Wohnungsbau

2. HafenCity, Sprung über die Elbe HafenCity und „Sprung über die Elbe" sind Schlüsselprojekte für die Wachsende Stadt; damit in engem Zusammenhang stehen die Internationale Bauausstellung 2013 und die Internationale Gartenschau 2013. Zur weiteren Entwicklung der Projektflächen müssen im Einzelfall Untersuchungen durchgeführt werden, um die Schadstoff-/Altlastsituation zu bewerten, evtl. erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung bzw. -reduzierung zu veranlassen und notwendige Auflagen und Bedingungen für die Nutzung festzulegen und Sanierungs-/Entsorgungskosten abschätzen zu können. Im Folgenden werden aktuelle, unterschiedlich weit fortgeschrittene Bearbeitungsschwerpunkte benannt.

HafenCity

Im Bereich der HafenCity sind heute 18 altlastverdächtige Flächen oder Altlasten bekannt (wie z. B. das ehemalige Gaswerk Grasbrook und Bahnflächen). Die Bewertung der 16 Flächen der Freien und Hansestadt Hamburg ist inzwischen abgeschlossen, danach ergab sich nur für eine Fläche Sanierungsbedarf (ehemaliges Gaswerk Grasbrook, die Sanierung wurde in 2005 abgeschlossen). Bei den restlichen Flächen ist mit entsorgungsbedingten Mehrkosten im Zuge der Umnutzung zu rechnen. Die 2 privaten Flächen werden im Rahmen der noch aufzustellenden Bebauungspläne bewertet.

Projektflächen davon mit Hinweis Projektflächen Bewertung Maßnahmen

Flächen Bearbeitung in Bearbeitung Sanierung Handlungsbedarf gesamt abgeschlossen abgeschlossen bei Nutzungsänderng.

3) 5 Flächen werden im Rahmen laufender Bauantragsverfahren betreut.

7. Schädliche Bodenveränderungen

Bei der Bewertung der Daten für ein ca. 3.400 ha großes Gebiet im Hamburger Südosten ergab sich für mehrere Bereiche die Notwendigkeit weiterer Überprüfungen. Auf Grund von einzelnen Prüf- und Maßnahmenwertüberschreitungen in Wohngebieten, Kleingärten und auf Flächen, die als Grünland genutzt werden, sowie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen bestehen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung.

Derzeit werden die betroffenen Kleingärten untersucht und bewertet. Das Programm soll bis 2008 abgeschlossen werden.

Aktuelle Schwerpunkte des Flächenrecyclings

1. Wachsende Stadt (Gewerbe-, Wohnungsbauund Konversionsflächen)

Zur Realisierung des Entwicklungskonzeptes „Wachsende Stadt" ist ein vielschichtiges Flächenangebot für zukünftige Gewerbe- und Wohnnutzungen Voraussetzung.

Um ausreichend Wohnungsbau-, Gewerbebau- und auch Grünflächen zur Verfügung zu stellen, soll im Sinne einer ressourcenschonenden Stadtentwicklung insbesondere das Recycling von Flächen genutzt werden und die Flächensanierung Vorrang vor der Neuerschließung haben. Es ist geplant, wie schon in den letzten Jahren jährlich etwa 40 Hektar recycelter Fläche für neue Nutzungen freizugeben.

Langfristiges Ziel ist die Reaktivierung von Bahn- und Postflächen, Bundeswehrflächen und privaten alten Industrieflächen („Konversionsflächen"). Die Abarbeitungsprioritäten und -fortschritte bestimmen sich nach Investitionsrealisierungen und den planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen. Die Schwerpunkte des Flächenrecyclings werden laufend an die Planungsvorgaben des Sofortprogramms Wohnen und Gewerbe (Leitbild Metropole Hamburg ­ Wachsende Stadt) angepasst. Bei großen Bauvorhaben muss zunächst ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden, damit die Voraussetzung für ein Flächenrecycling geschaffen werden kann. Welche Sanierungs- oder Entsorgungsmaßnahmen bei Realisierung der geplanten Vorhaben im Einzelnen getroffen werden müssen, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Projekte ab. Im „Jahresbericht 2005 ­ Konversionsflächen in Hamburg" (Drucksache 18/2650) werden 66 Konversionsflächen mit ca. 700 ha benannt.

Im Folgenden werden Projektgebiete, die bereits bearbeitet werden, dargestellt.

Reiherstieg und Veringkanal

­ Firma RWE Dea/Alte Schleuse RWE Dea hat die erforderlichen Untersuchungen zur abschließenden Gefährdungsabschätzung durchgeführt. Dazu sind für Teilflächen zwischen RWE Dea und der Freien und Hansestadt Hamburg öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen worden. Zur Gefahrenabwehr sind im südlichen Bereich Sanierung und Monitoring erforderlich.

