeitung läge der BWG seit August 2005 eine überarbeitete Bau- und Kostenunterlage vor, die die voraussichtlichen Kosten mit rund sechs Millionen Euro beziffere. Die BWG erstelle zurzeit einen abschließenden Prüfbericht. In den nächsten Wochen würde dann der Fördermittelbescheid erteilt werden können; Baubeginn könnte dann Ende 2005, Fertigstellung Anfang 2007 sein.

Die SPD-Abgeordneten berichteten, dass laut Auskunft der Patienteninitiative das Krankenhaus Boberg keine Budgetvereinbarung mit den Krankenkassen abgeschlossen habe und nach wie vor mit den Krankenkassen nach Tagessätzen abrechne, was diese akzeptierten. Sie bezeichneten diese Regelung gegenüber anderen Krankenhäusern als ungerecht und wollten wissen, wie sich die Senatsvertreterinnen und -vertreter dazu stellten.

Grundsätzlich würden nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht alte Pflegesätze weiter gelten, bis sich die beteiligten Stellen auf eine Neufestsetzung geeinigt hätten, so die Senatsvertreterinnen und -vertreter. Beim Krankenhaus Boberg käme die Besonderheit hinzu, dass es sich um ein berufsgenossenschaftliches Krankenhaus handele. Die Leistungen seien deutlich umfangreicher und nicht budgetiert; es würden optimale medizinische Standards eingesetzt, um die Wiederherstellung der Arbeitskraft zu erreichen. Diese Leistungserbringung schaffe aber Probleme bei der Abrechnung für Patienten, bei denen die Krankenkassen nicht die gesamten Kosten erstatteten. Den aktuellen Verhandlungsstand kenne die BWG nicht, da diese erst bei Einigung informiert werde oder wenn die Schiedsstelle einen Beschluss gefasst habe.

Die GAL-Abgeordneten bezogen sich auf die Ausführungen unter III, zweiter und dritter Absatz, und fragten, ob es hinsichtlich der Abstimmung eines Verfahrens "zur leistungsbezogenen Verteilung der Pauschalförderung unter Berücksichtigung der Einführung des fallpauschalierten Vergütungssystems (DRGs)" in der Zwischenzeit ein Ergebnis gebe.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten dazu aus, dass das Verfahren im Landesausschuss einvernehmlich verabschiedet und es beabsichtigt sei, dieses Verfahren bei den nächsten Pauschal-Verhandlungen vorzustellen und in das Verteilungsmodell aufzunehmen. Zur Verteilung der Einzelfördermittel würde es eine weitere Arbeitsgruppe mit Vertretern der Krankenkassen und der HKG geben, da dieses Thema wesentlich komplexer, strittiger und die Diskussion noch nicht abgeschlossen sei.

III. Beratungsinhalt zum Diakonie-Klinikum und zum AK Barmbek

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stellten eingangs dar, dass das Modell für den Bau des Diakonie-Klinikums Ergebnis einer Ausschreibung im Wettbewerbsverfahren sei. Das Preisgericht war mit entsprechenden Fachleuten, Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksversammlung und der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit besetzt. Dieses hätte drei Entwürfe ausgewählt und den Bewerber sei Gelegenheit gegeben worden, ihre Entwürfe nach den Vorschlägen des Preisgerichts zu überarbeiten. Die darauf folgende Empfehlung für das jetzt vorgestellte Modell sei einstimmig ­ unter Beteiligung aller Fraktionen der Bezirksversammlungen und aller Sach- und Fachpreisrichter ­ erfolgt. Die Feinstruktur der Gebäude und deren Innenausbau werde zurzeit erarbeitet. Für November 2005 sei die Entscheidung über das Einleiten des öffentlichen Beteiligungsverfahrens geplant.

Die SPD-Abgeordneten bezogen sich auf die Drs. 18/2475, in der es ­ das DiakonieKlinikum betreffend ­ heiße, dass die Umsetzung der Maßnahme weiter unter dem Vorbehalt stehe, dass ausreichend Investitionsmittel zur Verfügung stünden. Sie fragten in diesem Zusammenhang nach, wie zurzeit der Stand hinsichtlich der Finanzierung sei.

