Telearbeit im öffentlichen Dienst Telearbeit wird von vielen Fachleuten als die zukünftige Arbeitsform gesehen

Telearbeit im öffentlichen Dienst Telearbeit wird von vielen Fachleuten als die zukünftige Arbeitsform gesehen. Sie ermöglicht unter anderem, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einfacher herzustellen. Daneben ergeben sich auch für Arbeitgeber Potentiale für die Mitarbeitermotivation. Im Mai 1998 hat das Senatsamt für die Gleichstellung eine Fachtagung zum Thema „Telearbeit ­ eine Chance auch für den öffentlichen Dienst?" durchgeführt. Am 1. Oktober 1998 hat ein Modellversuch „Telearbeit in der hamburgischen Verwaltung" begonnen. Seit einiger Zeit soll es schon Telearbeitsplätze in der Hamburger Verwaltung geben.

Ich frage den Senat:

1. a) Wann wurde mit der Einführung von Telearbeitsplätzen in der Hamburger Verwaltung begonnen?

b) Welche Dienststellen waren ein Jahr nach Einführung daran beteiligt, und wie viele Arbeitsplätze wurden in diesem ersten Jahr zu Telearbeitsplätzen umgewandelt? (Bitte nach Arbeitsfeldern getrennt angeben.)

c) Von wem wurden diese ersten Telearbeitsplätze in Anspruch genommen? (Bitte getrennt nach Geschlecht, Alter und Qualifikation der Mitarbeiter angeben.)

d) Welche Schwierigkeiten traten dabei auf seiten der Dienststellenleitung und auf seiten der Mitarbeiter auf?

e) Wie hoch war die Nachfrage nach Telearbeitsplätzen bei den Mitarbeitern?

2. Wie ist der Modellversuch „Telearbeit in der hamburgischen Verwaltung" konkret gestaltet?

Seit dem 1. Oktober 1998 wird unter Federführung der Finanzbehörde in einem Modellversuch alternierende Telearbeit an verschiedenen Arbeitsplätzen erprobt. Im Interesse möglichst repräsentativer Ergebnisse sind 14 Telearbeitsplätze für neun Mitarbeiterinnen und fünf Mitarbeiter aus unterschiedlichen Aufgabengebieten und hierarchischen Ebenen (gehobener und höherer Dienst bzw. vergleichbare Angestellte) für die Dauer von zwölf Monaten eingerichtet worden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dem Modellversuch kommen aus folgenden Bereichen: Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte (Durchführung datenschutzrechtlicher Prüfungen), Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung (Personalberichtswesen), Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Amt für Gesundheit / Umweltbezogener Gesundheitsschutz), Finanzbehörde (Organisations- und Programmieraufgaben; Grundsatzfragen des Haushaltsrechts), Bezirksamt Altona (Rechtsamt / juristische Beratung und Bearbeitung von Widerspruchsverfahren im Baurecht) und Technische Universität Hamburg-Harburg (Innenrevision). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind auf der Basis eines mit den Gewerkschaften abgestimmten Kriterienkataloges ausgewählt worden (Eignung der Aufgabe, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Vorgesetzten sowie soziale Kriterien).

Zur Vorbereitung des Modellversuchs sind bestimmte Rahmenbedingungen für die Erprobung der Telearbeit entwickelt und mit den Gewerkschaften vereinbart worden (z.B. Freiwilligkeit der Teilnahme; Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung). Von der vertraglich festgelegten Arbeitszeit haben die Telearbeiter und Telearbeiterinnen mindestens 20 Prozent in der Dienststelle zu verbringen.

Die häuslichen Arbeitsplätze sind mit Computer ausgestattet und über ISDN mit den jeweiligen Behördenrechnern vernetzt worden. Durch besondere technische Sicherheitsmaßnahmen wird sichergestellt, dass ein Zugriff Unbefugter auf das hamburgische Telekommunikationsnetz nicht möglich ist.

Dem Senat sind außerhalb des Modellversuchs weitere Telearbeitsplätze in der hamburgischen Verwaltung nicht bekannt.

3. Mit welchen Schwierigkeiten und Widerständen ist bei der Durchführung des Modellversuches zu rechnen?

Die üblichen Schwierigkeiten und Widerstände bei der Einführung von Telearbeit bestehen in der Angst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor der sozialen Isolation und der Benachteiligung bei Beförderungen, Aufstieg und Fortbildung. Führungskräfte befürchten im allgemeinen, die Kontrolle über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verlieren. Sie befürchten außerdem ebenso wie die Betroffenen selbst, dass für die nicht an der Telearbeit teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen Mehrbelastungen entstehen könnten.

4. Wie kann eine Steigerung der Anzahl der Telearbeitsplätze erreicht werden, und wie wird für die Akzeptanz der Telearbeit geworben?

Die Erfahrungen und Erkenntnisse bei Telearbeit werden nach Beendigung des Modellversuchs im Rahmen einer Erfolgskontrolle erhoben und ausgewertet. Erst auf der Basis dieser Ergebnisse wird der Senat entscheiden, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Telearbeit in der hamburgischen Verwaltung als alternative Arbeitsform angeboten werden soll.

5. Welche Arbeitsfelder sind in welchen Dienststellen der Hamburger Verwaltung für den Modellversuch vorgesehen, und in welchem Verfahren wurden diese jeweils dafür ausgewählt?

Siehe Antwort zu 1. und 2.

6. Welche Kosten sind für diesen Modellversuch veranschlagt?

Die Kosten für die technische Ausstattung der Telearbeitsplätze, für die laufenden Telekommunikationskosten und für Schulungs- und Einweisungsmaßnahmen betragen rund 180 000 DM.

7. Auf welche Erfahrungen anderer Verwaltungen in Deutschland kann für diesen Modellversuch zurückgegriffen werden? (Bitte mit Nennung dieser, Zeitpunkt der jeweiligen Einführung und Erfahrung.)

Soweit dem Senat bekannt ist, laufen Modellversuche zur Erprobung von Telearbeit in verschiedenen Bundesländern, z. B. in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, sowie in mehreren Bundesministerien (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Bundesministerium für Wirtschaft). Die bisherigen Ergebnisse der Modellversuche sind positiv, insbesondere im Hinblick auf eine Steigerung der Produktivität, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

8. Erhofft sich der Senat vom Modellversuch „Telearbeit in der Hamburger Verwaltung" Impulse für die Unterstützung des Modellprojektes, mit dem Telearbeitsplätze in der Wirtschaft gefördert werden sollen?

9. Welche Wirkungen verspricht sich der Senat vom Modellversuch „Telearbeit in der Hamburger Verwaltung" auf die Wirtschaft und auf andere Bereiche?

Der Senat geht davon aus, dass Erkenntnisse aus dem Modellversuch zur Erprobung der Telearbeit in der hamburgischen Verwaltung auch Berücksichtigung im Rahmen der Überlegungen zur Förderung von Telearbeitsplätzen in der Wirtschaft finden werden (Vorbild- oder Anreizfunktionen).