­ Südliches Reiherstiegviertel

Der Senat hat das südliche Reiherstiegviertel als Sanierungsgebiet Wilhelmsburg S 5 nach § 142 Abs. 3 BauGB förmlich festgelegt. Im Untersuchungsgebiet befinden sich 11 Altlasten bzw. altlastverdächtige Flächen. Für einige dieser Flächen liegen bereits Bewertungen vor, bei einer Nutzungsänderung ist ein lokaler Sanierungsbedarf nicht auszuschließen. Für einige Flächen, die sich im Privateigentum befinden, sind noch entsprechende Untersuchungen erforderlich, damit eine Bewertung möglich wird.

­ Östlicher Reiherstieg

Im Rahmen des Konzeptes „Sprung über die Elbe" soll der Bereich neu überplant werden, er ist geprägt durch eine jahrzehntelange gewerblich-industrielle Nutzung.

Im Untersuchungsraum befinden sich 26 Altlasten bzw. altlastverdächtige Flächen. Für die meisten dieser Flächen wurde eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt, bei einer Nutzungsänderung kann sich ein Handlungsbedarf ergeben.

­ Westlicher und östlicher Innerer Veringkanal

Im westlichen Wilhelmsburg sind im Rahmen des Pilotvorhabens „Stadtumbau West" Um- und Neunutzungen von Flächen geplant. Zuvor sind Untersuchungen zur Schadstoffbelastung dieser Flächen sowie zum möglichen Eintrag von Schadstoffen in die Gewässer erforderlich. Insgesamt handelt es sich um 17 Flächen.

Wilhelmsburg

­ Internationale Gartenschau (IGS) 2013

Im Bereich der IGS 2013 soll als Pilotprojekt eine mehr als 20 ha große ehemalige Bahnfläche mit Hinweisen auf Altlasten als Entwicklungsschwerpunkt ­ Grün und Gewerbe ­ zur Aufwertung des Wilhelmsburger Raumes geschaffen werden. Nach Konkretisierung des Planungsraumes ist vorgesehen, die altlastverdächtigen Flächen und Altlasten zu bearbeiten.

­ Internationale Bauausstellung (IBA) 2013

In der Drucksache „Sprung über die Elbe und Internationale Bauausstellung Hamburg 2013" (Drucksache 18/3023) werden erste Leuchtturmprojekte benannt. Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden die auf den Projektflächen eventuell vorhandenen Altlasten bearbeitet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur IBA sollen innovative Flächenrecyclingprojekte dargestellt werden.

Harburger Binnenhafen und Schlossinsel

­ Ein B-Planverfahren für den Bereich Harburger Schlossinsel mit ca. 22 altlastverdächtigen Flächen bzw. Altlasten ist 2005 eingeleitet worden.

­ In Zusammenhang mit der „Entwicklungsplanung Harburger Binnenhafen" werden im Bereich einer Teilfläche des B-Plans Harburg 59 von dem Sanierungsverantwortlichen Bodenluftsanierungs- und Grundwasserüberwachungsmaßnahmen durchgeführt.

­ In den Bereichen der B-Pläne Harburg 62/63 werden verbindliche Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn AG über notwendige Untersuchungs- und ggf. Sanierungsmaßnahmen getroffen. Im Bereich des östlich angrenzenden Bundesbahnausbesserungswerkes wird die in 2003 in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelte Bodensanierung abgeschlossen und die weiteren Maßnahmen wie z. B. eine langjährige Grundwasserüberwachung umgesetzt.

In allen o. g. Bereichen ist unabhängig von evtl. Sanierungserfordernissen auf Grund der Bodenverhältnisse mit erhöhten Entsorgungskosten für den Bodenaushub zu rechnen.

3. Hamburg Port Authority

Im Rahmen der Errichtung der Hamburg Port Authority (Drucksache 18/2332) wurde festgelegt, dass die BSU wie bisher gegenüber der Behörde für Wirtschaft und Arbeit Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen für HPA als Bedarfsträger durchführt. Details des Entscheidungs- und Abwicklungsverfahrens der Altlastensanierung werden vertraglich geregelt.

Sprung über die Elbe

Im Planungsraum „Sprung über die Elbe" liegen ca. 240 altlastverdächtige Flächen oder Altlasten. Die altlastverdächtigen Flächen und Altlasten der FHH sind in den vergangenen Jahren bereits fast vollständig begutachtet worden. Diese Erkenntnisse können jederzeit in den laufenden Planungsprozess eingebracht werden. Über Flächen, für die Private verantwortlich sind, liegen dagegen nur zum Teil Ergebnisse vor. Soweit es sich bei diesen Flächen nicht um bereits bekannte akute Fälle handelt, wird die BSU auf Veranlassung der planenden und bauenden Stellen, das heißt abhängig vom Planungsfortschritt tätig.