Steuer

Stellungnahme der Verwaltung

Die Finanzbehörde teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass die Verwaltung noch stärker als bisher operable Zielgrößen, Leistungsmaßstäbe und Transparenz über Kosten und Leistungen benötigt und daher das verfügbare Instrumentarium für eine wirtschaftliche Steuerung ihres Ressourceneinsatzes noch intensiver als bisher nutzen muss. Insbesondere der Vergleich von Leistungsund Kostenkennzahlen sei eine geeignete Möglichkeit, das Verwaltungshandeln zu optimieren. Daher würden verschiedene Behörden an länderübergreifenden Vergleichsringen teilnehmen.

Soweit Instrumente und Konzepte schon vorhanden seien, fehle es bislang noch vielfach an einer flächendeckenden Einführung und an der Verknüpfung verschiedener Management- und Controllinginstrumente zu einem untereinander und mit der Haushaltsplanung der Stadt abgestimmten Gesamtsystem. Um diese herzustellen habe die Finanzbehörde eine Konzeption für die Einführung eines ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierten Steuerungssystems ­ des Neuen Haushaltswesens Hamburg (NHH) ­ erarbeitet, mit dem strategische Ziele des Senats mit den hieraus abgeleiteten Aufgabenschwerpunkten und Maßnahmen stärker verzahnt und auf finanzpolitische Ziele und Rahmenbedingungen ausgerichtet werden sollten. Ziel sei es, Senat und Bürgerschaft bessere Möglichkeiten der strategischen Steuerung von Leistungen und Kosten und der Verwaltung eine klarere Verantwortung für die Umsetzung zu geben. Außerdem sollten Ergebnisse und Wirkungen des Verwaltungshandelns und nicht nur der kamerale Mitteleinsatz messbar gemacht sowie moderne betriebswirtschaftliche Grundsätze bei der Planung, Bewirtschaftung und Rechnungslegung flächendeckend eingeführt werden. Damit verbunden seien die Ermittlung operabler Zielgrößen und Leistungsmaßstäbe im Rahmen eines Produkthaushalts, die flächendeckende Einführung von Kosten- und Leistungsrechnung als Informationsbasis für wirtschaftliche Entscheidungen sowie eine bessere Basis für Vergleichs- und Benchmarkingentscheidungen durch ein vollständig kaufmännisch ausgerichtetes Rechnungswesen. Angestrebt werde eine zügige Senatsentscheidung, ob dafür ein hamburgweites Projekt eingesetzt werden solle, das die erforderlichen konzeptionellen Grundlagen erarbeite, den Einführungsprozess plane und die Umsetzung begleite.

25. Der Rechnungshof erkennt die Absicht der Finanzbehörde an, dem Senat die Einführung eines Projektes „Neues Haushaltswesen Hamburg" vorzuschlagen, mit dem durch ein ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientiertes System die strategischen Steuerungsmöglichkeiten für Senat und Bürgerschaft verbessert werden sollen. Er weist darauf hin, dass dies nicht die Behörden, Ämter und Dienststellen einschließlich der Finanzbehörde von ihrer Verpflichtung entbinden kann, die vom Rechnungshof aufgezeigten Mängel und Schwachstellen, wie sie in Tzn. 15 bis 20 zusammengefasst sind, entschlossen und zeitnah zu beseitigen bzw. für ihre Beseitigung von zentraler Stelle aus Sorge zu tragen.

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2006

III. Energiemanagement

Das überwiegend zentral wahrgenommene Energiemanagement für die öffentlichen Gebäude ist insgesamt wirkungsvoll, kann aber mit technischen Maßnahmen und verbesserter Betriebsführung noch weiter optimiert werden.

Bei der Verselbstständigung von Verwaltungseinheiten muss darauf geachtet werden, dass möglichst von Anfang an ein wirksames Energiemanagement eingerichtet wird.

26. Der Rechnungshof hat seit 1999 in neun Prüfungen1 Aspekte des Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden näher untersucht.

Dabei hat er Feststellungen zu nahezu allen Aufgabenfeldern des Energiemanagements getroffen, insbesondere zu den Bereichen

- Energieversorgung einschließlich Vertragswesen,

- Energiecontrolling anhand der Auswertung von Verbrauchsund Kostendaten,

- Einflussnahme auf das Nutzerverhalten und auf die Betriebsführung zur Realisierung von Energieeinsparpotenzialen,

- Betriebsüberwachung und -optimierung vor Ort,

- Entwicklung von Energiesparkonzepten,

- Entwicklung und Anwendung von Richtlinien und technischen Standards und

- Qualifizierungsmaßnahmen für das Betriebspersonal (z.B. Hausmeister).

