Afghanistan ist bekannt dafür Homosexualität mit härtesten Strafen bis hin zur Todesstrafe zu verfolgen

Gleichbehandlung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe?

Mit Entsetzen habe ich der Zeitschrift Hinnerk einen Bericht entnommen, nach dem die Innenbehörde einem Afghanen, der mit einem Deutschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, den Abschiebeschutz verweigert.

Afghanistan ist bekannt dafür, Homosexualität mit härtesten Strafen bis hin zur Todesstrafe zu verfolgen. Aus der jüngsten Vergangenheit gibt es zwar keine substanziellen Berichte. Vor dem Hintergrund der staatlichen Fragilität Afghanistans und der Geltung der Scharia muss aber mit Übergriffen gerechnet werden. Hinzu kommt, dass ein Vertreter von amnesty international äußert, die Situation außerhalb Kabuls sei nicht einschätzbar. Das bedeutet, dass auch schwerste Menschenrechtsverletzungen nicht ausgeschlossen werden können.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele Menschen, die mit ihrem Partner in einer Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht in Hamburg leben, sind derzeit von Abschiebungen bedroht?

2. Gibt es bereits Fälle, in denen Angehörige von Lebenspartnern abgeschoben wurden? Wenn ja, bitte nach Anzahl und Land, in das abgeschoben wurde, aufschlüsseln.

Die erfragten Angaben zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften werden statistisch nicht erhoben und lassen sich in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermitteln.

3. Liegen Fälle vor, in denen Menschen eine Lebenspartnerschaft als Abschiebungshindernis geltend machen? Wenn ja, bitte nach Ländern, in die abgeschoben werden soll, aufschlüsseln.

Der zuständigen Behörde ist ein Fall (Afghanistan) bekannt.