Grundsätzlich sei das Ziel, ein Drittel der Investitionsmittel vom Träger und zwei Drittel durch öffentliche Förderung zu finanzieren. Bis zum jetzigen Zeitpunkt könnten keine absoluten Summen benannt werden, da

· Planungen und deren Umsetzung über viele Jahre liefen und Baukosten und auch Veränderungen in der Krankenhausstruktur sich nicht im Detail festlegen ließen;

· verschiedene Bestandteile des Bauvorhabens nichts mit dem Krankenhausbetrieb zu tun hätten und somit auch nicht aus diesem erwirtschaftet werden könnten, wie die Sportflächen, die Tagesaufenthaltsstätte für Obdachlose und das Ärztehaus;

· die Entscheidung, ob das Grundstück gekauft würde oder auf Grundlage eines Erbpachtvertrages genutzt würde, noch nicht getroffen worden sei;

· die Höhe des vom neuen Diakonie Klinikum unter DRG-Bedingungen zu erwirtschaftende Anteil noch nicht eingeschätzt werden könne;

· die Vermögensumschichtung aufgrund der Aufgabe des Geländes des Krankenhauses Alten Eichen noch ausstehe.

Es stehe somit nicht fest, wie viele Mittel tatsächlich aus den Krankenhausinvestitionsmitteln benötigt würden. Ein weiterer Punkt sei, dass die Haushaltsmittel jeweils durch den aktuellen Haushaltsplan durch die Bürgerschaft beschlossen werden müssten. Es gebe eine mittelfristige Finanzplanung, die den Anteil der Finanzierung der öffentlichen Hand vorsehe; diese sei aber nicht bindend. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stellten dar, dass das Finanzierungsmodell des AK Barmbek für den Umfang der Finanzierung des Diakonieklinikums kein geeignetes sei.

Zu der Frage der SPD-Abgeordneten wie sich der Zeitplan gestalte, führten die Senatsvertreterinnen und -vertreter aus, dass parallel zu den übrigen Planungen das B-Plan-Verfahren laufe, das öffentliche Beteiligungsverfahren für das Frühjahr 2006 angestrebt werde und ­ wenn alles optimal laufe ­ im Herbst 2006 die erste Baugenehmigung, eventuell für einen ersten Bauabschnitt, erteilt würde. Das bedeute auch, dass im Herbst 2006 die endgültige Entscheidung getroffen werden müsse, ob man das Projekt realisieren wolle oder nicht. Baubeginn könne dann Ende 2006/Anfang 2007 sein.

Die SPD-Abgeordneten monierten, dass die bisher geplanten 200 bis 250 zusätzlichen Parkplätze ­ auch wegen des bestehenden Freizeit- und des noch entstehenden Sportzentrums ­ nicht ausreichend seien.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter hielten dagegen, dass sich die Parkplatzsituation im Viertel mit dem Bau der Tiefgarage verbessern werde. Die Suche nach einem privaten Investor für den Bau weiterer Plätze sei leider erfolglos geblieben.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter betonten auf Nachfrage der SPD-Abgeordneten, dass die Aufnahme der Kardio-Klinik in das Diakonie-Klinikum im Sinne des Entwicklungs- und Konzentrationsprozesses im Rahmen der Krankenhausplanung als absolut sinnvoll zu bezeichnen sei. Die Kardio-Klinik würde räumlich separiert, aber hinsichtlich der Operationskapazitäten und der Infrastruktur integriert.

Die CDU-Abgeordneten wollten wissen, welche medizinischen Bereiche durch das Diakonie-Klinikum abgedeckt würden.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stellten dar, dass es neben den Bereichen der Inneren Medizin, der Chirurgie, der Geriatrie, der Gynäkologie und Geburtshilfe auch Leistungsspektren unterhalb der eigentlichen Fächerebene der jetzigen Krankenhäuser gebe, wie zum Beispiel die Hand-Chirurgie des Elim, die durch die Vernetzung gegebenenfalls ausgebaut würden, ja nachdem, wie der Markt im Krankenhaussektor im Jahr 2009 aussehe.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, dass der Neubau des AK Barmbek fertig gestellt sei. Am 19. November 2005 werde es einen Tag der offenen Tür für Presse und Öffentlichkeit geben und für den 10. Dezember 2005 sei der Umzug in die neuen Räumlichkeiten geplant.

Die SPD-Abgeordneten merkten an, dass sie sich diesbezüglich mehr Informationen wünschten.

Die Finanzierung und deren Durchführung sei durch die Bürgerschaft genehmigt worden; dazu habe es einen Senatsantrag sowie mehrere Anfragen gegeben.

IV. Ausschussempfehlung:

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, von dem vorstehenden Bericht Kenntnis zu nehmen.

Petra Brinkmann, Berichterstatterin (i. V.)