Die Prüfungen wurden sowohl in verschiedenen Dienststellen der landesunmittelbaren Verwaltung (öffentliche Verwaltung) als auch in verselbstständigten Bereichen, z. B. bei den Anstalten öffentlichen Rechts Hamburger Stadtentwässerung (HSE) und pflegen & wohnen (p&w) sowie bei den Museen, Stiftungen öffentlichen Rechts, durchgeführt.

Energiemanagement in der öffentlichen Verwaltung 27. Insgesamt fallen jährlich Strom-, Erdgas-, Fernwärme- und Wasserkosten für die öffentlichen Gebäude in Höhe von etwa 68 Mio. Euro2 an.

1 Vgl. Jahresberichte 1999, Tzn. 145-157 (Privatisierung der Energieversorgung im Allgemeinen Krankenhaus Wandsbek), 2000, Tzn. 559-579 (Energieverbrauch in Hamburger Klärwerken) und Tzn. 580-593 (Einsparung von Kosten für Energie und Wasser bei der Stadtreinigung Hamburg), 2001, Tzn. 373-395 (Öffentliche Beleuchtung und Lichtsignalanlagen), 2002, Tzn. 342-368 (Gebäudebetriebskosten der Hamburger Museen), 2003, Tzn. 338-351 (Energie- und Wasserkosten in den Pflegezentren), 2005, Tzn. 138-156 (Gebäudeautomation in der Universität) und Tzn. 197-213 (Energieeinsparungen bei Staatstheatern) und 2006, Tzn. 34-54

(Energie- und Wasserkosten in Schulen). 2 Stand: 2003.

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2006

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) ist für die Erarbeitung verbindlicher technischer Anweisungen für Planung, Beschaffung und Betrieb gebäudetechnischer Anlagen zuständig.

Darüber hinaus obliegt ihr als Teil des Energiemanagements der zur öffentlichen Verwaltung gehörenden Gebäude die Betriebsüberwachung sowie die Auswertung der Verbrauchs- und Kostendaten.

Im Jahr 2004 fielen für die Aufgabenwahrnehmung insgesamt rund 0,9 Mio. Euro Personalkosten für 14 Vollzeitkräfte bei der BSU an.

Nach einem Senatsbeschluss vom September 2005 sollten die von der BSU wahrgenommenen Aufgaben durch Verlagerung der fachlichen Zuständigkeit im Bereich der Energiewirtschaft für öffentliche Gebäude ab Mitte November 2005 auf die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) übergehen.

Den Behörden obliegen für die von ihnen selbst verwalteten Gebäude im Rahmen des Energiemanagements die mit den Energie- und Wasserlieferverträgen verbundenen Aufgaben,4 Bau und Unterhaltung sowie die Beeinflussung des Nutzerverhaltens.

28. Um den Energie- und Wasserverbrauch in öffentlichen Gebäuden zu senken, hat die Stadt in mehr als zwanzig Jahren große Anstrengungen mit insgesamt gutem Erfolg unternommen. Bedeutende Beispiele dafür sind:

- Einsatz Energie sparender Brennwerttechnik durch Kesseltauschprogramme,

- Ausrüstung von mehr als 400 Hamburger Schulen mit Lichtsteueranlagen,

- Einbau von Thermostatventilen zur Regelung der Raumbeheizung,

- Einsatz von Lichtquellen mit einem besonders hohen Wirkungsgrad durch den Leuchtentausch „2:1 fürs Klima",

- Außerbetriebnahme alter Kühlschränke in den Behörden bzw. Tausch gegen eine geringere Anzahl erheblich sparsamerer Geräte,

- Einbau von Durchflussmengenkonstanthaltern an Waschtischen, Sparbrauseköpfen und Selbstschlussarmaturen in Duschanlagen, Wasserspartasten oder sparsameren Spülsystemen in WC-Anlagen sowie wasserlosen Urinalen,

- Ersatz wertvollen Trinkwassers für die Beregnung von Sportplätzen durch Wasser aus Flachbrunnen,

- Einwirkung auf das Verhalten der Nutzer von Schulen mit Hilfe des Projekts fifty/fifty (die Hälfte der in einer Schule beim Energie- und Wasserverbrauch gesparten Mittel kommt unmittelbar der Schule zugute). 3 1999 waren noch 23 Vollzeitkräfte mit Personalkosten in Höhe von knapp 1,3 Mio. Euro in der damaligen Baubehörde mit dieser Aufgabe befasst.

4 Kostencontrolling, Prüfung von Rechnungen usw.

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